VfGH-Verfahren Angerschluchtbrücke - LUA Äußerung online

 Markus Pointinger  |  

LUA warnt vor europarechtswidriger Rechtsschutzverweigerung und regt Vorlage an den EuGH an

Der Landesumweltanwalt hat sich in einer Stellungnahme vom 10.08.2011 im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zur Frage der europarechtlich gebotenen Zuständigkeit geäußert. Aufgrund zweier widerstreitender höchstgerichtlicher Erkenntnisse im gleich gelagerten Fall Brenner Basistunnel ist auch im UVP-Verfahren Angerschluchtbrücke im Ergebnis eine totale Rechtsschutzverweigerung für die Parteien zu erwarten: der VwGH erklärte sich bereits für unzuständig, der Umweltsenat in Folge des VfGH-Erkenntnisses im Fall Brenner Basistunnel ebenso.

Übertragen auf das UVP-Verfahren Angerschluchtbrücke hieße dies: Die mit wohlgemerkt rechtswidrigen Bescheiden bereits erbaute Strecke im Gasteinertal würde aufgrund fehlender Rechtmittelmöglichkeiten im UVP-Verfahren automatisch legalisiert. Die Gegen-Parteien des Verfahrens, die im UVP-Verfahren nicht mehr leicht zu beseitigende gravierende Eingriffe (gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen) nachgewiesen hatten, hätten keine effektive Möglichkeit gehabt, ein unabhängiges Gericht anzurufen. Das BMVIT hätte sodann als erste und letzte Instanz ohne weitere ordentliche oder außerordentliche Überprüfung entschieden.

Dieser Rechtszustand widerspricht diametral der österreichischen Bundesverfassung, den Grundrechten und dem Europarecht. Der VfGH ist daher aufgerufen, auch über den Umweg der Vorlage an den EuGH, eine Lösung zu finden, welche den derzeit noch bestehenden Rechtsschutz (durch Anhängigkeit einer Berufung beim Umweltsenat) wahrt. Aus Sicht der LUA keine Lösung ist dabei ein im Gesetzgebungsverfahren befindlicher "Infrastruktursenat" als interne Revisionsbehörde im BMVIT, da ein solcher die europarechtlichen Anforderungen an ein Gericht nicht erfüllt.

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