Zielsetzung

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft ist eine weisungsfreie und unabhängige Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, welche die Interessen von Natur und Umwelt vertritt.

Ihre Rechtsgrundlage ist das Gesetz vom 23. April 1998 über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (Landesumweltanwaltschafts-Gesetz - LUA-G), Sbg. LGBl. Nr. 67/1998 i.d.g.F.

Die "Landesanwaltschaft für Ökologie und Landschaftsschutz" wurde ursprünglich durch Vertrag zwischen dem Land Salzburg und dem Haus der Natur vom 18. Februar 1985 mit Wirksamkeit 1. März 1985 vereinbart und gegründet. 

Mit LGBl Nr. 25 vom 12. Mai 1987 wurde erstmals ein "Gesetz über die Salzburger Landesumweltanwaltschaft" erlassen. Mit dem aktuellen LUA-G erfolgte 1998 die Neuregelung. 

 

Die Landesumweltanwaltschaft wurde mit folgender Zielsetzung eingerichtet:

1. Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen
2. Vermeidung von schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt und Verminderung von bestehenden solchen Einwirkungen
3. Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder des Naturhaushaltes und Verbesserung bestehender Beeinträchtigungen