Alle neun österreichischen Umweltanwält:innen für EU-Renaturierungsgesetz

 GS  |  

Anlässlich des kommenden Trilogs der EU sprechen sich die neun österreichischen Umweltanwält:innen für ein starkes EU-Renaturierungsgesetz aus. Dieses stellt die Chance dar, dass sich die von uns Menschen gestörten und zerstörten Ökosysteme erholen können, die als künftige Lebensgrundlage für uns unabdingbar sind.


LUA-Notizen 3/2023 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin: Schwerpunkt Bodenschutz + Gesetzesnovelle: Verschlechterung des Naturschutzes ohne Berücksichtigung seiner Leistungen für Mensch und Klima droht + Boden ist unersetzbar: Warum Versiegelung nicht kompensierbar ist + Moore als Klimaschützer + 70-80% der Moore in 100 Jahren verschwunden + Ist ein Gewerbegebiet in Sumpf- und Feuchtlebensräumen noch zeitgemäß? + Bodenverbrauch und Zersiedelung gehen auf Kosten der Zukunft + Lukas Bofinger, MSc, BSc nimmt Abschied von der Landesumweltanwaltschaft + Neu im Team: Tobias Karlowski, MSc, MSc, BSc + Juristisches LUA-Praktikum: Anna Petrischor + Biologisches LUA-Praktikum: Thomas Steinwender +++

Herbstausgabe LUA-Notizen

Begutachtung Tauern Autobahn-Geschwindigkeits-beschränkungs-Verordnung

 GS  |  

Die Landesumweltanwaltschaft spricht sich für die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung aus. Ein Tempolimit von 100 km/h zur nachhaltigen Gewährleistung der Luftschadstoff-Grenzwerte stellt einen durchaus verhältnismäßigen und für jeden verkfraftbaren Eingriff in bestehende Rechte dar.

Zudem sind damit zahlreiche positive Effekte für die Gesundheit der Bevölkerung und den Klimaschutz verbunden, die immer stärker an Bedeutung gewinnen. Eine langsamere Geschwindigkeit verursacht weniger krankheitsfördernde Luftschadstoff-Emissionen und Lärm, weshalb sie sich gesundheitsfördernd auswirkt. Sie erhöht die Verkehrssicherheit und reduziert den Treibstoff- bzw. Energieverbrauch wesentlich.


Begutachtung des Gesetzesentwurfs zum Sbg. Naturschutzgesetz und LUA-Gesetz

 Markus Pointinger  |  

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft als auch die Umweltanwält:innen Österreichs haben den Entwurf der Salzburger Landesregierung zur Änderung des Salzburger Naturschutzgesetzes sowie des Landesumweltanwaltschafts-Gesetzes begutachtet. Die vorgeschlagenen Änderungen führen zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Naturschutzes und verstärken das bestehende Ungleichgewicht weiter zulasten der Natur. Sie gehen weit über den Zweck der Beschleunigung der Energiewende hinaus und sind daher überschießend. Eine Steuerung von sinnvollen Standorten für die Erzeugung Erneuerbarer Energie in Ausgewogenheit zu intakten Ökosystemen wird konterkariert. Deshalb sprechen sich alle LUAs für eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs aus.


LUA-Notizen 2/2023 veröffentlicht

 GS  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + Verfahrensbeschleunigung + Doppelgleisigkeiten: Zu den Rollen im Verwaltungsverfahren + Revision der Biotopkartierung + Gefährdung und Schutz von Trocken- und Magerstandorten + Erkennbarkeit von Trocken- und Magerstandorten + Abwägung öffentlicher Interessen +


LUA-Begutachtung der Salzburger Wolf-Verordnungen

 Markus Pointinger  |  

Mit Schreiben vom 28.06.2023 hat die Salzburger Landesumweltanwaltschaft die Verordnungsentwürfe der Salzburger Landesregierung, mit denen Jagdgebiete in ausgewählten Wildregionen betreffend die Wildart Wolf zu einem Maßnahmengebiet erklärt werden, begutachtet.


Offener Brief von mehr als 100 Wissenschaftern und Umweltorganisationen aus ganz Österreich an die neue Landesregierung

 Markus Pointinger  |  

Die Tätigkeit der LUA ist eine Versicherung zum Erhalt einer lebenswerten Zukunft, die wir den künftigen Generationen schulden. Die LUAs sind kritische, aber konstruktive Parteien im Naturschutzverfahren. Es wäre verantwortungslos gerade jetzt angesichts der zahlreichen Bedrohungen für die menschliche Lebensgrundlage (Wasser, Ernährung, Gesundheit, sozialer Friede, u.dgl.) auf Kosten der künftigen Generationen den Naturschutz und seine Stimme zu schwächen.


LUA-Notizen 1/2023 veröffentlicht

 Markus Pointinger  |  

+++ Editorial der Umweltanwältin + LUA im Einsatz für die dunkle Nacht + Bundesdenkmalamt und LUA bewahren Krimmler Tauernweg + WWF-Bericht: „Die Natur als Verbündete des Klimas“ und das EU „Nature Restoration Law“ + „Landschaften“ bewahren Identifikation, Ästhetik, Gesundheit und Kapital + Schutz von Naturwäldern für Klima und Arten + Schutz von Höhlenbäumen für geschützte Arten + Moorschutz für Klima und Arten + Schotterbänke voller Leben + Warum wir Hecken brauchen - Über bedrohte Landschaftselemente + Biotopverbund als notwendige Bereicherung unserer Kulturlandschaft erkennen + Alle Jahre wieder – Amphibien begeben sich auf Wanderschaft! + Warum wir Wildbienen brauchen + Wohin mit dem Bodenaushub? + Mit Ausgleichsmaßnahmen „zurück zur Natur“? +

Frühlingsausgabe LUA-Notizen

Stellenangebot bei der LUA Salzburg im Fachbereich Ökologie – Schwerpunkt Vegetation

 Markus Pointinger  |  

Wir suchen ab 1. Juni 2023 eine Nachfolge im Fachbereich Ökologie – Schwerpunkt Vegetation mit einem Beschäftigungsausmaß von 25 Wochenstunden.


LUA im Einsatz für die Nacht - Zum Europäischen Lichtkongress in Salzburg vom 27.-29.03.2023

 GS  |  

Diese Woche fand in Salzburg der 25. Europäische Lichtkongress statt. Dabei wurde auch der nachhaltige Umgang mit künstlicher Außenbeleuchtung bzw. der gezielte Einsatz von Licht behandelt. Denn die Verdrängung der Nacht durch Lichtverschmutzung führt zu Schlafstörungen und verschiedenen Krankheiten beim Menschen sowie zu Stress bei Tieren und Pflanzen.


LUA für Höhlenbäume – Zum internationalen Artenschutztag am 03.03.2023

 Markus Pointinger  |  

Heute vor genau 50 Jahren wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen abgeschlossen. Bisher haben dieses Abkommen insgesamt 184 Länder unterzeichnet. Dieses Datum dient seither als Aktions- bzw. Gedenktag, den auch die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) nutzt, um auf die Bedrohung der Artenvielfalt aufmerksam zu machen, dieses Mal am Beispiel von Höhlenbäumen.


Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 - Begutachtung der Umweltanwaltschaften Österreichs

 Markus Pointinger  |  

Überblick: Der im Entwurf vorgeschlagene Zielwert in Höhe von 920 PJ Endenergieverbrauch im Regeljahr 2030 entspricht nicht den Vorgaben der EU (-36%: 871 PJ) und genügt nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele. Neben einer Aufteilung der Energieeinsparungen zwischen Bund und Ländern wird zusätzlich vorgeschlagen die Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2040 auch nach Sektoren aufzuteilen: hohes Potential und hohe Vorgaben für die Sektoren "Verkehr" und Gebäude", geringeres Potential und geringere Vorgaben im den Sektoren "Energie" und "Industrie". Die Energie- und Klimastrategien der Länder sind nur schwer vergleichbar und müssten aufeinander abgestimmt werden. Auch die starre Aufteilung der Zielwerte zwischen Bund (80%) und Ländern (20%) sollte an die Sektoren "Energie und Industrie", "Verkehr" und "Gebäude" angepasst werden. Im Gebäudesektor verfügen etwa die Länder über einen sehr hohen Gestaltungsraum und könnten 80% der Einsparungsziele übernehmen. Energielieferanten müssen nach dem aktuellen Entwurf keine konkreten Beiträge leisten.