Alle neun österreichischen Umweltanwält:innen für EU-Renaturierungsgesetz
Anlässlich des kommenden Trilogs der EU sprechen sich die neun österreichischen Umweltanwält:innen für ein starkes EU-Renaturierungsgesetz aus. Dieses stellt die Chance dar, dass sich die von uns Menschen gestörten und zerstörten Ökosysteme erholen können, die als künftige Lebensgrundlage für uns unabdingbar sind.
Im kommenden Trilog der EU zum Renaturierungsgesetz sollen aber nun Abänderungen diskutiert werden, die u.a. die Verpflichtungen zur Wiederherstellung auf ausgewiesene Natura 2000-Gebiete beschränken und landwirtschaftliche Gebiete von den Wiederherstellungszielen überhaupt ausnehmen sollen. Mit diesen Abänderungen würde die zentrale Zielsetzung des Gesetzesvorhabens beschädigt, der Flächenschutz marginalisiert und die Wiederherstellung intakter Ökosysteme und Ausrichtung der künftigen Landwirtschaft mit der Natur massiv erschwert.
Die Umweltanwält:innen appellieren daher an sämtliche Entscheidungsträger:innen, sich für ein starkes Renaturierungsgesetz einzusetzen, das der Einigung (allgemeinen Ausrichtung) des Rates über den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur vom 20. Juni 2023 entspricht. Nur so steht ein starker gesetzlicher Rahmen zur langfristigen Sicherung unserer Lebensgrundlagen und der Ernährungssicherheit auch kommenden Generationen zur Verfügung.