Golfplatz Anif durch VwGH endgültig negativ entschieden

 Markus Pointinger  |  

Nach dem negativen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2015 betreffend das UVP-Vorhaben "Golfplatz Anif" hat nun auch der VwGH nach dreieinhalb Jahren einen Schlussstrich gezogen und die außerordentliche Revision der Projektwerber wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.

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