Biotopkartierung in Salzburg

 Markus Pointinger  |  

Landesumweltanwaltschaft zu den Aussagen des Präsidenten der Landwirtschaftskammer

Pressemitteilung der LUA vom 03.05.2017:

Die aktuelle Polemik der Landwirtschaftskammer gegen die Biotopkartierung in Salzburg ist emotional aufgeladen und entbehrlich. Aus diesem Grund hält es die Landesumweltanwaltschaft für nötig, eine sachliche Darstellung der aktuellen Biotopkartierung vorzunehmen. Die aktuelle Biotopkartierung verbessert veraltete Datengrundlagen, informiert GrundeigentümerInnen über ihre Schutzgüter und zieht Bilanz über den Zustand des Salzburger Naturhaushalts. Ein Stopp oder gar eine Abschaffung der Biotopkartierung würde Nachteile für die Natur, die Behörden und auch für Landwirte bringen.

In Salzburg gibt es bekanntlich ein Naturschutzgesetz, welches den Schutz von gefährdeten Lebensraum vorsieht. Eine absichtliche Zerstörungen dieser Lebensräume, wie zum Beispiel von Hochmooren, großen Feuchtwiesen oder Gewässern verstößt gegen das Naturschutzgesetz. Diese Lebensräume, sogenannte „Biotope“ wurden unter Schutz gestellt, da sie für die Erhaltung der Biodiversität und der landschaftlichen Schönheit Salzburgs außerordentlich wichtig sind und starke Rückgänge durch Bebauungen, Entwässerungen und landwirtschaftliche Intensivierungen verzeichnet wurden. Sie sind geschützt, unabhängig davon ob sie kartiert wurden oder nicht. Um festgehalten zu haben, wo sich diese Lebensräume befinden, wurde die Biotopkartierung ins Leben gerufen, die diese geschützten Flächen untersucht und kartografisch festhält. Da nicht jeder das Naturschutzgesetz in seinen Details kennen kann, dient die Biotopkartierung auch den GrundeigentümerInnen, da diese von Vornherein wissen, ob eine geplante Maßnahme auf ihrem Grund gesetzlich zulässig ist oder nicht. So können Gesetzeskonflikte im Vorfeld vermieden werden.

Schon vor über 20 Jahren wurde die erste Biotopkartierung durchgeführt, die momentan eine Grundlage in vielen Behördenverfahren bildet und den Verlust von wertvollen Lebensräumen eingedämmt hat. Seit damals haben sich die technischen Möglichkeiten zur genauen Abgrenzung und Dokumentation von Lebensräumen stark verbessert und auch im Naturschutzgesetz hat es Neuerungen gegeben. Aus diesem Grund wird die Biotopkartierung erneut durchgeführt und die Datenlage zusätzlich verbessert. Auch die Aufklärung der Grundbesitzer wird intensiv betrieben, da nun Informationsveranstaltungen vorab in den Gemeinden abgehalten werden, die Ergebnisse auch öffentlich präsentiert werden und jeder Grundbesitzer schriftlich über das Vorhandensein von Biotopen auf seinem Grund informiert wird. Ein Stopp dieser verbesserten Kartierung würde bedeuten, dass in Behördenverfahren weiterhin mit veralteten Daten gearbeitet werden müsste, wodurch Verfahren bestimmt deutlich schwieriger und langwieriger werden würden.

Bei dem von der Landwirtschaftskammer kritisierten 90-seitigen Papier der Naturschutzabteilung handelt es sich um die sogenannte Kartierungsanleitung, die speziell für Biologen verfasst wurde. Diese Kartierungsanleitung und auch die Salzburger Biotopkartierung genießen österreichweit einen sehr guten Ruf, da sie sehr genau sind und hohe Anforderungen an die kartierenden Biologen stellen. Die erhobenen Pflanzengesellschaften und Abgrenzungen von wertvollen Lebensräumen werden von der Landesregierung vor der Freigabe noch zusätzlich überprüft. Dabei  können sich trotzdem auch kleine Fehler einschleichen. Es wird jedoch jedem GrundeigentümerIn die Möglichkeit gegeben, im Zweifelsfall eine erneute Überprüfung der erhobenen Daten zu beantragen.

Die Landesumweltanwaltschaft vermutet, dass die aktuelle Hetze gegen die Biotopkartierung auch damit zusammenhängt, dass im Zuge der erneuten Biotopkartierung auch Verstöße gegen das Naturschutzgesetz ans Tageslicht kommen und Verfahren eingeleitet werden, um diese Lebensräume wieder herzustellen. Dies ist insofern notwendig, da ansonsten die Zerstörung unserer Natur ohne Konsequenzen bleibt und weiter voran schreitet. Es liegt im Interesse und in der Verantwortung unserer gesamten Gesellschaft, diese Reste an wertvollen Lebensräumen für nachfolgende Generationen zu erhalten!

Es muss noch hinzu gefügt werden, dass es viele Landwirte gibt, die Naturschutz-konform arbeiten, die im Zuge des Vertragsnaturschutzes wertvolle Lebensräume pflegen und denen die Erhaltung der Artenvielfalt am Herzen liegt. Ob diese Landwirte aktuell auch in der Landwirtschaftskammer vertreten werden, ist fraglich.

Wenn die Landwirtschaftskammer behauptet, dass „die Zustände nicht so schlecht sind, wie ständig behauptet wird“, dann soll sie dafür auch wissenschaftliche Belege erbringen. Auch wenn ein Fichtenforst und eine viel-gemähte und gedüngte Wiese schön grün erscheinen, bedeutet das nicht, dass der Naturhaushalt in Ordnung ist. In solchen monotonen Lebensräumen haben viele Tier- und Pflanzenarten keinen Platz mehr.

Susanne Popp, MSc
Vegetationsökologin und ehem. Mitarbeiterin der Biotopkartierung des Landes Salzburg

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