Begutachtung Tauern Autobahn-Geschwindigkeits-beschränkungs-Verordnung

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Die Landesumweltanwaltschaft spricht sich für die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung aus. Ein Tempolimit von 100 km/h zur nachhaltigen Gewährleistung der Luftschadstoff-Grenzwerte stellt einen durchaus verhältnismäßigen und für jeden verkfraftbaren Eingriff in bestehende Rechte dar.

Zudem sind damit zahlreiche positive Effekte für die Gesundheit der Bevölkerung und den Klimaschutz verbunden, die immer stärker an Bedeutung gewinnen. Eine langsamere Geschwindigkeit verursacht weniger krankheitsfördernde Luftschadstoff-Emissionen und Lärm, weshalb sie sich gesundheitsfördernd auswirkt. Sie erhöht die Verkehrssicherheit und reduziert den Treibstoff- bzw. Energieverbrauch wesentlich.

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