LUA-Notizen 1/2018
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 1/2018

In diesem Newsletter

■ Artenschutz geht jeden an!

■ ► Thema: Artenrückgang aufgrund intensiver Land- und Forstwirtschaft

■ ► Thema: Lächerlicher Artenschutz?

■ Herunterspielen und Lächerlichmachen des Artenschutzes in den Medien am Beispiel „Mottenschutz“ beim Sportplatz Strobl

■ Artenschutz als Sündenbock

■ ► Thema: Artenschutz – Verständnis bei Projektwerbern wächst

■ Standards im Artenschutz

■ Geschützte Arten sind keine "Legosteine"!

■ Es geht auch miteinander!

■ Vielversprechende Ausgleichsmaßnahme zur Erhaltung des Schwarzen Apollofalters im Alpenvorland

■ Studie der LUA über Biotopverpflanzungen: ein Zwischenbericht

■ Kurzmeldung: Österreichischer Leitfaden Aussenbeleuchtung erschienen

Artenschutz geht jeden an!

Wolfgang Wiener
Wolfgang Wiener. Foto: Robert Ratzer

Das weltweit festgestellte Artensterben hat leider auch unsere Heimat massiv erreicht, auch die Alltagsarten werden selten. Dramatische Rückgänge bei Blumen, Insekten, Vögeln und Lurchen sind für jeden inzwischen offensichtlich geworden. Blumenwiesen, Schmetterlinge und Vogelgezwitscher gibt es zumeist nur mehr in den Medien und auf Werbeplakaten. Die Lebensgrundlagen für die Bedrohten werden also zunehmend knapp und damit wird es auch für den Menschen eng!

Auch wenig geschätzte Tiere, wie Nachtschmetterlinge (Motten), Totholzkäfer oder Kröten, sind bedroht. Bei diesen Allerweltsarten ist das Verständnis für Naturschutz-Argumente, Auflagen oder sogar Verbote besonders gering. Häufig wird übersehen, dass diese ungeliebten Tiere wieder die Nahrung und damit die Lebensgrundlage für Vögel, Fische und Säugetiere sind, letztlich also auch für uns Menschen!

Dabei ist es nicht schwierig etwas für die Artenvielfalt zu tun. Oft ist der richtige Zeitpunkt für eine Baustelle oder für die Ernte schon der beste Artenschutz. Vogelbrutzeiten, Amphibienwanderungen oder der Mähzeitpunkt einer Wiese entscheiden über den Bestand einer Art. Oft fehlt das Wissen dafür oder es ist verloren gegangen. Wir versuchen in den Behördenverfahren und mit den folgenden Fachartikeln aufzuklären und Zusammenhänge darzustellen. 

Ein guten Start in den Frühling wünscht Ihnen

Ihr Wolfgang Wiener

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► Thema: Artenrückgang aufgrund intensiver Land- und Forstwirtschaft

Im vergangenen Jahr wurde über mehrere erschreckende Ergebnisse von unterschiedlichen wissenschaftlichen Langzeit-Studien über Insekten, Kulturlandvögel und Amphibien berichtet. Der Rückgang der Biodiversität schreitet ungebremst fort. Neu und besonders besorgniserregend ist die Erkenntnis, dass nicht nur mehr isolierte, seltene bzw. spezialisierte Arten bedroht, sondern auch bisher verbreitete Arten in Gefahr sind. Als eine der Hauptursachen zeigt sich, neben der Bodenversiegelung, Biotopzerstörung, Luft- und Lichtverschmutzung, immer deutlicher die Intensivierung der Landwirtschaft mit gestiegener Häufigkeit von Mahd und Gülleausbringung, Ausräumung der Landschaft von Strukturelementen und somit der massive Lebensraumverlust. Die negative Entwicklung macht auch vor den Wäldern nicht halt. Zwar ist in Österreich genug Waldfläche vorhanden, jedoch wird auch hier immer weiter erschlossen, bewirtschaftet und genutzt. Laut WWF sind nur noch 3% der Waldflächen Österreichs natürlich. (gs)

 

Insekten

Anfang dieses Monats berichtete die IUCN, dass fast ein Fünftel der Totholzkäfer aufgrund des fortschreitenden Rückgangs von Altholzbäumen in Europa vom Aussterben bedroht sind. Neben der Forstwirtschaft als Hauptursache werden aber auch die Urbanisierung und Infrastrukturprojekte, touristische Erschließung und Waldbrände genannt.

Link zum IUCN-Dokument: https://portals.iucn.org/library/sites/library/files/documents/RL-4-023.pdf

Außerhalb des Waldes belegte kurz davor eine langjährige Untersuchung in 63 deutschen Naturschutzgebieten aktuell einen Rückgang der Biomasse von Fluginsekten um mehr als 75% von 1989 bis 2016 (Original-Artikel publiziert von Hallmann et al. 2017 in PLoS ONE). Dass dieses erschreckende Ergebnis leider auch für Europa allgemein und Österreich bzw. Salzburg speziell gültig ist, stellt die LUA in einem gesonderten kurzen Fachbeitrag dar, der auch auf Auswirkungen für die gesamten Ökosysteme, sowie mögliche Ursachen und Gegenmaßnahmen hinweist.

Link zum LUA-Fachbeitrag: Deutsche Insektenstudie mit 75% Rückgang der Biomasse von Fluginsekten auch für Österreich und Salzburg alarmierend!

 

Vögel

Ebenfalls schlechte Nachrichten ergab die Untersuchung von Bestandstrends 1996 bis 2016 der Kulturlandschaftsvögel in Oberösterreich (Original-Artikel publiziert von Uhl 2017 in den Vogelkundlichen Nachrichten aus Oberösterreich, Naturschutz aktuell), in der in 201 Untersuchungsgebieten (auf 123 km²) langfristig Revierdaten erhoben wurden. Die Bestandszahlen der meisten Wiesenvogelarten schwinden z.T. erschreckend schnell, Bestandseinbrüche in hohen Prozentsätzen von 33-86% ergaben sich für Neuntöter, Kiebitz, Bekassine, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Feldschwirl und Wiesenpieper. BirdLife Österreich berichtete im vergangenen Jahr auch in einer Presseausendung vom Vogelsterben in landwirtschaftlichen Gebieten Österreichs: Ursprünglich hatte die traditionelle Landwirtschaft zwar die Artenvielfalt erhöht, heute ist sie jedoch in ihrer zunehmend industriell geprägten Form einer der wichtigsten Gründe für den Rückgang der Arten. Durch zu häufige Mahden und Düngung gehen die Lebensräume verloren.

Link zur Originalstudie: https://www.zobodat.at/pdf/VNO_025_0003-0017.pdf

 

Amphibien

Auch das Ergebnis der Langzeitstudie (1995-2015) vom Haus der Natur (Kyek et al. 2017 in PLoS ONE) belegte drastische Verluste bei Amphibien in Salzburg. Die Bestände des Grasfrosches sind um 83% zurückgegangen, womit auch ein massiver Verlust an Biomasse einhergeht, da es sich beim Grasfrosch um die am weitesten verbreitete Amphibienart Österreichs handelt. Auch hier kann der Zusammenhang mit dem Nutzungsdruck auf die Landschaft mit Versiegelung, Drainagierung, Industrialisierung der Landwirtschaft und Fischbesatz in Gewässern nicht mehr geleugnet werden.

Link zur Presseaussendung: https://www.hausdernatur.at/de/pressemeldung/langzeitstudie-aus-dem-haus-der-natur-belegt-drastische-verluste-bei-amphibien.html

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► Thema: Lächerlicher Artenschutz?

Machen „die paar Käfer, Krot'n, Lurche, Echserl, Vogerl, Fledermäus oder Blümerl“ das Kraut wirklich fett?

Wo fängt der Artenschutz an? „Bei mir ned!“ meinen manche ländliche Vertreter. „Wir tun eh schon genug für die Landschaftspflege.“

Bei größeren Projekten wird ein wenig umständlicher, aber dem Sinn nach gleich argumentiert: „Das Tötungsrisiko wird durch das Vorhaben nicht signifikant erhöht. Es stehen ausreichend verbleibende Ausweich-Lebensräume im Umfeld zur Verfügung.“

Ist das wirklich so? – Dies wird dann meistens nicht mehr nachgewiesen. Das Gewissen ist allein schon damit beruhigt, dass die betroffenen Arten theoretisch ausweichen könnten. Wenn Sie könnten! Denn meist sind die benachbarten „Wohnungen“ schon besetzt. Auch die „Nahrungsmittel“ werden deswegen nicht mehr. Wer die Zerstörung seines Lebensraumes überlebt, ist auf der Flucht in bisher fremden Gebieten. Ohne Fortpflanzungsstätten und Nahrung wird auch die Reproduktion eingestellt. Die Anzahl der Individuen nimmt ab. Das ist Artenrückgang. Kleine Populationen sterben mitunter aus.

Das geschieht tagtäglich, in vielen kleinen Maßnahmen und Bereichen, mehr unbewusst als bewusst, weil den handelnden Personen die Information und/oder das Verständnis für die Gesamtentwicklung des Artenrückgangs fehlt.

Bloße „Gewissensberuhigung“ in den Naturschutzverfahren ist dagegen zu wenig. Es reicht nicht, bloß eine ökologische Bauaufsicht zu bestellen, die dann wenig anderes tut, als einem Bagger bei der Zerstörung von Lebensräumen zuzuschauen. Ein paar „pro-forma“ Auflagen für den Artenschutz, „damit alle das Gesicht wahren können.“ Ein leider immer wieder gehörter Satz. Es herrscht Angst vor der Politik, bei der sich alle über den Naturschutz beschweren und vor den Landwirtschaftsvertretern, die doch bloß eine Minderheit unserer Gesellschaft vertreten.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es geht hier nicht allgemein gegen Wirtschaft oder gegen Land- und Forstwirtschaft oder gegen Sportvereine oder andere Gruppierungen. Es geht generell um eine gesellschaftliche Haltung jener Flächenverbraucher, die darauf bedacht sind, ihre eigenen (Eigentums-, Wirtschafts-, Geld-, Sport-, …) Interessen durchzusetzen und dabei möglichst nicht durch andere gesamtgesellschaftliche Interessen behindert zu werden.

Angesichts des massiven Artenrückgangs, muss aber endlich erkannt werden, dass an dem damit zusammenhängenden Verlust an Ökosystemleistungen mittelfristig auch massive wirtschaftliche Folgeerscheinungen geknüpft sind. Und das ist keine Panikmache.

Die erschreckenden Rückgänge verschiedenster Arten zeigen auf, dass jeder Käfer, jede „Krot“, jeder Vogel und jede „Gstättn“ relevant ist und ehrliche und wirksame Schutzmaßnahmen braucht. Die öffentliche Hand ist daher als erste in der Verantwortung, diese Haltung selbstbewusst an die Gesellschaft auch als wirtschaftlich wichtiges Ziel zu kommunizieren.

Die folgende Artikelserie gibt einen Einblick in die unterschiedlichsten tagtäglichen Erfahrungen der LUA zum Thema Artenschutz in Naturschutzverfahren. Dem sei noch hinzugefügt, dass der Naturschutz nur in geringem Maße den Artenschutz in Verfahren berücksichtigen kann: denn der Artenschutz ist primär als Verbotssystem aufgebaut, das sich an alle Bürger richtet. Und wo kein Kläger, da kein Richter. Wo der Staat nicht bewusst eingreift und die Richtung vorgibt, muss sich der Bürger zwar nicht fürchten, doch letztendlich muss der Staat seine europarechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Artenschutz ist daher alternativlos. (mp)

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Herunterspielen und Lächerlichmachen des Artenschutzes in den Medien am Beispiel „Mottenschutz“ beim Sportplatz Strobl

Streuwiesen südlich des Blinklingmooses
Streuwiesen südlich des Blinklingmooses, Foto: LUA

Die Gemeinde Strobl hatte Anfang Dezember 2017, nachdem sie über das negative Ermittlungsergebnis der Naturschutzbehörde zum Artenschutz informiert wurde, ihren Antrag für das Projekt Kunstrasenplatz Strobl zurückgezogen. Wir berichteten in den letzten LUA-Notizen 2017 No 4. Somit entschied sich die Gemeinde vorläufig selbst für das Ende des Verfahrens, anstatt vor dem LVwG die eigenen Argumente einzubringen und das Ergebnis der rechtsstaatlich vorgesehenen unabhängigen gerichtlichen Überprüfung abzuwarten. Trotz dieser eigenen Antragszurückziehung, wollen die Gemeinde, der Sportverein und diverse Leserbriefschreiber das Ergebnis nicht akzeptieren und machen seither einen großen Wirbel um die „Nachtfalter und Motten“, die den Fußballtrainingsplatz „verhindern“ und deren Schutz über einen Verein mit fast 200 Sportlern, davon ca. 100 Kindern gestellt werde, dem vor allem das lokale Medium „Ischler Woche“ großen Raum bietet. Dabei wird immer wieder von Willkür und Schikanen den jugendlichen Sportlern gegenüber berichtet und behauptet, dass es gar nicht sicher sei, ob „diese Tierchen“, die in den Medien auch unter den Bezeichnungen „Fieslinge“ bzw. „Motten und andere unnütze Tierchen“ aufscheinen, „im betreffenden Bereich überhaupt beheimatet sind.“ Es ist zwar verständlich, dass das negative Ergebnis für den Verein und die Gemeinde alles andere als zufriedenstellend ist, aber das liegt in der Natur einer negativen Entscheidung, die bei keinem Antragsteller Freude hervorruft. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht gegeben sind, kann diese niemand erzwingen, auch wenn das für die Betroffenen noch so ärgerlich ist. Das gehört zu den Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaates. Das Hauptproblem in diesem konkreten Fall war der Standort der geplanten Flutlichtanlage direkt an der Grenze zum Naturschutzgebiet, aus dem die Insekten durch das Licht angelockt und in der Folge dort u.a. in der Nahrungskette und für die Bestäubung fehlen würden (zu lesen in den letzten LUA-Notizen 2017 No 4).

Im Bemühen um Aufklärung und Sachlichkeit hat die LUA immerhin eine Gegendarstellung in der Ischler Woche Anfang Februar erreicht, in der klargestellt wurde, dass die „35 besonders geschützten Nachtfalterarten, die vom Vorhaben Sportplatz Strobl negativ betroffen sind,“ im Gegensatz zur Berichterstattung vom 20.12.2017 und 03.01.2018, „sehr wohl im Blinklingmoos nachgewiesen“ sind. „Dieser Nachweis wurde im Befund der zoologischen Amtssachverständigen der Behörde auch ausdrücklich festgehalten und die Auswirkungen auf eben diese Arten wurden sodann im Gutachten beurteilt. Deshalb bildeten ausschließlich die eindeutig nachgewiesenen 35 besonders geschützten Arten auch die Grundlage für die naturschutzfachliche und -rechtliche Beurteilung im Verfahren.“ Zur Erklärung sei angemerkt, dass aufgrund der behördlichen Sachverständigenprüfung, die die Verwirklichung des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes der Tötung ergab, die Behörde keinen positiven Bescheid ausstellen konnte, weil das nach dem Naturschutzgesetz nicht rechtmäßig gewesen wäre. Die LUA wäre deshalb im Falle einer Bewilligungserteilung durch die Behörde nach ihrem gesetzlichen Auftrag verpflichtet gewesen, Beschwerde beim LVwG zu erheben. Gegen einen negativen Bescheid hätte die Gemeinde das Recht gehabt, Beschwerde zu erheben und den Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dazu kam es jedoch nicht, da die Gemeinde ihren Antrag zurückgezogen hatte. Trotzdem verebbte der Wirbel um den „Mottenschutz“ nicht. Zwei Ausgaben später konnte die LUA jedoch wiederum eine Entgegnung zu einem „offenen Brief“, in der der dort erhobene Vorwurf der Willkür entkräftet wurde, veröffentlichen.

Das Beispiel „Sportplatz Strobl“ zeigt jedoch bedauerlicherweise wieder einmal, dass trotz der vielen schockierenden, wissenschaftlich fundierten Meldungen über den Artenschwund, der Artenschutz in den Verfahren und Medien nicht auf der Sachebene diskutiert wird. Es ist zwar grundsätzlich bereits vielen klar, dass die Erhaltung der Biodiversität mit allen ihren Funktionen, die auch für den Menschen und seine Lebensgrundlage eine wichtige Rolle spielt, von großer Wichtigkeit ist, was umso mehr für unsere Jugend und deren Nachkommen gilt. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels, der modernen Freizeitnutzung, landwirtschaftlichen Intensivierungen, Bodenverbrauch (täglich 15 ha in Österreich) uvm. entsteht aber weiterhin ein immer größerer Druck auf Arten und ihre Lebensräume. Deshalb ist es besonders wichtig, in den Verfahren die Gesetze zum Schutz dieser Arten und Lebensräume einzuhalten. Das entspricht auch dem in Österreich geltenden Rechtsstaatsprinzip. Für die LUA stellt sich die Frage, wohin denn die vielen polemischen Rufe nach „politischen Entscheidungen“ in den Verfahren führen sollen. Bisher kommt der Artenschutz in vielen Fällen leider ohnehin zu kurz. Wenn er jedoch wirksam sein soll, wird man sich der Tatsache nicht verschließen können, dass eben manche Vorhaben nicht bewilligungsfähig sind.

Leider besteht die Akzeptanz für den Artenschutz aber meistens nur solange man nicht selbst davon betroffen ist. Fast jeder findet die Zerstörung des Regenwaldes in weiter Ferne schlimm, aber auch in näherer Umgebung ist man z.B. über das Bienensterben und den Rückgang der Gletscher emotional betroffen. Gegenmaßnahmen und Schutz werden jedoch nur solange für gut gehalten, bis es einen nicht in den eigenen Interessen, Eigentumsrechten oder der Bequemlichkeit einschränkt. Sobald es um die Verwirklichung von Projekten, um den eigenen Grund und Boden oder die Gewinnmaximierung geht, wird das Thema heruntergespielt und lächerlich gemacht. Es wird dann immer von „den paar Motten, Käfern, Kröten oder der Gstättn, den paar Blumen …“ gesprochen, auf die es doch nicht ankommen würde. Den fachlichen Argumenten wird unsachlich mit Vorwürfen von Willkür, Schikane, Verhinderungstaktik, … entgegnet. Wir wissen längst von zahlreichen Umweltproblemen, tun uns jedoch äußerst schwer, sie zu lösen, da wir uns nicht einschränken wollen. Es gibt viele öffentliche Interessen, die für unsere Lebensqualität wichtig sind. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass gerade die Biodiversität auch einen wesentlichen Beitrag zu unserer eigenen Lebensqualität leistet. Wenn wir aber immer andere Interessen über die Lebensraumzerstörung stellen und uns vormachen, dass es auf die „paar wenigen“ Pflanzen und Tiere nicht ankommt, können wir die negativen Entwicklungen nicht aufhalten. Ohne wirksame Schutzbestimmungen und deren gewissenhafte Umsetzung werden wir den Artenschwund nicht stoppen können. (gs)

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Artenschutz als Sündenbock

Kopfweidenreihe
Kopfweidenreihe Blickrichtung Norden, Foto: LUA

Wenn Natur zum Stellvertreter für andere Versäumnisse wird

Ein geschützter Käfer war unlängst Protagonist eines öffentlichen Aufregers am Almkanal. Ca. 5 Häuschen mit Gärten zum Almkanal konnten über Jahrzehnte das kühle Nass und malerische Ambiente mit gegenüber gelegener Hecke ungestört für sich alleine nutzen. Doch dann schloss die Stadt, wie man hört auf Antrag der Bürgerliste, im Stadtteil Leopoldskroner Weiher eine Radweglücke des Almkanalradwegs in Richtung Zentrum. Dafür musste die auf Stadtgrund gelegene Hecke entfernt und stattdessen ein Wiesenstreifen zwischen Almkanal und Radweg angelegt werden.

Doch damit nicht genug: Schon zuvor haben Stadt und Land Salzburg entlang des gesamten Almkanals zwischen Leopoldskroner Allee bis zur Praxmayer-Mühle den geschützten Landschaftsteil und 2016 das Europaschutzgebiet „Kopfweiden am Almkanal“ ausgewiesen. Kopfweiden bilden Lebensräume für totholzbewohnende Käfer, so wie der im Anhang II der FFH-Richtlinie genannte Eremit (Juchtenkäfer), der im Schutzgebiet zur Zeit etwa 40 besiedelbare, entsprechend alte Bäume vorfindet und eine isolierte Population bildet.

Die Anrainer forderten für die verlorene Idylle die Pflanzung einer Hecke als Lärm- und Sichtschutz – allerdings auf Stadtgrund zwischen den neuen Kopfweiden im Schutzgebiet. Wo vorher Enten watschelten, fahren jetzt jenseits des an die Gärten angrenzenden Almkanals Radfahrer und Jugendliche genießen im Sommer den neuen Wiesenstreifen am Almkanal. Aufgrund „guter grüner Kontakte“ einer Anwohnerin gab es für die Heckenpflanzung auch eine Zusage des grünen Stadtrates und einen Antrag der Stadt an die Naturschutzbehörde, wo man sich wiederum dem Vernehmen nach insgeheim erhoffte, der Naturschutz würde dies ohnedies verhindern. Das Land genehmigte jedoch die Heckenpflanzung, berücksichtigte aber nicht ausreichend die erforderlichen Lebensbedingungen von Kopfweiden als Grundlage für den Juchtenkäfer im Europaschutzgebiet, weshalb die LUA Beschwerde erhob. Die Medien machten daraus: Käfer (und LUA) gegen Anrainer. 

Tatsächlich zeigt sich hier aber nicht ein Naturschutzproblem, sondern ein Versäumnis der Stadtpolitik und ein klassisches Anrainerproblem: Die Neuerrichtung des Radweges und die Ausweisung des Schutzgebietes erfolgte offenbar ohne vorherige Aussprache mit den Anrainern. Sonst hätte man wohl schon vorher nach tauglichen Lösungen gesucht, lärmende Badenutzungen durch Jugendliche gegenüber den Gärten zu vermeiden. Andererseits erscheint aber auch die Forderung nach einem Sichtschutz vor Radfahrern auf öffentlichem Stadtgrund überzogen. Es gibt halt nun mal kein Recht auf Erhalt von Idylle auf Fremdgrund. Jeder Grundbesitzer muss seinen Nachbarn entsprechend dulden. Auch in privilegierten Lagen. Außerdem liegt auch noch der Almkanal selbst als öffentliches Gut und Pufferzone zwischen den Gärten und dem neuen Radweg. Doch wenn die Klientel sich beschwert...

Das heißt, nicht der Käfer oder die LUA sind das Problem, sondern die mangelnde Kommunikation zwischen Politik und Bürgern und das Schüren falscher Erwartungen. Dass Medien aber wider besseren Wissens nicht die tatsächlichen Hintergründe berichten, sondern eine Käfergeschichte daraus machten, zeigt nur, dass man auch als Journalist lieber den Naturschutz aufs Korn nimmt (und ihm dadurch schadet), als die Politik, die vielleicht unangenehm werden könnte. (mp)

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► Thema: Artenschutz – Verständnis bei Projektwerbern wächst

Frühzeitige Information und rechtzeitige Planung ermöglichen Projekte

Die Aufgabe der LUA ist es, in Verfahren Partei zu ergreifen für die öffentlichen Interessen des Naturschutzes. Dazu gehört auch die sachlich und fachlich korrekte Bearbeitung des Themas Artenschutz. 

Die aktuellen Studienergebnisse zum Artenrückgang beweisen, dass auch die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten in den letzten Jahren die Ziele nicht wirksam erreichen konnten. Insbesondere Förderungen konnten nicht zielgerichtet gelenkt werden. 

Doch auch die Vollziehung des Artenschutzes auf kleinem Maßstab in den Verfahren erfolgte bislang zu stiefmütterlich. Zu unsicher ist der Umgang mit dem Thema in Verhandlungen, zu groß die Angst des Naturschutzes vor Beschwerden und negativer Berichterstattung. Dies würde dem Naturschutz nur schaden. Das Gegenteil ist der Fall: während etwa im Forstwesen, in der Geologie, bei der WLV oder im Wasserrecht tendenziell Klartext gesprochen und auch akzeptiert wird, schürt der zögerliche Umgang im Naturschutz bloß Hoffnungen und in der Folge daraus entstehende Probleme.

Dabei stößt die LUA andererseits in den Verfahren auf zunehmendes Verständnis für projektbegleitende Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten. Auch wenn solche Verhandlungen sehr viel Energie und Informationsarbeit, Übersetzungsarbeit vom Fachchinesisch auf Salzburgerisch und auch Verständnis für die betroffenen Menschen erfordern, so lohnt sich diese Arbeit dann, wenn sich gegenseitiges Verständnis auch für den Natur- und Artenschutz daraus ergibt. Geht es doch nicht darum ein Projekt zu verhindern, sondern begleitende Maßnahmen zur richtigen Zeit zu setzen und die Projektumsetzung am Kreislauf der Natur auszurichten. Frühzeitige Planungen helfen so meist schon, die Verbote des Artenschutzes zu umgehen. 

In den folgenden Artikeln werden Standards im Artenschutz, heikle Zeiträume und positive Maßnahmen und Beispiele dargestellt, wie Artenschutz im Zusammenhang mit Projekten funktionieren kann. In vielen Verfahren haben wir zuletzt die Erfahrung gemacht, dass aus der zunehmenden Information der Öffentlichkeit und durch eine strikte Haltung in den Verfahren eine zunehmend positive Resonanz der Projektwerber resultiert. Eines zeichnet sich daher klar ab: ein positiv ausgerichteter und selbstbewusster Naturschutz, der sich an zwingenden Notwendigkeiten orientiert und dies auch klar kommuniziert, wird im Ergebnis mehr Verständnis und Akzeptanz erlangen! (mp)

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Standards im Artenschutz

Grasfrosch
Grasfrosch, Foto: Peter Kaufmann
Neuntöter-Männchen
Neuntöter-Männchen, Foto: Frank Vassen (Wikimedia Commons)
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii, Foto: Mnolf (Wikimedia Commons)

Was tun mit geschützten Tierarten bei Projekten?

Die beinahe wöchentlichen Hiobsbotschaften zum Artenrückgang betreffen nicht mehr die exotischen Tiere wie Nashorn oder Tiger. Auch die heimische Artenvielfalt wird still und leise immer geringer, wie diverse Langzeitstudien ergeben haben. Der Vollzug des Artenschutzes stellt sich dieser Tatsache und kommt in Verfahren immer öfter zur Anwendung. In der Regel ist das Vorkommen einzelner geschützter Arten kein Killerkriterium – auch wenn Kritiker das gerne glauben lassen. Mittlerweile haben sich in Naturschutzverfahren Standards etabliert, mit denen in vielen Fällen Eingriffswirkungen herabgemindert werden können. Die Zusammenstellung der LUA soll einen ersten Überblick bieten, weitere Ergänzungen werden folgen:

Bei der Planung eines Projekts ist eine Abfrage der Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur hilfreich. Hier sind zahlreiche Funde geschützter Tier- und Pflanzenarten im Land Salzburg dokumentiert und können erste Hinweise zum Vorkommen geschützter Tierarten geben. Doch Vorsicht: es handelt sich nur um eine Sammlung von Zufallsfunden, keine flächenhafte Kartierung. Kein Treffer in der Datenbank heißt nur: selbst vor Ort erheben!

 

Amphibien und Reptilien

Sämtliche in Salzburg heimischen Arten sind geschützt, einige auch nach der FFH-Richtlinie. Bei großflächigen Eingriffen empfiehlt es sich, diesen Arten besonderes Augenmerk zu schenken. Sind Vorkommen von Arten zu erwarten, die ab- oder umgesiedelt werden müssen, sind dem Konzept folgende Daten zugrunde zu legen:

• Eine vollständige Artenliste mit Angaben zur Häufigkeit der betroffenen Arten, siehe „Kartierungsanleitung der Herpetofauna Salzburgs (Kyek 2000, Naturschutz-Beiträge 27/00),

• eine artspezifische Darstellung der funktionellen Lebensraumbeziehungen hinsichtlich Fortpflanzungsgewässer, Landlebensraum, Winterquartiere, Wanderstrecken bei den Amphibien, sowie Angaben über weitere Laichgewässer in der Umgebung, der Vernetzung mit benachbarten Populationen und Ausbreitungskorridore.

Ab- und Umsiedlungen sind generell keine Lappalien und gehören in die Hand erfahrener Spezialisten.

Kritische Zeiten für Amphibien insbesondere bei Erdbauarbeiten sind während der Frühjahrswanderung zu den Laichgewässern (meist März/April) sowie während der Überwinterung (meist November bis März) gegeben. Details müssen aber jeweils mit den betroffenen Arten und den Charakteristika des Projektgebietes (z.B. Höhenlage) abgestimmt werden. 

 

Vögel

Schlägerungen oder Rodungen sollten nicht in der Brutzeit von 15. März bis 15. August stattfinden. In Spezialfällen, wie bei den felsenbrütenden Arten Steinadler, Uhu, Wanderfalke, kann die Brutzeit bereits im Jänner oder Februar einsetzen.

Zur Minimierung von Vogelanprall an Glasflächen sollten sowohl Durchblicke, die freie Durchflugmöglichkeit vorgaukeln, als auch Spiegelung der Umgebung bzw. des Himmels im Glas vermieden werden. 

• Dazu sind möglichst reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von maximal 15% zu verwenden.

• Die Verwendung von unmarkiertem Durchsicht-Glas für Balkon- oder Terrassenbrüstungen, Windschutz oder sonstigen Absperrungen ist nicht verträglich. Möglich ist ein anderes Material wie Gitter, Holz, etc. oder auch durchgehend markiertes Glas (geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes, geätztes, eingefärbtes, bedrucktes Glas, Bedeckung bei Markierung mindestens 25%, Handflächenregel, Markierung möglichst an der Außenseite) bzw ist Vogelschutzglas gemäß ON-Regel 191040 zu verwenden.

 

Fledermäuse

Individuenverluste bei baumbewohnenden Fledermäusen können minimiert werden, wenn Schlägerungen nicht in der Wochenstubenzeit (Fortpflanzungszeit) und in der Zeit der Überwinterung durchgeführt werden. Als weniger kritisch für Fledermäuse sind Baumfällungen in den Monaten September und Oktober einzustufen. 

 

Am wichtigsten bei der Planung von Projekten ist daher die frühzeitige Kenntnis über das Vorkommen geschützter Arten und darauf aufbauend eine angepasste Bauzeitplanung, welche auf die kritischen Lebensräume und Aktivitätszeiten dieser Arten Rücksicht nimmt. Falls Sie Fragen zum Thema Artenschutz haben, wenden Sie sich gerne an die LUA! (sw)

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Geschützte Arten sind keine "Legosteine"!

Junge Gelbbauchunke in Abwehrhaltung
Junge Gelbbauchunke in Abwehrhaltung, Foto: Christian Fischer (Wikimedia Commons)

Vom Sinn und Unsinn der „Siedlerei“ geschützter Tierarten

In den letzten Jahren ist es vermehrt Praxis geworden, geschützte Tierarten bei Eingriffen umzulenken oder abzusiedeln, damit eine Naturschutzbewilligung erteilt werden kann. Auch wenn solche Maßnahmen in manchen Fällen funktionieren können, ist daraus keine generelle Vorgangsweise ableitbar und sie kann auch nicht bei allen Tierarten angewendet werden. Insbesondere bei Planungen, die die Gegebenheiten vor Ort und die Biologie der betroffenen Arten nicht berücksichtigen, können solche Maßnahmen sogar den gegenteiligen Effekt haben und bewirken, dass geschützte Tiere zu Schaden oder Tode kommen.

Auch an sich bewährte Methoden, wie das Aufstellen von Amphibienzäunen, können anstatt zur Vermeidung vielmehr zur Auslösung von artenschutzrechtlichen Verboten führen, wie zwei aktuelle Beispiele zeigen: 

Zur Absiedlung von Amphibien aus einem aufzulassenden Speicherteich wurde dieser mit einem Amphibienzaun umgeben, der nur auf einer Seite einen wenige Meter breiten Korridor freiließ. Ziel war es, die abwandernden Amphibien samt Jungtieren vom künftigen Baufeld fernzuhalten. Nicht berücksichtigt wurde aber, dass sich weder die Adulttiere noch die winzigen Jungtiere über Distanzen von mehreren Hundert Metern von ihrer ursprünglich eingeschlagenen Wanderroute ablenken lassen. In einem ungeeigneten Lebensraum, ohne geeignete Verstecke, Deckung oder Nahrung ist ein Überleben der Tiere aber nicht realistisch, sondern führt zum Tod durch Verhungern, Vertrocknen, Erfrieren oder Gefressenwerden. 

In einem anderen Fall wurde zur Freimachung eines zukünftigen Baufeldes ein Amphibienzaun im Wald aufgestellt. In den eingegrabenen Kübeln fingen sich zahlreiche Feuersalamander, welche zu lange in den Kübeln ausharren mussten. Übersehen wurde dabei, dass der Zaun den Weg zum Fortpflanzungsgewässer querte und so aufgestellt war, dass immer neue Tiere ins Baufeld einwanderten. 

In beiden Fällen, in denen die Amphibienzäune nicht sachgemäß aufgestellt wurden, waren technische Büros beauftragt. Die Maßnahmen erfolgten aber ohne naturschutzrechtliche Bewilligung und noch bevor überhaupt ein Einreichprojekt vorgelegt wurde. Die Beispiele zeigen, dass an sich brauchbare Methoden massive Schäden anrichten können, da es sich um keine einfachen Vorgänge wie beim Lego-Bauen handelt. Ab- und Umsiedlungen gehören daher in die Hände erfahrener Spezialisten. Denn neben der Kenntnis arttypischer Verhaltensweisen und Aktivitätsmustern muss die lokale Situation erfasst und mitberücksichtigt werden. Eine Universallösung nach dem Motto „Das hat dort auch funktioniert“ gibt es nicht. Ein Einsatz von Amphibienzäunen zum Ab- und Umsiedeln ohne entsprechende Naturschutzbewilligung mit fachlicher Überprüfung des Konzeptes ist nicht zulässig. (sw)

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Es geht auch miteinander!

Zauneidechse Männchen
Zauneidechse Männchen, Foto: Valerius Geng (Wikimedia Commons)

Positivbeispiel Salzburg Eichstraßenbrücke und Zauneidechse

Der Neubau der Eichstraßenbrücke in Gnigl soll im heurigen Jahr von März bis Oktober stattfinden. Zur Information über die damit zusammenhängende, mehrmonatige Brückensperre wurden kurz vor Baubeginn Hinweistafeln aufgestellt. Eine Anrainerin war wegen der in den angrenzenden Flächen lebenden Zauneidechsen in Sorge und wandte sich an den Naturschutzbund. Dieser informierte Behörden, Politik und LUA. Es zeigte sich, dass dem Projektwerber das Vorkommen nicht bekannt war. Um eine Naturschutzbewilligung war aufgrund der Lage im Bauland und außerhalb eines Schutzgebietes nicht angesucht worden. Aufgrund des Vorkommens einer EU-rechtlich geschützten Tierart drohte eine Verzögerung des Brückenneubaus.

In einer kurzfristig angesetzten Begehung mit Vertretern des Straßen- und Brückenamts, des Naturschutzes der Stadt, der LUA, des ÖNB und eines Experten des Hauses der Natur wurden zuerst die ärgsten Befürchtungen bestätigt: Ein Großteil des Lebensraumes eines der letzten überlebensfähigen Zauneidechsenvorkommens in der Stadt Salzburg, sowie weiterer geschützter Reptilienarten wären für Bau- und Bauhilfsflächen zerstört worden.

Da das Vorkommen aufgrund der Kenntnisse einer Biologin und der Daten in der Biodiversitätsdatenbank sehr gut bekannt war, konnten im konstruktiven Gespräch Lösungen gefunden werden, die eine Umsetzung des Vorhabens ohne zeitliche Einschränkung und unter größtmöglicher Schonung der geschützten Reptilien und ihrer Lebensstätten ermöglichen. Besonderer Dank gebührt dem Bauleiter des Straßen- und Brückenamtes, DI Holzleitner, der es schaffte, die Bauabwicklung so abzuändern, dass für den Brückenneubau nur noch geringe Eingriffe in den Reptilienlebensraum erforderlich sind und diese erst erfolgen, wenn die Tiere aus ihrer Winterruhe erwacht sind und aus den betroffenen Flächen ausweichen können.

Fazit: Auch hier hat sich gezeigt, dass seitens der Bauwerber meist Verständnis für die Belange des Artenschutzes gegeben ist, das Problem liegt meist im „Nichtwissen“. Daher empfiehlt es sich – auch bei Vorhaben, die auf den ersten Blick keiner Bewilligungspflicht nach dem Naturschutzgesetz unterliegen – vorab bei der Biodiversitätsdatenbank am Haus der Natur abzuklären, ob vom Vorhaben vollkommen geschützte Arten betroffen sind. Eine entsprechende frühzeitige Berücksichtigung in der Planung und bei der Bauzeitplanung führt jedenfalls zu mehr Rechtssicherheit und kann Verzögerungen bei der Umsetzung vermeiden. (sw)  

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Vielversprechende Ausgleichsmaßnahme zur Erhaltung des Schwarzen Apollofalters im Alpenvorland

Schwarzer Apollofalter
Schwarzer Apollofalter, Foto: Algirdas (Wikipedia, CC BY-SA 3.0)
Nach Pflegemaßnahmen eines orchideenreichen Waldsaumes
Nach Pflegemaßnahmen eines orchideenreichen Waldsaumes, Foto: H. Kunrath

Im Vorjahr wurde im Rahmen einer geplanten Dolomit-Abbaufortführung und Erweiterung in Hof ein Ausgleichsmaßnahmenprojekt gemäß § 51 Salzburger Naturschutzgesetz erarbeitet. Dabei sollte ein Gehölzbestand inklusive Bracheflächen und Krautsäumen am Südwestrand des Naturschutzgebiets Fuschlsee - in unmittelbarer Nähe zum Golfplatz Schloss Fuschl - ökologisch aufgewertet werden. 

Das Ausgleichsprojekt konnte jedoch den Eingriff nach der „Richtlinie zur Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmenbewertung“ (Loos 2003) nicht ausgleichen.  Da 2016 fünf Individuen des nach Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Schwarzen Apollofalters (Parnassius mnemosyne) vom Schmetterlings-Experten Patrick Gros im Projektgebiet nachgewiesen werden konnten, wurde das Projekt ergänzt, um das Habitatpotential des Gebiets für diese stark gefährdete Schmetterlingsart zu erhöhen.

Der schwarze Apollofalter war noch in den 70er Jahren im Alpenvorland zwischen Bergheim und Thalgau verbreitet und teilweise auch häufig. Mittlerweile gibt es aufgrund der systematischen Habitatzerstörung nur noch zwei aktuelle Populationen mit wenigen Individuen in diesem Gebiet: eine Magerweide am Fuße des Gaisbergs und die vorliegende Population im Südwesten des Fuschlseemoores. Der Falter konnte hier aufgrund der fehlenden Bewirtschaftung und eines guten Lerchensporn-Bestandes (Raupen-Futterpflanze) noch überleben. Bei fortschreitender Verbrachung bzw. Verwaldung wäre jedoch mit einem weiteren Verlust an Lebensraum zu rechnen.

Durch Auslichtung eines jungen und dichten Lindenwaldes wird ein Lerchensporn-Bestand als Raupen-Habitat gefördert und um auch die Flughabitate des Falters zu verbessern, werden umliegende Fettwiesen extensiviert und eine brachliegende Glatthaferwiese wieder gemäht.  In Zusammenarbeit mit dem Schmetterlingsexperten Patrick Gros konnte das Projekt noch an weitere Lebensraum-Ansprüche des Schwarzen Apollofalters angepasst werden. Darunter fällt z.B. die Förderung von lichten Waldmänteln, eine abschnittsweise Mahd von Saumbereichen im Abstand von zwei Jahren und die Pflanzung zusätzlicher, blühender Heckensträucher. Die Umsetzungsarbeiten haben bereits im Herbst 2017 – teils händisch durchgeführt – begonnen.

Die Wirksamkeit dieses vielversprechenden Projekts muss in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch überprüft werden. Der Schmetterlingsexperte Patrick Gros spricht von einer erfolgsversprechenden Planung und beschreibt die Zusammenarbeit mit den Projektanden Heinz Kunrath und der Fridl ZT GmbH bzw. mit dem Auftraggeber RSK Gebr. Ragginger als äußerst positiv. (sp)

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Studie der LUA über Biotopverpflanzungen: ein Zwischenbericht

Verpflanzte Streuwiese
Verpflanzte Streuwiese, bei der die Grasnarbe noch nicht geschlossen ist und Schilf, Rossminze und Sumpf-Kratzdisteln einwandern. Foto: S. Popp-Kohlweiss

Im Zuge diverser Naturschutzverfahren ist die Landesumweltanwaltschaft immer wieder mit dem Thema der Biotopverpflanzung konfrontiert. Wenn eine Streuwiese, ein Niedermoor, ein Trockenrasen, ein Alpenrosengebüsch oder ein anderer hochwertiger, teils nach § 24 des Salzburger Naturschutzgesetz geschützter Lebensraum auf der Projektfläche die Umsetzung diverser Baumaßnahmen einschränkt, kommen oft Überlegungen zur Verpflanzung des Biotops auf. Dies kann z.B. durch das Versetzen von Rasensoden oder Abzug und Schüttung des Oberbodens bewerkstelligt werden. Doch stellt dies eine sinnvolle naturschutzfachliche Maßnahme dar, die tatsächlich den Erhalt des Lebensraumes auf lange Sicht garantieren kann?

Um mehr Kenntnisse über Biotopverpflanzungen zu gewinnen und in Verfahren fachlich korrekt entscheiden zu können, arbeitet die Landesumweltanwaltschaft Salzburg an einer entsprechenden Studie. Auf Basis von Literaturrecherchen und Umfragen unter Experten bzw. Planerbüros konnte bereits festgestellt werden, dass es leider nur wenige Langzeitstudien über verpflanzte Lebensräume gibt und auch Projekte, die im Zuge von Verfahren vergeben werden, selten ein langfristiges Monitoring der Vegetationsentwicklung beinhalten. Meist ist es dem durchführenden Biologen in seiner Freizeit oder in eigenständiger Forschungsarbeit überlassen, Erfolgskontrollen auch nach mehr als fünf Jahren durchzuführen. Somit liegen uns nur wenige, gut dokumentierte Studien und Erfahrungsberichte vor. Es können jedoch einige allgemeine Erkenntnisse zusammengefasst werden.

Erfolgswahrscheinlichkeit ist abhängig von der Art des verpflanzten Lebensraums

Während Röhrichte, Großseggenrieder, Hecken und Strauchmäntel sich offensichtlich leicht an anderen Standorten wieder etablieren lassen, so gehen die Einschätzungen unter Experten bei Trockenrasen, Streuwiesen und Niedermooren auseinander. Eine Verpflanzung muss nicht aus Prinzip abgelehnt werden, in vielen Fällen darf jedoch auch nicht leichtfertig davon ausgegangen werden, dass das Biotop durch die Verpflanzung „gerettet“ werden kann. Überwiegend schlecht bis unmöglich wird eine erfolgreiche Verpflanzungswahrscheinlichkeit bei Zwergstrauchheiden, Quellfluren und Hochmooren eingestuft. 

Nährstoffmobilisierung bei Verpflanzung von Magerbiotopen

Durch die Bodenbearbeitung im Zuge der Transplantation kommt es durch die bessere Durchlüftung des Bodens zu einer vermehrten Aktivierung der Bodenorganismen, wodurch infolge mehr organische Stoffe mineralisiert werden. Bei einer Verpflanzung von Magerstandorten führt dies zu einer Zunahme an stickstoffliebenden, konkurrenzstarken Gräsern und Hochstauden, wodurch die Magerzeiger – deren Erhalt meist das Ziel der Verpflanzung ist – über mehrere Jahre geschwächt werden.

Artenverschiebung

Auch wenn das neu verpflanzte Wiesenbiotop schon bald saftig grün erscheint, kann die ursprüngliche Artenzusammensetzung und auch deren jeweilige prozentuale Anteile in der Regel nicht erhalten werden. Oft übernehmen einige wenige Arten wie horstbildende Gräser zuerst die Oberhand und andere, meist anspruchsvollere Arten, verschwinden oder gehen zurück. Bei optimaler Pflege kann sich die Artengarnitur eventuell nach vielen Jahren wieder an die ursprüngliche Zusammensetzung annähern. Bei einem verpflanzten Kalkmagerrasen (MÜLLER 1990, MÜLLER 2002) dauerte es allerdings 30 Jahre, bis der Anteil an Halbtrockenrasen-Arten wieder gleich hoch war, wie auf der Ursprungsfläche (WITTMANN & MÜLLER, 2013). Sehr unterschiedliche Ergebnisse treten bei Verpflanzungen zur Rettung von gefährdeten bzw. hochsensiblen Arten, wie zum Beispiel seltener Seggen-Arten oder Orchideen feuchter oder trockener Standorte auf. Aufgrund komplexer Beziehungen zu Wurzelsymbionten oder der Abhängigkeit von bestimmten Bestäubern kann auch hier in vielen Fällen ein Erfolg – wenngleich nicht ausgeschlossen - nicht garantiert werden. Zur Errettung von Raritäten ist die Verpflanzung somit keine geeignete Methode, sondern kann eher als Verminderung des generellen Lebensraumverlusts betrachtet werden.

Nachsorge unbedingt notwendig

Expertenerfahrungen und Ergebnisse verschiedener Studien belegen, dass eine optimale Nachsorge bzw. standortgerechte Pflege nach einer Verpflanzung sehr wichtig ist. Darunter fallen z.B. die typische Herbstmahd bei Streuwiesen und Niedermooren, eine zusätzliche Aushagerungsmahd oder ein Ausrupfen von Neophyten wie Goldrute oder Indisches Springkraut. Ein zuerst aufwändig verpflanztes Wiesen-Biotop sollte auf keinen Fall anschließend der Verbrachung, sonstigen Sukzession oder gar Intensivierung überlassen werden.

Die verschiedenen Faktoren der Biotopverpflanzung sind allein aus vegetationsökologischer Sicht bereits sehr komplex. Doch auch wenn die pflanzliche Artengarnitur erhalten werden kann, so muss bei der Beurteilung der gesamtökologischen Funktionsfähigkeit des Lebensraumes auch auf tierökologische Aspekte geachtet werden. Können gemeinsam mit dem Erdreich auch Insekteneier und Larven mitübertragen werden und sind für deren Überleben dann auch geeignete Standortbedingungen vorhanden? Bleibt nach der Verpflanzung ein Biotopverbund bestehen, damit Arten wieder einwandern bzw. durchwandern können? Auch im Hinblick auf weitere Organismengruppen wie Pilze und Mikroorganismen im Boden ist es verständlich, wenn Davy (2002) Transplantationsversuche als „gut informiertes Rätselraten“ bezeichnet. (sp)

Davy, A.J. (2002) Establishment and manipulation of plant populations and communities in terrestrial systems. Handbook of ecological restoration. Vol. 1. Principles of restoration. Editiert von Perrow M.R. und Davy J.A. Cambridge University Press, Campridge, pp. 223-241

Müller, N. (1990). Die Entwicklung eines verpflanzten Kalkmagerrasens–Erste Ergebnisse von Dauerbeobachtungsflächen in einer Lechfeldhaide. Natur und Landschaft, 1, 21-27.

Müller, N. (2002). Auswertung der Langzeituntersuchungen von Dauerflächen im Augsburger Stadtgebiet zur Renaturierung von Lechhaiden. Ber. Bay. Landesamt Umweltschutz. 97 Seiten.

Wittmann A., Müller N. (2013). Renaturierung Kalkmagerrasen I. Verpflanzung von Kalkmagerrasen – mit Auswertung Versuchsreihe „Botanischer Garten Augsburg“. Best Practice und Monitoring. Seminararbeit. Fachhochschule Erfurt. (unveröffentlicht)

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Kurzmeldung: Österreichischer Leitfaden Aussenbeleuchtung erschienen

Lichtverschmutzung in der Stadt Salzburg
Lichtverschmutzung in der Stadt Salzburg, Foto: LUA

Da Licht und Beleuchtung in den letzten Jahren immer mehr wird, die Problematik für den Naturhaushalt, aber auch für die menschliche Gesundheit allerdings noch nicht ausreichend im Bewusstsein der Öffentlichkeit angekommen ist, wurde Anfang des Jahres ein wichtiger Schritt mit der Veröffentlichung der Publikation „Österreichischer Leitfaden Aussenbeleuchtung – Licht, das mehr nützt als stört“ gemacht. Er wurde von den Landesumweltreferenten aller Bundesländer im vergangenen Oktober beschlossen und steht auf der Homepage des Landes Salzburg kostenlos zum Download bereit. Er dient als Hilfestellung für die Planung einer umweltfreundlichen Beleuchtung und liefert Informationen zu Auswirkungen von Kunstlicht im Außenraum auf den Menschen, Naturhaushalt, Nachtlandschaft und Energieverbrauch. Daneben beinhaltet er auch eine Übersicht über rechtliche und normative Grundlagen, Leuchtmittel und Umsetzungsempfehlungen. (gs)

Link zum Download: https://landversand.salzburg.gv.at/Oesterreichischer-Leitfaden-Aussenbeleuchtung

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