LUA-Notizen 4/2025
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 4/2025

In diesem Newsletter

■ Editorial

■ Naturschutz nicht für alle Vogelarten

■ Wachtel und Gänsesäger - Überraschungseier im Jagdgesetz

■ Windsfeld – Wie kommen 12 Windräder auf das Hochgebirgsplateau auf über 2.000 m Seehöhe?

■ Freie Fahrt für Kinderwägen auch am Berg?

■ Ist doch eh alles grün! – Gibt es wirklich Shifting Baselines in der Wahrnehmung von Natur?

■ Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2025/26

Editorial

Gishild Schaufler
Foto: © Gishild Schaufler

Das Jahr 2025 zeigte bereits die Verschlechterungen im Rechtsschutz der Natur, die Ende 2024 beschlossen worden waren. Trotzdem werden die Stimmen nicht leiser, die den Naturschutz noch weiter einschränken wollen. Es wird zwar weiterhin immer wieder betont, man wolle Verfahrensbeschleunigung und Entbürokratisierung, aber natürlich nicht auf Kosten von Natur und Umwelt, deren Schutz und Qualität. Die bisherigen Verfahren haben aber gezeigt, was auch vorher bereits klar war. Wenn der Rechtsschutz auf der einen Seite fehlt, kann sich diese nicht mehr wehren und wird damit auch nicht ernst genommen. Daneben gewinnt die andere Seite noch mehr an Gewicht, als sie ohnedies bereits hatte. So kommt es zum Rückschritt der einstigen Errungenschaften bei der Einführung des Mehrparteienverfahrens im Naturschutz, das zu mehr Berücksichtigung ökologischer Interessen neben den meist privatwirtschaftlichen Interessen des Antragstellers führen sollte (siehe näher dazu im Editorial 1/2023).

Eine mögliche Verwaltungsvereinfachung ohne Verlust an Schutz und Qualität wäre z.B. die Regelung des Vogelschutzes, der nach EU-Recht für alle Vögel gilt, im Naturschutzgesetz zu vereinheitlichen, anstatt die Aufteilung auf mehrere Materiengesetze beizubehalten (siehe Artikel "Naturschutz nicht für alle Vogelarten") oder gar weitere Vogelarten als Wild aus dem Naturschutz ins Jagdgesetz zu überführen (siehe Artikel "Wachtel und Gänsesäger").

Die ständige Behauptung der Doppelgleisigkeiten wegen des Bestehens der LUA neben dem amtlichen Naturschutz, beruht auf einem Unverständnis der unterschiedlichen Rollen. Denn bei der LUA handelt es sich eben genau nicht um eine Parallelbehörde, sondern um eine Formalpartei. Sie entscheidet nicht über die Bewilligung. Das obliegt der Behörde mit den beigezogenen Amtssachverständigen. Aber die LUA vertritt die Interessen der Natur im Verfahren als deren Anwältin und Stimme und verhilft ihr somit zu ihrem Recht, genauso wie der Antragsteller als Partei im Verfahren seine eigenen Interessen vertritt. Wenn nun einer Partei der Rechtsschutz genommen wird, kommt es zwangsläufig zu einer Verschlechterung ihrer Stellung und ihres Schutzes im Verfahren. Denn Rechte, die nicht einklagbar und somit nicht durchsetzbar sind, werden oft auch nicht berücksichtigt. Das lehrt uns schon das alte Sprichwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Natürlich kann damit vielleicht leichter eine rechtskräftige Bewilligung erlangt werden, aber nicht ohne Verlust an Qualität und Rechtsschutz für die Natur.

Aufgrund vieler unterschiedlicher Interessen, die in Zielkonflikten mit den Naturschutzinteressen geraten können, wobei letztere ohnedies meist unterliegen, ist es wichtig, dass im Verfahren Eingriffe, Auswirkungen und Nutzen von Projekten sorgfältig und ausgeglichen gegeneinander abgewogen werden können. Ein großes Thema von Zielkonflikten spitzte sich in den letzten Jahren immer wieder zwischen Energieerzeugung und Naturschutz zu, da aufgrund des zunehmenden Flächen- und Stromverbrauchs in immer naturnähere Bereiche eingegriffen wird. Natürlich brauchen wir Erneuerbare Energie, aber damit sie auch wirklich möglichst umweltfreundlich und ökologisch erzeugt werden kann, ist die Standortfrage umso wichtiger. Im aktuellen UVP-Verfahren zum Windpark Windsfeld im Hochgebirge steht die mündliche Verhandlung im Jänner 2026 bevor (siehe Artikel zum Windsfeld).

Aber nicht nur die Energiewirtschaft drängt vom Talboden auf die Berggipfel, sondern auch die Tourismus- und Freizeitnutzung mit immer mehr künstlichen Landschaften und Infrastrukturangeboten am Berg (siehe Artikel über Kinderwagenwege am Berg). Dabei entfernen wir uns immer mehr von der Natur und das Verständnis über deren Zusammenhänge und Wichtigkeit für das menschliche Überleben geht verloren. Das hat zur Folge, dass sich unsere Grenzen verschieben und wir Kunstlandschaften als Natur wahrnehmen und gar nicht merken, wie viel bereits zerstört wurde (siehe Artikel über Shifting Baselines in der Wahrnehmung von Natur). Vielleicht ist das auch ein Grund, warum die Politik immer meint, Naturschutz sollte nicht mit einem Glassturz betrieben werden, sondern wieder mehr Entwicklung ermöglichen. Dabei wird übersehen, dass es diesen „Glassturz“ über der Natur ohnedies nie gab, denn sonst wäre nicht bereits so viel davon den vielen anderen Interessen geopfert worden.

Wenn wir erkennen, was wir verlieren, erhalten oder sogar zurückgewinnen können, fällt es uns vielleicht ein bisschen leichter wieder etwas Maß zu halten. In diesem Sinn wünsche ich im Namen des gesamten LUA-Teams Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2026!

Gishild Schaufler

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Naturschutz nicht für alle Vogelarten

Birkhahn, Foto: Samuel Schnierer/BirdLife Österreich

Nach der Vogelschutzrichtlinie der EU sind alle heimischen Vogelarten geschützt. Bis auf einige in den Anhängen II/1 und II/2 gelisteten Arten, bei denen eine Bejagung erlaubt ist, dürfen Vögel nicht getötet oder gestört und ihre Niststätten nicht beschädigt werden. Diese einheitlichen Bestimmungen der Richtlinie werden in der Umsetzung auf Naturschutzgesetz und Jagdgesetz aufgeteilt. Aber bedeutet dies, dass der Schutz für alle diese Arten in Salzburg auch gleich ist? Die Antwort lautet Nein.

Wird durch ein naturschutzrechtlich bewilligungspflichtiges Projekt in Lebensräume geschützter Tierarten eingegriffen, sind Maßnahmen zu treffen, um die Auslösung artenschutzrechtlicher Verbote zu vermeiden. Diese Vorgangsweise ist in Naturschutzverfahren Standard. Die Naturschutz-Amtssachverständigen (ASV) beurteilen daher regelmäßig Auswirkungen u.a. auf Amphibien und Reptilien, Fledermäuse und Vögel, samt geeigneter artenschutzrechtlicher Minderungsmaßnahmen. Aber das Naturschutzgesetz schützt eben nicht alle Vogelarten, sondern nur alle in Salzburg vorkommenden nicht jagdbaren Vogelarten. Alle Vogelarten, die als Wild im Sinne des Jagdgesetzes gelten, auch wenn sie nicht bejagt werden dürfen, wie die heimischen Greifvögel und Eulen, sind von der Artenschutzprüfung der naturschutzfachlichen ASV nicht umfasst. Dies gilt auch für die wichtige Gruppe der Raufußhühner mit den heimischen Brutvogelarten Haselhuhn, Auerhuhn, Birkhuhn, Schneehuhn und Steinhuhn. Denn für diese Arten wären wildökologische ASV des Amtes der Landesregierung, Abteilung 4, in die auch die Agenden der Jagd fallen, zuständig.

In Naturschutzverfahren ist es ziemlich häufig, dass z.T. großflächige Eingriffe in die Lebensräume dieser Vogelarten erfolgen. Besonders relevant sind dabei Schierschließungen oder Weganlagen in Lebensräumen von Raufußhühnern. Da auch für diese Vogelarten die artenschutzrechtlichen Verbote zu prüfen sind und das Verbot der Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten auch nach dem Jagdgesetz gilt, müsste jedes Naturschutzverfahren, bei dem sich diese Frage stellt, unterbrochen werden, um einen zusätzlichen, wildökologischen ASV befassen zu können. Allerdings ist eine derartige Stelle im Land nicht besetzt und daher ist es nicht leicht, kurzfristig einen fachkundigen Experten zu finden, der diese Aufgabe übernehmen kann. Dazu kommt, dass im Fall der Feststellung der Auslösung artenschutzrechtlicher Verbote bei Wild eine naturschutzrechtliche Bewilligung für ein Projekt nicht ausreicht, sondern zusätzlich ein gesondertes Ausnahmeverfahren nach dem Jagdgesetz abgewickelt werden müsste. Diese rechtlichen Voraussetzungen sind wenig praktikabel und für den Antragsteller außerdem sehr zeitaufwändig. Verwaltungsvereinfachung geht anders!

Es wird daher angeregt, eine rechtliche Regelung zu finden, die eine Mitbeurteilung von als Wild eingestufter und in Anhang I Vogelschutzrichtlinie geschützter Vogelarten im Rahmen eines Naturschutzverfahrens samt einer Prüfung der Verbotstatbestände ermöglicht. Denn oft kann - geeigneter Sachverstand vorausgesetzt – bei vielen Arten eine Lösung gefunden werden. Bereits derzeit legen einige Antragsteller dem naturschutzrechtlichen Einreichprojekt eine wildökologische Planung bei, aber auch die Beratung der LUA konnte bei dieser Thematik bereits vielfach verfahrensbeschleunigend wirken. (sw)

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Wachtel und Gänsesäger - Überraschungseier im Jagdgesetz

Wachteln sind die kleinsten, heimischen Hühnervögel und kleiner als Amseln. Ihre Bestände sind aufgrund des Verschwindens der extensiven Kulturlandschaft stark rückläufig, Foto: BirdLife © Anita Hombauer

Wie aus den Medien zu erfahren war, wurde nach Ende der Begutachtungsfrist die geplante Jagdgesetznovelle nochmals um die Aufnahme der beiden Vogelarten Wachtel und Gänsesäger erweitert. Die Arten werden damit aus dem Schutz des Naturschutzgesetzes, der Pflanzen- und Tierarten-Schutzverordnung genommen und sollen nun als „Wild“ gelten.

Wachtel

Die Wachtel ist ein Kulturlandschaftsbewohner, der für die Brut im späten Frühjahr und Sommer ausreichend lange unbearbeitete Felder und Wiesen benötigt. Aufgrund der heute üblichen Landwirtschaft mit häufigen Mahden in der Brutzeit sind die Bestände laut österreichischem Brutvogelmonitoring seit 1998 um 56 % zurückgegangen. In der Roten Liste der gefährdeten Brutvögel des Bundeslandes Salzburg [1] wurde die Wachtel 2012 mit „gefährdet“ eingestuft. Mittlerweile ist die Art ist als Brutvogel im Pinzgau (mit Ausnahme des NSG Zeller See) und im Pongau ohnedies bereits ausgestorben. Im Flachgau und Lungau gibt es zwar einzelne Nachweise, aber laut Österreichischem Brutvogelatlas [2] wird auch hier nur noch die Einstufung „Brut möglich“ ohne echten Brutnachweis erreicht. Die Wachtel aus dem Naturschutz ins Jagdgesetz zu überführen obwohl deren Jagd als nicht nachhaltig eingestuft wird, ist angesichts des negativen Bestandstrends klar abzulehnen. Eine Mitarbeit der Jäger am Monitoring der Bestände samt Weitermeldung der Beobachtungen ist natürlich willkommen, dies kann aber die Übernahme der Art ins Jagdrecht nicht rechtfertigen.

Gänsesäger

Auch beim Gänsesäger sind aufgrund seiner Biologie und Lebensraumansprüche Verbreitungsgebiet und Bestände in Salzburg von Natur aus sehr begrenzt. Denn die Art benötigt vorwiegend große, klare Fließgewässer und in geringerem Ausmaß auch Seen mit vegetationsarmem Boden samt alten Baumbeständen an den Ufern, die zudem störungsarm sein müssen. Diese Anforderungen ergeben sich aus der Unterwasserjagd auf Sicht und der Brut in Baumhöhlen. Die Brutvorkommen in Salzburg beschränken sich daher auf die mittlere und untere Salzach sowie die Salzkammergutseen. Darüber hinaus sind wenige Wintergäste und Vögel am Zug anzutreffen, wobei diese im Rahmen der Wasservogelzählung ganz gut erfasst sind. Ist beim Gänsesäger daher weniger die Bestandserfassung als das Konkurrenzdenken der Fischer gegenüber einem Fischfresser und die Vorbereitung für die Abschussfreigabe der Grund für die Aufnahmen ins Jagdgesetz? Aufgrund der geringen Bestände und der eingeschränkten Lebensräume des Gänsesägers sind wohl auch die von dieser Vogelart verursachten „Fischereischäden“ zu vernachlässigen, zumal ohnedies bereits Fischotter, Kormoran und Graureiher verfolgt und abgeschossen werden. Was kommt als nächstes, vielleicht der Eisvogel?

Die Übernahme der Vogelarten Wachtel und Gänsesäger in das Jagdgesetz lässt sich jedenfalls nicht mit der Vermeidung von Schäden an der Biodiversität argumentieren, zumal die Umsetzung der Jagdgesetznovellen und der dazugehörigen Verordnungen der letzten Zeit zunehmend selbst zur Schädigung der heimischen Biodiversität beitragen. (sw)

[1] Slotta-Bachmayr L.; Medicus Ch. & Stadler S. (2012): Rote Liste der gefährdeten Brutvögel des Bundeslandes Salzburg. Naturschutzbeiträge 38/12 188 Seiten.

[2] Teufelbauer N., Seaman B., Hohenegger J.A., Nemeth E., Karner-Ranner E. Probst R., Berger A., Lugerbauer L., Berg H.-M. & Laßnig-Wlad C. (Hrsg.) (2024): Österreichischer Brutvogelatlas 2013-2018 (2. Aufl.) Verlag des Naturhistorischen Museums Wien. 680 Seiten.

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Windsfeld – Wie kommen 12 Windräder auf das Hochgebirgsplateau auf über 2.000 m Seehöhe?

Blick ins Windsfeld vom Taferlnock, Foto: LUA

Ein Windpark auf über 2.000 m Seehöhe ist schwer erreichbar und da Windräder nicht mit Hubschraubern transportiert werden können, ist die Errichtung im Hochgebirge äußerst aufwendig. Durch die erforderliche Zuwegung für den Transport mit Schwerlastverkehr, die notwendigen Fundamente, eingeebneten Manipulations- und Kranstellflächen für die Errichtung und Wartung im unwegsamen Gelände des Hochgebirges kommt es zu umfassenden Massenbewegungen und Eingriffen, die im Vergleich zum Flachland um ein Vielfaches größer und aufwändiger sind.

In der zusammenfassenden Bewertung der Umweltauswirkungen vom November 2025 für die Verhandlung im Jänner 2026 wurden durch die naturschutzfachlichen Amtssachverständigen des Landes Salzburg die notwendigen Eingriffe beschrieben und die Auswirkungen aufgrund der Größe beanspruchter Flächen (43 ha), der in Teilbereichen völligen Zerstörung der vorhandenen Vegetation (24 ha), die teilweise weitgehend irreversibel sind (geomorphologisch geprägte Biotoptypen), und des damit verbundenen Verlustes von Lebensräumen als bedeutend nachteilig eingestuft.

Zuwegung

Denn das Windsfeld-Plateau ist bisher nicht durch eine Fahrstraße erschlossen. Die Gesamtlänge der notwendigen Zuwegung umfasst ca. 15 km. Auf den ersten 3,5 km gibt es zwar bereits einen Almweg, der aber für den Schwerlastverkehr bis zum 1. Windradstandort auf ca. 1.600 bis 1.700 m Seehöhe massiv ausgebaut werden muss. Eine komplette Neuerschließung ist die Straße auf den weiteren 11,1 km. Hier sind massive Kurven bzw. Kehren mit hohen Felsböschungen zur Überwindung der restlichen 600 Höhenmeter (inkl. einer 300 m hohen Steilstufe) zu den weiteren zwölf auf 2.000 bis 2.300 m Seehöhe geplanten Windradstandorten erforderlich.

Die Amtssachverständigen weisen darauf hin, dass bereits im Umweltbericht zum Landesentwicklungsprogramm die Erschließung aufgrund der ca. 300 m hohen Steilstufe in der hochalpinen Landschaft nur mit unverhältnismäßig hohem technischen Aufwand, verbunden mit massiven Eingriffen in die Topografie und den Naturraum, beschrieben wurde. Aufgrund des schwierigen, steilen und unwegsamen Geländes sind an zahlreichen Stellen Böschungen mit bis zu 46 Metern Höhe erforderlich samt aufwändigen technischen Sicherungen. Denn die Windräder müssen nicht nur für den Bau, sondern auch im Betrieb ganzjährig für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erreichbar sein.

Massen- und Fahrbewegungen

Für Zufahrtsweg, Kranstellflächen inkl. Zufahrten, Umspannwerk und Künettenbau sind Massenbewegungen von ca. 350.000 m³ notwendig. Dabei ist auf 43 ha mit Geländeeingriffen zu rechnen, wobei es sich bei 28 ha um hochwertige Lebensräume handelt. Zieht man zum Größenvergleich ein Fußballfeld von ca. 0,7 ha heran, handelt es sich um Geländeeingriffe auf einer Fläche von insgesamt ca. 61 Fußballfeldern wobei eine Fläche von ca. 40 Fußballfeldern hochwertige Lebensräume betrifft.

Laut Einreichung ist mit Fahrbewegungen im Ausmaß von ca. 515.000 km zu rechnen. Damit könnte man fast dreizehn Mal die gesamte Erde umrunden.

Naturhaushalt, Landschaft und Pass-Lage

Die Amtssachverständigen stellten fest, dass mit erheblichen Trennungs- bzw. Zerschneidungseffekten zu rechnen ist. „Technische Bauwerke zur Energiegewinnung werden in einem Bereich errichtet, der bisher noch als weitgehend natürliche, alpine Landschaft mit ungestörter Reliefierung und einer hohen Dichte an naturnahen bzw. natürlichen Lebensräumen anzusehen ist. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in das komplexe System aus Boden, Wasser, Luft, Tieren und Pflanzen sowie deren Wechselwirkungen dar und beeinträchtigt dessen Funktionsfähigkeit. Insgesamt gesehen wird das Vorhaben … den Naturhaushalt … wesentlich beeinträchtigen bzw. in Teilbereichen vernichten.

Der zoologische Amtssachverständige wies zudem darauf hin, dass der Kenntnisstand zum Vogelzug, insbesondere zum Kleinvogelzug erhebliche Lücken aufweist und der geplante Windpark am Windsfeld in seiner Kombination aus Höhen- und Pass-Lage einen Ausnahmefall darstellt und daher mit anderen Windparks nicht vergleichbar ist. Die zu erwartende Rotorfläche beträgt bei einem Rotordurchmesser von 117 m in Summe knapp 14 ha. Durch die vorhandene Pass-Lage kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem Trichter-Effekt für Zugvögel kommen kann.

Standortfrage

Und hier kommt es wahrscheinlich wieder zu dem Missverständnis, der Naturschutz hätte den falschen Fokus und würde das „Recht eines Vogels“ über das Recht des Menschen stellen. Aber es geht in der Biodiversitätskrise nicht um den Schutz einzelner Tiere an sich um ihrer selbst willen, sondern um die Erhaltung der Artenvielfalt und damit des Funktionierens der Ökosysteme als Lebensgrundlage für uns Menschen. Das ist bei der Abwägung zwischen Eingriff und Nutzen an einem Standort zu berücksichtigen. Denn neben der Eindämmung des Klimawandels brauchen wir auch artenreiche Ökosysteme, die uns Menschen mit überlebenswichtigen Leistungen versorgen.

Die notwendige Rücksichtnahme auf das Thema Biodiversität beim Ausbau der erneuerbaren Energie, ist leider nicht überall mit dem „richtigen Projektdesign“ beherrschbar, ein wichtiges Kriterium dafür ist auch die Standortfrage. Neben der Abwägung des Eingriffs gegenüber dem Nutzen, scheint am Standort Windsfeld durch die erforderlichen massiven Baumaßnahmen und Erschließungserfordernisse schon der technische und finanzielle Aufwand sehr hoch im Verhältnis zum Nutzen der Stromerzeugung für 24.000 Haushalte. Der Schaden für die Natur ist hier aber ganz besonders gravierend und erheblich, wie die Bewertung der Umweltauswirkungen durch die Amtssachverständigen ergeben hat. (gs)

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Freie Fahrt für Kinderwägen auch am Berg?

“Abenteuerspielplatz” auf ca. 1.600 m Seehöhe mit künstlichem Bachlauf, Plattformen und geschottertem, barrierefreiem Weg. Foto: LUA

Die durch die Klimaerwärmung bedingte unsichere Schneelage bringt heimische Schigebiete dazu, sich zunehmend auch auf den Sommertourismus zu konzentrieren und ein entsprechendes Angebot bereit zu stellen. Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht verständlich, bringt aber für den Naturraum zusätzliche Belastungen mit sich. Wo früher zumindest im Sommer weitgehend „Ruhe“ herrschte, wird nun der Berg zur Ganzjahresdestination. Die Angebote reichen von Berggolf, Mountaincart, Flying Fox bis zu, wie der Titel schon verrät: barrierefreien Wanderwegen für Kinderwägen. Diese sollen speziell Familien und Gehschwache ansprechen. So weit so nachvollziehbar. Welche Probleme damit einhergehen wird nachstehend erörtert.

Um in einer alpinen Landschaft echte Barrierefreiheit zu erreichen, dürfen die Wege nur ein sehr geringes Gefälle aufweisen, dadurch nimmt die Weglänge eklatant zu. Weiters müssen sie, um auch Kinderwagentauglich zu sein und ein Passieren ohne Ausweichen zu ermöglichen, eine gewisse Mindestbreite aufweisen. In der Regel bedeutet dies eine zusätzliche Wegerschließung. Die alten, angestammten Wanderwege sind dafür häufig nicht geeignet. Diese werden zumeist auch nicht rückgebaut und von klassischen Bergwanderern weiter genutzt, u.a. weil sie lieber schmale und unebene „Wegerl“ als „Straßen“ erleben möchten. Schließlich kommen über kurz oder lang zu den Kinderwagenwegen noch Erlebnisstationen mit Rutschen, Spiel- und Turnangeboten sowie künstlichen Bachläufen etc. dazu, damit dem Nachwuchs in der Natur nicht langweilig wird. All dies führt zu einer kontinuierlichen Zunahme des Flächenverbrauches. Dabei gehen aber nicht nur durch die Wegerrichtung selbst Fläche und z.T. wertvolle Vegetation verloren (direkter Verlust), sondern (insb. bei Neuerschließungen) darüber hinaus viel größere Flächen, weil diese durch die Präsenz des Menschen durch Störung für viele Wildtiere nicht mehr nutzbar sind (indirekter Verlust).

Damit kommen wir zum zweiten Problem, der Ganzjahresnutzung: Eine konstante menschliche Anwesenheit bedeutet für störungsempfindliche Ökosysteme wie alpine Landschaften eine dauerhafte Störung. Aufgrund der Höhenlage haben viele Tiere und Pflanzen meist nur kurz Zeit, ihre wichtigen Lebenszyklen (Fortpflanzung, Brut und Aufzucht, Blütezeit, etc.) zu vollziehen. Werden sie dabei gestört, kann das langfristig zur Abnahme des Reproduktionserfolges bzw. zur Abnahme der Biodiversität führen.

Das Bestreben, den Berg für alle erlebbar zu machen, ist zwar nachvollziehbar. Neben den Problemen für den Naturraum selbst ist es aber auch aus menschlicher Perspektive kritisch zu sehen, wenn uns barrierefreie Wege das Gefühl vermitteln, erst gar nicht mehr über die Ausrüstung und Fähigkeiten z.B. des sicheren Gehens, der Einschätzung von Gefahren, etc. nachdenken zu müssen. Gerade aus der Sicht von Kindern und ihren Eltern kann dies nicht wirklich erstrebenswert sein, wenn sie die Fertigkeiten der Fortbewegung in natürlichem Gelände gar nicht mehr erlernen oder üben und somit weder Trittsicherheit noch Gleichgewichtsgefühl mehr erlangen.

Wir stehen erst am Anfang dieser Entwicklung, doch legen wir jetzt bereits den Grundstein dafür, wie wir die Berge zukünftig erleben wollen. Ist das einzige Ziel der wirtschaftliche Wettlauf? Wer hat die besten und schrillsten Angebote, wer den längsten Kinderwagenweg, wer die besten Events? Was bedeutet dies für die zukünftigen Generationen (Gäste wie Einheimische)? Argumentiert wird ja meist damit, dass man den Menschen die Natur damit näherbringt. In Wahrheit wird die Natur aber zerstört und stattdessen entsteht eine Kunstwelt von Natur. So avanciert der Speicherteich zum Bergsee-Paradies und das Einsaatgrünland zur Postkartenidylle. Damit verlernen wir sukzessive, was Natur überhaupt ist (siehe dazu auch den folgenden Artikel).

Wäre es in Zeiten der globalen Umweltkrisen, die insbesondere den Alpenraum besonders treffen, nicht auch sinnvoll, Entwicklungen anzustreben, die uns wieder ein bisschen Achtsamkeit und Verständnis für diesen einzigartigen Naturraum zurückbringen? Sicher scheint, dass der Versuch, „alle“ Menschen abholen zu wollen, dazu führt, eine Gruppe zunehmend zu verlieren. Und zwar jene, die in den Bergen Ruhe und Naturerlebnis fernab der Spiel- und Spaßgesellschaft erleben will. Aber diese Gruppe bringt natürlich weniger Geld in die Bergtäler. (vg)

Geplanter Kinderwagenweg auf ca. 2000 m Seehöhe in besonders naturnaher alpiner Zwergstrauchheide (geschützter Lebensraum), rote Linie: deutlich längere Linienführung notwendig als der naheliegende alte Wanderweg. Foto: LUA
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Ist doch eh alles grün! – Gibt es wirklich Shifting Baselines in der Wahrnehmung von Natur?

Blumenwiese mit Distelfalter, Foto: Verena Gfrerer

Sinngemäß könnte man den Begriff Shifting Baseline als „kollektive Wahrnehmungsverschiebung“ ins Deutsche übersetzen. Bezogen auf den Naturschutz steckt dahinter eine alarmierende Entwicklung.

Naturerlebnisse einer Generation

Jede Generation wächst mit ihren Naturerlebnissen auf und empfindet diese als „normal“. Die in der frühen Jugend wahrgenommenen Naturerlebnisse in der direkten Umgebung prägen also die spätere Wahrnehmung der gesamten Natur [1]. Der Autor des Artikels selbst ist in einer intensiv landwirtschaftlich geprägten Region im westlichen Oberbayern aufgewachsen. Er kannte bis zum 14. Lebensjahr keine artenreichen Blumenwiesen, denn diese Lebensräume waren im direkten Umfeld bereits nicht mehr vorhanden. So wie ihm geht es einer ganzen Generation an jungen Menschen, die in den intensiv agrarisch geprägten Gebieten Mitteleuropas aufgewachsenen sind. Sie kennen meist nur eine stark verarmte, wenig diverse Umgebung. Folglich wird die Artenvielfalt nicht mehr in der Kindheit erfahren, sondern bestenfalls erst später in der Schule oder im Studium erlernt. Zusätzlich ist für viele, auf dem Land aufgewachsene junge Menschen diese intensive, ausgeräumte Agrarlandschaft der seit frühester Kindheit wahrgenommene Normalzustand. Es werden positive Emotionen mit diesem heimatlich bekannten Zustand verknüpft, der deshalb als schön und erhaltenswert gilt.

Daraus ergibt sich jedoch folgende Problematik für den Schutz der Biodiversität: Wie soll eine Generation junger Menschen etwas als schützens- oder erhaltenswert erkennen, das sie zu einem Großteil nicht einmal als Kind erlebt hat?

Wiesen

Das Phänomen der Shifting Baselines ist insbesondere in Bezug auf die Wahrnehmung von Wiesen zu erkennen. Der heute häufigste Wiesentyp ist ein anderer als noch vor wenigen Jahrzehnten. So sind die unter Vielschnittwiesen und Mähweiden zusammengefassten, intensiv genutzten und gedüngten Bewirtschaftungsformen zwischen 1950 bis 2000 von 3 % auf 55 % der gesamten Wiesenfläche angestiegen [2]. Diese Wiesen werden bis zu viermal im Jahr mit Gülle gedüngt, sodass sie bis zu fünfmal gemäht werden können. In den letzten 25 Jahren ist die Wiesenintensivierung in atemberaubender Geschwindigkeit weiter vorangeschritten.

Bei einer Exkursion auf eine Wiese mit Studierenden (ca. 20 – 30 Jahre alt) wird von einer Mehrzahl der Teilnehmenden ein Wiesentyp als „normal“ wahrgenommen, der durch eine extreme Armut an Pflanzenarten auffällt. Es wird von der üppigen gelben Blüte der Löwenzähne im Frühjahr geschwärmt. Weitere blühende Kräuter können die Teilnehmenden meist nicht mehr benennen. Aus botanischer Sicht weisen diese Wiesen im Schnitt ca. 5 bis 10 Pflanzenarten auf. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um äußerst konkurrenzstarke Gräser, als Beispiele können hier das Knäuelgras (Dactylis glomerata), der Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und das Weidelgras (Lolium perenne) genannt werden. Blüten- und Insektenreichtum sucht man hier auch zur optimalen Zeit vergebens.

Wenn man nun die Exkursionsteilnehmenden auf eine blühende, mäßig intensiv bewirtschaftete Glatthaferwiese führt, sind sie beeindruckt von der Blüten- und Insektenzahl, die hier wahrgenommen werden kann. Für viele Exkursionsteilnehmende ist dieser früher häufige Wiesentyp inzwischen eine Besonderheit, obwohl es sich dabei um die ehemals typischen zweimähdigen Glatthaferwiesen handelt. Laut Statistik sind im Zeitraum von 1950 bis 2000 die mäßig intensiven Glatthafer-Talwiesen von 35 % auf 5 % geschrumpft [2]. In den noch vorhandenen, traditionell extensiv bewirtschafteten Wiesen bilden „Allerweltsarten“ wie die Wiesen-Margerite (Leucanthemum ircutianum), die Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), die Acker-Witwenblume (Knautia arvensis) und andere Arten individuenreiche Bestände. Zur Hauptblütezeit in der ersten Junihälfte sind diese bunten, relativ hochwüchsigen Wiesen ein „Meer“ an Blüten, die von einer Vielzahl von Insekten besucht werden. Aufgrund des drastischen Rückgangs dieses Wiesentyps wurde zu seinem Schutz sogar ein FFH-Lebensraumtyp ausgewiesen (FFH-LRT 6510 Magere Flachland-Mähwiesen) [3]. Hinzuzufügen ist, dass laut der bekannt gewordenen Krefelder Studie von 2017 die Biomasse der Insekten im Laufe der letzten 27 Jahre um gemittelt 75% zurückgegangen ist [4]. Das ist für die menschliche Lebensgrundlage insoweit problematisch, weil die Insekten das Fundament der Nahrungskette darstellen und 78% der Pflanzenarten der gemäßigten Breiten auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen sind [5].

Flüsse

Ähnlich lässt sich das Shifting Baseline Syndrom in Bezug auf die großen Flüsse der Nordalpen beobachten. Der heutige verbaute, begradigte und schmale Zustand unserer Alpenflüsse wird von den meisten Menschen als „Normalzustand“ wahrgenommen.  Dabei handelt es sich aber nur noch um einen kläglichen Rest eines ursprünglichen Alpenflusses. Einer der letzten, noch auf fast der ganzen Fließstrecke (von der Quelle bis fast zur Mündung) unverbaut erhaltene Alpenfluss ist der Tagliamento, dessen Flussbett im Mittellauf über einen Kilometer breit ist. Dieser Zustand eines Flusses wird heute von vielen Menschen als unwirtlich, öd und unordentlich wahrgenommen, da hier hauptsächlich die abgelagerten Schotterbänke und nicht nur der Wasser führende Strom zu sehen sind. Ein solches, durch Überflutungen, Umlagerungen und weitere Ereignisse geprägtes, hochdynamisches Flusssystem bietet aber einen Lebensraum für eine außergewöhnliche Fülle an Organsimen.

Wie also kann man der weit fortgeschrittenen Wahrnehmungsverschiebung in Bezug auf naturnahe und natürliche Lebensräume begegnen? Diese Entwicklung kann nur durchbrochen werden, indem wir wieder mehr mit Natur und Artenreichtum in Kontakt kommen. Wenn wieder mehr Menschen die Schönheit von artenreichen Lebensräumen kennen, lernen sie diese wieder schätzen und möchten sie auch für ihre Kinder und Enkel erhalten. Denn nur was man kennt und liebt, das schützt man auch! (tk)

[1] www.wildnisgebiet.at/artikel/shifting-baseline---was-ist-denn-das

[2] Ellenberg, H., Leuschner, C. (Hrsg.) (2010): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen in ökologischer, dynamischer und historischer Sicht, 6., vollständig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage von Christoph Leuschner, Verlag Eugen Ulmer KG, Stuttgart.

[3] Ellmauer, T., Traxler, A. (2000): Handbuch der FFH-Lebensraumtypen Österreichs. Monographien Band 130, Umweltbundesamt GmbH, Wien.

[4] Hallmann C.A., Sorg M., Jongejans E., Siepel H., Hofland N., Schwan H., et al. (2017): More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLoS ONE 12(10): e0185809.

[5] Ollerton, J.; Winfree, R. & Tarrant, S. (2011): How many flowering plants are pollinated by animals? Oikos 120: 321–326.

Tagliamento, Foto: Gishild Schaufler
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Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel 2025/26

Foto: Verena Gfrerer

Das Team der

Landesumweltanwaltschaft Salzburg

wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest,

erholsame Feiertage und ein gutes und gesundes neues Jahr 2026!

 

Unser Büro ist von 22.12.2025 bis 5.1.2026 geschlossen!

Unser Posteingang ist in diesem Zeitraum ebenfalls geschlossen, weshalb Zustellungen nicht erfolgen können.
Zusendungen per E-Mail oder an die digitale Zustelladresse via ERsB können in diesem Zeitraum der Ortsabwesenheit nicht gespeichert werden und Rsb-Briefe werden von der Post mangels Hinterlegungsmöglichkeit zurückgeschickt, weshalb sie ab 07.01.2026 erneut gesendet werden müssen.

Wir bitten um Verständnis und wünschen Frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

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