LUA-Notizen 1/2023
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 1/2023

In diesem Newsletter

■ Editorial der Umweltanwältin

■ LUA im Einsatz für die dunkle Nacht

■ Bundesdenkmalamt und LUA bewahren Krimmler Tauernweg

■ WWF-Bericht: „Die Natur als Verbündete des Klimas“ und das EU „Nature Restoration Law“

■ „Landschaften“ bewahren Identifikation, Ästhetik, Gesundheit und Kapital

■ Schutz von Naturwäldern für Klima und Arten

■ Schutz von Höhlenbäumen für geschützte Arten

■ Moorschutz für Klima und Arten

■ Schotterbänke voller Leben

■ Warum wir Hecken brauchen - Über bedrohte Landschaftselemente

■ Biotopverbund als notwendige Bereicherung unserer Kulturlandschaft erkennen

■ Alle Jahre wieder – Amphibien begeben sich auf Wanderschaft!

■ Warum wir Wildbienen brauchen

■ Wohin mit dem Bodenaushub?

■ Mit Ausgleichsmaßnahmen „zurück zur Natur“?

Editorial der Umweltanwältin

(c) Gishild Schaufler, Umweltanwältin

Zu den Angriffen auf die LUA im Landtagswahlkampf 2023 und im Lauf ihrer Geschichte

Wegen ihrer Aufgabe als Interessenvertretung für die Natur in Verwaltungsverfahren gab es seit dem Bestehen der LUA (Landesumweltanwaltschaft) immer wieder Aufregung. Diese wird besonders vor Wahlen wieder aktuell.

Wie in den Salzburger Jahrbüchern für Politik 1997 [1] und 2007 [2] nachzulesen ist, wurde die LUA als Stimme der Natur eingeführt, um eine Art „Verfahrensgleichheit“ zwischen der Natur auf der einen Seite und der Wirtschaft auf der anderen Seite zu schaffen. Sie soll als Instrument der Kontrolle und Beteiligung zu einer Ökologisierung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen beitragen [1]. Die Rolle als Anwältin soll die Prozesstrias im Naturschutzrecht herstellen, damit die Verwaltung Argumente, die für oder gegen einen Natureingriff sprechen, verfahrensmäßig besser abarbeiten kann. „Denn durch die Vertretung von Naturschutz- und Umweltinteressen in den Landesverfahren durch professionelle Umweltanwälte wird den Parteien, die zumeist aus wirtschaftlichen Interessen Umwelteingriffe realisieren wollen, ein Widerpart entgegengesetzt, der der Behörde einen Teil der amtswegig wahrzunehmenden Interessen abnimmt und so die Behörde viel stärker in die Position des unabhängigen „Judex“ setzt und sie damit aus dem Dilemma des Inquisitionsverfahrens herausführt“ [2].

Bereits 1987 waren vor allem Handelskammer und Landwirtschaftskammer gegen die Institutionalisierung einer Umweltanwaltschaft aufgetreten [1] und auch 2007 wurden die Umweltanwälte „als Behinderer von wirtschaftlichen (einschließlich landwirtschaftlichen) Interessen und Entwicklungen angefeindet.“ Insbesondere aus Wirtschaftskreisen wurde in mehreren Bundesländern versucht, die Mitwirkungsbefugnisse des Umweltanwalts zurückzudrängen und „auf das Notwendigste zu beschränken“ [2]. Für die Aufgaben der LUA ist aber die Weisungsfreiheit und Einbeziehung als Legalpartei in Verwaltungsverfahren zentral, um dort Umweltschutzinteressen wirksam vertreten zu können. Doch führte bereits in den 1990er Jahren das Wahrnehmen der eingeräumten Rechte und das Beharren auf den im Naturschutzgesetz vorgegebenen Möglichkeiten zu verschärften Konflikten zwischen LUA und Landesregierung. Auch damals nahm die LUA an ähnlichen Verfahren teil wie heute (z.B. Wegebau, Kleinkraftwerke, Schotterabbau, Bachverbauung, Beschneiungsanlagen). In die Öffentlichkeit gelangten aber „meistens nur einige Großprojekte oder emotionalisierende Themen“ [1].

Bei den Konfliktfällen waren die hauptsächlichen Beweggründe für Einsprüche seit jeher die räumliche Lage eines Projekts (in ökologisch besonders sensiblen Bereichen) und das Ausmaß der Beeinträchtigung. In den meisten Fällen kam es aber damals wie heute zu einvernehmlichen Ergebnissen in der ersten Instanz. Dabei liegt auf der Hand, dass die „Möglichkeit eines Einspruchs der Umweltanwaltschaft … zu einer höheren Kompromißbereitschaft der Antragsteller, aber auch der Behörden“ beiträgt. „Wichtige Folge ist ein damit eingeleiteter Prozeß der Ökologisierung.“ Als eine weitere Folge der Parteistellung wird eine gesteigerte Transparenz der Verfahren genannt und das Vordringen neuer Denkweisen, aber auch neuer (technischer) Umsetzungsmöglichkeiten in bisher abgeschlossene Strukturen. „Selbstverständlich bringt solches Vorgehen Unruhe in aufeinander eingespielte Gruppen und führt zu Angriffen auf die Umweltanwaltschaft“ [1].

Bereits 1997 wurden Berufungen gegen scheinbar unwesentliche Fälle kritisiert, die sich aber bei genauerer Betrachtung als naturschutzrelevant erweisen. Bei zig Stegen an den Salzburger Seen ist zwar jeder einzelne für sich eine Kleinigkeit. In der Gesamtsicht stellen sie aber einen massiven Eingriff dar. Das gilt auch für andere scheinbar „kleine Verfahren“ wie Aufschüttungen, Heckenentfernungen, Forststraßen, u.v.m. Damals wie heute war die LUA beim Großteil ihrer Einsprüche erfolgreich. „Die Berufungen – und wohl vor allem die Erfolge – führten zu deutlichen Verstimmungen auf Seiten der Landesregierung und des Ressortchefs … begleitet von der Infragestellung der Einrichtung.“ Die Kritik aller Parteien gegen Berufungen der Umweltanwaltschaft betrafen auch bereits 1995 Vorwürfe wie die Verursachung von „bürokratischem Aufwand“ oder „Zwang zum Konsens“ durch das Revisionsrecht an den VwGH: „der weisungsfreie Wächter über Umwelt und Natur würde auch wegen Kleinigkeiten den Weg zum Verwaltungsgerichtshof beschreiten und verlange bei Bagatellverfahren Gutachten. Der Bürger werde durch zuviel Bürokratie behindert.“ Der Beitrag aus 1997 relativiert diese Angriffe als „Auseinandersetzung zwischen den politisch Verantwortlichen, die – verständlicherweise – Entscheidungen gern nach ihren eigenen Erwägungen treffen würden, und einer Vertretung von Naturschutzinteressen. Gäbe es keine solchen Konflikte, müßte man wohl ein Versagen der Umweltanwaltschaft feststellen.“ Wenn man die Interessenvertretung der Natur ernst nimmt, kann man der LUA nicht vorwerfen, dass sie bei einem Aufeinanderprallen von Naturschutzinteressen mit anderen Interessen die ersteren vertritt [1].

Erreichen kann eine Umweltanwaltschaft vor diesem konfliktträchtigen Hintergrund aber, „dass Gesetze, die meist unter umweltpolitischem Druck in einer Parteienkonkurrenz geschaffen wurden, eher eingehalten werden müssen. Die Kontrollfunktion wird in jedem Rechtsstaat benötigt, sofern er seine Regeln eingehalten wissen will.“ Die LUA ist demnach ein Instrument, das zu einer Ökologisierung der Wirtschaft und Gesellschaft beitragen kann, sofern ihr die rechtlichen Grundlagen und politischen Möglichkeiten zugestanden werden. Denn wenn eine gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der Natur auf die Einhaltung bestimmter Kriterien beharren darf, hat dies Folgen für die Planung von Projekten [1]. „Jedenfalls verleihen die Parteienrechte dem Umweltanwalt eine Position, die seiner Stimme rechtliches Gewicht gibt.“ Prozessrechtlich helfen die Umweltanwälte die Entscheidungsgrundlagen zu erweitern und zu rationalisieren [2]. Dadurch kommt es zu einer besseren Berücksichtigung ökologischer Notwendigkeiten.

Nach mehr als 25 Jahren hat es Erfolge und Fortschritte gegeben, Standards wurden eingeführt, doch schreitet die Umweltzerstörung weiter voran. Dagegen stellen sich die Umweltanwaltschaften nach wie vor und die Konflikte sind aktueller denn je. Seit Anfang 2023 fordern wieder Stimmen die Abschaffung oder zumindest Entrechtung der LUA, mit den gleichen oder ähnlichen Argumenten wie 1997, 2007, oder z.B. auch 2018. Durch Streuen von falschen Behauptungen, Übertreibungen oder Irreführungen, wurde wieder versucht Empörung über die LUA zu erzeugen oder sie als unnötig hinzustellen. Doch werden Behauptungen nicht wahr, nur weil sie vielfach wiederholt werden. Weder ist die LUA gegen alles, noch verhindert sie alles, noch verbeißt sie sich in (scheinbare) Kleinigkeiten, wie dies die Statistik in den Tätigkeitsberichten zeigt.

Die Natur ist ein allgemeines Gut und wird in ihrem Wert immer noch unterschätzt. Doch ist sie die Grundlage unseres Lebens, denn ohne sie gäbe es auch keine Wirtschaft, wir hätten keine Nahrungsmittel, keine Rohstoffe, kein sauberes Wasser, keine Luft zum Atmen, keine Landschaft zur Erholung, keinen Tourismus, usw. Wir brauchen sie als Verbündete gegen die aktuelle und weiter drohende Klima-, Wasser-, Ernährungs- und Biodiversitätskrise. Deshalb gefährden Forderungen nach einer Schwächung von Naturschutz und ihren Vertreter:innen damals wie heute die Lebensgrundlage von uns Menschen.

Denn die LUA vertritt keine Eigeninteressen, sondern setzt sich in ihrer täglichen Arbeit gemäß ihrem wichtigen Auftrag für die Erhaltung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage für den Menschen ein. Dazu zeigen wir in den Beiträgen dieser Ausgabe der LUA-Notizen wofür wir uns einsetzen und warum das so wichtig ist (siehe dazu im Einsatz für die Nacht, den Krimmler Tauernweg, zur Natur als Verbündete des Klimas, Landschaften, Naturwälder, Höhlenbäume, Moore, Schotterbänke, Hecken, Biotopverbund, Amphibien, Wildbienen, Boden und Ausgleichsmaßnahmen). Um hier erfolgreich zu sein, sind wirksame Gesetze und effektive Durchsetzungsrechte notwendig. Ohne Anwältin ist die stimmlose Natur in den vielen Verfahren jedoch hilflos und ohne LUA wären u.a. bereits letzte Naturwälder (z.B. Sillingwald) erschlossen, letzte freie Fließgewässerstrecken verbaut oder letzte Auengebiete (z.B. Salzachauen durch Schotterabbau) verloren, letzte Moorflächen für Schianlagen (Speicherteiche) zerstört, die Lichtverschmutzung noch mehr im Steigen und letzte Wanderkorridore von unterschiedlichen Tierarten abgeschnitten.

Im Namen des gesamten LUA-Teams wünsche ich Frohe Ostern und schöne Feiertage!

Gishild Schaufler

 

Literatur:

[1] Karin Hofer, 1997: Eine institutionalisierte Stimme der Natur? Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft im Spannungsfeld zwischen Naturschutz, wirtschaftlichen Interessen und politischen Konflikten. In Herbert Dachs & Roland Floimair (Hrsg.): Salzburger Jahrbuch für Politik 1997, Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Sonderpublikationen“, Nr. 135, Residenz Verlag, Salzburg, S. 50-67.

[2] Karl Weber, 2007: Die Umweltanwälte und Umweltanwaltschaften der österreichischen Bundesländer: Eine rechtliche und umweltpolitische Bilanz. In Herbert Dachs & Roland Floimair (Hrsg.): Salzburger Jahrbuch für Politik 2007, Schriftenreihe des Landespressebüros, Serie „Sonderpublikationen“, Nr. 180, Residenz Verlag, Salzburg, S. 102-120.

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LUA im Einsatz für die dunkle Nacht

Ungewollte Beleuchtung von Fassaden und der Salzach durch Straßenlaternen und im Hintergrund Streulicht am Nachthimmel durch ungezielte Objektanstrahlungen von unten nach oben. Foto: Gishild Schaufler

Ende März 2023 fand in Salzburg der 25. Europäische Lichtkongress statt. Dabei wurde auch der nachhaltige Umgang mit künstlicher Außenbeleuchtung bzw. der gezielte Einsatz von Licht behandelt.

Unter „Lichtverschmutzung“ versteht man die Veränderung des natürlichen Lichts bzw. der Dunkelheit durch künstliches Licht. In erdgeschichtlichen Zeiträumen handelt es sich dabei um ein völlig neues Problem, mit dem das Leben auf der Erde plötzlich konfrontiert ist. Der Großteil aller Lebewesen hat sich über Millionen von Jahren an den hellen Tag und die dunkle Nacht als Taktgeber angepasst. Künstliches Licht entstand erst in den letzten 100 Jahren durch den Menschen und wird seither immer mehr. Unser Nachthimmel wird dadurch immer heller und wir sehen immer weniger Sterne.

Lichtverschmutzung lässt aber nicht nur die Sterne verblassen, sondern verdrängt auch die dunkle Nacht auf der Erde. Dies führt zu Schlafstörungen und verschiedenen Krankheiten beim Menschen sowie zu Stress bei Tieren und Pflanzen. Probleme bei der Nahrungssuche, Fortpflanzung und Orientierung bei Tier-Wanderungen sind die Folge. Davon betroffen sind nicht nur Insekten, die durch Licht, wie durch einen Sog, angelockt werden, sondern z.B. auch Vögel, Säugetiere, Frösche und Fische. Zudem sind mehr als die Hälfte aller Tiere nachtaktiv und auf die Dunkelheit als Lebensraum angewiesen.

Uns Menschen als tagaktive Lebewesen ist gar nicht bewusst, dass wir mit unserem Licht diesen nachtaktiven Tierarten die Nacht als Lebensgrundlage wegnehmen“, sagt Landesumweltanwältin Gishild Schaufler, „aber auch den tagaktiven Tieren fehlt zunehmend die nächtliche Erholung im Dunklen. Immer mehr Menschen fühlen sich gestört durch grelle Straßenlaternen, die z.B. ins Schlafzimmer blenden. Ähnlich geht es vielen Tieren, etwa dem Vogel im Baum, der sich nicht mit Vorhängen schützen kann.

Lichtverschmutzung wird aber nicht nur durch Straßenbeleuchtung verursacht, sondern auch durch Freizeit- und Sportanlagen, Anstrahlung von Denkmälern, Gebäuden, Kirchen, Geschäften, Supermärkten und ihren Parkplätzen. Diese werden oft noch von Licht für Werbezwecke überstrahlt. Sogar am Berg, in Parks und privaten Gärten leuchtet es immer mehr.

Um die negativen Folgen abzumildern, setzt sich die LUA in ihrer täglichen Arbeit für umweltfreundliches Licht und einen sparsamen Umgang damit ein. Da es kein künstliches Licht ohne Auswirkungen auf die Umwelt gibt, sollte zuallererst immer die Notwendigkeit hinterfragt werden. „Daher sollte Licht immer nur dort, wo notwendig, so viel wie nötig und so wenig wie möglich eingesetzt werden“, betont Schaufler. „Die gute Nachricht ist, wir können die schlimmen Folgen verhindern, indem wir das unnötige Licht einfach abschalten.“ Dann werden auch wir, wie Leonardo da Vinci, wieder erkennen: „Je dunkler der Himmel, desto heller erscheinen die Sterne.“ (gs)

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Bundesdenkmalamt und LUA bewahren Krimmler Tauernweg

Krimmler Tauernweg. Foto: DI Bmstr. Arch. Georg Unterberger

Wie den Salzburger Nachrichten vom 21.03.2023 zu entnehmen war, wird der Krimmler Tauernweg nun nicht mehr – wie im Frühsommer 2020 begonnen – mit dem Bagger, sondern erfreulicherweise traditionell händisch unter Beibehaltung der Substanz des Weges instandgehalten.

Laut Bundesdenkmalamt war der Krimmler Tauernweg lange Zeit die kürzeste Verbindung zwischen Salzburg und Venedig. Auf Salzburger Seite führt er vom Windbachtal, einem Seitental des Krimmler Achentals, hinauf zur Passhöhe des Krimmler Tauern an der österreichisch-italienischen Grenze in 2.633 m Seehöhe. Der Weg ist seit der Römerzeit nachweisbar, möglicherweise wurde er bereits in der Bronzezeit verwendet. Im Mittelalter nutzten ihn Bauern, Jäger, Pilger, Säumer und Schmuggler vor allem für den Handel mit Salz und Wein. Im Sommer 1947 verhalf dieser Weg 5.000 Jüdinnen und Juden, die den Holocaust überlebt hatten, infolge antisemitischer Ausschreitungen in Österreich zum Grenzübertritt aus der amerikanischen Besatzungszone nach Italien und zur Auswanderung nach Palästina.

Der etwa 1 bis 1,2 Meter breite Weg ist dammartig mit trocken geschlichteten Steinen an den Wegrändern durch größere Randsteine aus Findlingen begrenzt und dazwischen streckenweise mit kleineren Steinen oder größeren Platten gepflastert. Bachläufe werden mittels großformatiger Steinsetzungen überwunden. Zum Teil existiert ein wegbegleitendes Entwässerungssystem mit gepflasterten Entwässerungsrinnen oder quer in die Trasse gesetzte lange Steine, um das Hangwasser vom Weg abzuleiten. Wenig unterhalb der Passhöhe sind in steileren Passagen und bei Geröllfeldern große monolithische Steinplatten stufenartig zu Treppen geschlichtet und kleinere Stützmauern errichtet worden. Die heute noch als Wanderweg benutzten Teile dürften zu einer letzten Ausbaustufe zählen, die in das 16. Jahrhundert datiert werden kann.

Das Bundesdenkmalamt hat im August 2020 aus Anlass damals laufender Bagger-Arbeiten einen authentisch erhaltenen Teilabschnitt des Weges unter Denkmalschutz gestellt, um die weitere Erhaltung dieses geschichtlich bedeutenden Weges gemeinsam mit allen Beteiligten wie der Agrargemeinschaft Windbach-Seekaar-Rinderkaar-Alpe, dem Alpenverein und der Gemeinde Krimml sicherzustellen.

Gleichzeitig nach Bekanntwerden in den Medien, dass die zuvor begonnenen Sanierungsarbeiten mit einem tonnenschweren Bagger bereits Teile des historischen Saumpfades und sensible Moorflächen bzw. Hochgebirgsvegetation zerstört hatten, forderte auch die Landesumweltanwaltschaft die Einstellung der Arbeiten und eine Neubewertung der Notwendigkeit des Einsatzes tonnenschwerer Maschinen für die Instandhaltungsarbeiten. Da auch im Nationalpark-Verfahren keine fachliche Einigkeit hinsichtlich der Intensität der Eingriffe und einer Begleitung durch eine ökologische Bauaufsicht hergestellt werden konnte, erhob die LUA Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Salzburg. Im Rahmen einer Begehung konnte durch einen von der LUA beigezogenen gerichtlich-zertifizierten Sachverständigen für alpinen Wegebau und Denkmalschutz festgestellt werden, dass für die unbedingt notwendigen Sanierungen der Wegentwässerungen kein Bagger erforderlich ist. Die Arbeiten können auch traditionell händisch mit einer Bauaufsicht durchgeführt werden. Dies wollte der Alpenverein - Sektion Warnsdorf-Krimml - aber nicht, weshalb der Bewilligungsantrag zurückgezogen und das Beschwerdeverfahren eingestellt wurde. Eine Wiederherstellung bereits zerbrochener Steinplatten war naturgemäß nicht mehr möglich.

Nunmehr übernimmt laut SN-Bericht die Nationalparkverwaltung erfreulicherweise selbst diese Arbeiten auf schonende und substanzerhaltende händische Weise. Die Landesumweltanwaltschaft ist erleichtert, dass durch die Unterschutzstellung durch das Bundesdenkmalamt und durch die fachliche Expertise der LUA im Beschwerdeverfahren dieses Denkmal in einem sehr ursprünglichen Teil des Nationalparks nunmehr in seiner restlichen Substanz bewahrt werden kann! (mp)

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WWF-Bericht: „Die Natur als Verbündete des Klimas“ und das EU „Nature Restoration Law“

Auenlebensräume leisten vielfältige kostenlose Dienstleistungen für das Klima und den Menschen. Foto: Sabine Werner

Im Kampf gegen die Klimakrise spielt die Natur eine essentielle Rolle. Das geht aus einem Bericht hervor, den Expert:innen von WWF Deutschland und Österreich kürzlich der Öffentlichkeit präsentierten. “Innerhalb von zehn Jahren konnte die Natur 54 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen aufnehmen und damit verhindern, dass sie zur Erderhitzung beitragen. Damit ist klar: Die Natur ist unsere beste Verbündete im Kampf gegen die Klimakrise. Daher brauchen wir ein Arbeitsbündnis mit der Natur zum Schutz unseres Klimas”, sagt der Klimasprecher des WWF Österreich, Thomas Zehetner. Der WWF fordert daher den Schutz und die Wiederherstellung wertvoller Ökosysteme sowie den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien.

Der Beitrag  “Die Verbündete unseres Klimas: Die Rolle der Natur im sechsten IPCC-Sachstandsbericht” beschreibt – aufbauend auf der Arbeit des Weltklimarats – die Zwillingskrisen unserer Zeit: Die Klimakrise zum einen und den Verlust der biologischen Vielfalt zum anderen. Er zeigt auch, wie Natur und Klima einander bedingen: So konnte mehr als die Hälfte der menschengemachten Treibhausgasemissionen (54 Prozent) in den letzten zehn Jahren durch die Natur aufgenommen werden, davon 31 Prozent in terrestrischen Ökosystemen wie Böden, Pflanzen und Tieren. Die restlichen 23 Prozent nahmen die Ozeane in sich auf, was zwar einerseits die Klimakrise abgebremst hat, andererseits aber auch zu Übersäuerung führte – mit zerstörerischer Auswirkung auf marine Lebensräume. Das macht wiederum deutlich, dass die Natur mehr Schutz braucht – zusätzlich zu einer deutlichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes.

Für Österreich sieht der WWF enormen Nachholbedarf. “Laut EU-Biodiversitätsstrategie sollen 30 Prozent der Landflächen bis 2030 unter Naturschutz gestellt werden, davon circa ein Drittel – also zehn Prozent der Flächen – streng geschützt, etwa als Nationalpark oder Wildnisgebiet. Aktuell sind hierzulande weniger als drei Prozent der Fläche streng geschützt”, kritisiert der Leiter für Arten und Lebensräume des WWF Österreich, Arno Aschauer. Parallel dazu müssten zerstörte Ökosysteme wiederhergestellt werden, etwa durch die Entfernung unnötiger Flussverbauungen – diese Maßnahme würde zahlreiche “Green Jobs” sichern und schaffen. Zudem fordert der WWF Österreich den Abbau umweltschädlicher Subventionen, die Einhaltung von Naturschutz-Kriterien beim Ausbau der Erneuerbaren sowie den längst überfälligen Beschluss eines Klimaschutzgesetzes.

Den Bericht “Die Verbündete unseres Klimas: Die Rolle der Natur im sechsten IPCC-Sachstandsbericht” ist zum Download hier verfügbar.

Die Landesumweltanwaltschaft begrüßt die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Themas und fordert deshalb auch ein lokales Umdenken. Es liegt nicht nur am globalen Klimaschutz, um Wohlstand und Wirtschaft für die Zukunft absichern zu können. Wir brauchen auch die lokale Biodiversität der Natur und ihre kostenlosen Dienstleistungen, um neben der Klimakrise auch die drohende Wasserkrise, Ernährungskrise oder Gesundheitskrise wirksam bekämpfen zu können. Diese Krisen können nicht durch sektorale Einzelmaßnahmen gelöst werden, sondern erfordern Teamarbeit in allen Bereichen – die Biodiversität ist dabei notwendiger Bestandteil dieses Teams.

Die EU-Kommission hat daher ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur, das „Nature Restoration Law", vorgeschlagen. Der Verlust an biologischer Vielfalt und die Schädigung der Ökosysteme schreiten nach wie vor in einem besorgniserregenden Tempo voran. Den Vereinten Nationen zufolge sind bis zu 1 Million der geschätzten 8 Millionen Pflanzen- und Tierarten der Erde vom Aussterben bedroht – viele davon innerhalb weniger Jahrzehnte. Die Europäische Kommission schätzt, dass sich mehr als 80 % der Lebensräume in Europa in „schlechtem“ Zustand befinden. Zwar verfügt die EU über einen Rechtsrahmen, über Strategien und Aktionspläne zum Schutz der Natur und zur Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten. Dennoch ist die Wiederherstellung nur in geringem Umfang gelungen, und die Vorschriften wurden nur ungenügend angewendet und durchgesetzt. Dementsprechend enthält der Verordnungsvorschlag des Restoration Law EU-weit rechtlich verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen, um Schäden an der europäischen Natur bis 2050 möglichst weiträumig zu beheben.

Nur im Team und mit vereinten Kräften gemeinsam mit der Natur können die anstehenden Krisen überwunden werden. Dazu müssen wir auf der lokalen Ebene ansetzen und zusätzlich zu den einzelnen Verfahren den Naturschutz großräumiger denken und umsetzen. (mp)

https://environment.ec.europa.eu/topics/nature-and-biodiversity/nature-restoration-law_en

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„Landschaften“ bewahren Identifikation, Ästhetik, Gesundheit und Kapital

Hochaufragende Gebirge und markante Steilwände sind einzigartig und können Gefühle von Schönheit, Erholung und Identitätsprägung hervorrufen. Foto: Verena Gfrerer

Die Landschaften, die uns heute umgeben, sind das Ergebnis der Besiedelung und Bewirtschaftung durch den Menschen und daher auch heute noch einem stetigen Wandel unterworfen. Was in der Landschaftsmalerei und Literatur vergangener Jahrhunderte festgehalten und überliefert wurde, stellt aus heutiger Sicht ein oft romantisch wahrgenommenes Bild von Natur- und Kulturlandschaften dar, in der sich die menschliche Nutzung einfügt und gleichzeitig auch Natur zulässt. Die Elemente (Moore, Wälder, alte Bäume, Hecken, Blumenwiesen, Flüsse, Seen, usw.), die eine bestimmte Landschaft ausmachen, wirken auf alle Sinne des Menschen und werden von jedem Individuum in dessen subjektiver Befindlichkeit (Erfahrungen, Erwartungen, Bedürfnisse, Hoffnungen, Ängste, Werthaltungen usw.) unterschiedlich wahrgenommen. Das Bild der Landschaft entsteht also im Kopf.

Trotz dieser Unterschiedlichkeit subjektiver Wahrnehmungen besteht offenbar aber dennoch eine weitgehende Übereinstimmung aller in einer Landschaft verwurzelten Menschen darüber, was als „ästhetisch“ schön und erholsam empfunden wird. Wer sich an die Landschaft seiner Geburt oder Heimat erinnert, hat ein ähnliches Wahrnehmungsbild wie seine Mitmenschen. Dies hat zu einem flächendeckenden Schutz der Charakterelemente, des Landschaftsbilds und der Wirkungen auf die Erholung und Gesundheit des Menschen im Salzburger Naturschutzgesetz und insbesondere in den Landschaftsschutzgebieten geführt. Die positiven Wirkungen auf das Wohlbefinden und damit auf die Gesundheit haben in manchen Regionen dazu beigetragen, dass auch Fremde diese Erfahrungen erleben möchten (Fremdenverkehr). So wurde aus dem gegebenen immateriellen Schatz an positiven Wirkungen auch ein monetarisierbares Kapital.

Doch die Grenzen und der Inhalt der Wahrnehmungen von Landschaften verschieben sich stetig und zunehmend schneller. Die tägliche Versiegelung von rund 11,5 Hektar Äcker und Wiesen (entspricht ca. 16 Fußballfeldern) führt hochgerechnet zum völligen Verlust aller Agrarflächen in 200 Jahren (lt. Österr. Hagelversicherung). Wer mit Blumenwiesen aufgewachsen ist, vermisst diese heute fast zur Gänze. Wer nur Löwenzahn kennt, empfindet solche Landschaften als normal. Wer unverbaute Kulturlandschaften kennt, wird die Zersiedelung der Landschaft weitaus stärker wahrnehmen als in der Zersiedlung aufgewachsene Menschen. Durch Straßen und Wege zerschnittene Wiesen, Wälder und Berge bewirken nur noch ein vermindertes Bild einstiger Schönheit. Die ästhetisch beruhigende Wirkung auf Geist und Körper wird durch die immer weiter zunehmende menschliche Besiedelung bedroht.

Derartige großräumige Veränderungen, die relativ langsam stattfinden, bleiben so für viele Menschen zunächst unbemerkt. Jegliche Besorgnis über den Zustand unserer Natur wird daher sofort abgetan. Das sog. „Shifting baseline syndrome“ beschreibt diese generationenübergreifenden Veränderungen in der Wahrnehmung der Welt. Wir vergleichen Umweltzustände nicht mit historischen Basislinien, sondern mit unserer eigenen Ausgangssituation, die meist im Jugendalter geprägt wird.

Der Natur- und insbesondere der Landschaftsschutz haben hingegen die Aufgabe, sich an mögliche naturnähere Zustände zu erinnern und diese für den Erhalt der Natur selbst, aber auch für die Wahrnehmung durch künftige Generationen und deren Gesundheit zu bewahren und zu überliefern. Damit soll kein Glassturz übergestülpt und jegliche Weiterentwicklung verhindert werden. Es sollen aber Grenzen von Entwicklungen, Nutzungen, Intensivierungen, Verbauungen oder Inszenierungen (Beleuchtung!) aufgezeigt und an die weiterhin mögliche Nähe zur Natur und den zu erreichenden Gleichklang mit ihr erinnert werden.

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft setzt sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag in § 1 LUA-Gesetz in allen Verfahren für die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen und insbesondere auch für die Vermeidung bzw Verbesserung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ein. (mp)

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Schutz von Naturwäldern für Klima und Arten

Totholz im Naturwald. Foto: Gishild Schaufler

Fast die Hälfte der Fläche Österreichs und sogar ein bisschen mehr als die Hälfte des Bundeslandes Salzburg sind mit Wald bedeckt, davon sind mehr als 95 % Wirtschaftswälder. Im Gegensatz dazu sind Urwälder, die sich durch ihre vollkommene Unberührtheit von menschlicher Einflussnahme und Nutzung auszeichnen, äußerst selten. Natürliche alte Wälder bzw. Naturwälder wurden kaum oder schon sehr lange nicht mehr genutzt und kommen dem ursprünglichen Zustand sehr nahe. Diese sind meist aufgrund ihrer schlechten Erreichbarkeit erhalten geblieben. Sie stellen mit einem Anteil von 3 % die absolute Ausnahme dar.

Diese Naturwaldreste sind wichtige Verbündete im Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt und den Klimawandel. Die Bäume dürfen dort ihr natürliches Alter erreichen und weisen daher eine große Biomasse auf. Alt- und Totholz dürfen weiter bestehen bleiben und bieten somit Lebensraum für unzählige Lebewesen unter der Borke, in Rissen und Höhlen, die im Laufe der Zeit durch Hitze, Frost und Blitzschlag entstehen. Alte natürliche Wälder bieten für viele seltene und gefährdete Vogel- und andere Tierarten einen letzten Rückzugsraum.

Fällt das Totholz um, bleibt es liegen und wird langsam zersetzt. Dabei entweicht aber nicht der gesamte Kohlenstoff in die Luft, sondern große Mengen werden durch Kleinstlebewesen in den Boden eingearbeitet und darin langfristig über Jahrhunderte gespeichert. Im Gegensatz zum relativ kurzen Ereignis des Absterbens selbst, dauert der Abbau bzw. das Verfaulen von alten Baumstämmen Jahrzehnte, während die natürliche Verjüngung wieder Kohlenstoff bindet. Die entstandene Lücke bietet wieder Raum zum Nachwachsen junger Bäume und so bleiben Naturwälder in ihrem Kreislauf.

Ein gesunder Waldboden wimmelt von Leben und beherbergt viele verschiedene Arten wie Regenwürmer, Insekten sowie unzählige Mikroorganismen, Pilze, Algen, Bakterien usw., die in diesem Kreislauf eine wichtige Rolle spielen. Denn die Aktivitäten dieser Kleinstlebewesen haben eine positive Wirkung auf die Bodenstruktur, Belüftung und Versickerung von Wasser, den Nährstoffkreislauf und die Speicherung von Kohlenstoff.

Durch die technische Entwicklung und erhöhte Nachfrage nach Holz als Biomasse kommen immer mehr Wälder unter verstärkten Nutzungsdruck und werden weiter erschlossen. Der Umbau der letzten 3% Naturwälder in Wirtschaftswälder ist aber kontraproduktiv für den Klima- und Artenschutz. Eine naturnahe Pflege mit Belassen von Totholz ist auch für Wirtschaftswälder von Bedeutung und wirkt sich positiv auf die Waldgesundheit aus.

Da Naturwälder wichtig sind für das Klima und die Artenvielfalt, als Lebensraum, zum Bodenschutz, wegen ihrer Speicherkapazität für Wasser und Kohlenstoff, Filterfunktion für Luft und Wasser sowie ihrer Erholungsfunktion setzt sich die LUA in ihrer täglichen Arbeit für die Bewahrung von natürlichen alten Wäldern ein. (gs)

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Schutz von Höhlenbäumen für geschützte Arten

Rotbuche mit natürlichen Spalten und Höhlen. Foto: Verena Gfrerer

Am 3. März 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommen abgeschlossen. Bisher haben dieses Abkommen insgesamt 184 Länder unterzeichnet. Dieses Datum dient seither als Aktions- bzw. Gedenktag, den auch die Salzburger Landesumweltanwaltschaft (LUA) nutzt, um auf die Bedrohung der Artenvielfalt aufmerksam zu machen, dieses Jahr am Beispiel von Höhlenbäumen.

Unter Höhlenbäumen versteht man zumeist große, alte Bäume, die unterschiedliche Hohlräume aufweisen, die in Form von Astlöchern, durch Blitzschläge und Frostrisse entstanden sind oder von Spechten angelegt wurden. Eine Faustregel besagt: je älter der Baum, umso mehr hat er erlebt und desto mehr verschiedene Höhlen weist er auf. Diese wiederum bieten unzähligen Tierarten einen unersetzbaren Lebensraum.

Spechte brauchen die Höhlen zur Aufzucht ihrer Jungen. Eulen wie Wald- und Raufußkauz sowie Singvögel wie Kleiber, Star oder Meisenarten nutzen sie als Brutstätte. Zahlreiche Fledermäuse und seltene Kleinsäuger, wie der Baumschläfer, richten ihre Kinderstuben ebenfalls in Baumhöhlen ein. Gegen Ende eines Baumlebens gesellen sich dann noch unzählige Käferarten und andere Insekten sowie Pilze, Flechten und Moose dazu. “So entwickelt sich ein alter Baum im Laufe seines Lebens zu einem wahren Eldorado der Artenvielfalt”, sagt Landesumweltanwältin Gishild Schaufler.

Mittlerweile sind aber solche dicken und knorrigen Altbäume sehr selten. Denn sowohl im städtischen Gebiet als auch in Wäldern fallen sie oft zum Schutz vor herabfallenden Ästen der “Verkehrssicherung” zum Opfer. Im Wirtschaftswald erreichen die Bäume aufgrund immer kürzerer Umtriebszeiten oft gar nicht mehr das Alter, das zur Entwicklung von Höhlen, besonders für die größeren Vögel, wie Eulen und Dohle, benötigt wird.

Mit dem Verlust dieser Bäume geht aber auch deren Funktion im Ökosystem verloren: Spechte verschwinden, Schadinsekten wie Forst- und Obstbaumschädlinge, die ansonsten von Vögeln oder Fledermäusen erbeutet werden, vermehren sich stark und die  Waldgesundheit leidet. Große alte Bäume sind in Zeiten der Klimaerwärmung auch wichtige Schattenspender in den Städten und reinigen die Luft. “Diese Bäume lassen sich auch nicht so einfach ersetzen", mahnt Schaufler. “Bis ein neu gepflanzter Baum annähernd dieselben Funktionen wie ein alter Baum leisten kann, vergehen rund 100 Jahre. Angesichts des Klimawandels und Verlusts der biologischen Vielfalt haben wir diese Zeit nicht mehr!

Die LUA setzt sich deshalb in ihrer täglichen Arbeit für die Erhaltung von Altbäumen ein, um die natürliche Umwelt als Lebensgrundlage für den Menschen zu bewahren und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und Naturhaushaltes zu vermeiden. (gs, mp, sw, vg)

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Moorschutz für Klima und Arten

Blinklingmoos in Strobl. Foto: Gishild Schaufler

Die meisten Moore in Österreich entstanden nach der letzten Eiszeit vor ca. 10.000 Jahren, heute ist aufgrund der menschlichen Nutzung (Abbau, Bebauung, Entwässerung und Bewirtschaftung) nur noch ein Bruchteil vorhanden.

Innerhalb der Moore gibt es eine große Vielfalt an Lebensräumen, von Nieder- und Hochmooren, Hang- und Überrieselungsmooren, Übergangs- und Verlandungsmooren udgl. Allen gemein ist ein Überfluss an Wasser und Mangel an Nährstoffen. Die sehr seltenen Hochmoore sind nicht mehr auf Grund- und Quellwasser angewiesen, sondern werden nur noch durch Regenwasser gespeist, da sie sich im Laufe der Jahrhunderte bis Jahrtausende durch den Aufbau mächtiger Torfkörper vom Grundwasser losgelöst haben und wie ein Schwamm ausreichend Regenwasser speichern können. Viel größer ist die Anzahl von Hang-, Quell- und Niedermooren, die durch Grund- und Quellwasser gespeist werden. Meist besteht eine Moorlandschaft aus einem Mosaik unterschiedlicher Moor-Typen, die seltene und gefährdete Tiere und Pflanzen beherbergen.

Moore sind aber nicht nur wichtig für diese Arten, sondern auch für das Klima. Sie entziehen der Atmosphäre CO2 und wirken damit als Kohlenstoffsenke bzw. -speicher. Das funktioniert indem von den Pflanzen während ihres Wachstums CO2 aufgenommen und nach ihrem Absterben im Torf gebunden wird. Dies erfolgt allerdings nur sehr langsam, denn die Torfschicht wächst in unseren Breiten durchschnittlich nur einen Millimeter pro Jahr. Das Wachstum einer Torfschicht von ca. 10 cm braucht daher ca. 100 Jahre. Im Laufe vieler Jahrtausende haben sich Moore zu riesigen Kohlenstoffspeichern entwickelt.

Wenn Moore zur Nutzung entwässert, zerstört oder abgebaut werden oder ihnen das Wasser entzogen wird, gelangt Luft in den Moorkörper und der Torf mineralisiert. In der Folge entweichen große Mengen des ehemals gespeicherten Kohlenstoffs in Form von CO2 und zusätzlich auch Lachgas (N2O), dessen klimaschädigende Wirkung noch vielfach höher ist. Entwässerte Moore sind daher in ihrer Funktion als Kohlenstoffspeicher gefährdet und werden zur Treibhausgasquelle.

Viele unterschiedliche menschliche Nutzungen wie Bewirtschaftung, Bebauung, Wasserfassung und direkter Torfabbau haben bereits viele Moore zerstört und setzen diesen weiter zu. Intakte Moore sind aber wichtige Lebensräume für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten, wichtige Kohlenstoffspeicher für unser Klima sowie große Wasserspeicher, die im Wasserkreislauf eine wichtige Rolle spielen. Zur Bewahrung unserer Lebensgrundlage müssen wir mit den letzten Resten sorgsam umgehen. Deshalb setzt sich die LUA in ihrer täglichen Arbeit für die Erhaltung der Moore ein. (gs)

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Schotterbänke voller Leben

Schotterbänke der Taugl in Vigaun. Foto: Verena Gfrerer

Schotter-, Kies und Sandbänke sind Kennzeichen naturnaher Flüsse und ihrer Dynamik. Intakte Fließgewässer führen Geschiebe unterschiedlicher Größe mit sich, das an strömungsarmen Stellen abgelagert wird. Dadurch entstehen Schotterbänke am Ufer oder als Inseln mitten im Gewässer. Charakteristisch für solche Umlagerungsflächen ist, dass sie nicht ständig an der gleichen Stelle bleiben, sondern sich verlagern können, wenn beim wiederkehrenden Hochwasser das Material von der Strömung mitgerissen und abtransportiert wird. 

So entstehen sehr variable Lebensräume, mit extremen Lebensbedingungen zwischen trocken und nass im Spülsaum des Gewässers. Schotterbänke naturnaher Flüsse sind ein Paradebeispiel für die natürliche Sukzession. Frisch entstandene oder häufiger überflutete Kiesbänke sind praktisch vegetationsfrei, sie heizen sich bei Sonne sehr stark auf. Schatten und Deckung fehlen weitgehend, dies bietet lediglich vom Fluss abgelagertes Totholz und Wurzelstöcke. Erst auf den höher gelegenen Flächen, die weniger oft überflutet werden, siedeln sich Pioniergehölze, wie Purpurweiden und Erlen an, die den Übergang zum Auwald bilden.

Diese Umweltfaktoren ermöglichen nur wenigen Spezialisten aus der Tierwelt diesen Lebensraum zu besiedeln. Diese haben besondere Überlebensstrategien entwickelt. Besonderheiten unter den Vögeln sind die Kiesbrüter, Flussregenpfeifer und Flussuferläufer, deren Eier und Junge in ihrer Färbung so perfekt an den Untergrund angepasst sind, dass sie uns Menschen, aber auch deren Feinden meist verborgen bleiben. Die artenreiche Insektenfauna mit Eintags- und Steinfliegen, Libellen und Käfern beinhaltet Seltenheiten wie den vom Aussterben bedrohten Kiesbank-Grashüpfer, der nur noch an zwei Standorten in Salzburg zu finden ist. Kiesbänke sind aber auch Laichplätze von Äsche und Bachforelle, die hier neben einer ausreichenden Belüftung der Eier auch eine reiche Wirbellosenfauna als Nahrungsquelle vorfinden.

Durch Flussverbauungen und Begradigungen, durch Schotterentnahme und die Errichtung von Kraftwerken zur Stromerzeugung sind in Salzburg aber nur noch wenige Flussabschnitte mit Kiesbänken übrig geblieben. Diese unterliegen meist einem hohen Nutzungsdruck durch Freizeitaktivitäten, wie Angeln, Baden, Grillen, Rafting oder Kajaksport. Während der Brutzeit führen diese Störungen bei den seltenen Kiesbrütern zum Verlust ihrer Nachkommen. 

Ganz unzweifelhaft haben unverbaute Gewässerabschnitte für uns Menschen einen hohen Erholungswert. Friedrich Schiller erkannte dies bereits 1793 indem er sich fragte: "Wer von Ihnen verweilt nicht lieber bei der geistreichen Unordnung einer natürlichen Flusslandschaft als bei der geistlosen Regelmässigkeit eines begradigten Gerinnes?" Zudem sind intakte Fließgewässer widerstandsfähiger, sauberer und artenreicher als unterbrochene und aufgestaute Gewässer.  Zunehmend wird auch erkannt, dass breite, naturnahe Uferabschnitte eine wesentlich bessere Retentionswirkung haben als verbaute Flussabschnitte und damit für den Hochwasserschutz wichtig sind.

Daher setzt sich die LUA in den Verfahren für den Schutz und die Erhaltung der letzten noch vorhandenen freien Fließstrecken unserer Flüsse und Bäche mit den dynamischen Schotterbänken ein. Denn verschwinden diese Lebensräume, verschwindet auch deren einzigartige Lebensgemeinschaft und Verbündete im Kampf gegen Klimawandel und Artensterben (sw).

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Warum wir Hecken brauchen - Über bedrohte Landschaftselemente

Heckenlandschaft im Lungau. Foto: Lukas Bofinger

Hecken sind seit jeher ein wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft. Als lineare Strukturen charakterisieren und gliedern sie Wiesen und Äcker oft wie ein Geflecht, sie prägen das Landschaftsbild und erfüllen wesentliche Funktionen im Naturhaushalt. Deshalb stehen sie in Salzburg seit 1992 unter Schutz.

Die Hecken der freien Landschaft unterscheiden sich ökologisch wesentlich von zurechtgestutzten Gartentrends. Früher pflanzte und pflegte man Hecken entlang von Grundstücksgrenzen, als „lebende Zäune“ zur Viehpferch und nachhaltigen Versorgung mit Brennholz, Laubstreu, Beeren, Früchten, Nüssen und Wildkräutern. Auch heute noch sind Hecken mehr als „nur“ Grundstücksgrenzen. Vor allem in intensiv genutzten Landschaften, in denen ansonsten Blütenpflanzen für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber fehlen, stellen sie bedeutende Zufluchtsorte dar. Neben Bäumen und Sträuchern trägt ein ausgeprägter Heckensaum mit extensivem Wiesenstreifen wesentlich zur Vielfalt unserer Landschaften bei. In gut entwickelten Hecken kommen neben Insekten auch Kleinsäuger, Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Reptilien vor, die über das Nahrungsnetz miteinander verbunden sind. Diese Tiere nutzen Hecken als Versteck, für die Fortpflanzung und als Nahrungsquelle. Hecken kommt auch eine wichtige Funktion im Biotopverbund zu. Viele Tiere wandern entlang solcher Trittsteine, um Fortpflanzungs- und Nahrungsstätten überhaupt erst zu erreichen. Ein Heckenverbund gewährleistet somit wichtige ökologische Beziehungen wie Austausch und Ausbreitung von Arten sowie Wiederbesiedlung von Lebensräumen.

Aber nicht nur das! Hecken mindern auch die Auswirkungen extremer Wetterereignisse. Der windbremsende Effekt bietet vielen Lebewesen Schutz, reduziert die Verdunstung und führt zu einer erhöhten Bodenfeuchte und damit einem verbesserten Kleinklima. Der Bewuchs verhindert Bodenerosion und begünstigt die Retention und Speicherung von Niederschlags- und Oberflächenwasser. Die tiefen Wurzelsysteme, die Laubstreu und das kühl-feuchte Mikroklima verbessern die Bodenneubildung und steigern die Bodenfruchtbarkeit. Durch die Anreicherung von Kohlenstoff in der Hecke und im Boden haben sie außerdem Bedeutung für den Klimaschutz und die langfristige CO2-Bindung.

Zur Erleichterung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung mit den immer größer gewordenen Maschinen oder zur Gewinnung von Grünland wurden in den letzten Jahrzehnten ein Großteil der  Hecken, Gebüsche und ihrer Säume gerodet, obwohl für den Klima- und Artenschutz das Gegenteil erforderlich ist.

Die Landesumweltanwaltschaft setzt sich deshalb in ihrer täglichen Arbeit für die Erhaltung von Hecken ein, um die natürliche Umwelt als Lebensgrundlage für den Menschen zu bewahren und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und Naturhaushaltes zu vermeiden. (vg)

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Biotopverbund als notwendige Bereicherung unserer Kulturlandschaft erkennen

Sonniger Saum mit unebenem Bodenrelief, Altgras, verbuschten Bereichen und Zaun zwischen Wald und Mähwiese. Solche Strukturen bieten vielen Arten Lebensraum, Rückzugsmöglichkeit bei der Bewirtschaftung und Ausbreitungskorridor in einem. Foto: Sabine Werner

Als Biotopverbund werden Grünstrukturen bezeichnet, die es Tier- und Pflanzenarten ermöglichen, zwischen Lebensräumen hin und her zu wechseln oder auch neue Lebensräume zu besiedeln. Dabei handelt es sich um lineare Verbindungskorridore, wie Hecken oder Fließgewässer. Es gibt aber auch Trittsteinbiotope, die meist kleiner und für sich abgegrenzt sind, aber Rückzugsraum und Nahrung bereitstellen, so dass Tieren zumindest ein kurzer Aufenthalt möglich ist. Dazu zählen beispielsweise Feldgehölze in der Wiesenlandschaft oder kleine Feuchtflächen. 

Da Schutzgebiete meist zu klein und weit verstreut sind, um überlebensfähige Bestände von Tieren und Pflanzen dauerhaft zu erhalten, muss es Möglichkeiten geben, dass diese zwischen diesen Gebieten wechseln können. Denn nur so ist der notwendige genetische Austausch möglich, und kann das Aussterberisiko kleiner und isolierter Populationen verringert werden.

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Tier- und Pflanzenarten muss ein funktionierender Biotopverbund vielen verschiedenen Ansprüchen gerecht werden. Sehr mobile oder flugfähige Arten, wie Wild oder Vögel, können Trittsteinbiotope zwischen den Lebensräumen nutzen. Für kleine, wenig ausbreitungsfähige Arten, wie flugunfähige Insekten (z.B. manche Heuschreckenarten), aber auch Reptilien, für die ein Acker oder eine Vielschnittwiese bereits unüberwindbare Hindernisse darstellen, sind zusammenhängende Säume, durchgehende Wiesenrandstreifen oder offene Gräben samt Randstrukturen unabdingbar. 

In unserer intensiv genutzten Landschaft gibt es viele Bereiche, die als Lebensraum für anspruchsvollere oder spezialisierte Tiere und Pflanzen ungeeignet sind, etwa Siedlungs- und Gewerbegebiete, intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, aber auch eintönige, dichte Fichtenforste. Diese lebensfeindlichen Bereiche unterbrechen großflächig den Lebensraumverbund. Weitere Hindernisse, die auch für sehr viele Tiere oft unüberwindbar sind, stellen Straßen und Wege aber auch Bahnlinien dar. Bei den Verkehrsopfern werden in der Regel nur die größeren Wildtiere wahrgenommen, kleinere Arten, wie Kleinsäuger, Amphibien oder Insekten sterben meist unbemerkt.

Ein funktionierendes Netz aus verbindenden Lebensraumelementen zwischen Schutzgebieten und Lebensräumen außerhalb von Schutzgebieten, ermöglicht den Arten Wanderungen und den Austausch zwischen (Teil-)Populationen. So sichert der Biotopverbund Lebensgemeinschaften, denn nur zusammenhängende Populationen sind auf lange Sicht überlebensfähig, wenn örtliche Rückgänge durch Einwanderung aus benachbarten Flächen aufgefangen werden können. Da mit der Artenvielfalt auch die Widerstandsfähigkeit unserer Umwelt gegen den Klimawandel steigt, setzt sich die LUA in ihrer täglichen Arbeit für den Erhalt und die Wiederherstellung eines funktionierenden Biotopverbunds ein. (sw)

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Alle Jahre wieder – Amphibien begeben sich auf Wanderschaft!

Wandernder Feuersalamander. Foto: Verena Gfrerer

Sobald im Frühling in feuchten Nächten die Temperaturen wenige Grad über Null liegen, beginnen verschiedene Amphibien (Frösche, Kröten und Molche) ihre Laichplätze aufzusuchen. Bei ihrer Wanderung legen diese Tiere nicht selten Strecken von mehreren hundert Metern bis zu einigen Kilometern zurück. Dabei sind sie oft gezwungen, Wege und Straßen zu überqueren.

Amphibien führen im Laufe ihres Lebens verschiedene Wanderbewegungen durch. Die Frühjahrswanderung der erwachsenen Tiere vom Winterquartier ans Laichgewässer zur Fortpflanzung ist aufgrund großer Massenbewegungen sehr auffällig und daher den meisten Menschen bekannt. Demgegenüber ist ihr Rückzug zurück ins Sommerquartier wesentlich weniger auffällig, da diese Wanderungen weniger zeitgleich bzw. teilweise überschneidend mit der Anwanderung zum Laichgewässer stattfinden. Die Wanderung der Jungtiere weg vom Laichgewässer in ihren angestammten Landlebensraum im Frühsommer wird von der Bevölkerung meist ebenfalls wenig beachtet, es sei denn, die Jungtiere wandern in Massen, was landläufig als "Froschregen" bezeichnet wird. Insbesondere Grasfrösche, aber auch Erdkröten suchen sich im Herbst Winterquartiere in der Nähe ihres Laichgewässers, was wiederum zu unregelmäßigen Wanderzügen, der sogenannten “Herbstanwanderung” zwischen Ende August und Mitte November führt. Diese Wanderung wird vor allem von erwachsenen Tieren durchgeführt, um im Frühjahr zeitig das Laichgewässer zu erreichen.

Bei all diesen Wanderungen sind die Tiere mit einer Vielzahl an Gefahrenquellen konfrontiert. Neben offenen Kellerschächten oder “Gullideckeln” zählen Straßen zu den bekanntesten und auch gefährlichsten Hindernissen. Dabei gilt, je stärker befahren, umso tödlicher. Jährlich fallen tausende Tiere dem Straßenverkehr zum Opfer. Gerade die Männchen der Kröten sitzen gerne an den exponierten Stellen, wo sie aufgrund des guten Überblicks auf ein Weibchen warten, was sie auf der Straße leider sehr oft das Leben kostet. Zudem wird ihnen die Straßen- oder sonstige Außenbeleuchtung zum Verhängnis, denn ihre Augen brauchen zum Teil Stunden, um sich wieder an die Dunkelheit zu gewöhnen. Im schlimmsten Fall kann eine Straße zum kompletten Zusammenbruch der Population führen.

Seit vielen Jahren gibt es in Salzburg betreute Amphibienwanderstrecken. Mittlerweile sind es 36 an der Zahl, verteilt auf das ganze Bundesland, die von freiwilligen Helfern mittels Froschzäunen und täglicher Betreuung gesichert werden. Alljährlich werden so tausende Amphibien sicher über die Straße getragen. Diese Wanderrouten sind aber keineswegs die einzigen oder gar starr. Wanderstrecken können sich verschieben, neue entstehen, viele sind bis dato unbekannt. Eingriffe durch verschiedene Bauvorhaben stellen je nach Ausführung und Situierung somit immer eine potentielle Gefahr für wandernde Amphibien dar.

Die Landesumweltanwaltschaft setzt sich deshalb in ihrer täglichen Arbeit für die Minimierung bzw. Entschärfung von Gefahrenquellen bei möglichen Wanderrouten der Amphibien ein, um die natürliche Umwelt als Lebensgrundlage für den Menschen zu bewahren und Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zu vermeiden. (vg)

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Warum wir Wildbienen brauchen

Auch die Hummeln gehören gemeinsam mit rund 600 anderen Arten zu den Wildbienen. Foto: Gishild Schaufler

Wildbienen sind die „wilden“ Verwandten unserer Honigbiene. In Österreich gibt es weit über 600 verschiedene Arten, davon leben die meisten solitär, als sogenannte „Einsiedlerbienen“. Jedes Weibchen baut ein eigenes Nest und versorgt seine Brut ohne Mithilfe von Artgenossen. Hummeln dagegen bilden Staaten (wie die Honigbiene), bei ihnen gibt es eine Arbeitsteilung. Die „Kuckucksbienen“ dagegen versorgen keine eigenen Nester, sondern legen ihre Eier in die Brutzellen nestbauender Arten. 

Viele Wildbienen bevorzugen trockene, warme Standorte. Nahrung und Nistmöglichkeiten sind entscheidend für ihr Überleben. Bei den Nistgewohnheiten der Wildbienen gibt es große Unterschiede: nur wenige, meist sehr anspruchslose Arten besiedeln Insektenhotels. Manche Arten beißen ihre Niströhren in markhaltige Stängel und nutzen stehen gelassene Stängel von Brombeeren, Disteln oder Königskerzen. Andere brauchen Totholz, ein großer Teil der Wildbienen aber nistet im Boden, bevorzugt an vegetationsarmen, sonnigen Stellen. Abwechslungsreiche Strukturen und eine Vielfalt an Pflanzenarten mit Blütenangebot von Frühjahr bis Herbst sichern den Wildbienen das Überleben. Diese Voraussetzungen bieten magere Wiesen, extensiv genutzte Raine und Säume an Waldrändern und Hecken. 

Wir Menschen profitieren von der Bestäuberleistung der Wildbienen, denn rund 80 % der insektenblütigen Pflanzen, darunter viele für den Menschen wichtige Nutzpflanzen, sind auf Wildbienen als Pollenüberträger angewiesen. Nicht nur die adulten Bienen ernähren sich von Pollen und Nektar, sie sammeln diese auch zur Versorgung ihrer Brut, weswegen sehr viele Blütenbesuche notwendig sind. Das aber macht Wildbienen zu besonders effizienten Bestäubern, nicht nur von Wildkräutern, sondern auch von Obstbäumen, Beerensträuchern und Feldfrüchten. Damit sichern Wildbienen Ernteerträge in der Landwirtschaft, im Obstbau aber auch im Wald. Im Gegensatz zur Honigbiene, die in ihrem Sammelverhalten nur auf einzelne Pflanzen spezialisiert ist, können Wildbienenarten viele verschiedene Pflanzen bestäuben. Eine Studie des Umweltbundesamts kam zu dem Ergebnis, dass Wildbienen oftmals die effizienteren Bestäuber sind, da sie gleichzeitig Nektar und Pollen sammeln und ihr Blütenbesuch zu doppelt so vielen Fruchtansätzen bzw. einer doppelt so hohen Samenanzahl führt. Der entscheidende Faktor für eine maximale Frucht- und Samenbildung ist daher eine möglichst artenreiche Bienenfauna, die wiederum in der Nähe naturnaher Lebensräume zu finden ist.

Wie bei anderen Insekten sind auch bei den Wildbienen massive Rückgänge zu verzeichnen. In Deutschland sind mittlerweile mehr als die Hälfte der Arten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Hauptursache der Gefährdung ist der Lebensraumverlust durch Intensivierung der Landwirtschaft und Flächenversiegelung. Das Verschwinden blütenreicher Wiesen führt auch zu größeren Entfernungen zwischen Futterquellen und Nistplätzen.

Für einen effektiven Wildbienenschutz brauchen wir daher mehr Anstrengungen auf großer Fläche, mit extensiv genutzten Blumenwiesen und Saumstrukturen, die einen wirksamen Biotopverbund ermöglichen. Dafür setzt sich die LUA in ihrer tagtäglichen Arbeit ein (sw).

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Wohin mit dem Bodenaushub?

Geländemulde mit angrenzenden Böschungen als beliebter Standort zur Verfüllung mit Bodenaushub. Foto: Verena Gfrerer

Die fortschreitende Versiegelung der Landschaft, bei der Österreich im europäischen Vergleich immer noch Spitzenreiter ist, erhöht auch den Bedarf an Flächen zur Ablagerung von Bodenmaterial, das für ein Bauvorhaben ausgehoben wurde. Dazu kommt in der jüngeren Vergangenheit auch immer mehr Geschiebematerial aufgrund der Zunahme von Hochwasser-Katastrophen-Ereignissen in den Gebirgsgauen Salzburgs.

Nicht selten werden sogenannte Grenzertragsflächen bzw. agrarökologische Sonderstandorte zur Deponierung ausgewählt. Als Grenzertragsstandort oder Grenzertragsfläche bezeichnet man in der Landwirtschaft eine Anbaufläche, auf der sich der Aufwand für die Bewirtschaftung und der zu erzielende Ertrag die Waage halten. Als agrarökologische Sonderstandorte gelten jene Flächen, die für eine „normale“ landwirtschaftliche Nutzung entweder zu steil, zu trocken, zu feucht oder zu steinig sind. Genau hier setzt auch der Begriff der „landwirtschaftlichen Verbesserung“ an. Doch sind es gerade diese Landschaftselemente (Waldränder bzw. Hangkanten, Mulden bzw. Senken, kupiertes Gelände, magere Böschungen, etc.), welche die letzten Rückzugsorte für viele unterschiedliche auf diese Strukturen angewiesenen Tier- und Pflanzenarten bieten.

Ein Beispiel ist die Haselmaus - Tier des Jahres 2023. Diese europaweit geschützte Bilchart besiedelt aufgrund der zunehmenden Verschlechterung ihres Lebensraums (artenreiche, lichte Mischwälder) immer öfter auch Waldränder und Gebüschreihen. Solche Waldränder und/oder Gebüschreihen fallen dann aber nicht selten einer Bodenaushubdeponie zum Opfer. Auch verschiedene Reptilienarten nutzen häufig solche extensiv genutzten Grenzstrukturen wie Waldränder und Böschungen, weil sie dort noch genügend Nahrung sowie Versteck- und Fortpflanzungsmöglichkeiten vorfinden.

Ganz allgemein stellen solche Lebensräume bzw. Lebensraumelemente bedeutende Verbund- und Wanderstrukturen dar. Gerade diese Biotopverbindungsfunktion (Wiederbesiedelung nach Katastrophen, notwendiger genetischer Austausch zwischen Populationen, Ausbreitungskorridore) ist in der intensiv genutzten Landschaft von enormer Bedeutung und findet nicht umsonst Berücksichtigung in der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.

Auch in Zukunft werden Deponie-Flächen für Bodenaushub und Geschiebe benötigt werden. Doch muss der Zusammenhang zwischen Bodenversiegelung und fehlenden Retentionsräumen aufgrund neuer naturräumlicher Gegebenheiten (klimawandelbedingte Zunahme an Katastrophenereignissen) und problematischer Flächenwidmung hergestellt sowie die Notwendigkeit von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen anerkannt werden. Für so ein Vorhaben ist daher eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung der landschaftlichen bzw. ökologischen Gegebenheiten und eine Zusammenschau aller Wirkfaktoren (mehr Versiegelung, mehr Bodenaushub!) sowie die Erhaltung von Struktur- und Landschaftselementen notwendig.

Die Landesumweltanwaltschaft setzt sich deshalb in ihrer täglichen Arbeit für die Erhaltung ökologisch hochwertiger Flächen bzw. genannter Sonderstandorte ein, um die natürliche Umwelt als Lebensgrundlage für den Menschen zu bewahren und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes zu vermeiden. (vg)

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Mit Ausgleichsmaßnahmen „zurück zur Natur“?

Als Ausgleichsmaßnahme für einen bewilligten Eingriff frisch angelegtes Amphibienlaichgewässer zur Aufrechterhaltung der Fortpflanzungsmöglichkeit und als Schutzmaßnahme vor dem Aussterben. Foto: Sabine Werner

Bis zur Novelle im Jahr 1993 kannte das Salzburger Naturschutzgesetz lediglich die Möglichkeit, eine Bewilligung zu versagen oder über den Nachweis gegebener öffentlicher Interessen zu erteilen. Durch die stetige Zunahme an Bewilligungstatbeständen einerseits und andererseits die Schwierigkeit des Nachweises öffentlicher Interessen in jedem Einzelfall, wurde die Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmebewilligungen unter der Bedingung eingeführt, dass für einen Eingriff auch ein angemessener Ausgleich geleistet werden muss.

Doch angesichts des großen Flächenverbrauchs von täglich 11,5 ha Wiesen- und Ackerfläche und der Tatsache, dass nicht jeder Flächenverlust eine Naturschutz-Bewilligung benötigt, ist es nicht möglich, die großflächig verloren gehenden Funktionen des Bodens für die Natur (Fortpflanzungs- und Lebensraum von Tier- und Pflanzenarten), aber auch für den Menschen (Wasserspeicher, CO2- bzw. Kohlenstoff-Speicher, Lebensmittelproduktion) auszugleichen. Bodenfläche ist nicht vermehrbar!

Der Naturschutz kann im Rahmen seines gesetzlichen Regelungsbereichs daher für den Verlust von Natur infolge größerer Eingriffe nur „Insel“-Flächen und -Funktionen zwischen den intensiven menschlichen Nutzungen erhalten. Mittels Ausgleichsmaßnahmen können daher oft nur die letzten vorhandenen Reste geschützter Moore und Wiesen, Pflanzen- und Tierarten temporär gesichert werden, bevor diese aussterben und für immer verloren gehen.

Diese Ausgleichsmaßnahmen werden aber für eine dringend erforderliche, zukünftige und großflächige Wiederherstellung der Natur benötigt. Ohne diese außerhalb von Schutzgebieten erfolgende Erhaltung von „Inseln“ natürlicher Lebensräume und geschützter Arten, käme es zu einem weitaus drastischeren Verlust von biologischer Vielfalt und von kostenlosen Dienstleistungen der Natur am Menschen, wie bspw. Bestäuberleistung für die Lebensmittelproduktion, Wasserhaltung für den Ackerbau und als Schutz vor Hochwässern und Grundwasserabsenkung.

Die Salzburger Landesumweltanwaltschaft setzt sich daher in den Naturschutzverfahren dafür ein, dass im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen Moore entbuscht, Entwässerungen verschlossen, Seeufer renaturiert  und Feuchtflächen in ihrer Substanz erhalten bleiben, Laichgewässer aussterbender Amphibienarten und Lebensräume bedrohter Reptilien neu hergestellt sowie Hecken und Bäume gepflanzt oder Landschafts-„Sünden“ beseitigt werden, um den nachfolgenden Generationen überhaupt die Chance zu geben auf den letzten Resten aufbauen zu können. (mp)

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