LUA-Notizen 4/2020
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 4/2020

In diesem Newsletter

■ Editorial der Umweltanwältin

■ Schlusslicht Österreich. Handlungserfordernisse in Zeiten von Klimawandel und Biodiversitätskrise.

■ Wohin nur mit der Landwirtschaft? - Der Fall Neumarkt am Wallersee

■ Wasser für das Hundsfeldmoor - VwGH hebt LVwG-Erkenntnis zur Körnerhausquelle auf!

■ Moralisch fragwürdiger Skitourismus in Zeiten des Klimawandels

■ Was ist "Urban Nature"?

■ Betten oder Nicht-Betten? Das ist hier die Frage!

■ Umweltverträglichkeitsprüfung für den Steinbruch Achberg in Unken

■ Was hat das Salzkammergut und Südfrankreich mit Asien gemeinsam?

■ "Licht aus" im Naturschutzgebiet Zeller See – Herzlichen Dank an die Stadtgemeinde!

■ Konsumtipp: Weihnachtsbeleuchtung

■ Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel

Editorial der Umweltanwältin

Foto: © Gishild Schaufler

Ein durch die Pandemie für alle sehr herausforderndes Jahr geht zu Ende. Spürte man im Frühling noch viel Zusammenhalt und Hoffnung, sind die Menschen nun der Lage überdrüssig und müde. Im Frühling glaubten viele daran, dass die Pandemie auch zu einem Umdenken in Hinblick auf die Ausbeutung unserer Erde führt. Im Herbst war davon leider nicht mehr viel zu spüren. Sowohl Klima- als auch Biodiversitätsziele werden verfehlt. Im Vorwort des im Dezember erschienenen Emissions Gap Report 2020 des UN-Umweltprogramms betont die Exekutivdirektorin Inger Andersen, dass die Pandemie eine Warnung ist, dass wir uns dringend von unserem destruktiven Entwicklungspfad abwenden müssen, der die drei globalen Krisen des Klimawandels, Artensterbens und Umweltverschmutzung vorantreibt. Sie appelliert daher an Regierungen, die Wirtschaft und jeden Einzelnen, die Chance wahrzunehmen, Klima und Natur zu schützen (https://www.unenvironment.org/emissions-gap-report-2020). Und wie auch der Naturzustandsbericht der EU sowie die Artikel in diesem Newsletter zeigen, muss sich das auch Österreich und Salzburg zu Herzen nehmen und effektiver für den Schutz sorgen (siehe Artikel "Schlusslicht Österreich", "Wohin nur mit der Landwirtschaft?", "Moralisch fragwürdiger Skitourismus in Zeiten des Klimawandels", "Wasser für das Hundsfeldmoor", "UVP Steinbruch Achberg").

Mit der Betonung auf den Schutz von Klima und Natur schließt sich die LUA diesem Appell an. Denn der Umstieg auf Erneuerbare Energieträger ist wichtig und muss vorangetrieben werden. Doch müssen wir uns auch hier endlich der Begrenztheit unseres Planeten wieder bewusst werden. Die Erde in ihren Grenzen funktioniert durch Kreisläufe, in die wir durch unser unbegrenztes Wachstumsstreben stark eingegriffen haben, sodass sie aus dem Gleichgewicht geraten sind. Wir wissen schon lange um diese Grenzen, aber das Abfinden damit fällt uns so sehr schwer. Und nun möchten wir unseren Energieverbrauch zwar umweltfreundlich decken, aber trotzdem weiter steigern können. Dabei wäre Einsparen und Verzicht an erster Stelle geboten. Darüber nachzudenken, gibt uns z.B. die vollkommen unnötige Verschwendung bei der Weihnachtsbeleuchtung Anlass (siehe Artikel "Weihnachtsbeleuchtung").

Angesichts der drohenden Klimakatastrophe geschieht der Ausstieg aus fossiler Energie viel zu langsam. Leider beobachten wir zusätzlich, dass auch hier wieder als willkommener Sündenbock der Naturschutz herhalten muss. Doch wirklich umweltfreundliche Energie schließt auch die Naturverträglichkeit mit ein, denn für unsere Lebensgrundlage auf unserem einzigen Planeten gibt es nicht die Option entweder Klima oder Natur. Neben der Eindämmung des Klimawandels brauchen wir auch artenreiche Ökosysteme, weil sie widerstandsfähiger gegenüber den bereits jetzt nicht mehr verhinderbaren Klimawandelfolgen sind, weil sie für unser Überleben durch Reinigung von Luft und Wasser sowie Bereitstellung von Nahrungsmitteln unverzichtbar sind und weil intakte Lebensräume durch Kohlenstoff-Speicherung selbst zum Klimaschutz beitragen. Zusätzlich hat uns die Pandemie die Wichtigkeit gezeigt, Wildtiere nicht unter Stress zu setzen, da es dadurch zu äußerst problematischen Krankheitsübertragungen auf den Menschen kommen kann und das ist nicht nur in weiter Ferne möglich (siehe Artikel zum Vogelfang).

Vorhaben zur Erzeugung von Energie sind dem aktuellen Wirtschaftssystem zugänglich, der Schutz von Natur und Arten jedoch leider nicht. Diese bringen keine wirtschaftlichen Gewinne, außer sie werden für Werbung missbraucht. Bei dieser fragt man sich dann, ob damit bewusst in die Irre geleitet werden soll oder ob die Urheber wirklich selbst an ihre eigenen Worte glauben. Beispiele dafür sind die Werbung des Netzwerks Winter, die technischen Schnee als „Natur pur“ anpreist ohne vollständige Information ("Technischer Schnee ist Kunstschnee und nicht „Natur pur“: Die Wahrheit!") oder die aktuell wieder durch die Medien gegangenen Chaletdörfer (Artikel "Betten oder Nicht-Betten? Das ist hier die Frage!") bzw. auch neue Hotelprojekte (Artikel "Was ist Urban Nature?").

Es gibt aber auch „Lichter“ in der Dunkelheit und Hoffnung aufgrund guter Vorbilder, die zeigen, dass ein Umdenken möglich ist. So verzichtete die Stadtgemeinde Zell am See im Naturschutzgebiet auf die Beleuchtung ihrer Langlaufloipe (Artikel "'Licht aus' im Naturschutzgebiet Zeller See"). Hier wird der Natur wirklich etwas zurückgegeben: Nacht, Ruhe und Stille, die so wichtig sind für die Wildtiere, die dort leben. In diesem Sinne wünschen wir allen Frohe Weihnachten!

Gishild Schaufler
 

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Schlusslicht Österreich. Handlungserfordernisse in Zeiten von Klimawandel und Biodiversitätskrise.

Heinrich-Böll-Stiftung, GLOBAL 2000 & Deutschland, B. f. U. u. N. (2019). Agrar-Atlas 2019 - Österreichische Ausgabe: Daten und Fakten zur EU-Landwirtschaft. Berlin: Heinrich-Böll-Stiftung.

Im Oktober ist der Bericht der Europäischen Umweltagentur zum Status der Natur in der EU erschienen (EEA, 2020). Grundlage dieses Zustandsberichts sind Daten von 2013 bis 2018 zu den Lebensräumen, Tieren und Pflanzen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie. Diese Richtlinien dienen der Erfüllung des völkerrechtlichen Vertrages der Berner Konvention, der verpflichtend für jeden EU-Mitgliedstaat ist, und stellen das zentrale Rechtsinstrument der EU zur Erhaltung der biologischen Vielfalt entsprechend der Biodiversitätskonvention (Rio 1992) dar.

Der Bericht zeigt auf, dass Österreich diese Verpflichtungen nur unzureichend erfüllt. So befinden sich 83 % der 336 untersuchten Arten in einem „mangelhaften“ bis „schlechten Zustand”, womit Österreich auf dem vorletzten Platz von 28 untersuchten Ländern in der EU liegt. In Österreich sind die beispielsweise häufigen Offenlandvogelarten wie Grauammer, Girlitz und Rebhuhn in den letzten zwanzig Jahren um über 80 % zurückgegangen. Bezüglich der 117 bewerteten Lebensräume sind 79 % in einem „mangelhaften“ bis „schlechten Zustand”. Bereits in der Berichtsperiode 2007 bis 2012 betraf dies mit über 80 % auch unsere Kulturlandschaft, wobei hier durch die LUA eine anhaltende negative Entwicklung wahrgenommen wird.

Als Hauptursache für die Biodiversitätsverluste nennt der jüngste Bericht die Landwirtschaft, weit danach folgen Flächenversiegelung, an dritter Stelle die Forstwirtschaft und an vierter Stelle die Regulierung von Gewässern, erst dann folgen natürliche Gefährdungsprozesse wie etwa Sukzession.

Die Autoren sind über diese EU-weite Entwicklung nicht überrascht. Seit den 50er Jahren wird eine Intensivierung betrieben, sodass mittlerweile 40 % der gesamten EU-Fläche landwirtschaftlich genutzt werden. Maßgebliche landwirtschaftliche Gefährdungsursachen für Lebensräume und Arten sind EU-weit insbesondere die Intensivierung und die Aufgabe traditioneller extensiver Grünlandbewirtschaftung (14,3 %), danach folgen Pflanzenschutzmittel (8,3 %), Intensivweidewirtschaft (8,3 %), die Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung (8,2 %), Drainagierungen (6,2 %) und das Entfernen von Landschaftselementen (6,1 %).

Wen wundert‘s, dass Österreich hier Schlusslicht ist?

Diese Entwicklung wird von Wissenschaftlern und Naturschützern seit Jahren kritisiert und auch die LUA weist in naturschutzrechtlichen Verfahren auf diese Fehlentwicklungen hin. Österreich hat beispielsweise die höchsten Versiegelungsraten in der ganzen EU. 2019 betrug der Flächenverbrauch 44 km² wovon 41 % vollständig versiegelt wurden (Umweltbundesamt 2019). In Salzburg sind jeden Tag 4.000 m² betroffen (ORF 2019). Zum Bodenverbrauch trägt jedoch nicht nur die klassische Bautätigkeit bei, sondern z.B. auch die Wirtschaft um den Wintersport mit seinen enormen Infrastruktureinrichtungen, siehe LUA-Artikel: Moralisch fragwürdiger Skitourismus in Zeiten des Klimawandels. Hinzu kommt die Versiegelung eines überaus erschlossenen Waldes mit 120.000 km Forststraßen, Stand 1996, (BFW, o.D.). Trotz erfolgloser Recherche bezüglich aktueller Daten, ist das Forststraßennetz mittlerweile viel länger; allein in Oberösterreich werden jährlich 40 km Forststraßen ausgebaut (Amt der Oö. Landesregierung, o.D.) und auch in Salzburg wurde durch die LUA eine kritische Bautätigkeit registriert (siehe hierzu LUA-Artikel: Forststraßen fordern Verantwortung seitens Planer_innen und Waldbesitzer_innen).

Die Landwirtschaft Österreichs nimmt aktuell 2,7 Mio ha ein, ist ressourcenintensiv und immer noch auf Hochleistung mit jährlichen Ertragssteigerungen aus. Auch in Salzburg steigt die Milchproduktion und damit der Futtermittelbedarf seit Jahren kontinuierlich an (Land Salzburg, o.D.) und bedingt deshalb Intensivierungsmaßnahmen, darunter auch sogenannte landwirtschaftliche Verbesserungen, siehe hierzu LUA-Artikel: Geländeverändernde Maßnahmen im Zuge landwirtschaftlicher Verbesserungen auf Kosten des Naturerbes?. Die gestiegenen Umsätze fördern auch den Einsatz von Dünger, der in den Boden gelangt und die Artenvielfalt von etwa Wildkräutern reduziert. Gelangt dieser über den Abfluss in Gewässer entsteht durch die Eutrophierung eine Bildung sauerstoffarmer Milieus, die für die meisten Wasserorganismen schädlich sind. Weitere Intensivierungen betreffen häufigere und immer früherer Schnittzeitpunkte im Grünland und höhere Besatzdichten auf Weiden. Auch dadurch verarmt das Artenspektrum der Landschaft zu Gunsten von Gräsern, Löwenzahn oder Klee immer weiter. Außerdem gehen Strukturelemente wie Feldgehölze, Hecken, Wassergräben, Feuchtwiesen, magere Wiesenränder oder Waldsäume verloren. All dies fördert die in dem Bericht dargestellten Rückgänge von Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen.

Dabei hat Österreich bereits im Jahr 2000 den Selbstversorgungsgrad für Konsummilch erreicht. Mittlerweile ist dieser mit einer Milchproduktionsmenge von 3,78 Mio t pro Jahr auf 160 % angestiegen. Hierfür musste Österreich bereits im Jahr 2014/15 765.000 t Eiweißfuttermittel importieren. Hinzu kommen Ertragssteigerungen in der konventionellen Ackerbaulandwirtschaft, die immer höhere Pestizideinsätze verursachen. Darauf deuten die Pestizidverkäufe zwischen 2011 und 2016 hin, die um 26,5 % auf 4.361 t angestiegen sind. Vergleichsweise sanken diese in Deutschland um denselben Prozentsatz.

Diese von der Agrarlobby als alternativlos dargestellte Form der Landwirtschaft führte letztendlich auch dazu, dass zwischen 2013 und 2016 in Österreich 7 % aller Betriebe mit 20 bis 50 ha Land aufgegeben wurden. Hingegen stieg die Zahl der Betriebe mit 50 bis 100 ha um 2,4 % und jener mit 100 bis 200 ha um 4,1 % an. Auch wenn sich das Hofsterben wohl verlangsamt hat, haben so 19.000 Betriebe zwischen 2011 und 2017 ihre Arbeit eingestellt, das sind sieben pro Tag.

Geschädigt werden durch diese ertragsorientierte Landwirtschaft aber nicht nur die Landwirte. Schon jetzt sind wir als Gesellschaft von diesen Entwicklungen negativ betroffen. Als Konsumenten erhalten wir immer minderwertigere Massenprodukte und die Zerstörung der biologischen Vielfalt und des Naturhaushalts samt dem Verlust von Ökosystemfunktionen führt zu mehr als nur erheblichen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Menschheit, in unwiederbringlicher Weise.  

Dabei wird klar, dass all die Bemühungen und Anstrengungen des Naturschutzes samt Artenschutzprogrammen, der Ausweisung und Betreuung von Schutzgebieten und dem Engagement zahlreicher Naturliebhaber etc. dies nicht kompensieren kann und wirkungslos werden, wenn unsere Landwirtschaft heute keinen Wandel einläutet. Zurecht fordern große Teile der Bevölkerung und Wissenschaft ein naturverträgliches agrarökologisches Alternativmodell, das Ernährungssicherheit durch Ernährungssouveränität erreicht. Dies gelingt durch eine Dezentralisierung der Landwirtschaft, damit lokal produziert und konsumiert werden kann. Überschussproduktionen, ermöglicht durch Eiweißfuttermittelimporte und Subventionierungen, werden so vermieden und der Einfluss von großen Unternehmen auf dem globalen Milchmarkt reduziert sich (Heinrich-Böll-Stiftung & GLOBAL 2000, 2019). Die Aufgaben der Landwirtschaft zur Biodiversitätserhaltung und der Produktion landwirtschaftlicher Produkte gilt heute als gleichwertig und notwendig, weshalb die Umsetzung ökologischer Maßnahmen in betriebswirtschaftliche Konzepte integriert werden muss.

All dies gilt übrigens auch in Bezug auf die aktuelle Klimakrise. Eine nachhaltige Landwirtschaft würde insbesondere dazu beitragen können, dass Österreich seinen Verpflichtungen zur Erfüllung des Pariser Vertrages eher nachkommen könnte, da die Klima- und Energiestrategien in Österreich ohnehin nicht ausreichen, um diesem Vertrag gerecht zu werden (Wegener Center, 2018; Schleicher & Kirchengast 2019). Tatsächlich ist es so, dass Österreich zu dessen Erreichung bis heute weder die erforderlichen Maßnahmen noch die finanziellen Mittel vorgesehen hat (CCCA, 2018). (lb)

 

Literatur:

Amt der Oö. Landesregierung, (o. D.). Forststraßen. Abgerufen am 14.12.2020 von https://www.land-oberoesterreich.gv.at/forststrassen.htm

BFW (Bundesforschungszentrum für Wald), (o. D.). Walderschließung Österreichs im Detail. Stand der Walderschließung in Österreich - Ergebnisse der Waldinventur 1992/96. Abgerufen am 14.12.2020 von https://bfw.ac.at/700/2109.html

CCCA (Climate Change Centre Austria) 2018. Stellungnahme zum Konsultationsentwurf des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP), 6. Dez. 2018, https://wegcwww.uni-graz.at/publ/downloads/CCCA_NKK-Wiss_Stellungnahme-NEKP_6Dez2018.pdf

Duru, M., Therond, O., Martin, G., Martin-Clouaire, R., Magne, M. A., Justes, E., ... & Sarthou, J. P. 2015. How to implement biodiversity-based agriculture to enhance ecosystem services: a review. Agronomy for sustainable development, 35(4), 1259-1281.

EEA. State of nature in the EU. Results from reporting under the nature directives 2013–2018. EEA report No 10/2020. European Environment Agency, Copenhagen (2020).

Heinrich-Böll-Stiftung & GLOBAL 2000 (2019). Agrar-Atlas 2019 - Österreichische Ausgabe: Daten und Fakten zur EU-Landwirtschaft. Berlin: Heinrich-Böll-Stiftung.

Land Salzburg, (o.D.). Land- und Forstwirtschaft. Viehbestand und Milcherzeugung. Abgerufen am 14.10.2020 von https://www.salzburg.gv.at/statistik_/Seiten/statistik-th-landforst.aspx und https://www.salzburg.gv.at/stat/themen/landforst/statistik-th-landforst-vieh-zr.pdf

ORF (2019). „Europameister“ bei Bodenversiegelung. Abgerufen am 14.12.2020 von https://salzburg.orf.at/stories/3007436/

Schleicher, S. & Kirchengast, G. 2019. Monitoring der österreichischen Treibhausgasemissionen bezüglich der im Klimaschutzgesetz festgelegten Höchstmengen, March 2019; https://wegcwww.uni-graz.at/publ/downloads/KSG-Monitoring-Nowcasting_Memo-WEGC_v3-5Mar2019.pdf

Umweltbundesamt 2020. Flächeninanspruchnahme in Österreich 2019. Abgerufen am 14.12.2020 von https://www.umweltbundesamt.at/aktuelles/presse/news2020/news-200402

Wegener Center 2018. Stellungnahme zum Entwurf der Klima-und Energiestrategie (KES) für Österreich; Graz, April 2018, https://wegcwww.uni-graz.at/publ/downloads/Stellungnahme_KES_WegenerCenter.pdf

Grafiken:

Heinrich-Böll-Stiftung, GLOBAL 2000 & Deutschland, B. f. U. u. N. (2019). Agrar-Atlas 2019 - Österreichische Ausgabe: Daten und Fakten zur EU-Landwirtschaft. Berlin: Heinrich-Böll-Stiftung.

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Wohin nur mit der Landwirtschaft? - Der Fall Neumarkt am Wallersee

Wertvolle Strukturelemente findet man in der betroffenen Gemeinde Neumarkt bereits heute fast nur noch in den Siedlungsräumen und Naturschutzgebieten und dadurch auf viel zu geringer Fläche. Die gesamte Landschaft war einmal Lebensraum von unzähligen Tieren und Pflanzen. Foto: LUA (lb)

Während die Förderung von nachhaltigen und naturverträglichen Landwirtschaftsmodellen heute als notwendig gilt, ist die LUA seit kurzem mit einem besonders kritischen Zusammenlegungsverfahren in der Gemeinde Neumarkt am Wallersee befasst. Bei der Agrarbehörde läuft dieses Verfahren bereits seit 2011. Ziel ist eine Flurneuordnung von 283 ha zum Zweck betriebswirtschaftlicher Einsparungen für die betroffenen Landwirte. Die Maßnahmen bedeuten vor allem Flurstückneuaufteilungen, -vergrößerungen und Anpassungen des bestehenden Wegenetzes. Sicherlich lassen sich so kürzere Fahrwege erzielen, Kraftstoff und damit CO2 einsparen und der Verschleiß landwirtschaftlicher Maschinen reduzieren, allerdings darf dies nicht auf Kosten des Naturhaushaltes passieren. Denn das Vorhaben mit seinen zahlreichen Maßnahmen und Eingriffen u. a. in geschützte Lebensräume, in das Landschaftsschutzgebiet Wallersee und sogar in das Europaschutzgebiet Wallersee-Wenger Moor sind fast schon ein Affront gegen den Naturschutz. Jedenfalls bestehen nicht nur Widersprüche zu den allgemeinen Zielen des Naturschutzes, auch die projektmäßig vorgesehenen Ökologiemaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen stellen keine ausreichende Ausgleichsmöglichkeit dar. 

Die geplanten Maßnahmen sehen beispielsweise die Verrohrungen von zahlreichen nach § 24 NSchG geschützten Gewässern auf einer Gesamtlänge von 975 Metern vor. Hinzu kommen Verrohrungen für Überfahrten und andererseits kritische Grabenneuanlagen, die zur Entwässerung feuchter Lebensräume beitragen könnten und projektmäßig sogar als ökologische Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Grabenverrohrungen angerechnet werden sollen.

Die Vergrößerung der Flurstücke von durchschnittlich 0,5 auf 1,0 Hektar bedeuten Verluste von 35 km Grundstücksgrenzen und damit auch ökologisch bedeutsamer Randstreifen. In der ohnehin stark überprägten Landschaft stellen diese oft extensiver genutzten Strukturen letzte Zwischenlebensräume und Korridore für Tier- und Pflanzenarten dar. 

Gleiches gilt für geplante geländeverändernde Maßnahmen auf ca. 34.000 m² Fläche, die das Abtragen von Kuppen und Auffüllen vieler Senken betreffen (Siehe dazu LUA-Notizen 3/2020 - Artikel „Geländeverändernde Maßnahmen im Zuge landwirtschaftlicher Verbesserungen auf Kosten des Naturerbes?“). Damit werden nicht nur die Diversität von Standorten und damit Tier- und Pflanzenarten reduziert, betroffen sind auch historische Kulturlandschaftselemente wie Riedel, die über Jahrzehnte entstanden sind. 

Besonders kritisch ist das Wegekonzept, nicht nur weil einige Wege entlang und im Europaschutzgebiet Wallersee-Wenger Moor geplant sind. Insgesamt kommt es durch den Ausbau bestehender Wege und Neuerrichtungen, auch abzüglich Wegerückbauten, zu einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme von 4.000 m². Dadurch entstehen Verluste von Ökosystemfunktionen und eine Zerschneidung von Lebensräumen bei ebenso hohen monetären wie ökologischen Kosten, die im Widerspruch zu den geplanten Ressourceneinsparungen des Projektes und einer nachhaltigen Flächennutzung stehen.

Den Argumenten der LUA, dass für die negativen ökologischen Auswirkungen und Verluste keine ausreichende Kompensation besteht, und die Maßnahmen gar im Widerspruch zeitgemäßer Flächenwirtschaft stünden, wurde während einer mündlichen Verhandlung nicht nur Unverständnis entgegengebracht, sondern auch versucht, die negativen Auswirkungen des Vorhabens zu relativieren. Beispielsweise wurde vorgebracht, dass die überall stattfindende Flächenversiegelung ebenso Verursacher des Biodiversitätsverlustes ist. Die Agrarbehörde verteidigt natürlich aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages die Landwirtschaft. Als weiteres Argument wurde von der Agrarbehörde vor allem angeführt, dass die Maßnahmen prioritär wären, um die Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit zu gewährleisten, weshalb der landwirtschaftlichen Produktion der Vorrang gegenüber dem Naturschutz zukommen würde. Dabei beträgt der österreichische Selbstversorgungsgrad bei Konsummilch über 160 %, sowie bei Rind und Kalbsfleisch 140 % (Heinrich-Böll-Stiftung, GLOBAL 2000 et al., 2019).

Meinem Empfinden nach ist ein Großteil der involvierten Landwirte sehr wohl bereit für eine ökologische, nachhaltige Landwirtschaft und den rechtlichen Rahmen schafft eben auch jenes Gesetz, das hier nur einseitig und damit falsch angewandt wird. Gemäß § 1 Abs 1 Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973 steht bei solchen Verfahren weniger eine Ertragssteigerung im Vordergrund, als vielmehr das Ziel zur Schaffung und Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft, die anhand von zeitgemäßen volks- und betriebswirtschaftlichen sowie ökologischen Gesichtspunkten verbessert oder neu zu gestalten ist. Eine Fortführung überholter landwirtschaftlicher Verfahren ist dabei weder ökologisch, umweltverträglich oder zeitgemäß. 

Seit Beginn des Verfahrens vor neun Jahren hat sich die Faktenlage bezüglich der negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf den Klimawandel und die Biodiversitätskrise verändert. Heute gilt es vor allem als wissenschaftlich belegt notwendig, eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, die Naturschutz nicht nur akzeptiert, sondern sich als Teil der Lösung betreffender Probleme begreift. 

Die durch das Verfahren geplanten, geförderten Maßnahmen und Strukturen würden hingegen dazu beitragen, dass die Landwirtschaft weiter zur biotischen Homogenisierung (Gossner et al. 2016) der Landschaft und dem Biodiversitätsverlust beiträgt. Dies lässt sich aus den Erkenntnissen zahlreicher einschlägiger Studien für vergleichbare Regionen über den drastischen Rückgang von Insekten (Seibold et al. 2019), der Insektenbiomasse (Hallmann et al. 2017), Langzeitstudien zu Schmetterlingen (Habel et al. 2016), Grashüpfern (Schuch et al. 2012), Bestäubern im Allgemeinen (Potts et al. 2010), Vögeln (Bowler et al. 2019) und zahlreichen weiteren Artengruppen rückschließen. Was hier zur Sicherung veralteter landwirtschaftlicher Strukturen praktiziert wird, gefährdet aber eine zukünftige nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft; das bestätigt das Projekt sogar selbst, aus dem hervorgeht: “Das Potential für Veränderungen der Agrarstruktur aber auch in der betroffenen Landschaft ist nach Durchführung eines Zusammenlegungsverfahrens jedenfalls geringer als ohne Vorhandensein eines solchen Projektes“.

Verfehlt das Projekt also nicht vollständig seinen Zweck? 

Nach Ansichten der LUA könnten nachhaltige Alternativkonzepte ebenso zu betriebswirtschaftlichen Einsparungen für Landwirte führen und als Win-Win-Situation gleichzeitig das öffentliche Naturschutzinteresse bedienen. Man könnte die bilanzierten Projektkosten von etwa 1.490.000 Euro, anstatt in die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, eher an die Landwirte als Direktzahlungen leisten. So könnte man beispielsweise 30 % der Gesamtflächen zu extensiven Mähwiesen hin entwickeln und damit die naturschutzfachlichen Anforderungen einer nachhaltigen Grünlandwirtschaft erfüllen. Für diese 85 ha stünden damit pro ha 17.500 Euro für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen zur Verfügung. Diese können über mehrere Jahre so ausbezahlt werden, dass dadurch trotz Ertragsverluste extensivierter Flächen deutliche Gewinne für die Landwirte entstehen. Weniger Schnitte und der Verzicht von ohnehin für die Biodiversität schädlichem Dünger und Düngefahrten (Haddad et al. 2000 & Stevens et al. 2004), führt ebenso zu Betriebsmitteleinsparungen. Darüber hinaus können Ertragsverluste weiter ausgeglichen werden, da Heumilch höhere Marktpreise erzielt und dies letztendlich ermöglicht, dass der Tierbesatz auf ein naturverträgliches Maß reduziert werden kann. Die Extensivwirtschaft würde in diesem Sinne auch zu einer enormen Zeitersparnis führen.

In Verbindung mit Konzepten zur weiteren Förderung der ländlichen Region könnte sich die Gemeinde damit als Vorzeigemodell etablieren und wegweisend im Land Salzburg die Wende hin zu einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Grünlandwirtschaft anstoßen. Dabei übersteigen die Potentiale eines solchen Modells sicherlich die zuvor rein betriebswirtschaftlich ausgerichteten Maßnahmen des Zusammenlegungsverfahrens nicht nur im Hinblick auf den Naturschutz, sondern auch für die Menschen in der Region. (lb)

Literatur:
Bowler, D. E., Heldbjerg, H., Fox, A. D., de Jong, M. & Böhning-Gaese, K. Long-term declines of European insectivorous bird populations and potential causes. Conserv. Biol. 33, 1120–1130 (2019)

Gossner, M. M. et al. Land-use intensification causes multitrophic homogenization of grassland communities. Nature 540, 266–269 (2016).

Hallmann, C. A. et al. More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLoS ONE 12, e0185809 (2017).

Habel, J. C. et al. Butterfly community shifts over two centuries. Conserv. Biol. 30, 754–762 (2016).

Haddad, N. M., Haarstad, J. & Tilman, D. The effects of long-term nitrogen loading on grassland insect communities. Oecologia 124, 73–84 (2000).

Heinrich-Böll-Stiftung, GLOBAL 2000 & Deutschland, B. f. U. u. N. (2019). Agrar-Atlas 2019 - Österreichische Ausgabe: Daten und Fakten zur EU-Landwirtschaft. Berlin: Heinrich-Böll-Stiftung. 

Potts, S. G. et al. Global pollinator declines: trends, impacts and drivers. Trends Ecol. Evol. 25, 345–353 (2010).

Schuch, S., Wesche, K. & Schaefer, M. Long-term decline in the abundance of leafhoppers and planthoppers (Auchenorrhyncha) in Central European protected dry grasslands. Biol. Conserv. 149, 75–83 (2012).

Seibold, S., Gossner, M.M., Simons, N.K. et al. Arthropod decline in grasslands and forests is associated with landscape-level drivers. Nature 574, 671–674 (2019). 

Stevens, C. J., Dise, N. B., Mountford, J. O., & Gowing, D. J. (2004). Impact of nitrogen deposition on the species richness of grasslands. Science, 303(5665), 1876-1879.

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Wasser für das Hundsfeldmoor - VwGH hebt LVwG-Erkenntnis zur Körnerhausquelle auf!

Hundsfeldmoor, Foto: LUA (sw)

Gegen den Bewilligungsbescheid der Behörde für die Neufassung der Körnerhausquelle erhob die LUA 2017 Beschwerde und gegen das dazu ergangene Erkenntnis des LVwG 2019 ao Revision an den VwGH. Ein wesentlicher Grund dafür waren die offenen Fragen zum notwendigen Wasserhaushalt für das Europaschutzgebiet Hundsfeldmoor und dessen mögliche Beeinträchtigung durch die Quellfassung. Denn die naturschutzfachlichen Gutachten bauten auf der Annahme auf, dass sich am Wasserhaushalt nichts ändern würde.

Beim Hundsfeldmoor handelt es sich um ein Mosaik aus unterschiedlichen Moorlebensräumen, die entgegen der Annahme des Gerichts, nicht nur von Regenwasser, sondern auch von Quell-, Grund- und Sickerwasser gespeist (durchströmt und überrieselt) werden. Der komplexe Wasserhaushalt des Moores war ein zentraler entscheidungsrelevanter Ermittlungsgegenstand, dem trotz fortgesetzter Einwendungen der LUA nicht ausreichend nachgekommen wurde.

Durch die geologischen Amtssachverständigen wurde in einem vorherigen Verfahren bereits 1998 und im gegenständlichen behördlichen Verfahren 2016 eine Interaktion der neu zu fassenden Quelle mit dem Hundsfeldmoor für möglich gehalten und konnte eine Quantifizierung ab welcher Wassermenge es zu einer Beeinträchtigung kommen würde auch aufgrund des ungenauen hydrologischen und hydrogeologischen Wissenstandes nicht erfolgen und somit auch nicht ausgeschlossen werden.

Beim Lokalaugenschein im verwaltungsgerichtlichen Verfahren 2018 wurde vom anwesenden geologischen Amtssachverständigen wiederum festgehalten, „dass konkrete Angaben und fachliche Aussagen hinsichtlich der zu erwartenden Wassermenge und Versickerungen, was die geplante Quellfassung angeht, wohl erst dann gemacht werden können, wenn tatsächlich (Probe-)Grabungen durchgeführt würden. Diese Aussage gilt auch für das Verhältnis von versickerndem und abfließendem Wasser.“

Da es sich beim Hundsfeldmoor um ein Europaschutzgebiet handelt, ist aber das Vorsorgeprinzip geboten, das eine Bewilligung nur erlaubt, wenn eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Aber ohne Wissen über die Gesamtschüttungsmenge und notwendigen Restwassermengen, kann die für eine Bewilligung erforderliche Gewissheit der Auswirkungen auf das Europaschutzgebiet nicht erlangt werden, die nach dem EuGH jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich negativer Auswirkungen ausräumen muss.

Deshalb sprach sich die LUA gegen eine Bewilligung der Wasserentnahme ohne vorherige Feststellung der Gesamtschüttung der Quelle, des Wasserbedarfs des Moores und der Kumulierung der Auswirkungen mit sämtlichen anderen Wasserentnahmen im Einzugsgebiet um das Hundsfeldmoor aus. Denn der Zweifel daran, dass es bei einer Hochrechnung der beantragten 1,5 l/s auf ein Jahr durch die Ableitung von insgesamt 47,3 Mio l Wasser, die ansonsten für den Wasserhaushalt des Moores zur Verfügung stehen würden, zu keinen negativen Auswirkungen auf das Moor kommt, ist auf jeden Fall begründet, vernünftig und berechtigt.

Der VwGH (Ra 2019/10/0014) hob nun das Erkenntnis des LVwG im Herbst 2020 auf, da dieses gegen die ihm obliegende Begründungspflicht verstoßen hat und sich das Erkenntnis der nachprüfenden Kontrolle des VwGH entzieht. Der VwGH hielt in Randnummer 15 fest: „Die Entscheidungsgründe des angefochtenen Erkenntnisses erschöpfen sich in entscheidungswesentlichen Punkten in bloßen Verweisen auf die Begründung des verwaltungsbehördlichen Bescheides. Soweit das Erkenntnis (äußerst knappe) eigenständige Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtlichen Erwägungen enthält, sind diese für sich nicht tragfähig, weil ihr konkreter Bedeutungsgehalt weitgehend unverständlich bleibt. Das Verwaltungsgericht hat weder die maßgeblichen Äußerungen der Sachverständigen konkret dargestellt, noch ist es auf das Beschwerdevorbringen eingegangen. Die rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts erweisen sich auch deshalb als völlig unzulänglich, weil aus dem Erkenntnis nicht hervorgeht, welche gesetzlichen Bewilligungstatbestände im Einzelnen geprüft bzw. angewendet wurden.“

Die LUA spricht sich nun weiterhin im Sinne des so wichtigen Moorschutzes dafür aus, dass die im Managementplan für das Europaschutzgebiet angeregten zeitnahen hydrologischen Untersuchungen mit Fokus auf die Moorlebensräume abzuwarten, „um einerseits ggf. Verbesserungsmaßnahmen aus Naturschutzsicht einzuleiten sowie andererseits Entscheidungsgrundlagen betreffend künftiger, hydrologisch relevanter Vorhaben (z.B. Wasserentnahmen im nahen Umfeld) zu haben.“ Denn das Risiko einer rechtlich wie faktisch geschaffenen, nicht wiederherstellbaren Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes des Hundsfeldmoores darf nicht durch voreilige Bewilligungen auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. (gs/sw)
 

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Moralisch fragwürdiger Skitourismus in Zeiten des Klimawandels

Schwer integrierbar in eine natürliche Bergkulisse. Einer von 120 künstlichen Speicherteichen und Beschneiungsanlagen in Salzburg, Foto: LUA (gs)

In Salzburgs einzigartigen Bergwelten ist der Tourismus ein attraktiver wirtschaftlicher Entwicklungssektor. Dies zeigen die knapp 16 Mio Übernachtungen in der Wintersaison 2018/19 im Land Salzburg (Land Salzburg, o.D.). Mit 52 Skigebieten und über 2.000 Pistenkilometern besticht das Land mit seinem Winterangebot (Salzburgerland, o.D.). Davon profitieren insbesondere das Gastgewerbe und die 11.439 Übernachtungsbetriebe mit ihren rund 230.000 Betten sowie Liftbetriebe, Skiverleih, Skischulen etc. Dies geht aber zu Lasten der Ökologie, die von diesen Branchen nicht ausreichend kompensiert wird. Das betrifft zum einen die notwendigen und meist nur saisonal genutzten Infrastruktureinrichtungen für Skianlagen, Übernachtungen, Fahrwege und Stellplätze, als auch die reisebedingten CO2 Ausstöße der Millionen Touristen, für die hier ein Angebot geschaffen wird. 

Das anhaltende Wachstum der Branche profitiert dabei vom Verbrauch und der Zerstörung begrenzter natürlicher Ressourcen, die immer stärker die besonders sensible Berglandschaft gefährden. In Salzburg müssen mittlerweile 85 % der Skipisten beschneit werden, dies entspricht 4.700 ha Pistenfläche und damit 0,65 % der Landesfläche (SalzburgerLand, o.D.). Insgesamt werden dabei mittlerweile pro Jahr rund 50 Millionen Euro in die Beschneiung und den Ausbau dafür notwendiger Anlagen investiert. In 120 Speicherteichen werden so sechs Milliarden Liter Wasser gefasst, die jährlich dem natürlichen Wasserkreislauf entnommen werden (Winkler, 2020). Diese Menge entspricht in etwa der Hälfte des Wasserverbrauches der gesamten Stadt Salzburg (Salzburg AG, o.D.)1.

Die Wassermengen fehlen nicht nur lokalen Ökosystemen, darunter den ex lege geschützten Gebirgsbächen und Feuchtlebensräumen. Im Einflussbereich der Beschneiungsflächen verändert u. a. die künstlich lange Dauer der Schneebedeckung und das Abschmelzen die natürlichen Standortbedingungen und den Wasserhaushalt dieser Ökosysteme. Außerdem fördern die großen Beschneiungsflächen und die Wasserflächen der Speicherteiche die Verdunstung kostbarsten Wassers. Im Zuge global steigender Wasserknappheit und Trockenheit auch hierzulande (Schumacher & Schumacher, 2012; Konapala et al., 2020), lassen sich diese Praktiken hinsichtlich einer sozialen und ethischen Verantwortung wohl kaum rechtfertigen. Gleiches gilt für den enormen Stromverbrauch. Allein die Beschneiungsanlagen in Salzburg verbrauchen bei Kosten von 2 kW pro Kubikmeter erzeugtem Schnee schätzungsweise 24.000 Megawatt Strom. 

Für die Umwelt ergeben sich aber noch deutlich höhere Kosten. Die Skipisten werden nämlich häufig naturschutzfachlich äußerst bedenklichen Geländeanpassungen unterzogen, mit maßgeblichen Verlusten für den Naturhaushalt (Siehe dazu LUA-Notizen 3/2020 - Artikel „Geländeverändernde Maßnahmen im Zuge landwirtschaftlicher Verbesserungen auf Kosten des Naturerbes?“). Ebenso besteht ein gewaltiger baubedingter Eingriff und schließlich Flächenverbrauch durch die 420 Liftanlagen, die vielen tausend Kilometer Wasserleitungen für die Beschneiung und die Speicherteiche. Aufgrund bautechnischer Anforderungen und natürlicher Gegebenheiten stehen für die Standortwahl der Speicher mit durchschnittlichen Eingriffsflächen von 3-5 ha nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung. Hinzu kommt der mehrere hunderttausend Kubikmeter umfassende Aushub, dessen Deponierung in der meist sensiblen Umgebung negativ ins Gewicht fällt. Nur selten lassen sich diese Maßnahmen hier gut eingliedern und neben den bau- und betriebsbedingten Störungen durch die Anlagen für sensible Tierarten und Lebensgemeinschaften bedeuten diese zusätzlich eine Beeinträchtigung für das Landschaftsbild der Bergkulissen. So trägt der Skitourismus maßgeblich zur Degradation einmaliger Ökosysteme und dem Artensterben im Alpenraum bei.

Dass hier trotz bedrohlicher globaler Klima- und Biodiversitätskrise bei den verantwortlichen Betreibern und den Skitouristen offenbar keine ausreichenden Bedenken bestehen, deuten die vielen laufenden Planungsvorhaben an. Allein in diesem Jahr war die LUA bei dreizehn Begehungen zur Neuerrichtung oder Erweiterung von Speicherteichen im Parteiengehör vertreten, die allesamt als naturschutzfachlich sehr bedenklich beurteilt wurden.

In keinem einzigen Fall wurde dabei das Potential von nachhaltigeren Alternativkonzepten ausreichend geprüft oder gar ausgeschöpft und so steht dieser Kurs hierzulande immer noch auf Umweltzerstörung für Wirtschaftswachstum. Dieses Verhalten wirkt der notwendigen sozioökonomischen Transformation hin zu einer Gesellschaft, die Nachhaltigkeit und Chancengleichheit als Handlungsmaxime definiert und wissenschaftliche Erkenntnisse anerkennt, entgegen. Eine derartige Zerstörung dieser einzigartigen Bergwelten ist äußerst bedauerlich und enkeltauglich scheinen Beschneiungsanlagen ohnehin nicht zu sein. (lb)

1   Berechnet mit 240 Liter pro Person/Tag bei 155.000 Einwohnern. Dies beinhaltet auch den Verbrauch von Industrie, Gewerbe und Fremdenverkehr.

 

Literatur:

Konapala, G., Mishra, A. K., Wada, Y., & Mann, M. E. (2020). Climate change will affect global water availability through compounding changes in seasonal precipitation and evaporation. Nature communications, 11(1), 1-10.

Land Salzburg, (o.D.). Landesstatistik - Tourismus im Land Salzburg Wintersaison 2018/19, Land Salzburg. Abgerufen am 14.12.2020 von https://www.salzburg.gv.at/statistik_/Seiten/statistik-tourismus.aspx

Salzburg AG, (o.D.). Service and Support. Wasser FAQ. Abgerufen am 14.12.2020 von https://www.salzburg-ag.at/service/faq/waerme-wasser/wasser.html

SalzburgerLand, (o.D.). Winterstatistik SalzburgerLand. Ski & Board. Wintersport. Abgerufen am 14.12.2020 von https://unternehmen.salzburgerland.com/das-salzburgerland/facts-figures/winter-statistik-salzburgerland/

Schumacher, J. and Schumacher, A. (2012). Die Alpen und der Klimawandel. In Meeresnaturschutz, Erhaltung der Biodiversität und andere Herausforderungen im" Kaskadensystem" des Rechts, S. 261–285. Springer.

Winkler, J. (2020). Was kostet Kunstschnee in Salzburg? Skigebiete investieren Millionen in Beschneiung. Online-Artikel. Salzburg 24. https://www.salzburg24.at/news/salzburg/kunstschnee-was-kostet-beschneiung-in-salzburg-82706782

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Was ist "Urban Nature"?

Wald im Eingriffsbereich von "Urban Nature", Foto: LUA (sw)

Diese Frage stellten sich wohl mehrere, die die öffentliche Bekanntmachung an der Amtstafel der Gemeinde Mühlbach zur wasser-, forst- und naturschutzrechtlichen Verhandlung von Zufahrtsstraße und Bauplatz zum Hotelprojekt „Urban Nature Resort“ auf GP 13/7, KG Mühlbach, lasen. Aus dem SAGISonline ist ersichtlich, dass das Grundstück mitten im Wald, vollkommen abseits vom Siedlungsgebiet liegt. Auch die Abfrage der Raumordnung ergibt, dass es sowohl selbst als Grünland (Wald) aufscheint, als auch inmitten von Grünland liegt. In den Ort Mühlbach sind es ca. 3 km (Luftlinie). Geplant ist eine 1,16 km lange bis zu 5 m breite, asphaltierte Zufahrtsstraße und ein Bauplatz für ein Hotel.

Die LUA wies darauf hin, dass eine Baulandwidmung mitten im Wald, abseits jeglicher Siedlungsflächen, nicht mehr zeitgemäß und daher bereits aus raumordnungsrechtlicher Sicht abzulehnen wäre. Da für die Baulandwidmung für das Hotelprojekt offenbar eine Erschließung notwendig ist, wurden nun zuerst die Zufahrtsstraße und der Bauplatz forst-, wasser- und naturschutzrechtlich beantragt. Bei der Notwendigkeit der bestehenden Erschließung für die Sinnhaftigkeit einer Umwidmung und Hintanhaltung einer Zersiedelung, ist es aber die falsche Reihenfolge, abgekoppelt vom Projekt, naturschutzrechtlich nur die Zufahrtsstraße und den Bauplatz zu verhandeln, um so zu einer Erschließung zu gelangen, die dann im Raumordnungsverfahren als bestehende Voraussetzung für die Umwidmung geltend gemacht wird.

Aber allein schon durch die Straße und die Geländeveränderungen ergeben sich jedenfalls erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (Arten, Verlust der Bodenfunktion des Waldbodens durch Versiegelung auf über 2 ha) und der Landschaft. Das eingeebnete Viereck (bzw. der Hotelkomplex, wobei das Volumen der LUA bisher unbekannt ist) verändert als störender Fremdkörper jedenfalls den Charakter der Landschaft und das Landschaftsbild.

Vor Ort konnten charakteristische Vogelarten des Bergwaldes, wie Fichtenkreuzschnabel, Tannen- und Haubenmeise, aber auch Fraßspuren des Schwarzspechts angetroffen werden. Da es sich auch um einen in Bezug auf die geologischen Gegebenheiten und Bodenbeschaffenheit sehr naturnahen Wald handelt, der zahlreiche Verstecke für bodenbewohnende Tierarten enthält, ist davon auszugehen, dass die hier vorkommenden geschützten Tiere, insbesondere Amphibien und Reptilien, nicht vollständig abgesiedelt werden können, weshalb es bei Geländeeingriffen und Baggerarbeiten, die über den Boden und die Tiere in ihren Verstecken fahren, zur Verwirklichung des Tötungsverbotes käme. 

"Urban Nature" in Mühlbach ist weder ein Stadtpark noch ein Hinterhof mit Fassadengrün, sondern wie der Name hier bereits vermuten lässt, eine Absurdität. Denn mit vollkommen untauglichen Mitteln wird bei diesem Projekt offenbar wieder einmal versucht, die verständliche Sehnsucht zahlender Gäste nach Vereinigung mit der heilen Natur zu erfüllen. Doch mit den Worten Albert Camus (Der Mythos des Sisyphos): „hat das Absurde nur insofern einen Sinn, als man sich nicht mit ihm abfindet.“ (gs)
 

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Betten oder Nicht-Betten? Das ist hier die Frage!

Kein Bett gemäß UVP-Gesetz? Foto: Akt

Beherbergungsbetriebe in Naturräumen unterliegen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sobald sie den Schwellenwert von 500 Betten überschreiten. Dies ist auch aus Umweltsicht insofern geboten, als die Anzahl an nächtigenden Menschen den bestimmenden Faktor der Umweltbeeinträchtigung darstellt. Denn die Umweltauswirkungen ergeben sich vor allem aus An- und Abreise sowie Ressourcenverbrauch (Fläche und Landschaft, Wasser, Heizung, Müll, Lebensmittel, etc). Gleichzeitig ist die Anzahl an Menschen aber auch der wesentliche wirtschaftliche Faktor für einen solchen Betrieb: je mehr Menschen, umso mehr Umsatz.

Der Gesetzgeber hat für das Nächtigungsgewerbe die Anzahl der Menschen mit der Anzahl der Betten gleichgesetzt, ohne dafür aber den Begriff des Bettes zu definieren. Nirgends in der österreichischen Rechtsordnung findet sich aber ein Hinweis dazu. Dies führte in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Fragen: Sind King-Size-Betten nur ein oder zwei Betten? Sind vollwertige Ausziehbetten zu zählen? Wann ist ein Bett ein Bett?

Die Betreiberin der sog. „Nationalpark-Chalets“ in Neukirchen hat dazu jüngst den Antrag gestellt, es möge die Erhöhung der Bettenkapazität auf 490 Betten bewilligt und festgestellt werden, dass dafür keine UVP erforderlich sei. Damit verbunden ist eine räumliche Erweiterung des Betriebs teilweise in der roten Zone der WLV. Gleichzeitig solle aber auch festgestellt werden, dass zusätzliche 29 Ausziehcouchen nicht unter den Begriff der „Betten“ fallen. Eine Erhebung der Behörde hat ergeben, dass es sich um 58 Schlafplätze handelt, die nicht gezählt werden sollen. Laut Betreiberin seien diese Schlafplätze nicht online buchbar, stünden in den Chalets aber auf Dauer zur Verfügung. Welchen Zweck erfüllen sie dann aber? Kann eine Chaletdorfbetreiberin allein durch die Auswahl der Art des Bettes und/oder seine Buchbarkeit selbst über die UVP-Pflicht des eigenen Betriebs entscheiden? Sollten nicht vielmehr die tatsächlichen Umweltauswirkungen in Verbindung mit der tatsächlichen Anzahl an Personen den Ausschlag geben? Das Land meint nein. Diese und weitere ungeklärte Fragen richtete die LUA in einer Beschwerde an das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Wien. (mp)

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Umweltverträglichkeitsprüfung für den Steinbruch Achberg in Unken

In der Gemeinde Unken ist ein Großsteinbruch geplant. Dafür ist eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchzuführen.

Es ist bereits der zweite Großsteinbruch im Pinzgauer Saalachtal innerhalb von 5 Jahren, der erweitert werden soll. Steine und Schotter für die nächsten 100 Jahre bedeuten langfristige Sicherheit. Bereits 2015 wurde in Weißbach bei Lofer ein gleichartiges Vorhaben zur Gewinnung von Wasserbausteinen und Betonschotter bewilligt, ebenfalls für circa 100 Jahre. Es wurde damals angenommen, damit wäre die Versorgung für Salzburg, das angrenzende Tirol und Teile von Bayern gesichert.

Nun werden die gleichen Argumente erneut verwendet: Die Versorgung mit Wasserbausteinen für Salzburg, das angrenzende Tirol und Teile von Bayern. Damit soll das überwiegende öffentliche Interesse an der Bewilligung dieser Rohstoffgewinnung nachgewiesen werden.

Im Salzburger Naturschutzgesetz ist geregelt, dass Belastungen der Natur (z.B. durch Rohstoffabbau) den Eingriff überwiegend auszugleichen sind. Für Vorhaben mit besonderem öffentlichen Interesse sind die Ausgleichsmaßnahmen jedoch um 30 % geringer. Und somit wäre es möglich, die Eingriffe in die Natur, welche durch den Abbau zweifelsfrei gegeben sind, mit weniger Kompensation für Menschen, Tiere und Pflanzen bewilligt zu bekommen.

Keine Frage, die Rohstoffversorgung ist wichtig, die Versorgung mit Wasserbausteinen ganz besonders, aber zu welchem Preis?

Da das gleiche öffentliche Interesse wie für den 100jährigen Steinbruch bereits 5 Jahre nach dessen Bewilligung wohl nicht schon wieder in dieser Dringlichkeit bestehen kann, ist dieses nicht nachvollziehbar und der Eingriff daher überwiegend auszugleichen. (ww)

 

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Was hat das Salzkammergut und Südfrankreich mit Asien gemeinsam?

Amsel, Foto: LUA (gs)

Am 19.11.2020 wurden laut Pressemitteilung des EuGH die Schlussanträge der Generalanwältin zur Leimrutenjagd auf Drosseln und Amseln in Südfrankreich gestellt. Da Leimruten nicht nur grausam sind, sondern auch zu Beifang anderer Vögel führen, beanstandeten Vogelschutzorganisationen die von den französischen Behörden erteilte Bewilligung. Nach Ansicht der Generalanwältin könne die Leimrutenjagd jedoch als vernünftige Nutzung der betroffenen Vogelarten anerkannt werden, wenn der Erhaltung dieser regional weit verbreiteten traditionellen Jagdmethode zu Freizeitzwecken ein erhebliches kulturelles Gewicht zukomme und alle weiteren Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot erfüllt seien.

Das erinnert an den Vogelfang im Salzkammergut, der dank unermüdlichen Einsatzes der LUA für den Schutz der Vögel in Salzburg 1996 beendet wurde. Aus dem damaligen VwGH-Erkenntnis (95/10/0222) ging folgender Rechtssatz hervor: „Diente der Vogelfang zunächst primär der Nahrungsbeschaffung und der Erzielung der manchen Vögeln zugeschriebenen Heilwirkung, wurde dieser Zweck schließlich von der Liebe der Vogelfänger zu den Waldvögeln und ihrer Freude an deren Obsorge während des Winters abgelöst. Es handelt sich somit um ein zwar traditionelles Verhalten, das aber im übrigen (auch intentional) ausschließlich dem persönlichen Interesse der einzelnen Vogelfänger diente und dient.“

In Oberösterreich jedoch wird der Vogelfang unter der Ausnahme des Immateriellen UNESCO-Kulturerbes weiter betrieben. Beschrieben wird hier die Tradition im Salzkammergut als Fang der Singvögel Erlenzeisig, Stieglitz, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel im Herbst, die Haltung der Vögel außerhalb der Fangzeit in Volièren und die Vogelausstellung am Sonntag vor Kathrein (Ende November), in der die schönsten Vögel aufgrund ihrer Farbenpracht und Unversehrtheit prämiert werden. Im Frühjahr werden die Vögel mit Ausnahme der Lockvögel wieder freigelassen.

Zu Beginn der aktuellen Corona-Krise wurden gerade von Europa aus immer wieder die Lebendtiermärkte in Asien kritisiert, an denen die Übertragung des Virus von Wildtieren auf den Menschen seinen Ausgang genommen habe. Von der Wissenschaft wird vor dem Risiko weiterer Krankheitsübertragungen von gestressten Wildtieren auf den Menschen gewarnt, wenn durch die Naturzerstörung immer mehr Kontaktbereiche entstehen. Bei aller guten Argumentation für die Rechtfertigung des Vogelfangs in Europa wird jedoch vielerorts offenbar immer noch übersehen, dass es sich dabei, abgesehen von der egoistischen Sicht- und Handlungsweise des Menschen, auch um die bewusste Herbeiführung von Kontakten gestresster Wildtiere mit dem Menschen handelt. Denn wenn es für den Vogel natürlich wäre und keinen Stress bedeuten würde, müsste er nicht mit „hinterhältigen“ Mitteln wie Leimruten, Netzkloben und Lockvögeln gefangen werden. (gs/sw)
 

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"Licht aus" im Naturschutzgebiet Zeller See – Herzlichen Dank an die Stadtgemeinde!

Naturschutzgebiet Zeller See, Foto: Michael Plzak, mit freundlicher Genehmigung der Stadtgemeinde Zell am See

Im Jahr 1997 wurde die Langlaufloipenbeleuchtung im Naturschutzgebiet Zeller See zum ersten Mal befristet bewilligt und seither immer wieder (1998, 2001, 2006 und 2015) verlängert. Die Problematik von künstlicher Beleuchtung rückt zwar immer stärker ins Bewusstsein, doch die meisten Maßnahmen, die einmal bewilligt wurden, sind sehr schwer wieder wegzubekommen. Bereits 2015 wies die LUA auf den geänderten Stand der Technik (ÖNORM O 1052) hin. Demnach ist eine Freizeit- und Sportbeleuchtung der Langlaufloipe eine nicht notwendige Beleuchtung und als solche in Naturschutzgebieten nicht zulässig. Auch heuer hielten wir fest, dass eine Neubewilligung nicht mehr möglich wäre und eine Verlängerung nur unter Einhaltung aller sonstigen Anforderungen, die der aktuelle Stand der Technik vorgibt. Da zur Überprüfung dieser keine ausreichenden Unterlagen vorhanden waren, forderten wir diese an. Zwischenzeitig wurde der Antrag zur Beleuchtung von der Stadtgemeinde Zell am See aber zurückgezogen. Da es trotz aller Minderungsmöglichkeiten keine 100% naturverträgliche künstliche Beleuchtung gibt und im Sinne der Natur die Nullvariante viel besser ist, freut sich die LUA über diesen Verzicht auf künstliche Beleuchtung. Wir bedanken uns bei Herrn Plzak und der Stadtgemeinde Zell am See im Namen aller Lebewesen, die das Naturschutzgebiet beherbergt und für die Vorbildwirkung für andere Bereiche, dass Verzicht nicht nur gut, sondern auch möglich ist. (gs)
 

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Konsumtipp: Weihnachtsbeleuchtung

Foto: LUA (gs)

Dem sinnlichen Weihnachtsfest entgegen wirkt der verschwenderische Umgang mit Weihnachtsbeleuchtung in so manchem Haushalt und Garten. 

Während Licht in der dunklen Jahreszeit natürlicherweise zum raren Gut wird, haben Religionen und Kulturen dieses als Symbol der Wiedergeburt seit tausenden von Jahren verehrt. Bis zur Geburt des Lichts zur Sonnwende entzündet man auch hierzulande wöchentlich eine Kerze mehr um die Gemüter zu erhellen, bis letztendlich der geschmückte und beleuchtete Weihnachtsbaum den Zyklus eines neuen Jahres einläutet. 

Die kulturelle Bedeutung des Weihnachtsfestes geht aber über diese Bräuche hinaus und findet sich hierzulande in einem Feste höchster christlicher Werte wieder. Diese gebieten vor allem Rücksichtnahme gegenüber Mitmenschen und Umwelt. 

Was rechtfertigt also den erhöhten Strom- und Energieverbrauch üppiger Weihnachtsbeleuchtung? Jedenfalls nicht die benötigten Ressourcen zur Produktion dieser häufig kurzlebigen und günstigen Elektroartikel, die wohl kaum unter fairen Arbeitsbedingungen und Nachhaltigkeitsaspekten produziert werden. Wohl weniger auch die verkaufs- und lieferbedingten Verpackungs- und Transportkosten für die Umwelt oder das teure Recycling solcher Produkte. 

Übermäßige Beleuchtung trägt zur Lichtverschmutzung bei und hat negative Auswirkungen auf die Natur. Künstliches Licht nimmt Tierarten zunehmend ihren Lebensraum und trägt somit zum Artensterben bei. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.lua-sbg.at/themen/artenschutz/kuenstliches-licht/stand-des-wissens/

Damit Sie es wirklich sinnlich haben:

  • Reduzieren Sie ihre Weihnachtsbeleuchtung auf ein verantwortbares geringes Maß.
  • Schalten Sie diese nur ein, wenn Sie selbst zuhause sind und sich direkt an der Beleuchtung erfreuen können. Das spart Energie und erhöht die Langlebigkeit der Produkte.
  • Vermeiden Sie Neukäufe von Weihnachtsbeleuchtung.
  • Geben Sie ihr Geld für nachhaltige ökologische und soziale Projekte aus, anstatt wertvolle Energie auf Kosten ihrer Mitmenschen zu verschwenden. (lb)
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Unsere Schließzeiten zum Jahreswechsel

Foto: (lb)

Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg 
wünscht allen ein schönes Weihnachtsfest, 
erholsame Feiertage und ein gutes und gesundes neues Jahr 2021!

 

Unser Büro ist von 22.12.2020 bis 6.1.2021 geschlossen.

Um bei den üblichen behördlichen Stellungnahmefristen Verlängerungsansuchen zu vermeiden, ist unser Posteingang bereits ab 21.12.2020 geschlossen. Zusendungen per Post oder per E-Mail werden erst mit Wirksamkeit vom 7.1.2021 zugestellt und bearbeitet. 

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