Editorial
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Foto: © Gishild Schaufler
Natur und deren Schutz wird gerne für andere Zwecke entfremdet. Jeder ist für Naturschutz solange er dadurch nicht selbst eingeschränkt wird. Die Wirtschaft wirbt gerne mit Natur und Nachhaltigkeit, schönen Bildern von intakten Wäldern, Gewässern und Berglandschaften. Auf der anderen Seite muss der Naturschutz aber dann als Sündenbock herhalten, für zu viel Bürokratie und lange Verfahren, auch wenn die Werbebilder ohne bisherigen Schutz gar nicht mehr möglich wären und die Probleme ganz woanders liegen.
In Salzburg wird für lange Verfahrensdauern immer wieder das Kraftwerk Stegenwald als Beispiel strapaziert ohne zu erwähnen, dass die meisten Jahre des Verfahrens aus anderen Gründen vergingen. Auf der anderen Seite wurde man auch hier nicht müde, mit der Natur zu werben. Zu Fischaufstieg, Umgehungsgerinne und sonstigen notwendigen Artenschutzmaßnahmen wurde in Presseaussendungen und Interviews der Eindruck vermittelt, dass der Lebensraum in diesem Salzachabschnitt nun besser sei als vor der Kraftwerkserrichtung. Diese Behauptungen können einer fachlichen Überprüfung nicht standhalten. Deshalb stellt sich die Frage, warum man den Anschein erwecken will, mit dem Kraftwerk gehe es dem Fließgewässer und seinen Lebewesen besser als ohne, anstatt sich auf den eigentlichen Zweck der Kraftwerkserrichtung, nämlich die Stromproduktion zu konzentrieren (siehe dazu den Artikel zum Kraftwerk Stegenwald).
Natürlich sind Eingriffe in die Natur aufgrund der vielen anderen Interessen in unserer Gesellschaft nicht immer vermeidbar und Minderungs- sowie Kompensationsmaßnahmen wichtig. Um der Frage nachzugehen, ob mit Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in die Natur wirklich Verbesserungen für die Natur geschaffen werden können, die zu einem vom Gesetz bezweckten Überwiegen über die Verschlechterungen führen, wurden im Zuge eines Praktikums bewilligte Eingriffe insbesondere in geschützte Lebensräume und Ausgleichsmaßnahmen im Zeitraum der letzten fünf Jahre gegenübergestellt. In der Gesamtschau und Summenwirkung vielfältiger Naturschutzverfahren kommt es trotz Ausgleichsmaßnahmen meist zu unwiederbringlichen Verlusten für die Natur. Diese können nicht einfach durch andere Maßnahmen ersetzt werden (siehe dazu den Artikel zu den Ausgleichsmaßnahmen).
Denn trotz vieler Beteuerungen über die Wichtigkeit des Bodenschutzes und Maßhaltens machen wir vor dem weiteren Flächenverbrauch nicht halt. Aus den Ergebnissen über die Eingriffe in geschützte Lebensräume in Naturschutzverfahren steht im flächenmäßigen Vergleich die Schigebietsinfrastruktur an erster Stelle. Erweiterungen von Schigebieten sind trotz fortschreitenden Klimawandels immer noch nicht tabu. Dazu möchte ich auch auf den Artikel Nachhaltigkeit der Schigebiete aus ökologischer Sicht und das soeben erschienene Buch von Laura Anninger „Schnee von morgen – Über das Skifahren in Zeiten des Klimawandels“ hinweisen.
Hinzu kommen auch immer wieder widerrechtliche Eingriffe in geschützte Lebensräume, deren Wiederherstellung sich oft sehr schwierig gestaltet und weiter verzögert wird, wenn keine Einsicht beim Verursacher vorhanden ist (siehe dazu den Artikel zum Schwarzbau im Moor). Auch in Hinblick auf den schlechten Zustand und fortschreitenden Rückgang von Mooren sowie dem damit einhergehenden Verlust der notwendigen Ökosystemleistungen für uns Menschen, ist es wichtig den Moor- und sonstigen Lebensraumschutz ernst zu nehmen und effektiv umzusetzen.
Gishild Schaufler
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Kraftwerk Stegenwald – Das Ende eines langen Verfahrens und einer großen Baustelle
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Fischaufstieg Kraftwerk Stegenwald, Foto: LUA
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Zum Kraftwerk Stegenwald bekam die LUA auch in den letzten Monaten immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung. Diese großräumige Baustelle war für viele nicht vorstellbar. Durch das Querbauwerk, den Aufstau und die massiven wasserkraft- und sicherheitstechnisch notwendigen Arbeiten an den Uferböschungen oberhalb und unterhalb des Kraftwerks wurde aus der freien Fließstrecke mit einzigartigen Lebensräumen eine gestaute und technisch geprägte Laufkraftwerksstrecke auf einer Länge von ca. 6 km. Doch ist das Ergebnis aufgrund der geltenden Rechtslage nun zu akzeptieren.
Umgehungsgerinne mit tatsächlicher Verbesserung der Situation oder Greenwashing?
In Zusammenhang mit Fischaufstieg und Umgehungsgerinne, das im alten Flussbett errichtet wurde, sprachen die Projektwerber in Presseaussendungen und Interviews immer wieder von einer Verbesserung der Situation im Vergleich zu vorher. Auch wenn Fischaufstiegshilfen bei Kraftwerksprojekten sinnvoll und verpflichtend sind, können sie die durch ein Querbauwerk im Fließgewässer entstehende Barrierewirkung nur herabmindern, aber nicht aufheben, da sie von unterschiedlichen Fischarten auch nur unterschiedlich gut angenommen und genutzt werden können. Es ist in Fachkreisen unbestritten, dass die Durchgängigkeit trotz solcher Maßnahmen immer deutlich von unbeeinträchtigten Verhältnissen abweicht. Denn auch mit dem von der Politik so propagierten Hausverstand ist klar, dass das Umgehungsgerinne mit dem Restwasser, das nicht zur Energienutzung verwendet werden darf, natürlich viel weniger Wasser führt als zuvor die Salzach. Mit der Flussdynamik der zuvor vorhandenen freien Fließstrecke und bisherigen Wassermenge ist das nicht vergleichbar. Auch heizen sich geringe Mengen an Wasser schneller auf und sind daher für wärmeempfindliche Arten ungeeignet.
Eine Verbesserung der vorherigen Situation der freien Fließstrecke durch das Kraftwerk mit Umgehungsgerinne entspricht daher nicht der Realität. Denn auf einer Länge von ca. 6 km wurden strukturreiche Ufer mit unterschiedlichen Strömungsverhältnissen, Sand- und Schotterflächen sowie Felsen gesichert und monotonisiert, Bäume und Sträucher entfernt, das Wasser oberhalb des Kraftwerks auf ca. 3,5 km rückgestaut und unterhalb des Kraftwerks ebenfalls auf ca. 2,4 km verändert. Dadurch wurde hier der Salzach die natürliche Flussdynamik mit Sohlumlagerung und zahlreichen Kiesbänken genommen. Der Lebensraum für die auf solche Verhältnisse angewiesene Tierarten wurde somit auf einer Länge von ca. 6 km massiv beeinträchtigt und teilweise zerstört. Das betrifft sowohl die Fische im Wasser als auch landlebende Arten, wie Amphibien, Reptilien, Vögel und Kleinsäuger wie die Haselmaus im Uferbereich und in den nun entfernten Gehölzen. Die erfolgten Minderungs- und Rekultivierungsmaßnahmen können diese Verschlechterungen nur teilweise abfedern.
Verfahrensdauer und ihre wahren Ursachen
Auch im Zuge der Kraftwerkseröffnung wurde wieder über die lange Verfahrensdauer geklagt und diese auf Naturschutz und LUA geschoben. Die wahren Gründe lagen aber großteils beim Projektwerber selbst, der langen Entscheidungsdauer des VwGH und natürlich am sensiblen Standort, der bereits seit der GUS (Gesamtuntersuchung Salzach) in den 1990er Jahren bekannt war und deshalb damals von der energiewirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen werden sollte [1].
Im Jahr 2011 wollte der Projektwerber eine UVP-Pflicht nicht akzeptieren und ging zum Verwaltungsgerichtshof, der diese erst 2014 aufhob. Dann wurde das Projekt aber wegen Unwirtschaftlichkeit ausgesetzt und erst 2016 wieder beantragt. Wegen unzureichender Projektunterlagen gab es vier Jahre lang immer wieder Verbesserungsaufträge durch Behörde und Amtssachverständige. Die LUA wurde erstmals 2020 mit der Ladung zur Verhandlung ins Naturschutzverfahren eingebunden. Bescheid der Behörde und darauffolgende Beschwerde der LUA ergingen 2021, das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts und die Revision der LUA an den Verwaltungsgerichtshof 2022 (siehe dazu den Artikel in den LUA-Notizen 3/2022). Der Baustart folgte 2023 auf Risiko des Projektwerbers, da dieser die Entscheidung des VwGH nicht abwarten wollte. Der VwGH hob die naturschutzrechtliche Bewilligung jedoch 2024 auf. Inzwischen nahm man der LUA das Revisionsrecht und es erfolgte eine erneute Bewilligung durch das LVwG 2025 mit einigen Verbesserungen der Artenschutzmaßnahmen. Der Verfahrenslauf zeigt auch, dass ein fachlich und rechtlich so stark umstrittenes Projekt nicht so einfach bewilligungsfähig ist.
Umweltfreundliche Energie, Standortfrage und Grenzverschiebung
Nun möchte man nach dem Kraftwerk Stegenwald mit dem neuen Projekt zum Kraftwerk Golling noch das letzte Stück der freien Fließstrecke durch das Naturdenkmal Salzachöfen energiewirtschaftlich nutzen. Damit fällt eine Grenze, die in den 1990er Jahren gesetzt wurde und obwohl mit knapp 500 Anlagen die Wasserkraft im Bundesland Salzburg weitestgehend ausgebaut ist, stellen heute auch die letzten, sogar unter Schutz gestellten Bereiche kein Tabu mehr dar.
Wirklich nachhaltige umweltfreundliche Energie schließt aber auch die Naturverträglichkeit mit ein, denn für unsere Lebensgrundlage auf unserem einzigen Planeten gibt es nicht die Option entweder Klima oder Natur. Neben der Eindämmung des Klimawandels brauchen wir auch artenreiche Ökosysteme, weil sie widerstandsfähiger gegenüber den bereits jetzt nicht mehr verhinderbaren Klimawandelfolgen sind, weil sie für unser Überleben durch Reinigung von Luft und Wasser sowie Bereitstellung von Nahrungsmitteln unverzichtbar sind und weil intakte Lebensräume durch Kohlenstoff-Speicherung selbst zum Klimaschutz beitragen. Die notwendige Rücksichtnahme auf das Thema Biodiversität beim Ausbau der erneuerbaren Energie, ist leider nicht immer bzw. überall mit dem „richtigen Projektdesign“ beherrschbar, sondern ein wichtiges Kriterium dafür ist auch die Standortfrage. (gs)
[1] Österreichisches Institut für Raumplanung (1996): GUS – Gesamtuntersuchung Salzach – Gesamtübersicht und Kurzfassungen der Teiluntersuchungen der Teile A „Basisuntersuchung“ und B „Regionalstudie“, Wien. Bericht im Auftrag der Salzburger Landesregierung.
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Überwiegen vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen wirklich die bewilligten Eingriffe?
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Geschützte Lebensräume, Foto: gs
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Wenn ein Eingriff aufgrund seiner negativen Auswirkungen zu einer Versagung führen würde, kann der Projektwerber u.U. eine Bewilligung mit Ausgleichsmaßnahmen beantragen. Das heißt, er kann eine Ausnahme erwirken, wenn er die negativen Auswirkungen durch sein Projekt auf die Natur an anderer Stelle durch eine Maßnahme, die eine Verbesserung für die Natur bewirkt, ausgleicht. Dafür muss eine Ausgleichsmaßnahme angeboten werden, die geeignet ist, die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu muss u.a. eine wesentliche Verbesserung von Naturhaushalt oder Landschaftsbild erwirkt werden, die die nachteiligen Auswirkungen des Eingriffs überwiegt. Eine Bindung der Art des Ausgleichs an die Art des Eingriffs wird vom Gesetz nicht verlangt.
Um der Frage nachzugehen, welche Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf Art und Ausmaß für welche bewilligten Eingriffe vorgeschrieben werden und ob es tatsächlich zu einem Überwiegen der Verbesserung kommt, erfolgte eine Analyse von Verfahrensakten der LUA in naturschutzrechtlichen Verfahren im Bundesland Salzburg mit Beginn in den Jahren 2020 bis Mitte 2025.
Die Analyse fokussierte auf Eingriffe in nach § 24 NSchG geschützte Lebensräume, wie insbesondere alpines Ödland, Moore, Ufergehölze und Mischbiotope, da besonders sensible komplexe und artenreiche Lebensräume in menschlichen Zeiträumen praktisch kaum wiederherstellbar sind. Die Auswertungen zeigen einen Verlust von rund 10 Hektar an geschützten Lebensräumen. Flächenmäßig erfolgten die Eingriffe zu einem Großteil für Pisteninfrastruktur mit 4,2 Hektar, gefolgt von Wegen, sonstiger Infrastruktur und Baumaßnahmen sowie Geländeveränderungen durch Aufschüttungen.
Der Gesamtumfang der Projektflächen lag bei rund 250 Hektar, Ausgleichsflächen wurden auf 57,2 Hektar etabliert. Viele dieser Ausgleichsmaßnahmen bestehen aus durchaus sinnvollen, aber verhältnismäßig einfach umsetzbaren Tätigkeiten wie Entbuschungen, Außer-Nutzung-Stellung von Waldflächen und Weidefreistellungen auf bestehenden, häufig bereits geschützten Lebensräumen. Funktional gleichartige und ökologisch hochwertige Ersatzflächen werden nur selten neu geschaffen. Außerdem besteht zwischen der Art des Eingriffs und der Art des Ausgleichs oftmals keine funktionale Bindung. So kann etwa der Verlust einer Moorfläche durch die Anlage eines Tümpels oder sogar durch eine Fassadengestaltungsmaßnahme kompensiert werden, obwohl dies den ursprünglichen ökologischen Wert nicht ersetzen kann. Auch bleibt der langfristige Erfolg der Maßnahmen aufgrund fehlenden Monitorings meist unklar.
Die Auswertung zeigt auch, dass einmalige oder nur auf begrenzte Dauer auszuführende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die rund 46,4 Hektar und damit rund 80 Prozent der Ausgleichsflächen ausmachten, den verlorenen Flächen gegenübergestellt werden. Sie stehen aber oft in keinem ausgewogenen Verhältnis zu den dauerhaft verlorenen Lebensräumen, weil der Schaden durch den Eingriff oft auf lange Sicht erhalten bleibt, während die Ausgleichsmaßnahmen schon nach einiger Zeit ihre Wirkung verlieren können.
Die Zusammenschau der analysierten Verfahren zeigt, dass auch Bewilligungen unter Anwendung der Ausgleichsbestimmung in der Regel nicht den Verlust hochwertiger Naturflächen verhindern können und die Bilanz der Ausgleichsflächen im Verhältnis zu den Projektflächen für die Natur zumeist negativ ist. Dabei sind die zahlreichen Verfahren, die ohne Ausgleichsmaßnahme bewilligt werden noch gar nicht eingerechnet. (stp)
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Die Nachhaltigkeit der Schigebiete aus ökologischer Sicht
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SAGIS-Online Ausschnitte von Baustellen in bestehenden Schigebieten
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Ebenso wie einige Seilbahner nicht müde werden, sich über Naturschutzverfahren zu beschweren, betonen sie immer wieder wie nachhaltig sie sind. Das Klagen über Bürokratie und lange Verfahrensdauern sind immer wieder Thema auf Veranstaltungen, wie auch wieder der Bericht auf salzburg.orf.at anlässlich der Tagung der Seilbahnunternehmer im November 2025 zeigte. Dabei fiel die wiederholte Beschwerde, dass für die Errichtung eines neuen Ersatzlifts auch bei gleicher Lifttrasse und Stationen ein Verfahren notwendig sei. Die Erfahrung der LUA zeigt jedoch ein anderes Bild. Denn meist handelt es sich eben nicht um genau die gleiche Trasse mit den gleichen Stützenstandorten und gleichen Stationen, weil meist mit dem Lifttausch eine Kapazitätserweiterung verbunden ist, sodass z.B. ein alter Doppel- oder Vierer-Sessellift mit einer neuen Achter- oder Zehner-Gondelbahn getauscht wird. Dabei kann man oft nicht genau auf der alten Trasse bleiben, braucht andere Stützen- und Stationsstandorte sowie einen neuen Kabelgraben. Auch werden Stationen in der Regel größer, sei es durch technische Erfordernisse, wie Gondelbahnhöfe oder die Einbeziehung oder Erweiterung von Gastronomieangeboten. Die Kapazitätserhöhung der Bahn führt zudem zu mehr Leuten auf der Piste, die wiederum entflochten werden müssen. Dabei wird das Angebot optimiert, Pisten erweitert oder neue Verbindungen geschaffen. Dies wiederum erhöht den Schneibedarf und erfordert die Erweiterung von Beschneiungsanlagen mit immer größeren Speicherteichen.
Aber auch Erweiterungen von Schigebieten in bisher schitechnisch nicht beanspruchte Bereiche werden immer noch geplant. Das Argument, Schigebiete würden sich ja verhältnismäßig zur Gesamtfläche auf wenige Prozente beschränken, wird auch immer wieder strapaziert. Zum einen sieht man jedoch in der Analyse von Eingriffen und Ausgleichsmaßnahmen (siehe dazu den vorherigen Artikel), dass Schigebiets-Infrastrukturmaßnahmen einen großen Teil an bewilligten Eingriffen in geschützte Lebensräume ausmachen. Zum anderen zeigt auch der Ausschnitt des gesamten Bundeslandes Salzburg aus dem SAGIS (siehe Abbildung unten), dass sich die Schigebiete über das gesamte Bundesland (mit Ausnahme des Flachgaus und des Nationalparks) erstrecken. Eine Bezugnahme zur Gesamtfläche und Relativierung auf wenige Prozent vernachlässigt die Summenwirkung der Schigebiete untereinander und mit unzähligen weiteren Projekten, die damit in Zusammenhang stehen.
Besonders auffallend ist jedoch die nicht mehr wegzudenkende Werbung von Schigebieten mit Natur und Nachhaltigkeit. Auch in der kürzlich erschienenen SN-Beilage „Schneepulver“ vom November 2025 bewerben sich die Schigebiete unter der Überschrift „Nachhaltigkeit ist Trumpf“. Die Bemühungen mit ökologischem Pistenmanagement oder CO2-Einsparungen im Betrieb sollen hier auch nicht schlechtgeredet werden. Sie können Eingriffe zwar mindern, aber nicht aufwiegen. Deshalb wäre auch ein ehrlicher Umgang in der Werbung geboten. Niemand zerstört gerne Natur, aber es gibt eben so viele andere wirtschaftliche Interessen, die durch ihre Vertreter durchgesetzt werden wollen. Deshalb beruhigt man sich dann auch gerne damit, dass eh alles mit so vielen guten Maßnahmen ausgeglichen werde und die genutzte Fläche im Verhältnis zur Größe der Alpen ja sehr klein sei.
Aber die Summe der vielen Eingriffe über die Jahrzehnte rückt mit diesen Relativierungen immer weiter in den Hintergrund. Wir übersehen, dass bereits viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet sind, weil wir sie bereits sehr weit zurückgedrängt haben, ihren Lebensraum aber immer noch weiter verkleinern. Dabei spielt uns auch das „Shifting Baseline Syndrom“ einen Streich, nach dem wir als Bezugspunkt für Veränderungen meist nur unseren eigenen Erfahrungshorizont anwenden, sodass sich die Grenzen immer weiter verschieben und uns das Ausmaß der Eingriffe über die Zeit nicht bewusst ist.
Die Journalistin Laura Anninger recherchierte zu diesen Problemen der Schigebiete in Zeiten des Klimawandels und Artensterben im kürzlich erschienen Buch „Schnee von morgen – Über das Schifahren in Zeiten des Klimawandels“ [1]. (gs)
[1] Anninger, Laura (2025): Schnee von morgen – Über das Schifahren in Zeiten des Klimawandels, Verlag Anton Pustet, Salzburg, https://pustet.at/buecher/gesellschaft/schnee-von-morgen/
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SAGIS-Online Ausschnitt aller Liftanlagen im Bundesland Salzburg
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Ein Schwarzbau im Moor
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SAGIS-Online Ausschnitt des Hauses im kartierten Moor (rot schraffierter Bereich)
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Das Gebiet um den Paßthurn nördlich von Mittersill ist bekannt für seine zahlreichen Moorlebensräume. Deshalb wurde dort ein Ramsar-Schutzgebiet ausgewiesen, das einen Teil der wertvollen Moorlebensräume unter strengen Schutz stellt. Auch außerhalb des Ramsar-Schutzgebietes sind in den Schieferalpen nördlich von Mittersill noch einige Moore, Kleinseggenrieder und andere wertvolle Feuchtlebensräume vorzufinden.
Alle diese genannten Feuchtlebensräume sind im Bundesland Salzburg durch § 24 NSchG unter Schutz gestellt. Ein Teil dieser Lebensräume ist in der Salzburger Biotopkartierung einsehbar. Eingriffe ohne Naturschutzbewilligung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist eine Ausnahmebewilligung möglich, so ist der Eingriff auszugleichen.
Nun gibt es aber immer wieder Fälle, bei denen Maßnahmen in geschützten Lebensräumen ohne Bewilligung umgesetzt werden. Meist handelt es sich dabei um Maßnahmen, die den Lebensraum verkleinern oder zerstören.
Einer dieser Fälle ereignete sich vor mehreren Jahren in einem Moor in der Nähe des Paßthurn. Hier wurde ohne naturschutzrechtliche Bewilligung ein mehrstöckiges Gebäude mit Zufahrtsstraße und Böschungsaufschüttungen in den zentralen Bereich eines kartierten Niedermoores gebaut.
Da hier jedoch nie um eine naturschutzrechtliche Bewilligung angesucht worden war, wurde seitens der Behörde ein Wiederherstellungsverfahren eingeleitet. Nach einer Verhandlung mit Lokalaugenschein, Recherchen wie Luftbildanalysen und vegetationsökologischem Gutachten wurde von der Behörde ein Wiederherstellungsbescheid erlassen, indem dem Verursacher der Abbruch des Gebäudes und die Wiederherstellung des vorherigen Zustands nach § 46 NSchG aufgetragen wurde. Dagegen erhob der Verpflichtete Beschwerde.
Im darauffolgenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wurden die von der Behörde durchgeführten Ermittlungen bestätigt, dass die Geländeveränderungen und das Gebäude ohne Bewilligung im Moor errichtet wurden. Der Wiederherstellungsbescheid wurde daher vom Verwaltungsgericht bestätigt und die Beschwerde abgewiesen (Zahl: 405-1/1217/1/30-2025).
Zum effektiven Schutz der noch vorhandenen Moorlebensräume und auch deren Akzeptanz ist es wichtig, dass widerrechtlich handelnde Personen nicht gegenüber jenen, die sich an das Gesetz halten, bevorzugt werden. Wenn der Verursacher vor dem Bau um Bewilligung angesucht hätte, hätte er sich bei Nichterteilung der Bewilligung auch die Kosten für Bau, Abbruch und Wiederherstellung gespart. Auch nach der Judikatur des VwGH liegt bei einem Wiederherstellungsauftrag durch Abtragung eines Objektes keine Unverhältnismäßigkeit vor, „da dem Verpflichteten die Wiederherstellung des von ihm selbst geschaffenen und zu verantwortenden rechtswidrigen Zustandes aufgetragen wird“ (Kommentar Loos/König/Reitshammer 2022, S. 205). (tk)
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Praktikumsbericht Stefan Pichler, BSc
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Stefan Pichler, Foto: gs
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Mein Name ist Stefan Pichler, und ich hatte im Sommer 2025 die Möglichkeit, für sechs Wochen als Praktikant Teil des Teams der Salzburger Landesumweltanwaltschaft zu sein. Da ich aus dem Salzburger Flachgau stamme und derzeit im Masterstudium „Applied Limnology“ an der Universität für Bodenkultur in Wien studiere, war es mir ein Anliegen, die praktische Anwendung des Naturschutzes in Salzburg aus erster Hand kennenzulernen.
Die Landesumweltanwaltschaft nimmt in naturschutzrelevanten Verfahren eine zentrale Rolle ein und agiert als Stimme für Natur und Umwelt. Deshalb bot sich hier die Möglichkeit, nicht nur die fachliche, sondern auch die rechtliche Seite des Naturschutzes kennenzulernen und die praktische Umsetzung ökologisch-rechtlicher Grundsätze in behördlichen Verfahren zu beobachten.
Während meines Praktikums befasste ich mich mit zwei Schwerpunktthemen: Zum einen recherchierte ich zu Fließgewässerrenaturierungen im Bundesland Salzburg und analysierte, inwieweit terrestrische Gewässerbegleitlebensräume in diesen Projekten berücksichtigt werden. Zum anderen arbeitete ich an einer Erhebung und Analyse von Eingriffen in geschützte Lebensräume und den dazugehörigen Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen naturschutzrechtlicher Verfahren.
Im Hinblick auf meine Masterarbeit, die sich mit der Renaturierung der March in Niederösterreich beschäftigen wird, hatte ich großes Interesse an den diversen Fluss- und Gewässerrenaturierungsprojekten im Land Salzburg. Meine Erhebung zeigte, dass sich viele Maßnahmen vor allem auf hydromorphologische Aspekte konzentrieren, also auf wasserbauliche Maßnahmen. Terrestrische Begleitlebensräume werden zwar häufig erwähnt, sind jedoch meist auf die Wiederbepflanzung schmaler Uferstreifen beschränkt. Besonders deutlich wurde, dass die Flächenverfügbarkeit ein zentrales Hemmnis für umfassende Flussaufweitungen und Auenanbindungen darstellt. Eine stärkere Berücksichtigung dieser Lebensräume im Bereich der 30-jährigen Hochwasserlinie wäre aus ökologischer Sicht wünschenswert (siehe dazu den Artikel in den LUA-Notizen 2/2025).
Die zweite Arbeit drehte sich um die Analyse der Ausgleichsmaßnahmen nach § 51 des Salzburger Naturschutzgesetzes. Dabei wurde deutlich, dass die Maßnahmen häufig kompromisshaft ausgestaltet sind und nicht immer den ökologischen Funktionen der verlorenen Lebensräume entsprechen. Zwar werden flächenmäßig oft große Kompensationen umgesetzt, doch qualitativ gelingt es selten komplexe Lebensräume wie Auwälder, Alpines Ödland, oder Moore gleichwertig zu ersetzten (siehe dazu meinen Artikel weiter oben).
Hervorheben möchte ich einen besonders spannenden Teil meines Praktikums, nämlich die Teilnahme an Begehungen und Verhandlungen. Es war interessant zu beobachten, wie verschiedene Interessenfelder aufeinandertreffen und in der Praxis abgewogen werden müssen. Diese Erfahrungen haben mir gezeigt, wie wichtig eine starke fachliche Vertretung des Naturschutzes in solchen Verfahren ist. Es war sehr lehrreich, sowohl den Amtssachverständigen als auch den Mitarbeitenden der LUA bei ihrer Arbeit über die Schulter zu blicken und die komplexen Entscheidungsprozesse direkt mitzuerleben und nachzuvollziehen.
Durch das Praktikum habe ich ein tieferes Verständnis für die Komplexität des Naturschutzes gewonnen. Ich nehme aus dieser Zeit nicht nur wertvolle fachliche Einblicke, sondern auch ein geschärftes Bewusstsein für die Bedeutung interdisziplinärer Zusammenarbeit mit.
Ich möchte mich herzlich beim gesamten Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg bedanken, sowohl für die freundliche Aufnahme und die spannenden Außentermine als auch für die Bereitschaft, mir auch fachfremde Inhalte näherzubringen.
Stefan Pichler
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