LUA-Notizen 3/2023
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 3/2023

In diesem Newsletter

■ Editorial der Umweltanwältin: Schwerpunkt Bodenschutz - Synergie für Klima- und Artenschutz

■ Gesetzesnovelle - Verschlechterung des Naturschutzes ohne Berücksichtigung seiner Leistungen für Mensch und Klima droht

■ Boden ist unersetzbar - Warum Versiegelung nicht kompensierbar ist

■ Moore als Klimaschützer

■ 70-80% der Moore in 100 Jahren verschwunden

■ Ist ein Gewerbegebiet in Sumpf- und Feuchtlebensräumen noch zeitgemäß?

■ Bodenverbrauch und Zersiedelung gehen auf Kosten der Zukunft - Ansatzpunkte für eine effektive Trendwende

■ Lukas Bofinger, MSc, BSc nimmt Abschied von der Landesumweltanwaltschaft

■ Neu im Team: Tobias Karlowski, MSc, MSc, BSc

■ Juristisches LUA-Praktikum: Anna Petrischor

■ Biologisches LUA-Praktikum: Thomas Steinwender

Editorial der Umweltanwältin: Schwerpunkt Bodenschutz - Synergie für Klima- und Artenschutz

(c) Gishild Schaufler, Umweltanwältin

Nachhaltigkeit liegt im Trend, es gibt kaum eine Branche, die sich in ihrer Werbung nicht darauf beruft, von der Industrie und Bauwirtschaft bis zum Tourismus und Handel. Die Automobilbranche setzt auf E-Mobilität, auch Motorsportveranstaltungen werden immer öfter als nachhaltig angepriesen, Hotels werben mit dem Urlaub im Einklang mit der Natur, die Schi- und Seilbahnwirtschaft spricht uns in ihrer Werbung über Technischen Schnee als „Natur pur“ vom schlechten Gewissen frei und sogar das Fliegen wird uns als nachhaltig verkauft, denn die Verantwortung für den CO2-Ausstoß kann ja einfach in Kompensationsprojekten abgegeben werden. „Nachhaltig“ weiter zu machen, gibt uns ein schönes Gefühl oder beruhigt zumindest das Gewissen. Leider lenkt es uns aber von der eigentlichen Lösung des Problems ab und hindert uns daran, die Ursache anzugehen.

Auch in Naturschutzverfahren wird immer wieder mit Nachhaltigkeit argumentiert, sogar gegen die Natur. Doch Nachhaltigkeit beschränkt sich nicht allein auf CO2-reduzierende Technologien, sondern umfasst vielmehr das Funktionieren des gesamten Lebens auf der Erde, von Menschen, Tieren und Pflanzen. Diese stehen in Wechselwirkung zu ihrer Umwelt, zu Wasser, Luft und Gestein. Auch der Boden, seine Oberfläche und unteren Schichten sind voller Leben. Das Leben auf der Erde ist einzigartig, aber Fläche und Boden sind begrenzt und die Leistungen der Natur unersetzbar. Deshalb können wir allein durch Technologie die fortschreitende Umweltzerstörung nicht umkehren. Technologie ist wichtig und kann uns unterstützen, aber sie kann das Leben nicht ersetzen. Denn die durch unzählige Lebewesen geschaffenen natürlichen Lebensräume sorgen kostenlos und deshalb für uns viel zu selbstverständlich z.B. für saubere Luft und Trinkwasser. Doch scheinen wir die Zusammenhänge und Auswirkungen unseres Verhaltens auf die Umwelt und den Bodenverbrauch immer mehr zu vergessen. Wir fliehen in ein „steriles“ Weltbild oder glauben, der Mensch könne alles „managen“.

Somit „verlernen“ wir „zivilisierten“ Menschen den Umgang mit der Natur und sie wird uns fremd. Aufgrund des Phänomens der „Shifting Baselines“, demzufolge wir für das, was wir unter „normal“ empfinden, nur den eigenen Horizont (oder auch „Hausverstand“) heranziehen, verschieben sich die Grenzen unserer Anschauung von „Natur“ bzw. „natürlich“ immer weiter ins unnatürlich Unbelebte. So haben wir gelernt, sterile Gärten oder Parkanlagen und sogar künstliche Speicherseen im Gebirge als Natur anzusehen. Wir bezeichnen „ungepflegte“ Wildnis abfällig als „Gstättn“, haben Angst vor Unordnung und Dunkelheit und uns ekelt vor kleinem Getier, „Gekrabbel“ und Dreck. Da wir schon so viel der Natur in Anspruch genommen und „umgebaut“ haben, sehen wir jede weitere Beanspruchung als „normal“ an, wobei wir den Fokus auf echte Nachhaltigkeit aus den Augen verloren haben. Die Sichtweise wird jeweils nur auf das einzelne Projekt fokussiert und damit nicht mit der Summenwirkung in Verbindung gebracht, weil es ja nur ein kleiner, wenn auch weiterer Teil vom gesamten großen Bodenverbrauch ist. Und so wird die Grenze des „Normalen“ jedes Mal wieder um ein Stück weiter verschoben.

Obwohl es in den Naturschutzverfahren für die unterschiedlichsten Projekte fast immer zu Bewilligungen kommt, wurde gerade in den letzten Jahren der Naturschutz immer öfter als „überbordend“ und „alles verhindernd“ angeprangert. Durch dieses in der Öffentlichkeit gestreute Bild könnte man meinen, dass vielleicht eh alles in Ordnung ist und noch genug Fläche und Natur vorhanden seien. Die Zahlen sagen aber etwas anderes. Denn in Österreich werden täglich 11,3 ha Boden verbraucht, knapp die Hälfte davon wird komplett versiegelt und geht damit dauerhaft verloren. Rund 80% der Arten und Lebensräume in Österreich sind in einem mangelhaften bis schlechten Zustand, 60% der Fischarten gefährdet, 60% der Flüsse sanierungsbedürftig, 90% der Moorflächen beschädigt oder zerstört und nur mehr 3% der Waldflächen natürlich. Das dramatische Insektensterben (75% weniger Biomasse) bedingt die Gefährdung vieler weiterer Arten, denn 80% der wildlebenden Pflanzenarten sind von der Bestäubung durch Insekten abhängig und 60% der Vögel auf Insekten als Nahrungsquelle angewiesen. Deshalb haben mehr als 100 Wissenschafter, Umweltorganisationen und die Umweltanwält:innen aus ganz Österreich im Frühling in einem offenen Brief an die Landesregierung appelliert, den Natur- und Umweltschutz zu stärken. Trotzdem wird derzeit in Salzburg versucht, den Naturschutz mit dem aktuell diskutierten Gesetzesentwurf massiv zu verschlechtern (Artikel "Verschlechterung des Naturschutzes ohne Berücksichtigung seiner Leistungen für Mensch und Klima droht durch Gesetzesnovelle").

Dabei wird vernachlässigt, dass wir Menschen auf das vielfältige Leben auf der Erde angewiesen sind. Denn für unsere Lebensgrundlage brauchen wir den Boden mit seinen Funktionen (Artikel "Boden ist unersetzbar – warum Versiegelung nicht kompensierbar ist") für Nahrungsmittel und Rohstoffe, saubere Luft und Wasser, Schutz vor Hochwasser und Erosion. In Zeiten der unaufhaltsamen Klimaerwärmung wird auch die Speicherkapazität für Wasser und Kohlenstoff umso wichtiger, wobei insbesondere Moore eine wichtige Rolle spielen (Artikel "Moore als Klimaschützer" und "70-80 % der Moore in 100 Jahren verschwunden"). Diese Ökosystemleistungen werden von der Natur mit ihrem natürlich gewachsenen Boden, intakten Lebensräumen und Arten kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn wir ihre Leistungsfähigkeit nicht weiter zerstören. Doch der Bodenverbrauch geht weiter. Aktuell beschäftigen uns nach wie vor umstrittene Umwidmungen (Artikel "Ist ein Gewerbegebiet in Sumpf- und Feuchtlebensräumen noch zeitgemäß?") und die Zersiedelung (Artikel "Bodenverbrauch und Zersiedelung gehen auf Kosten der Zukunft - Ansatzpunkte für eine effektive Trendwende").

Bodenschutz ist in der Bewältigung der multiplen Krisen ein unverzichtbares Mittel, er unterstützt sowohl Klima- als auch Artenschutz, den Zugang zu Trinkwasser, Ernährung und Gesundheit. Intakte Böden, sind wertvolle Kohlenstoffspeicher, zudem wirken sie dämpfend bzw. ausgleichend bei Hitze, Trockenheit und Starkregen. Unverbautes Grünland, Wälder und natürliche Gewässer kühlen, versiegelter Boden erhitzt.

So einfach es klingt, so schwer scheint offenbar die politische Einigung auf verbindliche Reduktionsziele des Bodenverbrauchs sowie auf Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen. Dabei ist eine effektive Bodenstrategie und ein wirksames „Nature Restoration Law“ von großer Bedeutung. Denn der Boden ist das Fundament für unser Leben auf der Erde.

Deshalb widmen wir uns in dieser Ausgabe schwerpunktmäßig dem Boden.

Gishild Schaufler, Oktober 2023

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Gesetzesnovelle - Verschlechterung des Naturschutzes ohne Berücksichtigung seiner Leistungen für Mensch und Klima droht

Foto: Gishild Schaufler

Da die geplante Novelle eine Verschlechterung des Naturschutzes ohne Berücksichtigung seiner Leistungen für Mensch und Klima bedeutet, sprachen sich die Salzburger LUA und alle Umweltanwält:innen Österreichs innerhalb der Begutachtungsfrist Ende August 2023 gegen den Entwurf zur Änderung des Salzburger Naturschutz- und LUA-Gesetzes aus.

Der vorliegende Gesetzesänderungs-Entwurf argumentiert mit der dramatischen Umweltsituation, dem Klimawandel und der notwendigen Energiewende, berücksichtigt dabei aber die Leistungen von Biodiversität und intakten Lebensräumen für den Klimaschutz nicht. Der Vorrang Erneuerbarer Energien wird sogar in Naturschutzgebieten unwiderlegbar vorweggenommen und deren Bau dort ermöglicht. Zusätzlich beinhaltet der Entwurf aber auch massive Schwächungen des Naturschutzes gegenüber anderen Interessen in allen Naturschutzverfahren. Die LUA wird ungerechtfertigt für lange Verfahrensdauern verantwortlich gemacht und deren Rechtsschutz eingeschränkt, obwohl sie seit 2014 nur ein einziges Mal zu einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie Revision erhoben hat (Kraftwerk Stegenwald, zu den Gründen näher in der Ausgabe 03/2022).

Dadurch ist aber weder eine Verfahrensbeschleunigung noch ein angemessener Ausgleich von Interessen zu erwarten. Die gänzliche Nichtbeachtung der positiven Leistungen der Natur und ihres Erhalts für den Klimaschutz geht am Ziel vorbei. Aber selbst bei isolierter Betrachtung des Klimaschutzes wird die Novelle hier keine Verbesserungen bewirken, weil nicht einmal die Gesamtwirkungen der Treibhausgase eines Eingriffs bei der Beurteilung Berücksichtigung finden. Der Entwurf ist das Ergebnis einer isolierten Betrachtung eines einzigen Bestandteiles eines komplexen Systems mit gegenseitigen Zusammenhängen, unter völliger Außerachtlassung der anderen tragenden Bestandteile dieses Systems.

Bei Klimaerhitzung und Artensterben handelt es sich um zusammenhängende „Zwillingskrisen“, die sich gegenseitig verstärken und nur gemeinsam gelöst werden können. Lösungsversuche unter Ausblendung des jeweils anderen Problems sind zum Scheitern verurteilt. Auch bei der ständig wiederholten einseitigen Argumentation, dass der Klimaschutz auch Artenschutz ist, wird ignoriert, dass intakte Ökosysteme als Lebensräume für Arten aber auch für den Klimaschutz als Kohlenstoffspeicher und die Klimawandelanpassung wichtig sind, weil sie widerstandsfähiger sind. Durch ihre Ökosystemleistungen wie Reinigung von Luft und Wasser, Bereitstellung von Nahrung (inkl. Bestäubung) und Rohstoffen, Retention, Kohlenstoff- und Wasserspeicher, kleinklimatische Effekte, Pufferwirkung usw. sind sie für den Menschen (über)lebensnotwendig.

Die Umsetzung des aktuellen Entwurfs würde zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Naturschutzes führen und das bestehende Ungleichgewicht zulasten der Natur noch weiter verstärken. Eine Steuerung von sinnvollen Standorten für die Erzeugung Erneuerbarer Energie in Ausgewogenheit zu intakten Ökosystemen wird konterkariert. Denn wenn eine Bewilligung nicht mehr versagt werden kann, was auch bisher ohnedies die absolute Ausnahme war, werden sogar Naturschutzgebiete und geschützte Lebensräume schutzlos, nicht nur gegenüber großen Projekten mit dem unmittelbaren Ziel der Erzeugung von erneuerbarem Strom und Gas, sondern auch gegenüber Projekten mit kleinen und/oder (Neben-)Effekten der Erzeugung Erneuerbarer Energie. Es wird weder eine Betrachtung der „CO2-Gesamtbilanz“ vorausgesetzt noch müssen Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe geleistet werden. Ausgenommen sind nur EU-rechtlich geschützte Gebiete und Arten.

Eine Verfahrensbeschleunigung lässt sich durch die geplante Schwächung des Naturschutzes nicht erwarten, da viele neue Rechtsunsicherheiten entstehen. Viel effektiver wären eine ausreichende Personalausstattung bei Behörden und Amtssachverständigen, Vorgabe von Standards für Projekte und Unterlagen, aktuelle Grundlagendaten (z.B. Biotopkartierung, Tierartenerhebungen) und auch Klarheit über kritische Standorte, die von Planungen auszusparen sind.

Deshalb appellieren die Salzburger LUA und auch alle anderen Umweltanwält:innen Österreichs an die Verantwortlichen, diesen Entwurf grundlegend zu überarbeiten. (gs)

Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren:

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Boden ist unersetzbar - Warum Versiegelung nicht kompensierbar ist

Boden ist mehr als die für uns sichtbare, bewachsene Oberfläche. Foto: Gishild Schaufler

Um die negativen Folgen der Bodenversiegelung - bei der Österreich mit 11,3 ha/Tag übrigens zu den Spitzenreitern in der EU zählt – abzuwenden, wird als Kompensationsmaßnahme zunehmend die Errichtung von sog. Biodiversitätsdächern eingebracht. Dabei handelt es sich um begrünte Dachflächen, die mit speziellen Pflanzen und mitunter auch mit Strukturen wie Totholz ausgestattet werden. Die Vorteile gegenüber herkömmlichen Dächern sind schnell aufgezählt: Aufgrund geringerer Wärme-Abstrahlung steigt die Temperatur an den Dächern weit weniger an, was dem Mikroklima zugutekommt. Biodiversitätsdächer sind meist auch landschaftsschonender. Nicht zu Letzt können solche Dächer für einzelne (flugfähige) Insektenarten zumindest einen teilweisen Lebensraumersatz bieten. Gerade in urbanen Räumen, wo Flächen generell Mangelware sind, können gut gemachte, auf die lokale Fauna und Flora abgestimmte Biodiversitätsdächer einen Beitrag zur Förderung der Biodiversität bzw. Biotopvernetzung leisten. Die anhaltende Bodenversiegelung und ihre negativen Auswirkungen können dadurch aber keineswegs ausgeglichen werden.

Ganz allgemein versteht man unter Boden den obersten, belebten Teil der Erdkruste. Die sogenannte Pedosphäre gilt als sogenannte Überschneidungszone zwischen der Lithosphäre (der festen Gesteinshülle der Erde), der Biosphäre (Gesamtheit der belebten Umwelt), der Erdatmosphäre (Lufthülle um die Erde) und der Hydrosphäre (Gesamtheit des Wassers). Böden entstehen durch eine Vielzahl komplexer Prozesse, die wichtigsten sind die Akkumulation (Anhäufung, Ansammlung) organischer Substanz durch Bodenorganismen sowie die Verwitterung und Zersetzung der Gesteinshülle. Um die Besonderheit der Bodenbildung zu verdeutlichen, können durch folgende Beispiele veranschaulicht werden: Die Entstehung von nur 1 cm Boden braucht im Schnitt ca. 100 Jahre. In nur 1 g Boden können mehrere 1.000 Arten leben (in einer Handvoll, mehrere Milliarden Lebewesen), viele dieser Arten sind noch gar nicht restlos erforscht [1]. Fakt ist aber, dass dieses komplexe und sensible Bodengefüge auch für die Aufrechterhaltung der zahlreichen Bodenfunktionen verantwortlich ist, die für uns Menschen überlebenswichtig sind.

Der Boden versorgt uns nicht nur mit Nahrungsmitteln, er schützt auch vor Naturgefahren. Zu den wichtigsten Funktionen zählen: Lebensraum für Bodenorganismen, Standortpotential für natürliche Pflanzengesellschaften, natürliche Bodenfruchtbarkeit, Abflussregulierung, Filter und Puffer gegenüber Schadstoffen, dämpfende Wirkung bei Hitze (Wärmregulierung, Mikroklima). Gerade die verheerenden Unwetter (Sturm, Hagel, Hochwasser) sowie die immer länger anhaltenden Trockenperioden des heurigen Sommers haben die überlebenswichtige Bedeutung der Böden wieder in den Fokus gerückt. Die Österreichische Hagelversicherung, die einen starken Anstieg der Schäden registriert, zeichnet hinsichtlich des Bodenverbrauches ein düsteres Bild: „Wenn wir unser Land weiter so verbauen, gibt es in 200 Jahren keine Landwirtschaft mehr, keine Äcker und keine Wiesen.“ Die Aussage gründet auf einer aktuellen Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO) die zeigt, dass von 1999 bis 2020 insgesamt 72.000 Hektar Ackerböden verloren gingen. „Diese Fläche hätte 480.000 Menschen pro Jahr ernähren können“, so Weinberger, Direktor der Österreichischen Hagelversicherung (Artikel der SN vom 21.07.2023). Auf telefonische Anfrage beim Studienautor Herrn Dr. Sinabell befindet sich besagte Studie „Bodenverbrauch nimmt Essen vom Teller“ derzeit noch in Prüfung, geplant ist eine Veröffentlichung auf der Seite des Wifo Anfang November [2].

Mit Blick auf diese Entwicklungen erscheinen jene Bedenken, die im Zuge des "Nature Restoration Law" der EU aufgekommen sind, nahezu absurd. Nicht der Schutz bzw. die Wiederherstellung der Natur gefährdet den Menschen (Stichwort Lebensmittelversorgung), sondern der maßlose und unwiederbringliche Verlust der Ressource Boden wird für das Überleben der Menschheit zukünftig eine zentrale Rolle einnehmen und uns als Gesellschaft vor enorme Herausforderungen stellen. Es wird Zeit hier endlich gegenzusteuern. (vg)

Literatur:

[1]:https://medienportal.univie.ac.at/uniview/wissenschaft-gesellschaft/detailansicht/artikel/mikroorganismen-artenvielfalt-im-boden/, abgerufen am 21.08.2023

[2]: https://www.wifo.ac.at/publikationen/publikationssuche, abgerufen am 10.10.2023

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Moore als Klimaschützer

Sonnentau, eine auf intakte Moore angewiesene fleischfressende Pflanze, Foto: LUA

Moore sind besondere, von Wasser geprägte Lebensräume, die einer spezialisierten Tier- und Pflanzenvielfalt einen Lebensraum bieten. Der Boden, auf dem die typischen Moorpflanzen gedeihen, ist nicht minder speziell. Pflanzen wandeln das CO2 aus der Atmosphäre mithilfe der Photosynthese in kohlenstoffreiche Biomasse um. Durch den hohen Wasserstand und den dadurch resultierenden Sauerstoffmangel ist der Boden luftdicht abgeschlossen, das abgestorbene Pflanzenmaterial verrottet also nicht. Dabei entsteht eine spezielle Form von Boden, genannt Torfboden, wodurch auch ein Teil (etwa 10%) des Kohlenstoffs aus den Pflanzen dauerhaft im Boden konserviert wird [1]. Der Torfboden eines Moores wächst nur sehr langsam, etwa 1 Millimeter pro Jahr. Obwohl sie nur 3% der weltweiten Landfläche bedecken, speichern die Moore, besser gesagt der ihnen eigene Torfboden mit etwa 600 Millionen Tonnen (30% des gesamten Bodenkohlenstoffs) so viel Kohlenstoff wie kein anderes Ökosystem der Erde. Mit der Zeit sind so gigantische Mengen an Kohlenstoff aus der Atmosphäre in den Mooren langfristig konserviert worden [2]. Dadurch wirken intakte Moore langfristig dem Klimawandel entgegen.

Doch der Ressourcen- und Flächenhunger des Menschen hat auch diesem Lebensraum massiv zugesetzt. So sind in Österreich inzwischen mehr als 90% der ehemaligen Moorflächen entwässert, versiegelt und verbaut oder zu land- und forstwirtschaftlichen Flächen, bei uns meist Wiesen oder Streifenpflugaufforstungen, umgewandelt worden. Die Entwässerung wirkt sich fatal auf die einstige Kohlenstoffsenke Torfboden aus. Sinkt der Wasserstand, so gelangt Sauerstoff an das ehemals luftdicht verpackte Pflanzenmaterial. Die bisher unterdrückte Verrottung kommt nun umso intensiver in Gang. Der Prozess der Kohlenstoffspeicherung kehrt sich um und die ehemaligen Kohlenstoffsenken gasen regelrecht aus. Dabei werden Unmengen an gespeichertem Kohlenstoff in Form von Treibhausgasen wie CO2 oder Methan (CH4) in die Atmosphäre entlassen [2]. Der Torfboden verliert dann in einem Jahr zwischen 1 und 2 cm an Dicke. Das entwässerte Moor befeuert jetzt den Klimawandel.

Schätzungen zufolge verfügte Österreich bis vor wenigen Jahrhunderten über 150.000 bis 300.000 ha Moorfläche. Von diesen sind heute nur noch 17.000 bis 21.000 ha vorhanden. Mehr als 2/3 der übrigen Moore gelten als beeinträchtigt, können also nicht mehr ihre volle Speicherkapazität von Kohlenstoff ausüben [1]. In den letzten Jahren ist aber die Notwendigkeit zu konsequentem Moorschutz und Moorrenaturierung erkannt worden. Die Renaturierung eines Moores ist aber nicht so einfach. Jeder entwässerte Torfboden weist unterschiedliche Eigenschaften auf, jedes Gelände ist anders. Deshalb ist für jedes zu renaturierende Moor ein Plan zur endgültigen Vorgehensweise vonnöten. Um dies umzusetzen, braucht es finanzielle und personelle Ressourcen. Denn nur intakte Moore werden in der Lage sein, einen Teil der menschengemachten Emissionen zu speichern und somit die fortschreitende Erderwärmung im Zaum zu halten.

Kurz gesagt: Moorschutz ist Klimaschutz! (tk)

Quellen:

[1] Niedermair, M., Plattner, G., Egger, G., Essl, F., Kohler, B., Zika, M., 2011; Moore im Klimawandel; Studie des WWF Österreich, der Österreichischen Bundesforste und des Umweltbundesamtes; Wien

[2] Div. Autoren, 2023; Mooratlas, Daten und Fakten zu nassen Klimaschützern; Heinrich-Boll-Stiftung, GLOBAL 2000, Naturschutzbund Osterreich; Österreichische Ausgabe

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70-80% der Moore in 100 Jahren verschwunden

Blinklingmoos, Foto: Erich Auer

Wiedergefundener Moorkataster aus 1911 legt Grundlage für Klimaschutz- und Biodiversitätsschutzmaßnahmen

Laut einem Bericht der Tageszeitung DerStandard vom 26. Juli 2023 ist im Keller des Instituts für Kulturtechnik und Bodenwasserhaushalt in Petzenkirchen (NÖ) der „Heilige Gral“ der österreichischen Moorforschung wiedergefunden worden: 80 Karten aus dem Moorkataster von 1911, die jahrzehntelang als verschollen galten. Der Kataster sei die detaillierteste historische Bestandsaufnahme, wo es in Österreich einst Moore gab, welche Größe und Torftiefe sie hatten und ob sie bereits kultiviert waren, so der Ökologe Axel Schmidt, der die Suche beim Umweltbundesamt angestoßen hatte.

Zwar zeichnen auch die Karten des Moorkatasters von 1911 historisch kein vollständiges Bild, weil etwa die hochalpinen Moore nicht erfasst wurden. In erster Linie wurden Flächen aufgenommen, die sich für eine wirtschaftliche Nutzung gut eigneten und etwa mit der Bahn gut erreichbar waren. Sie liefern dennoch wertvolle Hinweise auf heimische Moor- und Feuchtgebiete, die längst unter Äckern, Wäldern und Siedlungen verschwunden sind. Denn wie die Karten nahelegen, schlummert unter der Oberfläche vielerorts immer noch ein mehrere Meter dicker Torfboden.

Nicht zuletzt deshalb besitzen die Karten, die vom Umweltbundesamt digitalisiert und online aufbereitet wurden, einen großen Stellenwert. Wie eine erste Auswertung für den STANDARD und der Abgleich mit dem Anfang der 1990er-Jahre erstellten Moorschutzkatalog zeigt, sind 70-80% der 1911 verzeichneten Moore verschwunden.

Im Zuge des geplanten Renaturierungsgesetzes "Nature Restoration Law" der EU und weiterer Maßnahmen des Klimaschutzministeriums könnte das noch besonders relevant werden. Denn Moore zählen trotz ihrer vergleichsweise geringen Fläche von 3% an der weltweiten Landmasse zu den größten Kohlenstoffspeichern der Erde. Schätzungen gehen davon aus, dass sie 30% des weltweiten Volumens, also doppelt so viel wie die globalen Wälder speichern. Aufgrund der vielen seltenen Tier- und Pflanzenarten sind sie zudem ein Hotspot der Biodiversität.

Moore als enormer Klimafaktor

Durch die Entwässerung und Versetzung des Torfbodens mit Sauerstoff wird allerdings die Mineralisation der organischen Böden in Gang gesetzt, der gespeicherte Kohlenstoff entweicht als klimaschädliches CO2 in die Luft, und das nicht zu knapp. Laut STANDARD geht man in Deutschland davon aus, dass die trockengelegten Moore für 7,5% der nationalen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich sind. Für Österreich seien die Schätzungen mit 1-2% ein wenig geringer.

Die Berechnung ist aber nicht zuletzt deshalb schwierig, weil man nicht genau weiß, wo im Untergrund noch wie viel Torfboden vorhanden ist. Klar ist: Die Ausgasung geht auch weiter, wenn sich über der Torfschicht ein bewirtschafteter Boden befindet, sprich: an der Oberfläche keine Hinweise mehr auf das ehemalige Moor zu sehen sind.

Mit der EU-weit diskutierten Wiedervernässung solcher Flächen könnte der auf trockengelegten Mooren aktuell stattfindende CO2-Ausstoß drastisch reduziert und der Wasserhaushalt im Boden stabilisiert werden, was angesichts verstärkt auftretender Dürre und Hochwasserereignisse ein nicht minder positiver Nebeneffekt solcher Maßnahmen wäre.

Naturnahe Moorlandschaften wirken im Wasserhaushalt einer Landschaft wie ein Schwamm und leisten dadurch auch einen wichtigen Beitrag für den Hochwasserschutz. Bei starkem Regen oder Überflutungen saugen sie durch ihre enorme Speicherfähigkeit das Wasser auf und geben es erst langsam wieder an die Umgebung ab. Moore erfüllen auch in ihrer Rolle als Wasserfilter eine wichtige Funktion bei der Grundwasserneubildung. Die Pflanzen nehmen die im Wasser gelösten Nähr- und Schadstoffe auf, die durch die Torfbildung dauerhaft im Moor eingeschlossen werden. Wenn der Torfkörper mineralisiert, schwindet dieser vielfältige Nutzen der Moore. Nun werden schädliche Substanzen freigesetzt: Nitrat und Phosphat können ins Grundwasser gelangen und die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen. Dies gefährdet auch angrenzende Gewässer, die bei hoher Nährstoffbelastung eutrophieren. Für einen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt sind Moorlandschaften also in jeder Hinsicht von zentraler Bedeutung. Daher muss ein erfolgreicher Gewässerschutz auch die angrenzenden Moore einbeziehen (Quelle: NABU-Broschüre „Entwicklung und Schutz unserer Moore“, 2021).

Gerade in Zeiten der bereits spürbaren Klimaerwärmung und dem Umstand, dass die aktuellen Klimaprognosen für 2050 laufend adaptiert werden müssen und voraussichtlich bereits im Jahr 2030 eintreffen werden (Quelle: Amt der Stmk. Landesregierung, mündlich im Rahmen der LUA-Konferenz, September 2023) muss daher einer zunehmenden Austrocknung frühzeitig entgegengewirkt werden.

Laut Umweltbundesamt werden die Daten des Moorkatasters aus 1911 für die Neuauflage des Moorschutzkatalogs berücksichtigt, der bis 2024 mit Fördermitteln aus dem Biodiversitätsfonds des Klimaschutzministeriums aktualisiert wird. Sie fließen auch in eine Erhebung und Emissionsberechnung der organischen Böden in Österreich sowie die "Moorstrategie 2030+" des Landwirtschaftsministeriums ein.

EU "Nature Restoration Law" und Eigeninitiativen auf Landesebene

Die Zukunft der Moore wird auch (aber nicht nur) vom EU-Renaturierungsgesetz abhängen. Denn die Vorgabe von Kommission und Rat, dass 30% der bestehenden Moore bis 2030 wiedervernässt werden müssen, will das EU-Parlament streichen. "Wenn das durchgeht, ist das Gesetz zahnlos und eigentlich zum Vergessen", kritisiert der österreichische Moorschutzpionier und Ersteller des Moorschutzkatalogs, Gert Michael Steiner. Dabei würden gerade Landwirte im alpinen Raum von dem Gesetz und etwaigen Subventionierungen für eine standortgemäße Nutzung profitieren, wenn sie statt aufwendiger Bewirtschaftung für den klimarelevanten Schutz der Landschaft belohnt würden, sagt Steiner.

Doch unabhängig davon müssen wir auch im Rahmen unserer eigenen Kompetenzen an Tempo zulegen und jede Gelegenheit nutzen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, so eben auch über Wiedervernässungen längst verloren geglaubter Moore. Der wiedergefundene Moorkataster aus 1911 bildet eine wichtige Grundlage für Klimaschutz- und Biodiversitätsschutzmaßnahmen auch im Land Salzburg. (mp)

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Ist ein Gewerbegebiet in Sumpf- und Feuchtlebensräumen noch zeitgemäß?

Arbeiten im als Bauland gewidmeten Moor samt Überschüttung wertvoller Feuchtlebensräume am ehemaligen Flugplatz Zell am See, Foto: LUA

Das von der Wissenschaft zur Abwendung der Klima- und Biodiversitätskrise als unabdingbar bezeichnete Vorhaben zur Wiederherstellung der Natur ("Nature Restoration Law") wurde politisch heiß diskutiert und droht nun, nur in einer stark abgeschwächten Form beschlossen zu werden. Dem Gesetztes-Vorhaben zugrunde liegt u.a. die Erkenntnis, dass insb. Feuchtlebensräume wie Gewässer, Sümpfe und Moore eine enorme Bedeutung einerseits für die Artenvielfalt und den Klimaschutz haben, anderseits kaum ein Lebensraum über die letzten 100 Jahre derart verändert und zerstört wurde wie Feuchtlebensräume. Neben der Gewinnung von Siedlungsraum fielen sie vor allem der Ausdehnung der landwirtschaftlichen Industrialisierung zum Opfer.

Ein aktuelles Verfahren zeigt, dass das Wissen um die Notwendigkeit des konsequenten Erhalts bzw. der Wiederherstellung solcher Lebensräume in der Widmungspraxis leider noch zu keinem Umdenken geführt hat. Im Süden von Zell am See ist am ehemaligen Gelände des Flugplatzes ein Gewerbegebiet im Entstehen, die Baulandwidmung ist bereits erfolgt. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um Restflächen der einst großen Verlandungszone des Zellersees, von denen weiter östlich größere Teilbereiche glücklicherweise als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurden. Das ca. 7 ha große Areal des alten Flugplatzes, welches nachweislich schöne Restbestände von Niedermoor- bzw. Sumpflebensräumen beherbergt, hatte da weniger Glück.

Obwohl noch keine naturschutzrechtliche Bewilligung vorliegt, wurde bereits mit vorbereitenden Arbeiten (Abgrabung, Aufschüttung, Versiegelung) begonnen. Grundsätzlich besteht im Bauland keine naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht, außer es sind durch das Vorhaben geschützte Lebensräume und Arten betroffen. Nachdem Moore bzw. Sümpfe jedenfalls dem Lebensraumschutz nach § 24 NSchG unterliegen, stellt sich die Frage, warum diese Flächen bei der Biotopkartierung nicht erfasst wurden.

Anstatt das für den Klimaschutz so wichtige Moor wiederherzustellen, soll es nun endgültig zerstört werden. Dass Moore bedeutende CO2-Senken sind, ist hinlänglich bekannt, was viele aber nicht wissen ist, dass Torf, sobald er an die Oberfläche kommt und mineralisiert, jede Menge Treibhausgase freigibt. Berechnungen zufolge werden im Schnitt pro 1 m³ abgebautem Torf ca. 200 kg CO2 emittiert [1].  Es ist wirklich schwer begreifbar, wie in Zeiten der sich immer deutlicher abzeichnenden Klimakrise so eine Maßnahme „im öffentlichen Interesse“ umgesetzt werden kann. Mutiger wäre es, solche „Widmungssünden“ aufgrund drängender gesellschaftlicher Notwendigkeiten im höheren öffentlichen Interesse rückgängig zu machen. (vg)

Quellen: 

[1]:https://webassets.eurac.edu/31538/1670407876-studie-zum-torfabbau-in-su-edtirol-30-11_final_cm_screen.pdf. abgerufen am 21.08.2023

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Bodenverbrauch und Zersiedelung gehen auf Kosten der Zukunft - Ansatzpunkte für eine effektive Trendwende

Versiegelter, auf lange Zeit verlorener, wertvoller Boden. Foto: LUA

Während die für den Sommer 2023 geplante Bodenstrategie und insbesondere verbindliche Reduktionsziele für den Bodenverbrauch in Österreich immer noch auf sich warten lassen, wird die Landesumweltanwaltschaft weiterhin regelmäßig von besorgten Bürgerinnen und Bürgern kontaktiert. Diese setzen sich in ihren Gemeinden für den Erhalt von alten Baumbeständen, Retentions- und Naturräumen, Grünkorridoren, usw. und gegen deren Umwidmung in Bauland ein. Regelmäßig geht es dabei um Baulandwidmungen von Feucht- und Moorflächen, Bracheflächen, Grundflächen die von geschützten Gewässern durchquert werden, Waldgebiete usw. Oft handelt es sich um wichtige oder letzte Rückzugsräume von geschützten Pflanzen und Tierarten. Nicht selten wird über wirtschaftliche Interessen von Immobilienentwicklern und Bauunternehmern, persönlichen Beziehungen, der „Rettung“ verschuldeter Grundeigentümer und anderen Hintergründen einer Umwidmung berichtet. Von den Gemeinden und Widmungswerbern wird immer das öffentliche Interesse ins Treffen geführt und dafür auch trotz neuer Bodenversiegelung immer mehr mit Umwelt- und Klimaschutz argumentiert.  Auch eine landeseigene Gesellschaft entwickelt neue Gewerbegebiete größeren Ausmaßes.

Die LUA wird von diesen besorgten Bürgerinnen und Bürgern meist um Rat gebeten, was in solchen Fällen unternommen werden könnte. Der Beweggrund dieser Menschen ist nicht, dass sie allein aus Prinzip „dagegen“ sind. Vielmehr beschäftigen sie sich intensiv mit der Sache, haben oft schon mit dem Bürgermeister oder sogar Landespolitikern gesprochen, bringen sich in den Verfahren zu Räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplanänderungen mit Stellungnahmen ein, befragen sogar zunehmend Fachexperten und fühlen sich nach all ihren Bemühungen durch die trotzdem gefassten positiven Beschlüsse der Gemeindevertretungen übergangen.

Die Erfahrungen dieser Menschen sind auch der LUA selbst gut bekannt. Mit der Einführung der SUP-Richtlinie im Jahr 2004 zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung für bestimmte Planungen beteiligte sich die LUA bis 2007 intensiv an Änderungen von REKs und FWPs (Räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen). Ab 2008 erfolgte aber ein Teilrückzug aus den Raumordnungsverfahren, beschränkt auf jene Fälle, in denen in nachgeordneten Verfahren mit einer Parteistellung seitens der LUA zu rechnen ist (UVP, Natura-2000, Naturschutzgesetz-Schutzgüter insb. Artenschutz). Ab 2011 war aufgrund der knappen personellen Ressourcen eine Weiterbearbeitung gar nicht mehr möglich, aber auch nicht sinnvoll: Stellungnahmen unter Einsatz von hohem fachlichen und zeitlichen Aufwand wurden in der Abwägung durch die Gemeinden politisch überstimmt. Eine sachliche Auseinandersetzung auf der spezialisierten Fachebene fand meist nicht statt. Die Praxis zeigte, dass ein Raumordnungsverfahren – trotz SUP-Richtlinie – keine Ansatzpunkte für eine effektive Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzinteressen bietet, obwohl Artikel 1 der Richtlinie die Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zum Ziel hat, indem dafür gesorgt werden soll, dass bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, entsprechend dieser Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden.

Die Frustration der Bürgerinnen und Bürger aufgrund einer ineffektiven Beteiligung, die zwar Stellungnahmen erlaubt, aber deren Durchsetzung und Überprüfung nicht vorsieht, ist offensichtlich und nachvollziehbar. In den letzten Jahren kam es zu einer Welle der Empörung über die zahlreichen touristischen Zweitwohnsitze (z.B. Stichwort Chalets), die der Bevölkerung ursprünglich während wirtschaftlicher „Notjahre“ als für den Tourismus zwingend notwendige Beherbergungsbetriebe erklärt wurden, die aber nach wenigen Jahren für den Großteil ihrer Lebensdauer als Pensionsvorsorgeobjekte für EU-Bürger oder schlicht als Finanzanlageobjekte in Niedrigzinszeiten dienen und dem touristischen Zweck nicht mehr zur Verfügung stehen. Zumindest den illegalen Zweitwohnsitzen hat der Landesgesetzgeber inzwischen mit einer ROG-Novelle 2022 gegengesteuert.

Das Bild in der Öffentlichkeit wird umso fataler, wenn derartige Widmungen und Bauvorhaben in den Verdacht geraten, den Grundverkehr im Grünland umgangen zu haben, Artenschutz oder Naturgefahrengrenzen zu missachten oder die Bettenanzahl, ab der eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig gewesen wäre, zu verschleiern um diese zu umgehen. Am erschütterndsten waren aber die Berichte jener, die sich in ihren eigenen Gemeinden nicht trauten öffentlich zu sprechen, weil sie sich bedroht oder gesellschaftlich geächtet und dadurch direkt oder indirekt Benachteiligungen ausgesetzt fühlen. Zumindest was den Grundverkehr betrifft, kam es durch den Bericht des Landesrechnungshofes im Jahr 2022 zu einer Überarbeitung.

In Bezug auf umwelt- und naturschutzrechtliche Aspekte wird im Raumordnungsverfahren gegen Sachargumente gerne auf den „strategischen Aspekt“ der Umweltprüfung im Sinne einer bloß „abstrakten Prüfung“ verwiesen. Die Detailprobleme seien in den nachfolgenden Verfahren zu lösen. Diese Sichtweise ist aber inkompatibel mit den Zielen der SUP-Richtlinie, weil auf diese Weise im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung niemals ein hohes Umweltschutzniveau sichergestellt werden kann. Die Verschiebung anstehender Probleme auf die nächste Verfahrensebene führt nur dazu, dass mit Plänen und Programmen auf Raumplanungsebene Fakten geschaffen werden, die in den nachgeordneten Verfahren zu einer eingeschränkten Prüfpflicht führen (immerhin besteht dann ja schon Bauland). Mit EU-Recht ist dies nicht in Einklang zu bringen.

Die örtliche Raumplanungskompetenz liegt nach der Bundesverfassung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Auch die Aufsichtsbehörde des Landes ist bei der Prüfung und Entscheidung über aufsichtsbehördliche Genehmigungen und Kenntnisnahmen bloß an die Prüfung formaler Erfordernisse gebunden, ohne eine inhaltliche Versagung vornehmen zu können. Gleichzeitig ist die Aufsichtsbehörde an kurze Fristen gebunden (3 Monate, bei bestimmten Änderungen von FWP 1 Monat), nach deren Ablauf der Raumordnungsakt in der Regel als zur Kenntnis genommen gilt (§§ 74-76 ROG).

All jenen in der Bevölkerung, die eine Zurücknahme von Widmungen und Bewilligungen fordern, ist entgegen zu halten, dass diese in rechtsstaatlichen Verfahren aufgrund der bisher geltenden Rechtslage erwirkt wurden und realistisch nicht mehr angreifbar sind. Während sich die Grundeigentümer, Immobilienentwickler und Betreiber eines Vorhabens regelmäßig auf den Rechtsstaat berufen, um ihren aus der Umwidmung gezogenen „Nutzen“ zu verteidigen, fehlt es aber den kritischen Stimmen aus der Öffentlichkeit selbst an einem rechtsstaatlichen Instrument, ihre Argumente im Raumordnungsverfahren überprüfen zu lassen. Dieses Ungleichgewicht schafft Ungleichheit und führt zu politischer Frustration.

Gleichzeitig schreitet der Bodenverbrauch (von im Mittel 11,3 ha pro Tag in Ö, Quelle: UBA) voran und es werden wertvolle Böden – seien es landwirtschaftlich oder naturschutzfachlich bedeutsame Böden – weitgehend ungeschützt und ohne Kompensation versiegelt.

Ein Blick über die Grenze zeigt ein anderes Modell: In Deutschland werden Umwidmungen einem förmlichen Behördenverfahren mit effektiver Öffentlichkeitsbeteiligung durch gerichtlichen Rechtsschutz unterzogen. Lebensräume und Arten müssen detailliert erhoben und auch von amtlichen Sachverständigen bewertet und von der Behörde konkret beurteilt werden. Auch der Verlust von Flächen durch Umwidmung muss kompensiert werden, wodurch auch landwirtschaftliche Böden funktional erhalten bleiben sollen und nicht ersatzlos verloren gehen.

Dies zeigt, dass es für die Zukunft nicht nur einer Änderung im gegenseitigen Umgang bedarf, sondern auch einer dringenden systematischen Änderung in Raumordnungsverfahren: Vermeidung jeglichen Anscheins eines Einflusses von persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen auf Raumplanungsentscheidungen, Stärkung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Versachlichung von Entscheidungen und Systemänderung der Verfahren durch Einrichtung eines Zugangs der Öffentlichkeit zu einer unabhängigen Prüfinstanz. Eine effektive Veränderung ist unumgänglich, wenn wir als Gesellschaft den Bodenverbrauch und die Zersiedelung ernsthaft stoppen wollen. (mp)

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Lukas Bofinger, MSc, BSc nimmt Abschied von der Landesumweltanwaltschaft

Lukas Bofinger, Foto: LUA

Nach über drei Jahren in Salzburg verabschiede ich mich aus privaten Gründen von hier und musste schweren Herzens auch die Landesumweltanwaltschaft verlassen. Ganz besonders möchte ich mich deshalb bei meinen geschätzten Kolleg:innen und dem gesamten LUA-Team bedanken, die eine unglaubliche Leistung zum Schutz und in Vertretung der Natur vollbringen und mit so viel Wissen, Mut und Willen gegen die immer noch andauernde Zerstörung der Natur, die Biodiversitäts- und die Klimakrise ankämpfen.

Leider besteht bei viel zu vielen Menschen Unwissen über die Natur und die Einzigartigkeit des Lebens auf der Erde, sodass es durch vielzählige Bauprojekte, die Deckung eines immer noch nicht rückläufigen Energiekonsums und biodiversitätsschädigende Landnutzung immer noch zu großen Schäden kommt, die oft unwiederbringlich sind. Anstatt die Natur ausreichend zu respektieren und zu schützen, sind die gesellschaftspolitischen Bestrebungen bedauerlicherweise aber immer noch viel zu zaghaft und erschütternder Weise verfolgt die Salzburger Landesregierung mit ihren aktuellen Gesetzesentwürfen zum Salzburger Naturschutz- und LUA-Gesetz gegensätzliche Bestrebungen. Dadurch kommt es in Salzburg zu einem noch stärkeren Ungleichgewicht zu Lasten der Natur. Die LUA in diesen Zeiten zu verlassen, fällt mir besonders schwer und die Situation schafft auch bei mir viel Unmut, einer unkritischen und zu bequemen Gesellschaft zusehen zu müssen, die sich von der Natur so weit entfernt, dass sie übersieht, Teil ihres Systems zu sein und sich damit selbst in hohem Maße Schaden zufügt.

Die Natur ist höchst komplex. Durch einen regen Austausch mit der Wissenschaft, Umweltschützer:innen, Behörden, Bürger:innen und diversen Gremien, klärt die LUA auf vielerlei Ebenen über den Wert der Natur auf und setzt sich für ihren Schutz ein. Eine rechtswirksame Vertretung der Natur durch die LUA, zum Beispiel in Naturschutzverfahren, scheint aus heutiger Sicht unabdingbar. Besonders beeindruckt es mich, dass ein so kleines Team es immer wieder schafft, diese unglaubliche Motivation aufzubringen und sich unermüdlich sehr erfolgreich für die Natur und eine nachhaltigere Gesellschaft einzusetzen. Nicht zuletzt gelingt dies aufgrund des sehr guten Zusammenhalts im Team, dem Willen jeder Kollegin und jedes Kollegen, einer breit aufgestellten Expertise und eines enormen Erfahrungsschatzes. Die Teilhabe und das Mitwirken in diesem Team haben mir sehr viel bedeutet und inspirieren mich dazu, mich auch künftig für eine Gesellschaft und Gesetzeslage einzusetzen, die der Natur ihren Raum lässt und zurückgibt. Das viele Wissen über das Funktionieren der Natur und über naturschutzrechtliche Sachverhalte, welches ich mir in meiner Zeit bei der LUA aneignen konnte, sind für mich von unersetzbarem Wert. Ich bin sehr dankbar für die vielen wertvollen Erfahrungen, die ich hier gesammelt habe. 

Ich wünsche der LUA und meinen Kolleg:innen alles Gute und der Natur in Salzburg einen langen Atem. 
Euer Lukas

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Neu im Team: Tobias Karlowski, MSc, MSc, BSc

(c) Tobias Karlowski

Bereits seit meiner frühen Kindheit begeistert mich die Vielfalt der Pflanzen auf unserer Erde. Dabei haben es mir die Orchideen mit ihrer enormen Artenvielfalt und Anpassungen an Bestäuber und Lebensräume schon sehr bald angetan. Meine Seminararbeit am Gymnasium verfasste ich zur Ökologie von heimischen Orchideen. Bei der dazugehörigen Freilandarbeit festigte sich auch meine Begeisterung für die heimische Flora. Dieses Botanik-Interesse mündete schließlich in ein Studium der Biologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, mit Schwerpunkt Systematische Botanik und Ökologie. In meiner Masterarbeit beschäftigte ich mich mit Flechten in montanen Wäldern im Hintersteiner Tal im Oberallgäu.

Mit zunehmendem botanischem und vegetationskundlichem Wissen wuchs in mir der Wille, noch mehr über den Schutz der Lebensräume und ihrer Pflanzenarten zu erfahren. So entschied ich mich für ein weiteres Masterstudium Naturschutz und Landschaftsplanung an der Technischen Universität München mit den Schwerpunkten Limnologie, Bioindikation und Vegetationskunde. In meiner zweiten Masterarbeit geht es um die Bioindikation mittels Diatomeengesellschaften im Lech zwischen Forggensee und Augsburg.

Während meines Studiums engagierte ich mich ehrenamtlich in der örtlichen Hochschulgruppe des Landesbund für Vogelschutz (LBV) und machte Führungen durch örtliche Naturräume. Im Jahr 2021 führte ich bereits erste Arbeiten als Vegetationskartierer im Großraum München durch und 2022 absolvierte ich ein fünfmonatiges Praktikum im Nationalpark Donau-Auen bei Wien.

In meiner Freizeit bin ich, wann immer es möglich ist, in den verschiedensten Lebensräumen des Voralpenlandes und der Alpen unterwegs und versuche so, mein botanisches und vegetationskundliches Wissen stetig zu erweitern.

Seit August 2023 bin ich bei der Salzburger Landesumweltanwaltschaft als Vegetationskundler tätig. Ich freue mich sehr auf die herausfordernden Aufgaben für den Lebensraum- und Artenschutz im Bundesland Salzburg, zu denen ich in Zukunft einen Teil beitragen kann. (tk)

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Juristisches LUA-Praktikum: Anna Petrischor

(c) Anna Petrischor

Mein Name ist Anna Petrischor, ich bin 25 Jahre alt, komme aus der Stadt Salzburg und studiere an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften. Ich durfte heuer im Juli und August ein freiwilliges Praktikum bei der LUA Salzburg im juristischen Bereich absolvieren. Mein Interesse für das Umweltrecht wurde vor allem durch das gleichnamige Fächerbündel, welches vom Curriculum der rechtswissenschaftlichen Fakultät sozusagen als „Wahlpflichtfach“ vorgesehen wird, geweckt. In genau diesem Rechtsbereich verfasse ich derzeit auch meine Diplomarbeit zum Thema „Der naturschutzrechtliche Umgang mit großen Beutegreifern zwischen strengem Artenschutz und dem Schutz von Mensch und Nutztieren“, wobei der Fokus der Arbeit auf dem Wolf liegen wird. Aus gegebenem Anlass beschäftigte ich mich während meines Praktikums bei der LUA mit den „Wolfsverordnungen“ der österreichischen Bundesländer, welche nach und nach aufgrund der derzeit gehäuft vorkommenden Nutztierrisse durch Wölfe erlassen werden. Die Erlassung der Abschussgenehmigungen für den streng artengeschützten Wolf in Form von Verordnungen ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema. Abgesehen von der emotionalen Debatte zwischen der Bevölkerung und den Betroffenen, drängt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach der Vereinbarkeit dieser Verordnungen mit den europarechtlichen Schutzvorschriften auf. Da Wölfe aber auch wandern, wird ein Blick auf andere, vor allem umliegende Staaten und deren Umgang mit den Beutegreifern – Stichwort Herdenschutz – geworfen. An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank an das Team der LUA Salzburg aussprechen, welches mich mit seinem exzellenten Fachwissen und seiner langjährigen praktischen Erfahrung bei der Ausarbeitung meiner Abschlussarbeit bereichert.

Des Weiteren durfte ich mich mit dem europaweit verwirklichten Natura-2000-Schutzgebietsnetzwerk, seinen rechtlichen Grundlagen und der Umsetzung der in den österreichischen Bundesländern per Verordnung ausgewiesenen Europaschutzgebieten beschäftigen. Die Regelung solcher naturschutzrechtlichen Schutzsysteme ermöglicht es, dass international einheitliche Schutzstandards gewährleistet werden, um den Naturhaushalt nachhaltig vor Eingriffen zu bewahren bzw. solche abzuschwächen. Diese Zielsetzung ist in Zeiten von Biodiversitätsverlust, Klimaerwärmung und Artensterben von höchster Bedeutung. Der Gebietsschutz hängt unmittelbar mit dem Artenschutz zusammen und bedarf in Zukunft umso mehr eines länderübergreifenden Zusammenwirkens. Ein weiterer Aufgabenbereich umfasste die grundsätzliche Durchsicht von artenschutzrechtlichen Grundlagen (FFH – und VS-RL) und Sammlung von entsprechender Literatur.  Schließlich informierte ich mich über die diversen Rechte und Aufgaben der 9 Landesumweltanwaltschaften Österreichs, welche sowohl auf Bundes- als auch Landesebene kodifiziert sind und habe aus den jeweiligen rechtlichen Grundlagen eine tabellarische Übersicht erstellt. Auch durfte ich die LUA bei Verhandlungen begleiten.

Meine Aufgaben in diesen zwei Monaten waren folglich sehr vielseitig und ermöglichten mir einen spannenden und umfassenden Einblick in die Tätigkeit einer der wohl wichtigsten Einrichtungen unseres Landes, wenn man bedenkt, dass die Natur und deren Schutz eine unverzichtbare Grundlage unseres (Über)Lebens als Menschen darstellt. Ich bedanke mich für die Möglichkeit und die herzliche Aufnahme in das Team!

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Biologisches LUA-Praktikum: Thomas Steinwender

(c) Thomas Steinwender

Mein Name ist Thomas Steinwender und ich komme aus Tamsweg im Lungau. Mein beruflicher Werdegang begann nach der HAK-Matura mit einer Lehre zum Elektrotechniker. Nach dem Lehrabschluss zog es mich in den Polizeidienst, in dem ich knapp sechs Jahre lang aktiv war. Weil ich aber doch ein Naturmensch bin, mir die Umwelt sehr am Herzen liegt und ich mich in dem Bereich auch zukünftig betätigen möchte, entschied ich mich, 2022 das Biologie-Studium an der Universität Salzburg anzutreten. Derzeit belege ich das vierte Semester des Bachelor-Studienganges und habe im September 2023 ein Praktikum bei der Salzburger Landesumweltanwaltschaft absolviert. Hier möchte ich einen Einblick in meine Arbeit geben:

Die Tragweite des derzeitigen sechsten Massenaussterbens, welches erwiesenermaßen vom Menschen verursacht wird und in dem ganze Tiergattungen verloren gehen, ist kaum abzuschätzen. Sicher, Tier- und Pflanzenarten sind im Verlauf der Erdgeschichte entstanden und wieder verschwunden. Doch der anthropogene Einfluss beschleunigt die natürliche Aussterberate um das bis zu 35-fache. In den letzten 500 Jahren starben so viele Tierarten aus, wie sonst in 18.000 Jahren.1

Die Zerstörung von Lebensräumen, fortschreitender Flächenverbrauch, die durch die Zersiedlung von Landschaften hervorgerufene Verinselung von Populationen und die daraus resultierende genetische Verarmung, intensive Landnutzung und -bewirtschaftung oder schlicht der Klimawandel: Dies stellt nur eine kleine Auswahl an Faktoren dar, die unserer Tierwelt zu schaffen machen. Welche Lösungen kann es geben in diesem Konflikt zwischen Natur und Zivilisation? Zu diesem Zweck gibt es von der Landesebene aufwärts Gesetze, bis hin zur EU und internationalen Abkommen, um dem Artenschutz gerecht zu werden.

Während meiner Zeit als Praktikant bei der Salzburger Landesumweltanwaltschaft war es meine Aufgabe, Bauvorhaben zu ermitteln, in denen die LUA Parteistellung innehatte und bei denen die auf dem Baufeld anwesende Herpetofauna (Amphibien und Reptilien) ab- bzw. umgesiedelt wurde. Im Bundesland Salzburg sind sämtliche einheimische Arten der Herpetofauna geschützt. Um den Tatbestand des Tötens, der Störung oder der Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Tiere gem. § 31 des Salzburger Naturschutzgesetzes nicht zu verwirklichen und das Bauvorhaben rechtmäßig durchführen zu können, ohne sich damit strafbar zu machen, ist vom Projektwerber daher ein ökologisch-herpetologisches Artenschutzkonzept vorzulegen. Hierbei werden vor Baubeginn strukturreiche Ersatzlebensräume für die Herpetofauna geschaffen, um die Tiere fachgerecht dorthin übersiedeln zu können. Das Fangen der Tiere erfolgt dem Stand der Technik gemäß mit der sogenannten Zaun-Kübel-Methode, wobei die Tiere mittels Sperr- und Leitzäunen hin zu bündig im Boden vergrabenen Kübeln geleitet werden und hineinfallen. Ein tägliches Absammeln der Kübel ist hier absolut notwendig, da die Tiere ansonsten verenden würden. In den Verfahren im Bundesland Salzburg wird diese Methode seit ca. 20 Jahren angewandt (erster der LUA bekannter Bescheid aus 2002), Frequenz steigend. 

Im Zuge meiner Recherchen kam ich zu dem Ergebnis, dass bei insgesamt 83 Bauvorhaben herpetologische Schutzmaßnahmen vorgeschrieben wurden (bei 51 explizit als Auflage, bei 20 dezidiert mit der Zaun-Kübel-Methode). Eine weitere Evaluierung der Informationen könnte in Zukunft für Leitfäden verwendet werden, um die Amphibien und Reptilien bestmöglich zu schützen.

Darüber hinaus wurde es mir auch ermöglicht, an Lokalaugenscheinen und Verhandlungen teilzunehmen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an das gesamte Team der LUA für die spannenden Einblicke in den angewandten Naturschutz.

1 Ceballos, G. & Ehrlich, P. R. (2023). Mutilation of the tree of life via mass extinction of animal genera. PNAS Vol. 120/Nr. 39. https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.2306987120 (20.09.2023)

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