Editorial der Umweltanwältin
|
Foto: © Gishild Schaufler
Der Artenschutztag am 3. März gab Anlass über Ursachen und Lösungen für den sehr schlechten Zustand unserer Natur nachzudenken (Welt-Artenschutztag - LUA fordert Umdenken im Sinne von Natur- und Artenschutz). Aufmerksamkeit in Medien, Politik und Bevölkerung fand er leider zu wenig, obwohl das Artensterben heute allgegenwärtig ist, zahlreiche Tiere und Pflanzen betrifft und dringendes Handeln erfordert. Uns veranlasste dieses Datum, in den sozialen Medien aktiver zu werden und einen Instagram Account (LUA auf Instagram) zu starten, mit dem wir mehr Einblicke in den Naturschutz geben. Zusätzlich laden wir auch mit einem neuen Kapitel in diesen LUA-Notizen "AUF LÖSUNGSSUCHE" ein und stellen gefundene Lösungen vor (Vogelschutz an Bushäuschen).
Die Hauptursache des Artensterbens bei uns ist zweifelsfrei die weitreichende Lebensraumzerstörung. Die bisherigen Schutzbemühungen greifen nicht genug. Denn wirksamer Schutz geht mit Verzicht einher und wir sind es gewohnt, uns an der wehrlosen Natur kostenlos zu bedienen. Aufgabe der LUA ist es aber, der Natur eine Stimme zu geben. Dies geschieht im öffentlichen Interesse, da die Natur unser aller Lebensgrundlage ist. Doch leider wird das oft nicht so wahrgenommen und in den Verfahren bekommen wir deshalb immer wieder großen Unmut von Projektwerbern zu spüren.
Obwohl die Ursache eigentlich nicht im Naturschutz begründet ist, wird dieser am Ende oft zur Zielscheibe für den Ärger. Zum Beispiel erfolgen Neuansiedlungen von Betrieben ab dem Zeitpunkt der Kenntnis im Naturschutzverfahren oft extrem kurzfristig. Dann stehen sie im Widerstreit zum Artenschutz, der aber eine langfristige Planung braucht, die man eigentlich schon viel früher (ab dem Raumordnungsverfahren) berücksichtigen hätte können. Oder die Not der Landwirtschaft liegt nicht etwa in den Naturschutzbestimmungen begründet, sondern viel mehr in den fehlgeleiteten Fördersystemen und starren Strukturen, sodass sich der eigentliche Wert ihrer Produkte nicht im bezahlten Preis wiederfindet und die Bauern in die Intensivierung getrieben werden. Auch die Knappheit an Flächen liegt nicht am Schutz, sondern ist eine Folge des bisherigen sorglosen Umgangs damit, sowie unser an den Boden- und Energieverbrauch gekoppeltes Wirtschaftssystem. Das Artensterben ist eine Folge der damit verbundenen Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, die zu einer Störung des Gleichgewichts der natürlichen Kreisläufe geführt hat.
Viele Konflikte im Natur- und Artenschutz ergeben sich gerade aus dem Wunsch immer mehr und alles durchsetzen zu können. Unser Naturschutzgesetz hat einen großen Spielraum für Ausnahmen, sodass diese mittlerweile zur Regel geworden sind, weshalb auch das Artensterben unaufhaltsam weitergeht und nur vereinzelt verlangsamt werden kann. Auch wurden einige geschützte Arten im Jagdgesetz „untergebracht“ und dadurch dem Naturschutz entzogen (Graureiher vor der Ausrottung?). Bei der Bewilligung von Projekten werden oft die wahren Folgewirkungen gar nicht mitbedacht (Mehr Forststraßen durch 380-kV-Leitung). Kommt es aber einmal zu einer Versagung, dann ist die Empörung groß. Das Aufzeigen der Grenzen zwischen naturverträglichem und ausbeuterischem Handeln ist leider unpopulär. Wer dies trotzdem tut, wird oft ohne sachliche Auseinandersetzung mit den dargelegten Argumenten, einfach als Verhinderer, unwissend oder gar rechthaberisch abgestempelt.
Aber ist es nicht so, dass die immer wieder vehement geforderten Ausnahmen und Abschwächungen des Naturschutzgesetzes selbst eine Verhinderung der Lösungsfindung und des Umdenkens hin zu einem naturverträglichen Handeln sind? Dagegen bietet uns der Naturschutz doch vielmehr die Chance, endlich unsere Lebensgrundlage anzuerkennen und nicht mehr weiter zu zerstören, die Reste zu bewahren und Fehler wieder gut zu machen ("Eibenschutz" und Bedenkliche Forstarbeiten in Auwäldern).
Wir gratulieren daher der neuen Naturschutzlandesrätin Frau Mag. Daniela Gutschi zu ihrem mutigen Schritt, der geplanten großflächigen Zonenänderung im Nationalpark sowie der Auflösung der Sonderschutzgebiete eine Absage zu erteilen. Zum Aufhalten des dramatisch fortschreitenden Artensterbens ist aber vor allem auch der effektive Lebensraumschutz und Biotopverbund außerhalb von Schutzgebieten von größter Wichtigkeit und bedarf gerade jetzt einer wesentlichen Stärkung (Das Verschwinden von Magerstandorten gefährdet die Biodiversität).
Gishild Schaufler, 2. April 2021
|
|
Das Verschwinden von Magerstandorten gefährdet die Biodiversität
|
Abbildung 1: Selbst der Wiesenbocksbart (Tragopogen pratensis) der eigentlich sogar in fetteren Wiesen vorkommt, ist flächig zurückgegangen und heute im Flachgau immer seltener zu finden. Fotos: (lb)
|
Der Verlust der Biodiversität in Salzburg wird immer bedrohlicher. Auch wenn die Landschaft auf den ersten Blick schön und grün ist: Ein Großteil wertvoller Magerstandorte ist in den letzten Jahrzehnten verschwunden. Dies betrifft besonders die extensiv bewirtschafteten ein- bis zweimähdigen Mager- und Feuchtwiesen sowie wichtige Kleinstrukturen, darunter magere Waldränder, Heckensäume und extensive Wiesenrandstreifen, die als wichtige Verbundstrukturen in der Kulturlandschaft einer schleichenden landwirtschaftlichen Intensivierung oder Bauprojekten zum Opfer gefallen sind. Besonders betroffen sind die Tallagen sowie der Flach- und Tennengau. Doch bleiben auch die Gebirgsgaue nicht mehr verschont.
Grund für die hohen Verluste ist der mangelnde Schutz sowie die mangelnde Kenntnis dieser Flächen. Dies wurde bereits 1992 vom damaligen Gesetzgeber erkannt und auch damals war man sich bewusst, dass man nur mit kartierten Biotopen den Lebensraumschutz überhaupt vollziehen kann. Seit 2007 sind in Salzburg aber Magerstandorte durch die Einführung einer Mindestgröße erst ab einer Fläche von 2.000 m² geschützt. Doch unabhängig von diesem Schwellenwert handelt es sich bei diesen Standorten um die Hot-Spots der Biodiversität in Salzburg mit allerhöchster Bedeutung. Ihr Rückgang bedingt, dass zahlreiche wertgebende Arten, darunter Pflanzen- und Tierarten, großflächig verschwunden und lokal selten geworden sind.
Die enorme Gefährdung war bereits vor 30 Jahren bekannt, wie aus den Erläuterungen der damaligen Landesrätin für Naturschutz Dr. Gerheid Widrich im Jahr 1991 zu den Schmetterlingen hervorgeht: „Von den 56 verschollenen Arten des Landes Salzburg gehören 46 oder 82 Prozent in die Kategorie der Schmetterlinge, die Trocken- und Magerstandorte bewohnen. … Aus all diesen Zahlen könne man ersehen, daß die immer größere Inanspruchnahme durch den Menschen, die immer stärker werdende Zersiedelung und die intensive Bewirtschaftung von Wiesen und Almböden sich negativ auf den Schmetterlingsbestand auswirken“ (Landeskorrespondenz/Nr. 167/Seite 5, 29.08.1991).
Immer häufiger bestehen aktuell nur noch „Biotopinseln“, die aufgrund der Fragmentierung der Kulturlandschaft durch Straßen, Bebauungen und die intensive Land- und Forstwirtschaft, stark isoliert sind. Sind solche Flächen zu klein und ohne Verbund zu anderen Flächen, um ausreichende Lebensbedingungen für entsprechende Tier- oder Pflanzenarten zu bieten, entstehen Fortpflanzungsprobleme mit Inzucht und einer Verarmung der Gene, was ein Aussterberisiko erhöht. Der Verlust von kleinflächigen Magerstandorten und anderen Kleinstrukturen, die als Wanderkorridore und Trittsteinbiotope in der stark übernützten Landschaft essentiell sind, um eine Vernetzung und den genetischen Austausch zwischen Populationen zu gewährleisten, ist daher viel weitreichender und nicht nur auf die jeweils verlorene Fläche beschränkt.
Denn der Verlust dieser Strukturen schwächt den gesamten Biotopverbund massiv. Die Verarmung der Gene führt letztendlich dazu, dass sich Arten an wandelnde Umweltbedingungen nicht mehr anpassen können und aussterben. Aufgrund des Klimawandels ergeben sich aber bereits gravierende Umweltveränderungen, die eine Anpassung erfordern würden. Deshalb ist die Biodiversität für unsere Lebensgrundlage so wichtig. Doch selbst viele früher häufige Arten, wie Braunkehlchen, Feldlerche oder Grasfrosch sind bereits lokal verschwunden oder selten geworden und wir brauchen alle Anstrengungen, um den negativen Trend wieder umzukehren.
Obwohl Wissenschaftler seit Jahren auf diese negativen Effekte hindeuten und Einigkeit herrscht, dass die Biodiversitätserhaltung absolute Priorität haben muss, um den Menschen nicht zu gefährden, werden diese nicht annähernd in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigt und finden kaum den Weg in die Praxis. Hier besteht allergrößter Handlungsbedarf! Die Förderung eines Landwirtschaftssystems, das zur Intensivierung zwingt und so die Zerstörung letzter Magerstandorte kostet, steht im völligen Widerspruch zu geltenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Zur Erhaltung der Biodiversität und eines funktionierenden Biotopverbundes bietet das Salzburger Naturschutzgesetz mit dem Lebensraumschutz nach § 24 grundsätzlich ein gutes Instrument, allerdings ist es jedenfalls notwendig, dieses nach fachlichen Kriterien wie folgt zu stärken und zu erweitern: - Zum effektiven Schutz ist auch eine aktuelle Kartierung notwendig, weshalb die seit Jahren verzögerte Revision der Biotopkartierung fortgesetzt werden muss.
- Der Schutz von Feuchtwiesen, Trocken- und Magerstandorten darf sich nicht auf eine Flächenmindestgröße beschränken. Deshalb ist es wichtig, den Schwellenwert von 2.000 m² aus den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zu streichen.
- Darüber hinaus sollten artenreiche Fettwiesen der Tieflagen und der Bergstufe, sowie frische Grünlandbrachen nährstoffreicher Standorte der Tieflagen und der Bergstufe als wertvolle Bestandteile zur Biodiversitätserhaltung als geschützte Lebensräume in den § 24 NSchG aufgenommen werden. Denn sogar die früher häufigen Glatthaferwiesen sind mittlerweile in Salzburg vom Aussterben bedroht, aber immer noch ohne Schutz.
- Zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Biotopverbunds sollte die Entwicklung und Erhaltung eines solchen mittels rechtlicher Vorgaben in das Naturschutzgesetz aufgenommen werden.
(lb)
|
Abbildung 2: Fragmentierte Landschaft im Süden von Hallein. Neben natürlichen Barrieren wie der Salzach wirken sich auch Autobahn, Bahntrasse, Siedlungen und die großflächigen intensiv bewirtschafteten Wiesen negativ auf den Biotopverbund aus. Ausreichend dimensionierte Hecken die nicht nur ins „Leere führen“, extensiv bewirtschaftete Wiesen und Biotoptrittsteine mit enstprechender Lebensraumfunktion fehlen meist in der zersiedelten Landschaft. Grafik: SAGIS
|
Abbildung 3: Außerhalb von Schutzgebieten sind Pflanzenarten wie Fieberklee (Menyanthes trifoliata) und die Sibirische Schwertlilie (Iris sibirica) kaum mehr zu finden und meist stark isoliert. Fotos: (lb)
|
Bedenkliche Forstarbeiten in den Auwäldern der Salzach
|
Abbildung 1: Entgegen zeitgemäßer forstwirtschaftlicher Waldbewirtschaftung werden immer wieder wertvolle Höhlenbäume und für den Wald unverzichtbares Totholz aus den Wäldern entfernt. Dies geschieht sogar, wie hier, im Landschaftsschutzgebiet Salzach-Saalach-Spitz, wo stellenweise Altholzbestände stark dezimiert und die gefährdete Esche gefällt und damit assoziierte Ökosystemfunktionen bedroht werden. Fotos: (lb)
|
Während die öffentliche Hand im Natura-2000 Gebiet Salzachauen zwischen Bergheim und Oberndorf viele Millionen Euro in die Renaturierung der Auwald-Ökosysteme investiert, werden ein paar Kilometer flussaufwärts eine ganze Baumart samt wertvollster Habitatstrukturen, inklusive Totholz und Höhlenbäume, aus dem Auwald entfernt.
Diese forstlichen Eingriffe in Uferbegleitgehölze und Auwaldreste der Salzach, die der Landesumweltanwaltschaft im Frühjahr gemeldet wurden, sind äußerst bedenklich. Darunter fällt unter anderem das Freischneiden der Salzach-Uferböschungen im südlichen Stadtgebiet als Hochwasserschutzmaßnahme, die Entnahme von Eschen (Fraxinus excelsior) im Landschaftsschutzgebiet Salzach-Saalach-Spitz, sowie großflächige Baumfällungen, die im Landschaftsschutzgebiet Urstein in der Gemeinde Puch beobachtet wurden.
Kritisch erachtet wird, dass ein Teil solcher Maßnahmen bis in die Vogelbrutzeit hinein dauerte. Neben dem allgemeinen Strukturverlust, sind die Fällungen von Höhlenbäumen besonders schlimm, die aufgrund ihrer Bedeutung als Altholz, Totholz, Fortpflanzungs- und Ruhestätte für Vögel, Fledermäuse und Insekten von höchstem Wert sind. Als Lebensstätte von FFH-Arten der Anhänge II und IV sind diese sogar auch dann geschützt, wenn sie nicht durchgehend bewohnt oder genutzt werden. Darüber hinaus wurden hauptsächlich Eschen, eine bedeutende und mittlerweile gefährdete Baumart, gefällt.
Als Edellaubbaumart wurde die Esche in den Auwäldern lange durch den Forst gefördert und dies aufgrund ihrer bedeutenden ökologischen Wertigkeit auch vom Naturschutz unterstützt. Über 1.000 Arten sind mit der Esche und Eschenwäldern vergesellschaftet, wovon mehr als 100 Arten überhaupt nur auf (lebenden und toten) Eschen vorkommen, beziehungsweise stark von der Baumart abhängig sind (Mitchell, 2014).
Seit dem Ende der 1990er Jahre wird die Esche immer häufiger durch einen eingeschleppten Schlauchpilz (Hymenoscyphus fraxineus) befallen. Der Forst hat seine Strategie deshalb geändert und führt die aktuellen Fällungen mit dem Argument des Eschentriebsterbens durch, auch zur Sicherheit für den Menschen vor umfallenden Bäumen.
Tragisch ist, dass damit ein bedeutendes Ökosystem weitestgehend zerstört und wenig gewinnbringendes „Pilzholz“ aus den Wäldern entnommen wird, obwohl die Bäume noch über Jahrzehnte wichtige Ökosystemfunktionen erfüllen könnten. In den beschriebenen Fällen wurde nicht einmal das gefällte Totholz im Wald belassen, sodass die Ökosysteme auch um die wichtigen Schlüsselfunktionen des Totholzes als Lebensraum von Insekten, Nahrungsquelle von Vögeln, oder Wasser- und Kohlenstoffspeicher gebracht wurden. Dass diese Maßnahmen weder aus forstlicher Sicht in der Au zielführend, noch die Folgen abschätzbar sind, hat die einstige Förderung der Esche in der Au bereits bewiesen. Das vorsorgliche Fällen steht jedenfalls im Widerspruch zum Naturschutz, dem Biotopverbund und den etwas flussabwärts stattfindenden Renaturierungsmaßnahmen im Natura 2000-Gebiet Salzachauen. Dort wird insbesondere durch die Erhöhung von Alt- und Totholz versucht, daran angepasste Arten zu fördern, die sogar als ausgewiesene Leitarten der Schutzgebietskonzeption zugrunde gelegt werden. Jedoch leiden auch diese Renaturierungen unter der schlechten Vernetzung im Landschaftsraum, Zielarten wie Gelbbauchunke und Kammmolch konnten immer noch nicht nachgewiesen werden (Riehl, 2020).
An den Fällungen ist außerdem besonders bedenklich, dass auch gesunde Eschen betroffen sind, die als immer seltener werdendes Holz schon jetzt zum Objekt von Spekulanten werden. Insbesondere diese Fällungen tragen zum Aussterben der Art bei und mindern das Potential, dass sich pilz-resistente Bäume entwickeln können. Neuere Forschungen brachten bereits die Erkenntnis, dass bestimmte Genotypen nur gering befallen werden, weshalb die Erhaltung der innerartlichen genetischen Diversität der Esche von höchster Bedeutung ist, um die Art und ihre wertvollen Ökosystemfunktionen, inklusive der von ihr abhängigen Tier- und Pflanzenarten, zu bewahren (Nemesio-Gorriz, 2020).
Um eine der bedeutendsten Baumarten in Mitteleuropa zu erhalten, müssen Forst und Naturschutz dringend handeln. Naturschutzrechtlich können Pflanzen, an deren Erhaltung aus Gründen des Naturschutzes ein öffentliches Interesse besteht oder die zur Erhaltung eines ausgeglichenen Naturhaushaltes, insbesondere zur Sicherung des Bestandes anderer Pflanzen und Tiere erforderlich sind, durch Verordnungen der Landesregierung geschützt werden. Vielleicht gelingt dies in Salzburg bevor auch die pilzresistenten Eschen nur noch als „Edel-Parkett“ vom rücksichtslosen Raubbau an der Natur zeugen.
Bis dahin appellieren wir an die Waldbesitzer*innen insbesondere gesunde Eschen zu erhalten und nur offensichtlich kranke Eschen zu fällen. Für ausführliche Informationen zur Erhaltung und dem Wert von Totholz kann die Broschüre der Österreichischen Bundesforste „Aktiv für Totholz im Wald – Anregungen für Forstleute und Landwirte“, abrufbar unter: https://www.bundesforste.at/uploads/publikationen/Totholz_Broschuere_doppelseitig.pdf empfohlen werden. (lb)
Literatur:
Mitchell, R. J. (2014). The potential ecological impact of ash dieback in the UK. Joint Nature Conservation Committee.
Nemesio-Gorriz, M., Menezes, R. C., Paetz, C., Hammerbacher, A., Steenackers, M., Schamp, K., ... & Douglas, G. C. (2020). Canditate metabolites for ash dieback tolerance in Fraxinus excelsior. Journal of Experimental Botany, 71(19), 6074-6083.
Riehl, B. (2020). Life-Projekt Salzachauen – Alles aus einer Hand – Renaturierung der Salzachauen im Bundesland Salzburg, Österreich. Auenmagazin, 17/2020, 46-51.
|
Abbildung 2: Der Hochwasserschutz erfordert bis ins Stadtgebiet hinein ökologisch bedenkliche Rodungsarbeiten an den Salzachufern. Foto: (lb)
|
Abbildung 3: Großflächige Entnahme der Esche im Landschaftsschutzgebiet Urstein in der Gemeinde Puch auch abseits verkehrssicherungspflichtiger Wege. Der Eschenauwald scheint kein forstliches Konzept mehr zu sein. Fotos: (lb)
|
Zerstörung und Renaturierung von Auen
|
Abbildung: Der Salzach-Saalach-Spitz mit ausgedehnten Auwäldern als Flurkarte neu gezeichnet nach dem Franziszeischen Kataster von 1830, mit der Darstellung des heutigen Verlaufes von Salzach und Saalach. Die zahlreichen Nebengerinne und die ausgedehnten Auwälder wurden im Zuge der Begradigung der Flüsse zerstört. Grafik: Werner Hölzl
Zerstörung der Auen – Österreichweit wurden in den vergangenen Jahrhunderten 85 % der Auenflächen der 53 größten Flüsse in ihrer ökologischen Funktionsweise stark beeinträchtigt oder zerstört (Egger, 2009). Der größte Teil der Auen wurde durch Siedlungen, Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzung ersetzt. Auch der Salzach fehlt aufgrund der Flussbegradigung mit resultierender Gewässereintiefung und befestigten Ufern sowie der Unterbrechungen durch Kraftwerksbauten eine natürliche Fluss- und Auendynamik. Ebenso fehlen regelmäßige Überschwemmungen und damit die Ablagerung von Flusssedimenten in den Auen, sowie jegliche ökologisch bedeutenden Erosions- und Ablagerungsprozesse und damit die Neubildung der Uferlinien.
Die flussbegleitende Weichholzaue hat sich dadurch zunehmend in eine Hartholzaue gewandelt und eine forstwirtschaftliche Nutzung hat diese weiter verändert. Viele spezifische Lebensräume der Auen sind samt ihren Tier- und Pflanzenarten dadurch verschwunden oder kommen, wenn überhaupt, nur noch stark fragmentiert vor.
Renaturierung der Auen – Zur Erhaltung letzter Restlebensräume, der Biodiversität, einer Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Erfüllung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie werden deshalb europaweit Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt. Allerdings stellen die massiv veränderten hydrologischen und geomorphologischen Verhältnisse eine besondere Herausforderung bei der Renaturierung dar (Kollmann, 2019). Um eine ausreichende Wirkung zu erzielen, müssen diese Maßnahmen großflächig umgesetzt werden und dauern deshalb viele Jahre.
Ein erster Versuch gelang im letzten Jahrzehnt im 1.144 Hektar großen Natura-2000 Gebiet Salzachauen zwischen Bergheim und Oberndorf. Dort steht die Außernutzungsstellung naturnaher Auwälder und der ökologische Umbau forstlich geprägter Bestände sowie biotopgestaltende Maßnahmen zur Aufwertung von Still- und Fließgewässern im Fokus der Renaturierungsmaßnahmen, die über 10 Millionen Euro kosten (BMLRT, 2020).
Im Bereich von Siedlungsräumen und in Flussabschnitten mit Wasserkraftnutzung, wie an der Salzach im Salzburger Becken zwischen Pass Lueg und dem Salzach-Saalach-Spitz, rechnen sich Renaturierungen aus ökonomischen Gesichtspunkten nicht ausreichend. Der Aufwand die eingetiefte und damit von der Aue entkoppelte Salzach einer natürlichen Dynamik zurückzuführen wäre erheblich und scheint auch in naher Zukunft aufgrund des Flächenbedarfs, der dem Flusssystem nicht zugestanden wurde, als unrealistisch.
Umso wichtiger sind deshalb jene Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung bestehender Auwaldreste, die verhältnismäßig günstig umsetzbar wären. Dabei geht es um die Bewahrung vorhandener Standortausprägungen mit ihren Ökosystem- und Lebensraumfunktionen für Tier- und Pflanzenarten, die hierhin zurückgedrängt wurden oder sich neu ansiedeln konnten, inklusive der Stärkung des Biotopverbundes und der Förderung von Alt- und Totholz. Die Strukturen haben außerdem eine wichtige Pufferwirkung zur Rückhaltung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in die Salzach. (lb)
Literatur:
BMLRT (2020) Abgerufen am 27.03.2020 www.bmlrt.gv.at/wasser/wasser-eu-international/life-natur/life-projekte-aktuell/life-salzachauen.html
Egger, G. (Ed.). (2009). Flüsse in Österreich: Lebensadern für Mensch, Natur und Wirtschaft. Studienverl.
Kollmann, J., Kirmer, A., Tischew, S., Hölzel, N., & Kiehl, K. (2019). Renaturierungsökologie. Springer-Verlag.
|
|
Der (un-)aufhaltsame Abstieg des Graureihers in Salzburg: Wird der heimische Brutvogel erneut ausgerottet?
|
Graureiher mit Nistmaterial - Wie lange noch? Foto und Quelle: Christina Nöbauer (CC-3.0)
|
Als fischfressende Vogelart fällt der Graureiher als Fischereischädling ins Feindbild der Fischer. Durch massive Verfolgung wurde der heimische Schreitvogel zu Beginn des letzten Jahrhunderts in Salzburg ausgerottet. Erst als Folge strengen Schutzes durch das Naturschutzgesetz konnten in den 1970iger Jahren wieder Reiher einfliegen, und gegen Ende des Jahrzehnts erneut Bruten im Wallerseegebiet beobachtet werden. Aber bereits damals wurden wieder erste Abschussforderungen laut und infolge des zunehmenden Drucks der Fischerei wurde der Graureiher – gegen den Widerstand der LUA – 1993 in das Jagdgesetz übernommen. „Zur Beruhigung“ der Naturschützer war die Vogelart damals noch als „ganzjährig geschont“ eingestuft und der LUA wurde bei Abschussanträgen Parteistellung zuerkannt.
Zu solchen Verfahren kam es aber nicht, denn die Abschüsse wurden als „Wildschaden“ nach § 90 Jagdgesetz ohne Einbindung der LUA behandelt. Von der Politik wurde damals argumentiert, dass ein Abschuss einzelner Graureiher die Beschwerden der Fischerei zurückgehen lassen würde. Dies war aber weit gefehlt. So wurde ab 1998 alljährlich die Vogelabschussplan-Verordnung erlassen, in der mögliche Abschüsse für das kommende Jahr freigegeben wurden. Der LUA wurde nur noch ein Anhörungsrecht eingeräumt, ihre Stellungnahmen aber nicht berücksichtigt. Die per Verordnung zulässigen Abschusszahlen entbehrten jeglicher objektiver bzw. fachlicher Grundlage und wurden auf Wunsch des Landesfischereiverbandes ohne weitere Überprüfung festgelegt.
Die LUA wandte sich deshalb wegen Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie an die EU. Aber trotz wiederholter Mahnschreiben der Kommission stiegen die nach der Verordnung zulässigen Höchstabschüsse von 47 im Jahr 1999 auf 120 Graureiher im Jahr 2004. Damit lag die Abschussquote deutlich über der Zahl der in Salzburg brütenden Graureiherpaare, die nach einer von der Naturschutzbehörde beauftragten Erhebung im Jahr 2005 lediglich 67-74 Brutpaare an insgesamt 10 Standorten umfasste (Lindner 2006).
Von der EU-Kommission wurde 2004 wegen inkorrekter Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Graureiher- und Kormoranjagd in Salzburg eingeleitet. Hauptkritikpunkte waren die fehlende Prüfung von Alternativen zum Abschuss sowie die nicht verifizierten Schadensangaben. Das bedeutete das Ende der Vogelabschussplanverordnungen. Der geplante und bereits begutachtete Verordnungsentwurf für 2005 bis 2006 wurde nie erlassen.
Trotzdem ging das Graureiher-Schießen weiter. Seither erfolgen die Abschussfreigaben per Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Die Abschusszahlen basieren auf dem Antrag des Landesfischereiverbands, der nur die von den Bewirtschaftern angegebenen Vogelzahlen und den daraus hochgerechneten Schaden am Fischbestand angibt. Eigene Ermittlungen durch Sachverständige der Behörde gibt es nicht, die Bescheidbegründung greift auf die über 15 Jahre alte Graureiherstudie zurück, die seither nicht aktualisiert wurde. Obwohl Kartierungen für den Brutvogelatlas und eigene Beobachtungen darauf schließen lassen, dass viele ehemalige Graureiherkolonien mittlerweile erloschen sind, liegen die Abschusszahlen für 2021 beim Graureiher für das gesamte Bundesland bei 190 (!) Vögeln. Eine Vereinbarkeit mit den strengen Ausnahmeregeln der Vogelschutzrichtlinie, ist hier sicherlich nicht gegeben. Eine Beschwerde des Naturschutzbundes gegen den Abschussbescheid wird daher von der LUA begrüßt. (sw)
Quellen: Lindner, R. (2006): Graureiher (Ardea cinerea) in Salzburg: Brutbestand, Verbreitung, Bestandsentwicklung. Naturschutz-Beiträge 30-06, 31 pp und Karten.
|
Zahlreiche neue Forststraßen wegen 380 kV-Salzburgleitung
|
Wie bereits im UVP-Verfahren eingewendet und befürchtet, hat die Bewilligung der 380-kV-Salzburgleitung weitreichendere Folgewirkungen, als geprüft wurde. Bereits jetzt wurden in allen vom Neubau der Starkstromleitungen betroffenen Bezirken deswegen viele neue Forstwege beantragt und ein Ende ist derzeit nicht abzusehen. Die Straßen werden u.a. damit begründet, dass das Holz der Trassenschlägerungen abtransportiert werden muss oder die Stromleitungen bzw. deren Sicherungsmaßnahmen zu Bewirtschaftungserschwernissen führen. Auch werden in Zusammenhang mit der 380 kV-Leitung bewilligte temporäre Erschließungen zum Bau von Masten nun dauerhaft als Forststraßen belassen. In Summe bewirken diese Erschließungen umfangreiche zusätzliche Beeinträchtigungen der Natur und der Arten, eine ganzheitliche Prüfung und Bewertung im UVP-Verfahren erfolgte aber nicht. (sw)
|
Klarstellungen des LVwG zum Schutz der Eibe
|
Eibe, Foto: (lb)
Anfang des Jahres gab das LVwG der Beschwerde der LUA gegen die von der Stadt Salzburg bewilligte Verpflanzung einer in der Natur wild gewachsenen und daher geschützten Eibe statt. Eine Baufirma hatte zuvor die Fällung und sodann auf Anraten der Behörde die Verpflanzung der ca. 13 m hohen Eibe beantragt, da sie sich als „wesentlich störender Faktor beim Verkauf der Wohnungen“ erweise, weil sie die Aussicht versperre. Ein nach dem Gesetz möglicher Ausnahmegrund ist zwar die „Errichtung von Anlagen“, aber nicht die Preissteigerung solcher Anlagen.
Trotzdem bemühte sich die Behörde um eine Bewilligung nach § 34 NSchG und suchte nahezu „krampfhaft“ nach einem Ausnahmegrund. Sie bewilligte die Verpflanzung sodann mit den Ausnahmen des Forschungszwecks sowie der Entnahme eines spezifizierten Exemplars unter strenger Kontrolle, selektiv und im beschränkten Ausmaß. Während des gesamten Verfahrens war unstrittig, dass die Eibe der Errichtung des Bauwerks nicht im Weg steht und dass eine Eibe äußerst schwer zu verpflanzen ist.
Das LVwG stellte fest, dass es sich bei der gegenständlichen Eibe um einen in freier Natur wildgewachsenen alten Baum im guten Allgemeinzustand handelt, „von welchem keine Gefahr ausgeht und der im hohen Maße aufgrund seines Alters schützenswert ist. Es ist auch nicht von einer nur mehr geringen Lebenserwartung auszugehen, da Eiben (Taxus baccata) ein sehr hohes Alter erreichen können“ (405-1/583/1/7-2021).
Die Europäische Eibe (Taxus baccata) wächst extrem langsam, erreicht eine Höhe von nur ca. 20 m, aber ein hohes Alter von bis zu 1000 Jahren. Früher war sie relativ häufig, doch aufgrund der Übernutzung durch den Menschen wegen ihres harten und trotzdem elastischen Holzes, ist die Wildform bereits vor längerer Zeit selten geworden. Sowohl die Waldbewirtschaftung als auch der Wildverbiss verhinderte eine Wiederausbreitung. Natürliche Verjüngung ist aufgrund des hohen Wildbestandes äußerst schwierig. Wegen des langsamen Wachstums müssten Jungpflanzen viele Jahre lang vor Verbiss geschützt werden, was einen unrentablen Aufwand für den Waldbewirtschafter bedeutet. Hinzu kommt auch die Gefahr der genetischen Verarmung aufgrund der geringen Bestände. Umso wichtiger ist die effektive Umsetzung des Schutzes vor Fällung bzw. Verpflanzung.
Deshalb begrüßt die LUA die erfolgten Klarstellungen des LVwG: - Es ist nicht Aufgabe der Bewilligungsbehörde einen „passenden“ Ausnahmetatbestand für den Antragsteller zu finden.
- Die von der Behörde argumentierte Verpflanzung „zum Erfahrungsgewinn“ ist kein Forschungsprojekt.
- Die Ausnahme für spezifizierte Exemplare ist restriktiv auszulegen und muss sich auf bestimmte Erfordernisse und besondere Situationen beziehen.
- Nicht jedes zur Entnahme beantragte Einzelexemplar einer geschützten Pflanzenart kann daher unter diese Ausnahmebestimmung fallen.
- Das Versperren der Aussicht bzw. eine Preisminderung fällt jedenfalls nicht darunter.
(gs)
|
|
Vogelschutzmarkierung an Bushäuschen – Herzlichen Dank im Namen aller Vögel!
|
Scheibenopfer, Foto: (gs)
|
Manch einer ist sicher schon einmal gegen eine gut geputzte, durchsichtige Glastüre „geknallt“ und kann sich noch an die Wucht des Aufpralls und die unangenehme Verwirrtheit unmittelbar danach erinnern.
Solche Unfälle passieren in der Vogelwelt täglich, mit dem traurigen Unterschied, dass ein Großteil der Vögel diesen Aufprall nicht überlebt. Manche sind sofort tot, werden von Katzen oder anderen Räubern mitgenommen und die Opfer werden von uns somit meist nicht wahrgenommen. Andere Vögel schaffen es noch zum nächsten Strauch oder Baum, wo sie jedoch meist an den Folgen einer Gehirnerschütterung oder -blutung sterben oder dort aufgrund ihres angeschlagenen Zustands Opfer von Räubern werden.
Leider nehmen diese für Vögel unsichtbaren Barrieren bzw. Fallen immer mehr zu, da sich große Glasscheiben in der Architektur großer Beliebtheit erfreuen und das Problem meist nicht bewusst ist. Aktuell wird weltweit jährlich so viel Glas an Fassaden verbaut, dass damit eine 8.000 km lange Glaswand mit einer Höhe von 100 m, vom Atlantik in Frankreich bis zum Pazifik in China, aufgestellt werden könnte (DI Martin Rössler 2021, Biologische Station Hohenau-Ringelsdorf, mdl. Mitt.).
Aktuell werden Buswartehäuschen und Radabstellanlagen für die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs vom Land Salzburg gefördert. Das wird von der LUA begrüßt, aber da diese derzeit vorwiegend aus Glas errichtet werden, wandte sich die LUA Ende Jänner an den zuständigen Landesrat, Herrn Mag. Stefan Schnöll, mit den Infos über die Problematik und Lösungsmöglichkeiten. Bereits Anfang Februar teilte uns das Referat Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung mit, dass die Förderrichtlinien um die Voraussetzung der vogelschlagsicheren Ausführung ergänzt wurden.
Dafür bedankt sich die LUA im Namen aller Vögel, die sich in Salzburg aufhalten oder durchziehen und hofft, dass auch zahlreiche Bushäuschen nachträglich entschärft und so zur Bewusstseinsbildung auch der breiteren Öffentlichkeit und Architekt*innen beitragen! (gs)
Die LUA weist auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass, entgegen der vorherrschenden Meinung, aufgeklebte Greifvogelsilhouetten leider wirkungslos sind, da für die Sichtbarkeit der Barriere durchgehende Markierungen notwendig sind. Nähere Informationen dazu finden sich auf unserer Homepage unter folgendem Link:
LUA-Homepage: Vogelanprall an Glasflächen
|
Positives Beispiel einer Bushaltestelle mit durchgehender Vogelschutzmarkierung.
Foto: © Jasmin Urban, Mit freundlicher Genehmigung der Marktgemeinde Mattsee.
|
Die Landesumweltanwaltschaft ist nun als @lua.salzburg auf Instagram
|
|
Mit unserem Instagram-Account bieten wir Einblicke in den Naturschutz im Bundesland Salzburg und unsere Arbeit. Insbesondere möchten wir auf aktuelle Umweltthemen und Naturschutzkonflikte hinweisen, naturschutzrechtliche Themen verständlich erläutern, sowie unsere Ökosysteme mit ihren einzigartigen Tier- und Pflanzenarten vorstellen.
Ziel ist die Sensibilisierung für den unverzichtbaren Wert der Natur als Grundlage allen Lebens, unserer Gesellschaft, Kultur und unseres Wirtschaftssystems.
Bedroht durch die Biodiversitätskrise und die Klimakrise, braucht es ein breites Bewusstsein, um diese zu verlangsamen und zu bewältigen. In diesem Sinne vertreten wir die Interessen von Natur und Umwelt gemäß unserem gesetzlichen Auftrag in Salzburg. Wir rufen außerdem zur Unterstützung für die Natur auf und laden zu Lösungsfindungen ein, denn nur gemeinsam gelingt der notwendige sozioökonomische Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft. (lb)
„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ Albert Einstein
|
AUF LÖSUNGSSUCHE
|
Wie können wir gemeinsam eine lebenswerte Gesellschaft gestalten?
Zu diesem Thema erschien in Salzburg Anfang dieses Jahres das Buch „Perspektiven für eine lebenswerte Gesellschaft“ von Simon Ebner, Alois Halbmayr, Josef P. Mautner (Hrsg.).
„Das Buch versteht sich als Denkanstoß und Handlungsorientierung für Menschen, die aus christlicher Motivation heraus die durch die Krise geschärften gesellschaftlichen Herausforderungen annehmen und zu einer positiven Gestaltung der Zukunft beitragen wollen“ (Hrsg.).
Neben interessanten ökonomischen und sozialen Beiträgen beinhaltet der Band auch ein Kapitel über „Ökologie und Klimawandel“, das in Zusammenarbeit von Gishild Schaufler, Landesumweltanwältin und Kathrin Muttenthaler, Umweltreferentin der Erzdiözese Salzburg, entstanden ist.
Denn ein intakter Naturraum ist nicht nur für das ökologische Gleichgewicht auf der Erde wichtig, sondern auch für den sozialen Frieden unter den Menschen. Da dies sowohl die globale als auch lokale und regionale Ebene betrifft, muss auch hier im „kleinen“ Salzburg ein wesentlicher Beitrag zum Klima-, Natur- und Umweltschutz geleistet werden (Schaufler & Muttenthaler, 2021).
Die Natur muss gefühlt werden – Naturschutz als Maxime unseres Handelns
Der Naturschutz steckt in einer essenziellen Krise, Klimaerwärmung und Artensterben wandeln die Lebensgrundlagen auf der Erde immer schneller.
Die Ursachen dafür haben sich tief in unserem alltäglichen Leben manifestiert und liegen begründet in einem enormen pro-Kopf-Energieverbrauch, als Folge eines unökologischen Mobilitätskonzeptes, mit Millionen von privaten PKW, dem Bauwesen inklusive Straßen, Parkplätze und Wohnbauten, sowie einer Ernährung, die schädliche Landnutzungen in Kauf nimmt.
Weltweit steigt der Energieverbrauch immer noch weiter an. 2016 lag der Primärenergieverbrauch[1] in Österreich pro Kopf bei 3,82 Tonnen und damit doppelt so hoch wie im Weltdurchschnitt mit 1,79 Tonnen und etwa zehn Mal so hoch wie in Afrika mit 0,37 Tonnen[2].
Auf die Frage, die sich hier stellen mag, was jedem einzelnen Menschen zusteht, bleibt nur darauf hinzudeuten, dass der Umgang mit Energie und Ressourcen zu Verantwortung verpflichtet und immer noch viel mehr Bewusstsein nötig ist.
„Natur muss gefühlt werden“ erkannte schon vor 250 Jahren Alexander von Humboldt – Pionier des ökologischen Denkens, als Voraussetzung an, um zu begreifen, dass alles Leben, alle Naturphänomene in Relationalitäten zueinanderstehen und nichts getrennt voneinander existiert. Unser derzeitiger Energieverbrauch ist Zeugnis dieses geringen Bewusstseins und nimmt in Kauf, dass wir gerade die Lösung unseres Problems für immer zerstören.
Naturschutz muss deshalb zur obersten Maxime unseres Handelns werden! Wer dies begreifen will, der braucht nicht viel und ist jederzeit dazu eingeladen, die Natur zu erfahren.
Dabei sollte an folgende Energiespartipps gedacht werden: - Die gesündeste Fortbewegung ist Gehen.
- Eine nachhaltige Ernährung ist regional und saisonal.
- Ressourcen teilen (z.B. Wohnen, Mobilität, Gerätschaften) fördert das soziale Leben, die Gesundheit und führt zur Arbeitsteilung und Entlastung im Alltag.
- Wer Ressourcen reduziert und wiederverwendet, dem bleibt mehr Zeit die Natur zu erfahren.
(lb)
[2] British Petroleum (BP): Statistical Review of World Energy 2015; United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD): Online-Datenbank: UNCTADstat (Stand: August 2015)
|
|
|