Zur Werbung für "Technischen Schnee" - Warum er immer noch nicht "Natur pur" ist
Technischer Schnee ist auch 2022 trotz wiederholter Werbung immer noch "Kunstschnee" und nicht "Natur pur": Die Wahrheit!
Antwort auf die jährlich wiederkehrende Werbung des Netzwerks Winter, Technischer Schnee sei garantiert Natur pur und kein Kunstschnee, heuer bereits eine Woche früher, im SN-Lokalteil am 12.11.2022
LUA-Notizen 3/2022 veröffentlicht
+++ Editorial der Umweltanwältin + Kauf der Antheringer Au ist eine langfristige Investition in die Biodiversität + Revision gegen die Bewilligung des Kraftwerks Stegenwald + Internationaler Tag der Flüsse am 25.09.2022 – Bestätigung der Gültigkeit des Memorandums zur Salzach bei Stegenwald + UVP-G-Novelle – gemeinsame Stellungnahme der neun Umweltanwält*innen Österreichs + Green vs. Green Konflikt - Die Errichtung von Windkraftanlagen in Gebirgslagen und der Artenschutz + Über den Wert alter Bäume + Susanne Popp-Kohlweiss, MSc nimmt Abschied von der Landesumweltanwaltschaft + Neu im Team – Verena Gfrerer, MSc +++
Internationaler Tag der Flüsse am 25.09.2022 - Erinnerung an das Memorandum zur Salzach bei Stegenwald
Der Internationale Tag der Flüsse fällt heuer auf den 25. September und erinnert an die Wichtigkeit dieser unersetzlichen Lebensadern für den Menschen und seine Umwelt. Sie versorgen uns mit Wasser und Energie. Aber daneben sind sie auch selbst voller Leben. Naturnahe, dynamische und vernetzte...
Novellierungsentwurf zum UVP-G - Gemeinsame Stellungnahme aller LUAs Österreichs
Der UVP-G Novellierungsentwurf 2022 beinhaltet einerseits notwendige Anpassungen aufgrund anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur. Andererseits sind im Entwurf Verbesserungen hinsichtlich der Erfordernisse des Klimaschutzes sowie der Reduktion des...
Entwurf zum Raumordnungsgesetz - Begutachtung der LUA
In Österreich existieren bereits vielfach Auseinandersetzungen mit Kriterien, welche eine nutzungsverträgliche Lenkung von PV-Freiflächenanlagen zum Ziel haben. Aus Sicht der Landesumweltanwaltschaft ist es erforderlich derartige Kriterien für alle Freiland-PV-Anlagen verpflichtend festzulegen, um Konflikte mit bestehenden und angrenzenden Nutzungen zu vermeiden und PV-Freiflächen selbst zu Flächen mit ökologischem Nutzen (zB Erhöhung der Biodiversität) zu entwickeln.
Kraftwerk Stegenwald - Revision der LUA
Aufgrund der herausragenden Stellung des gegenständlichen Fluss-Abschnittes aufgrund der im Verfahren amtssachverständig festgestellten
- Einzigartigkeit in Bezug auf die letzte freie Fließstrecke der mittleren Salzach und
- der letzten verbleibenden natürlichen Gewässerstrecke zwischen den...
Entwurf zur Krebsarten-Managementverordnung - Begutachtung der LUA
Die betreffenden invasiven Arten, Kamberkrebs (Orconectes limosus), Marmorkrebs (Procambarus fallax) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) sind entweder bereits weit verbreitet in Mitteleuropa oder im Begriff sich auszubreiten (Chucholl & Dehus 2011). Flusskrebse können kurze Strecken an Land...
Entwurf mit dem das Nationalparkgesetz geändert wird - Begutachtung der LUA
Bisher sind Maßnahmen zur Abwehr von Katastrophen aus dem Anwendungsbereich des Salzburger Nationalparkgesetzes ausgenommen. Da es sich beim Nationalpark Hohe Tauern jedoch auch um ein Europaschutzgebiet handelt, dessen Schutzbestimmungen auch mit dem Nationalparkgesetz geregelt werden, ist diese bisherige Ausnahmebestimmung vom Geltungsbereich nicht EU-rechtskonform. Denn eine Naturverträglichkeitsprüfung ist nach den europarechtlichen Bestimmungen auch für Hochwasserschutzmaßnahmen, wie sie derzeit im Oberpinzgau geplant sind, durchzuführen. Aufgrund des Widerspruchs zum Unionsrecht hätte die Naturverträglichkeitsprüfung sowie ein Ausnahmeverfahren bisher in direkter Anwendung der FFH-Richtlinie durchgeführt werden müssen.
Mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung ist nun eine nationale Teil-Umsetzung dieser Bestimmungen der FFH-Richtlinie geplant. Dies wird von der LUA grundsätzlich befürwortet, ist aber weiterhin zu wenig weitreichend, da nach der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ohne Ausnahme sämtliche Pläne und Projekte der Prüfpflicht von Artikel 6 Abs 3 FFH-RL unterliegen.
Entwurf der Nationalpark-Schutzbestimmungen-verordnung - Begutachtung der LUA
Durch die geplante Verordnung zur Erlassung weitergehender Schutzbestimmungen im Nationalpark Hohe Tauern zur weiteren Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie wird die grundsätzliche Bewilligungspflicht für forstliche Nutzungen in den FFH-Lebensraumtypen eingeführt. Die darin vorgesehenen Ausnahmebestimmungen für Einzelstammnutzungen der Grauerlenwälder, sowie gruppen- und femelartige Nutzungen für die bodensauren Fichten- und die Zirbenwälder sind aber viel zu weitreichend, um den EU-rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Durch die Einführung einer "Bagatellschwelle" von 2000 m² der bewilligungsfreien femelartigen Nutzung von Zirben ohne Einzelfall- und Kumulierungsprüfung ist eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Grundeigentümer bzw. Nutzer aber möglich, sodass es in Summe zu Eingriffen auf deutlich größerer Fläche und zu einer sukzessiven Verschlechterung kommen kann. Auch ein nachgeschaltetes Monitoring ist aber nicht geeignet, dem EU-rechtlich gebotenen Vorsorgeprinzip nachzukommen. Weil mit dem vorliegenden Entwurf die Unionsrechtswidrigkeit nicht beseitigt werden kann, spricht sich die LUA für eine Überarbeitung desselben aus.
Verordnungsentwurf zu Fischotter-Maßnahmengebieten - Begutachtung der LUA
Die Maßnahmengebietsverordnung Fischotter 2022-2024 steht im Widerspruch zu den Bestimmungen der FFH-Richtlinie. Die Bedingungen der Ausnahmeregelung des Artikel 16 FFH-RL bzw. des Jagdgesetzes sind nicht erfüllt. Weder ist das Ausnahmekriterium des ernsten Schadens nachvollziehbar dargestellt noch wird das Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung schlüssig nachgewiesen. Es ist nicht gewährleistet, dass die Entnahmen zu keiner Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustandes führen. Der Erhaltungszustand des Fischotters in der alpinen Region Österreichs ist nach wie vor ungünstig, die geplante Freigabe daher nicht zulässig. Für Fischotter deren Revier zumindest teilweise im Europaschutzgebiet Salzachauen gelegen sein kann, ist eine Naturverträglichkeitsprüfung nach dem Naturschutzgesetz erforderlich. Durch die rechtliche Abhandlung der artenschutzrechtlichen Ausnahme beim Fischotter über die Maßnahmengebietsverordnung Fischotter 2022-2024 entfällt jede Einzelfallprüfung und werden die Rechte von NGOs ausgeschaltet, die sich lediglich zur Verordnung äußern dürfen, denen aber das Recht einer Beschwerde gegen einen Ausnahmebescheid genommen wird. Damit wird auch gegen die Aarhus-Konvention verstoßen.
LUA-Notizen 2/2022 veröffentlicht
+++ Editorial der Umweltanwältin + Langzeit-Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener tritt in den Ruhestand + LUA-Treffen in Strobl im Mai 2022 + Radweg Werfen Tenneck - Warum ein Radweg nicht unbedingt nachhaltig ist + ÖBf-Forstweg in Saalfelden + Wege aus der Artenvielfalt: Grün kaputt & Gärten des Grauens +++
Umweltanwaltschaften: Biodiversität darf nicht auf dem Altar der Energiewende geopfert werden
Tagung der österreichischen Landesumweltanwaltschaften
Am 19. und 20. Mai 2022 fand der halbjährliche Erfahrungsaustausch der Umweltanwaltschaften der Bundesländer in Salzburg, in Strobl am Wolfgangsee statt. Schwerpunktthemen waren Artenschutz und Schutz der biologischen Vielfalt.
LUA-Notizen 1/2022 veröffentlicht
+++ Editorial der Umweltanwältin + Mönchsberggarage: Kommentierung der jüngsten Entwicklungen + Windrad ist nicht gleich Windrad + Folgen der veralteten Biotopkartierung + Warum wir Hecken brauchen – Über bedrohte Landschaftselemente + Ein Pool für jeden Garten? + Über die Unsitte des kurzgeschorenen Rasens und den Benefit der Artenkenntnis + Flutlicht-Vortrag im Sportstättenausschuss + Neu im Team – Ursula Jaros, MA. rer. nat. +++
Stellenangebot bei der Landesumweltanwaltschaft Salzburg im Fachbereich Zoologie/Ökologie
Stellenangebot im Fachbereich Zoologie/Ökologie, ab 1. August 2022, Beschäftigungsausmaß von 25 bis 37,5 Wochenstunden
PRESSEMITTEILUNG Mönchsberggarage: LUA erhebt Revision
Gegen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg im Naturschutzverfahren zur Bewilligung der Erweiterung der Mönchsberggarage hat die Salzburger Landesumweltanwaltschaft am 28.02.2022 das Rechtsmittel der außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt.