LUA-Notizen 1/2019
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LUA-Notizen

LUA-Notizen 1/2019

In diesem Newsletter

■ Editorial der Umweltanwältin

■ Grundsätzliche Klarstellungen des LVwG zu Natura 2000 im Nationalpark Hohe Tauern

■ Wenn Insekten nicht mehr brummen, die Wiesen verstummen …

■ Schneedepot auf der Resterhöhe

■ Alles Gute für Maria Liebrecht MSc!

■ Kurzmeldungen

Editorial der Umweltanwältin

Gishild Schaufler
Foto: © Gishild Schaufler

Nach mehreren Jahren Erfahrung als Mitarbeiterin bei der LUA, wurde ich mit April 2019 für die Dauer von 5 Jahren zur neuen Umweltanwältin bestellt. In der Absicht mit meinen Möglichkeiten als Leiterin der LUA mein Bestes zu geben und dankbar, ein äußerst qualifiziertes Team zu übernehmen, mit dem ich gemeinsam den aktuellen Herausforderungen begegnen kann, nahm ich die neue große Verantwortung sehr gerne an.

Ich bin glücklich über die sinnvolle Aufgabe, bei der ich meine unterschiedlichen Interessen und Ausbildungen vereinen und für die Allgemeinheit nutzen kann. Mit meinem Team möchte ich der Natur in den Verwaltungsverfahren weiterhin eine hörbare Stimme verleihen, in dem Wissen, dass es nicht leicht ist, weil es viele andere berechtigte Anliegen gibt. Um irreparable Schäden an Umwelt und Natur zu vermeiden, ist es aber umso wichtiger, langfristige und ganzheitliche Sichtweisen einzubringen und als Umweltgewissen in der Entscheidungsfindung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage einzutreten.

Gegenseitige Wertschätzung und Verständnis sind zur Zielerreichung unverzichtbar. Deshalb möchte ich die Anliegen anderer hören und im Gespräch bleiben, mich mit den unterschiedlichen Themen auseinandersetzen um sie zu verstehen, aber auch unser Fachwissen weiterhin einbringen und erläutern, Missverständnisse aufklären und dabei unseren gesetzlichen Auftrag gewissenhaft erfüllen. Über die Kernaufgaben hinaus, finde ich es wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit zu verstärken, um abseits von Verfahren Bewusstsein für unsere Anliegen zu schaffen.
Die aktuellen Herausforderungen ergeben sich aufgrund des immer weiter steigenden Nutzungsdruckes auf Umwelt, Natur, Raum und Landschaft, in Bezug auf den Klimawandel und das Artensterben. Nicht nur als Juristin und Naturwissenschafterin, sondern auch als Mutter ist es mir wichtig, unseren Kindern und allen künftigen Generationen eine funktionierende natürliche Lebensgrundlage zu hinterlassen.

In dieser ersten Ausgabe der LUA-Notizen während meiner neuen Funktion möchte ich mich auch noch einmal ganz offiziell bei meinem Stellvertreter, meinem Vorgänger, unserer erfahrensten Sachverständigen und bei den weiteren Kolleginnen sowie bei allen Personen bedanken, die mich während der nervenaufreibenden Bewerbungsphase so ausdauernd unterstützt, mir ihr Vertrauen geschenkt und sich mit mir über meine Bestellung gefreut haben!
Ganz vielen lieben Dank dafür!

Gishild Schaufler

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Grundsätzliche Klarstellungen des LVwG zu Natura 2000 im Nationalpark Hohe Tauern

In einem Verfahren zu einem Wegeprojekt im Nationalpark Hohe Tauern, welcher gleichzeitig als Europaschutzgebiet nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie ausgewiesen ist, hatte die LUA Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben, weil von der projektierten Wegtrasse geschützte, nach der Roten Liste stark gefährdete und deshalb nach der FFH-Richtlinie prioritäre Magerwiesen im Ausmaß von fast 5000 m² zerstört worden wären.

Die Nationalparkbehörde argumentierte mit den Bestimmungen des Nationalparkgesetzes, wonach in der Außenzone eine Bewilligung von Wegen grundsätzlich möglich wäre. Aufgrund des großflächigen Vorkommens des vom Wegprojekt betroffenen prioritären Lebensraumtypus im Nationalpark werde keine Beeinträchtigung des Europaschutzgebietes gesehen, weil große Flächen weiterhin erhalten blieben, so der Grundtenor der Begründung der Behörde. Der Eingriff sei im Vergleich zum Bestand im Schutzgebiet kleinflächig.

Dagegen wandte sich die Beschwerde mit der Begründung, dass diese seltenen Magerwiesen gerade deshalb im Europaschutzgebiet geschützt seien, weil sie im Flachland und auf den bewirtschafteten Talböden des Landes Salzburg bereits weitgehend ausgestorben sind. Nach den europäischen Schutzbestimmungen sind diese Magerwiesen daher in ihrer Substanz zu erhalten und jeder Verlust ist zu vermeiden.

Die LUA stützte sich in ihrer Begründung auf die ständige und in den letzten Jahren weitgehend konkretisierte Rechtsprechung des EuGH und die darauf aufbauende deutsche Fachkonvention von Lambrecht & Trautner (2007), welche bereits im Europaschutzgebiet Kalkhochalpen vom LVwG (LVwG-1/145/8-2015) als taugliche Grundlage zur Bestimmung nicht genehmigungsfähiger Auswirkungen von Vorhaben auf Europaschutzgebiete anerkannt wurde. Die Vorgangsweise des LVwG wurde in der Folge auch vom VwGH (Ro 2015/10/0039) bestätigt, der außerdem auch feststellte, dass eine Kleinflächigkeit des Eingriffs (im Vergleich zum Gesamtvorkommen im Schutzgebiet) oder eine randliche Lage im Schutzgebiet keine Beurteilungskriterien darstellen.

Grundsätzlich sehen die strengen Regelungen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie gar keine Möglichkeit vor „Bagatelleingriffe“ ohne Verträglichkeitsprüfung (samt Nachweis öffentlicher Interessen und Ausgleichsmaßnahmen) zuzulassen. Die Rsp des EuGH ist diesbezüglich in letzter Zeit noch klarer geworden. Lambrecht & Trautner (2007) sehen hingegen zumindest Minimaleingriffe als zulässig an und legen dafür Schwellenwerte fest. Wie lange diese Praxis noch vor dem EuGH hält, ist fraglich.

Im Falle der Weganlage im Europaschutzgebiet Nationalpark Hohe Tauern war aber auch dieser Bagatellschwellenwert (2500 m²) nach Lambrecht & Trautner um das Doppelte überschritten. Seitens des Gerichtes (LVwG 405-1/345/1/17-2019) musste daher nach Befassung mehrerer Naturschutzsachverständiger des Landes und der LUA festgestellt werden, dass die Vernichtung von 5000 m² FFH-geschützter Magerwiesen nicht mit den Schutzbestimmungen des Europaschutzgebietes vereinbar ist. Die schriftliche Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses ist noch in Ausarbeitung. Die Nationalparkverwaltung hat aufgrund der Klarheit der Rechtslage ausdrücklich auf ein weiteres Rechtsmittel verzichtet.

Als Fazit verbleibt damit auch für die Bestimmungen des Nationalparkgesetzes, dass die europäischen Schutzbestimmungen zugunsten des Europaschutzgebietes, egal ob in der Kernzone oder auch in der Außenzone des Nationalparks, voll durchschlagen und überall dort zu beachten sind, wo Tiere und Lebensraumtypen nach FFH- und Vogelschutz-Richtlinie betroffen sind. Diese Klarstellung war auch wichtig für den weiteren Vollzug des Nationalparkgesetzes und findet erfreulich bereits positive Anwendung in nachfolgenden Verfahren. (mp)

Literatur:

LAMBRECHT, H. & TRAUTNER, J. (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFHVP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen, Schlussstand Juni 2007. – FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz - FKZ 804 82 004 [unter Mitarb. von K. KOCKELKE, R. STEINER, R. BRINKMANN, D. BERNOTAT, E. GASSNER & G. KAULE]. – Hannover, Filderstadt.

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Wenn Insekten nicht mehr brummen, die Wiesen verstummen …

Blumenwiese
Blumenwiese

Die Renaturierung von anthropogen degradierten Ökosystemen ist weltweit zu einer der größten Herausforderungen unserer Generationen geworden. Angesichts des dramatischen Insektenschwundes der letzten Jahrzehnte sowie des Rückgangs extensiv genutzter oder noch naturnaher Flächen, drohen Vernetzungen von Ökosystemen zusammenzubrechen. In einigen Provinzen Chinas, wie beispielsweise in der Region Szechuan, ist dies bereits in einem fortgeschrittenen Stadium eingetreten. Es gibt keine Bestäuber mehr, auch gibt es keine Wanderimker. Die Vorstellung, dass dort bereits durch Menschen mit Büscheln aus Entenfedern Pollen von Blüte zu Blüte übertragen werden müssen, ist längst nicht mehr fremd.

Hauptursache für den Rückgang der Biodiversität ist laut Weltbiodiversitätsrat die zunehmende Intensität der konventionellen Land- und Forstwirtschaft, auch in ganz Europa. Darunter fallen unter anderem der Einsatz von Agrarchemikalien, Flächenverbrauch, Bewirtschaftung mit Monokulturen und die damit verbundene Vernichtung von Lebensräumen (Volker & Hutter, 2018). Trotz zahlreicher Studien, die bereits schockierende und alarmierende Zahlen aufzeigen und ein sofortiges und schnelles Handeln erfordern, wird der Ernstfall der Lage immer noch verkannt.

Während in Bayern mehr als 1,7 Millionen Menschen ein Volksbegehren für mehr Umwelt- und Artenschutz unterschrieben, wird in Salzburg darüber diskutiert, den Schutz von Mager- und Trockenstandorten aufzuweichen. Diese stellen jedoch eine unverzichtbare Nahrungs- und Habitatgrundlage für zahlreiche Insektenarten dar. Blütenreiche Magerstandorte sind im Bundesland Salzburg seit 25 Jahren gesetzlich geschützt. Gerade in der nun kritischen Zeit für Insekten und zumal nicht bekannt ist, welche Bausteine des Turms das System tatsächlich zum Kollabieren bringen, ist eine derartige Schutzaufweichung dieser Lebensräume unvorstellbar und fachlich nicht begründbar. Gerade jetzt darf es keinen gesetzlichen Rückschritt für unsere Magerstandorte geben. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf.

Eine Integration von Naturschutz in die land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die Schaffung von Pufferflächen um Schutzgebiete und Gewässer, eine Anreicherung mit insektenrelevanten Strukturen (Totholz, Felsblöcke etc.) und die Wiederherstellung nährstoffarmer, lichter Lebensräume (Stadlmann & Adelmann, 2019) sind von größter Bedeutung und durch strategische Naturschutzmaßnahmen umzusetzen. Absolute Grundlage ist jedoch der gesetzliche Schutz dieser Lebensräume!  (ml)

Bildbeschreibung:

Das Foto zeigt eine blütenreiche Magerwiese. Verschiedenste Falterarten suchen diesen Lebensraum auf, weil diese häufig mit den Pflanzen in einer Symbiose leben. Die Insekten bestäuben die Pflanze, dafür stellt die Pflanze den Insekten Nahrung zur Verfügung. Darunter gibt es unter den Insekten aber zahlreiche Spezialisten, d.h. diese Arten können nicht jede x-beliebige Pflanze fressen, sondern ernähren sich von bestimmten Pflanzenarten, wie z.B. die Raupen vom Thymian-Ameisenbläuling vom Thymian, welcher eine typische Art der Trocken- und Magerstandorte ist (Maria Liebrecht, 2017).

Literatur:

VOLKER, A. & HUTTER, C., P. (2018): Das Verstummen der Natur: Das unheimliche Verschwinden der Insekten, Vögel, Pflanzen – und wie wir es noch aufhalten können. Verlag Ludwig. 336 Seiten.

STADLMANN, D. & ADELMANN, W. (2019): Insektensterben: Dramatische Ergebnisse erfordern schnelles Handeln – Ein Tagungsrückblick. – ANLiegen Natur 41(1): online preview, 8 Seiten.

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Schneedepot auf der Resterhöhe

Schneedepot Resterhöhe
Schneedepot Resterhöhe

Die Bergbahn AG Kitzbühel betreibt auf der Resterhöhe in der Gemeinde Mittersill ein sogenanntes Schneedepot. Darunter versteht man die Konservierung von zusammengeschobenem Altschnee auf Pistenflächen. Ziel ist es, mit dem konservierten Altschnee möglichst früh im Jahr das Schifahren zu ermöglichen, womit das Depot Teil einer Beschneiungsanlage ist. 2018 wurde die Schisaison bereits am 13. Oktober eröffnet, was zu kontroversiellen Diskussionen in der Öffentlichkeit führte.

Die benötigte Fläche liegt auf 1.800 m Seehöhe und das Ausmaß beträgt etwa 4.500 m² bei Ausdehnungen von 100 m Länge, 40 m Breite, 8 m Höhe und einem Volumen von ca 25.000 m³ Schnee. Die Betreiber schlugen vor, um einen dauerhaften Entzug der Fläche aus dem Naturhaushalt zu vermeiden, das Schneedepot auf zwei abwechselnd beanspruchte Flächen zu verteilen.

Für die LUA war nach einem Lokalaugenschein klar, dass die Nutzung und darauffolgende Rekultivierung einer Alpsfläche auf etwa 1.800 m Seehöhe für lediglich eine Sommersaison und dies permanent, ein sinnloser Aufwand wäre. Mit dieser Vorgehensweise könnte weder eine nutzbare Weidefläche noch eine almtypische Vegetation erhalten werden. Daher schlugen wir vor, eine derzeit mit groben Schroppen befestigte Pistenfläche dauerhaft zu nutzen und die dadurch der Natur entzogene Fläche über eine Ausgleichsmaßnahme zu kompensieren.

Konkret wurde ein etwa 30.000 m² großes Übergangsmoor gerettet, das unmittelbar neben der Beschneiungsanlage liegt und durch Drainagen auszutrocknen drohte. Die Entwässerungsgräben wurden verschlossen, angrenzdende Flächen von der Beweidung ausgezäunt und, im Fall einer Verbuschung, wird die Fläche gemäht. Damit wird wieder eine hohe Wertigkeit der bereits selten gewordenen und deshalb geschützten Moorfläche auf Dauer gesichert.

Was im Naturschutzverfahren nicht geklärt werden kann ist die Frage der Sinnhaftigkeit des Aufwands für einen derart frühen Saisonstart. Dieser Diskussion wird sich das Unternehmen angesichts der steigenden Sensibilisierung und Klimakritik der Bevölkerung wohl jährlich neu stellen müssen. (ww, mp)

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Alles Gute für Maria Liebrecht MSc!

Maria Liebrecht, MSc
Maria Liebrecht, MSc

Ein Jahr ist schneller vorbei als man denkt! So lange bzw so kurz hat uns Maria Liebrecht MSc als Karenzvertretung begleitet und das Team der LUA in Fragen der Vegetationsökologie tatkräftig unterstützt. Die "Hüterin des Grünen Besenmooses" hat sich in dieser Zeit auch dem Schutz der Blumenwiesen und dem damit im Zusammenhang stehenden Insekten- und Artensterben intensiv gewidmet und sich Gedanken darüber gemacht, wie man noch mehr Rückhalt aus der Bevölkerung dafür erlangen könnte. In den Naturschutzverfahren konnte Maria Liebrecht als Sachverständige und Partei wertvolle Erfahrungen sammeln, die ihr vielleicht für die Zukunft ein wichtiger Türöffner waren. Dass Sie nun nahtlos ab Juli eine für Sie maßgeschneiderte Stelle in Ihrer Heimat bekommen hat, spricht für Sie.

Liebe Maria, das Team der LUA sagt Danke für die gemeinsame Zeit und wünscht Dir alles Liebe und Gute auf Deinem weiteren Lebensweg!

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Kurzmeldungen

  • Österreichische Baumkonvention
  • Mönchsberggarage beim BVwG
  • 380 kV Salzburgleitung VwGH Revision
  • UVP ÖBB Köstendorf-Salzburg
  • Schiverbindung Schmitten-Viehhofen UVP-pflichtig?

Tagung Österreichische Baumkonvention

Im März 2019 fand eine Fachtagung mit dem Thema „Auf dem Weg zu einer Österreichischen Baumkonvention“ im Festsaal im Schloss Linz, statt. Die Tagung wurde im Rahmen der Plattform der Österreichischen Baumkonvention abgehalten und der Inhalt wurde mit Vorträgen und Diskussionsrunden unter Teilnahme verschiedener Institutionen diskutiert. Bäume und Wälder haben einen umfassenden und gesamtgesellschaftlichen Wert und spielen in Hinblick auf Biodiversität, Klima, Holzproduktion, Erholung und Tourismus eine wesentliche Rolle. Die derzeitige Judikatur zu den Haftungsbestimmungen des ABGB und des Forstgesetztes ist uneinheitlich und zeigt immer strengere Haftungsmaßstäbe für die Baumhalter bzw. Waldeigentümer. Das hat zur Folge, dass Bäume zunehmend zurückgeschnitten oder frühzeitig gefällt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen sowie die Risiken für die Verantwortlichen zu vermindern. In der Tagung wurde der Schwerpunkt auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen gelegt und alle weiteren Aspekte diskutiert, die einer gesetzlichen Änderung bedürfen. (ml)

Mönchsberggarage beim BVwG

Im UVP-Feststellungsverfahren über die geplante Erweiterung der Mönchsberggarage hat die UVP-Behörde des Landes neuerlich entschieden, dass keine UVP erforderlich sei. Aus rechtlicher Sicht weiterhin ungeklärt ist dabei die Frage, welche Anzahl an tatsächlich neu errichteten Parkplätzen als zusätzliche Luftbelastung berücksichtigt werden müssen. Die Garage soll nämlich um 657 Parkplätze erweitert werden. Tatsächlich wurden aber nur rund 450 Parkplätze als zusätzliche Luftbelastung berücksichtigt: rund 200 Stellplätze gingen laut Parkgaragengesellschaft in der Vergangenheit verloren, weil die Autos breiter wurden und die Stellplätze ebenfalls breiter markiert werden mussten. Bereits der VwGH bemängelte in einer vorhergehenden Entscheidung diese Art der Berechnung. Letztendlich hängt an dieser Frage die Entscheidung, ob ein UVP-Verfahren durchgeführt werden muss. Die Stadt Salzburg ist nach dem UVP-Gesetz aufgrund der hinlänglich bekannten hohen Verkehrsbelastung und Grenzwertüberschreitungen als „Belastetes Gebiet Luft“ ausgewiesen. Eine zusätzliche Erhöhung von Luftschadstoffen im Zentrum der Stadt erfordert eine umfassende Prüfung und Beteiligung jener, die es betrifft: die Bürger. Ebenfalls Beschwerde erhoben haben daher eine Bürgerinitiative und der Naturschutzbund. (mp) 

380 kV Salzburgleitung - Revision an den VwGH

Im Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht um die 380 kV Salzburgleitung hat das Gericht die Umweltverträglichkeit des Vorhabens festgestellt. Allerdings enthalten sowohl die naturschutzfachliche Bearbeitung des Sachverhaltes als auch die rechtliche Würdigung des Erkenntnisses dermaßen vielfältige und der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie sowie der Rechtsprechung des EuGH widersprechende Ergebnisse, weshalb von der LUA für den Bereich des Natur- und Artenschutzes eine umfassende Revision an den VwGH erhoben wurde. (mp)

UVP-Verfahren ÖBB-HL-Strecke Köstendorf-Salzburg

Für die Neuerrichtung der Bahnstrecke zwischen Salzburg und Köstendorf wurden erst die Einreichunterlagen aufgelegt und seitens der LUA eine Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitserklärung abgegeben. Neben dem Fehlen einer naturschutzfachlichen Abarbeitung zu allen betroffenen Tier- und Pflanzenarten, wurde auch bemängelt, dass die von den ÖBB angestrebte Grundsatzgenehmigung, ohne sofortige Prüfung aller relevanten Umweltauswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt, eine erhebliche Rechtsunsicherheit für das Vorhaben mit sich bringt, weshalb einer sofortigen umfassenden UVP dringend der Vorzug zu geben wäre. (mp)

Schiverbindung Schmitten-Viehhofen UVP-pflichtig?

Zu der derzeit in Bau befindlichen Schiverbindung hat die LUA einen UVP-Feststellungsantrag eingebracht. Dieser war notwendig geworden, da im Zusammenhang mit der am Bergrücken zusammentreffenden Erweiterung „Hochsonnberg“ niemals die kumulierenden Auswirkungen beider Vorhaben geprüft worden waren. (mp)

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