UVP-Pflicht für Flughafen Salzburg!
Umweltsenat beurteilt Auswirkungen als potentiell erheblich
Am Donnerstag den 26.02.2009 hat in Wien der Umweltsenat als zweite Instanz über den vor 3 Jahren gestellten Feststellungsantrag der LUA Salzburg, ob der Ausbau des Flughafens Salzburg einer UVP zu unterziehen ist, endgültig abgesprochen.
Das Gesetz sieht für diese Entscheidung gerade einmal 6 Wochen vor. Grund für die Verfahrensverzögerung war in erster Linie die falsche Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie in nationales Recht.
Durch ein aufwendiges, mit vielen Detail-Gutachten zu den Themen Luftfahrt, Verkehr, Luft- und Lärmbelastung geprägtes Verfahren konnte letztendlich aber nachgewiesen werden, "dass in den Bereichen Lärm und Luft die Auswirkungen des Flugverkehrs die Erheblichkeitsschwelle erreichen können - nichts anderes sei in diesem Verfahren zu prüfen gewesen", so der Umweltsenat sinngemäß bei der Verkündung des mündlichen Bescheids.
Rückfragen an: Markus Pointinger