UVP-Bescheid A1 Halbanschlussstelle Hagenau zugestellt

 Markus Pointinger  |  

BMVIT stellt Bescheide direkt zu - Verkürzung der Fristen

Am 28.01.2013 ging bei der LUA der UVP-Bescheid zur Halbanschlussstelle Hagenau per Post ein. Da die bisherigen Zustellungen im Großverfahren jeweils durch Edikt in Tageszeitungen erfolgten und erst jeweils nach 2 Wochen als zugestellt galten, wodurch Fristen erst nach 2 Wochen zu laufen begannen, hat die LUA zur abweichenden Zustellpraxis beim UVP-Bescheid nachgefragt. Laut Auskunft des BMVIT ist eine ediktale Zustellung des Bescheides aktuell nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen. (Anm.: Laut AVG handelt es sich dabei um eine "kann"-Bestimmung).

WICHTIGER HINWEIS: Aufgrund der nunmehr erfolgten persönlichen Zustellung des UVP-Bescheides, beginnt die Frist für eine allfällige Bescheidbeschwerde an den VwGH sofort zu laufen. Die Beschwerdefrist beträgt 6 Wochen!

Daran ändert auch die Kundmachung des BMVIT vom 18.01.2013 nichts. Auch die in der Kundmachung angeführte öffentliche Auflage durch 8 Wochen ist lediglich eine Publizitätsbestimmung und hat keine zustellrechtliche Bedeutung! Die Beschwerdefrist läuft daher trotzdem 6 Wochen ab persönlicher Zustellung!

Quelle der Dokumente:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/autostrasse/a1/verfahren/hagenau/index.html

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