Umweltsenat: Keine UVP-Pflicht für HWK
Markus Pointinger |
Geplanter Diabasabbau braucht trotz Landschaftsschutzgebiet keine UVP
Am 26. Jänner 2004 hat der Umweltsenat als zweite und letzte Instanz gemäß § 3 Abs. 7 UVP-G festgestellt, dass sich das Hartsteinwerk Kitzbühel GmbH (HWK) für den geplanten Diabasabbau in Maishofen keiner UVP unterziehen muss (US 9A/2003/19-30). Obwohl der 7,7 ha große Steinbruch mitten im Landschaftsschutzgebiet Lahntal geplant ist, sah der Umweltsenat in dem Vorhaben keine wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Erholungswertes. Leider besteht für die Landesumweltanwaltschaft im UVP-Feststellungsverfahren keine Möglichkeit, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Bescheid des Umwelsenates zu erheben.