Umweltanwaltschaften: Biodiversität darf nicht auf dem Altar der Energiewende geopfert werden
Tagung der österreichischen Landesumweltanwaltschaften
Am 19. und 20. Mai 2022 fand der halbjährliche Erfahrungsaustausch der Umweltanwaltschaften der Bundesländer in Salzburg, in Strobl am Wolfgangsee statt. Schwerpunktthemen waren Artenschutz und Schutz der biologischen Vielfalt.
Tagung der österreichischen Landesumweltanwaltschaften
Am 19. und 20. Mai 2022 fand der halbjährliche Erfahrungsaustausch der Umweltanwaltschaften der Bundesländer in Salzburg, in Strobl am Wolfgangsee statt. Schwerpunktthemen waren Artenschutz und Schutz der biologischen Vielfalt.
Sorge bereiten den Umweltanwaltschaften die aktuellen Diskussionen im Bereich Klimaschutz und Energie, insbesondere die jüngsten Empfehlungen der EU-Kommission zum Plan REPowerEU. Dieser beinhaltet eine faktische Aushebelung von zwingenden Natur- und Artenschutz-Bestimmungen.
Die Umweltanwält*innen stehen hinter den ambitionierten Zielen des Klimaschutzes auf europäischer Ebene, fordern jedoch das längst überfällige Klimaschutz- und Energieeffizienzgesetz in Österreich ein.
Die Reduktion des Energiebedarfs muss vor dem Verbrauch der letzten Landschafts- und Naturressourcen stehen. Ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien darf nur naturverträglich und unter Einhaltung der bereits bestehenden EU-Richtlinien zum Artenschutz erfolgen. Rechtsstaatlichkeit ist auch für Natur und Umwelt unverzichtbar.
Die aktuellen Berichte des Welt- und des österreichischen Biodiversitätsrats fallen unverändert verheerend aus. Der Zusammenbruch der biologischen Vielfalt und der Leistungen der Ökosysteme hat auch weitreichende Folgen für uns Menschen. In Österreich beschleunigen vor allem die Intensivierung der Landnutzung und die Bodenversiegelung den Verlust von Biodiversität.
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Photovoltaik verstärken noch zusätzlich den Druck auf natürliche Lebensräume, Agrarflächen und unverbaute Landschaften. Das Ziel, versiegelte Flächen für die notwendige Produktion alternativer Energien heranzuziehen, wird damit verfehlt. Auch in der Windkraftdiskussion dürfen berechtigte Anliegen des Arten- und Landschaftsschutzes nicht übergangen werden.
Klimaschutz und der Erhalt der biologischen Vielfalt sind zwei Seiten ein und derselben Medaille und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Die Österreichischen Landesumweltanwaltschaften
Rückfragen bitte an: Gishild Schaufler, Tel: +43 662 629805-0