Umweltanwalt fordert von Mayr-Melnhof ein Ende der Blockade um Natura 2000

 Markus Pointinger  |  

LUA-Presse vom 08.02.2018

NATURA 2000 GEBIET SALZACHAUEN ENDLICH VERGRÖSSERN UND VERORDNEN!

Das Artensterben in der Mayr-Melnhof-Au schreitet voran

Umweltanwaltschaft erstattet Anzeige bei der EU-Kommission

Salzburg ist stolz auf sein Europaschutzgebiet Salzachauen! Viel Gutes ist in den letzten Jahren geschehen, um den dringend erforderlichen Schutz auch hoffentlich bald und endlich umsetzen zu können. Die Zeit dafür drängt! Doch warum so langsam und erst jetzt?

Seit 2002 ist das Schutzgebiet an die EU gemeldet. Doch bis heute ist es nicht gelungen das Gebiet durch Verordnung auszuweisen! Ein geschütztes Provisorium also. Ein Hauptgrund ist, dass das Land nichts ohne Zustimmung der Grundeigentümer unternimmt. Rechtlich nötig wäre das nicht. Es entzieht der Regierung jedenfalls ihre Handlungsfähigkeit, wie sich nun herausstellt.

Während das Land Salzburg im Jahr 2016 eine Fläche von 127 ha Auwald von Franz-Josef Auersperg-Trautson erwerben konnte, scheitert eine Ausweisung als Schutzgebiet weiterhin an der „fehlenden Einigung“ mit dem Großgrundbesitzer Maximilian Mayr-Melnhof. Es geht wohl ums Geld. 

Dass dieser kein sonderliches Interesse an Natur- und Artenschutz zeigt, wurde bereits in der gestrigen Pressemitteilung eindrücklich dargestellt. Mayr-Melnhof hat auf einer Waldfläche, die er als Gewerbefläche an den Holz-Industriellen Pölzleitner veräußern möchte, im Lauf der Jahre alle artenschutzrechtlichen Hindernisse mit dem Bagger aus dem Weg geräumt.

Diese Flächen knapp außerhalb des Europaschutzgebietes Salzachauen sowie den angrenzenden Haunsberg hat aber die EU-Kommission im laufenden Mahnverfahren gegen die Republik Österreich als zusätzliche Schutzgebietsfläche eingefordert: unter anderem werden diese Flächen benötigt, um dem „Kammmolch“ das Überleben sichern zu können. Das Land Salzburg ist also gefordert zusätzliche Flächen auszuweisen. Dafür besteht auch dringendster Handlungsbedarf:

Erst jüngst hat das Land Salzburg nämlich selbst nach einer von ihr in Auftrag gegebenen Studie festgestellt, dass der in den Salzachauen ursprünglich vorgekommene und an die EU gemeldete Kammmolch dort nun als „ausgestorben“ gilt! Die Gründe für das Verschwinden dieser Art im Schutzgebiet sind laut Studie unter anderen: 

  • Devastierung der Lebensräume im Großteil der Antheringer Au durch das Wildschweingatter von Herrn Mayr-Melnhof
  • Fehlende Verbindung (Isolation) zu den Populationen am Haunsberg

Das Land Salzburg weiß schon lange davon, dass eine Anbindung des Schutzgebietes an den Haunsberg die einzige Möglichkeit ist, den Kammmolch im Schutzgebiet zu retten. Schon 2008 und zuletzt im Managementplan des Europaschutzgebietes Salzachauen 2014 hat die Naturschutzabteilung Festlegungen getroffen, dass diese Flächen angebunden werden sollen. Genau dort, wo die Abfallbehandlungsanlage Pölzleitner entstehen soll.

Doch im Genehmigungsverfahren um diese Abfallbehandlungsanlage auf Mayr-Melnhof-Grund hat der amtliche Naturschutz davon nichts gesagt, ja sogar gegen die eigenen Zielsetzungen gehandelt. Ist man von Grundeigentümern abhängig, darf man es sich nicht mit ihnen verscherzen?

„Diese Blockadepolitik eines Grundeigentümers muss ein Ende haben!“ so Umweltanwalt Dr. Wiener. „Auf der einen Seite droht die EU mit einer Klage wegen zu geringer Ausweisungen. Auf der anderen Seite vernichtet Mayr-Melnhof Lebensstätten geschützter Fledermäuse und Kammmolche und verwüstet mit seinem Jagdgatter das Europaschutzgebiet, während das Land  in Erwartung seiner Zustimmung zur Ausweisung als Europaschutzgebiet zuschaut. Dem werden wir nicht länger zusehen und den Sachverhalt der EU-Kommission melden. Ich fordere Herrn Mayr-Melnhof auf sein Jagdgatter unverzüglich aufzulassen und einer Ausweisung des Europaschutzgebietes bis hinauf auf den Haunsberg endlich zuzustimmen!“

Noch ein Nachsatz zu den Aussagen der Herren Diehl (Mayr-Melnhof) und Pölzleitner in den heutigen SN, die Behörden hätten dem Projekt längst zugestimmt, die Umweltanwaltschaft „verzögere“, „spiele auf Zeit“, die Auflagen seien „so hoch“ und die LUA „nutze das Recht so aus, dass es Unrecht werde“:

Niemand im Land Salzburg hat dieses Projekt jemals aktiv unterstützt. Die Behörde der Landesregierung hat sogar ein öffentliches Interesse an dieser Abfallbehandlungsanlage explizit ausgeschlossen. Der Antragsteller nutzte 2009 ein gesetzlich offenes Fenster für seinen Antrag aus, der laut Behörde, zwei Wochen später gestellt, wegen einer Novelle des Raumordnungsgesetzes zu versagen gewesen wäre. Die Abfallbehandlung von vergiftetem Altholz durch einen Seveso II-Betrieb* gehört nicht an den Rand eines Europaschutzgebietes und nicht in ein von der EU eingemahntes faktisches Natura-2000-Gebiet, nur weil das Grünland billiger ist als ein Gewerbegebiet!

(* Korrektur 09.02.2018: Mit der ROG-Novelle 2009 wurden zwei Wochen nach Antragstellung Raumverträglichkeitsprüfungen für Seveso II und für Abfallbehandlungsanlagen eingeführt. Bei der Bearbeitung und Kürzung des Beitrages ist anstatt "Seveso II" irrtümlich die Abfallbehandlungsanlage gestrichen worden. Der Sinn des Beitrags bleibt ansonsten gleich.)

Die Behörde hat zwar zunächst eine Genehmigung unter Auflagen erteilt (Teile dieser Auflagen wurden dann von Mayr-Melnhof „beseitigt“), doch der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hob diese Entscheidung wieder auf und versagte die Genehmigung. Nach zwei Gängen zum Höchstgericht (Verwaltungsgerichtshof) stellte der VwGH zuletzt 2017 gravierende Mängel bei der Beurteilung des Artenschutzes (insbesondere Kammmolch und Fledermäuse) fest. Auch hier griff Mayr-Melnhof – seiner Ansicht nach wieder ohne Zusammenhang mit dem Projekt – erneut mit dem Bagger ein.

Angesichts der negativen Verfahrensergebnisse und der aktuellen Entwicklungen sind die Vorwürfe jener, denen Natur offensichtlich gleichgültig ist, nichts als eine peinliche Ablenkung vom eigenen Unrecht.

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt

Salzburg, 08.02.2018

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