Seilbahn-Lobbyist Eder poltert gegen LUA und Landesregierung

 Markus Pointinger  |  

Aussagen bedürfen einer Richtigstellung

Presseaussendung vom 27.09.2011

Medientext:

Eine Analyse der im ORF-Radio und den Printmedien wiedergegebenen Wortmeldungen zeigt, dass die kompetenten Partner der Seilbahnwirtschaft offenbar einem schlecht informierten Lobbyisten aufgesessen sind:

Das UVP-Verfahren „Hochsonnberg“ ist nicht eines von vielen UVP-Verfahren, sondern das erste und einzige UVP-Verfahren im Bereich der Seilbahnwirtschaft im Land Salzburg überhaupt. Es fasst mehr als 20 Einzelverfahren auf einmal in einem einzigen Bescheid zusammen. Deshalb sind die sonst auch erforderlichen Unterlagen im Gesamtstapel zwar eindrucksvoll, aber gewiss nicht überbordend.

Beim Projekt Hochsonnberg in Piesendorf sprachen von Anfang an eine Reihe von Ausschließungskriterien gegen die Anlage eines Schigebietes: die Einstufung als verbotene Neuerschließung, die Lage an einem Sonnenhang (Vollbeschneiung), das Vorhandensein zahlreicher geschützter Lebensräume (Moore etc). Die Betreiber hielten dennoch an ihrem Vorhaben fest. Ihre eigenen Gutachter bestätigten die Bedenken der LUA und wiesen außerdem zahlreiche geschützte Tierarten nach. Die Vielzahl an erhobenen geschützten Tierarten und Lebensräumen überraschte und macht das Gebiet sogar reif für eine Ausweisung als Schutzgebiet.

Im UVP-Verfahren Hochsonnberg müssen übrigens keine „Käfer“ gezählt werden. Die einzigen amtlich berücksichtigungswürdigen Insekten sind die geschützten Libellen. Heuschrecken wurden von der Schmitten freiwillig erhoben.

Gegen dieses in Salzburg einzigartige Naturzerstörungsprojekt haben sich im UVP-Verfahren neben der LUA auch Naturschutzbund, Naturfreunde, der Alpenverein, eine Bürgerinitiative sowie benachbarte Grundeigentümer als Parteien des Verfahrens ausgesprochen und Berufung erhoben.

(Strenge) Auflagen gegen Projekte werden übrigens nicht von der LUA oder anderen Parteien erteilt, sondern nur von der Genehmigungsbehörde.

Das von Eder zitierte „Umweltschutzgesetz“ gibt es nicht. Das UVP-Gesetz ist ein Bundesgesetz, das die Landesregierung daher auch nicht ändern kann.

Die Parteistellung des Umweltanwalts ist im UVP-Gesetz festgelegt. Dies gilt für alle Umweltanwälte Österreichs. Umweltanwälte ohne Parteistellung in anderen Bundesländern gibt es nicht.

Das UVP-Gesetz ist durch das EU-Recht zwingend vorgegeben. Die Forderung nach einer Änderung oder Abschaffung, etwa von Parteirechten, kommt einer Forderung nach Austritt aus der Europäischen Union gleich.
Abgesehen vom brisanten Einzelfall UVP-Hochsonnberg werden im Land Salzburg jährlich zig Naturschutzverfahren im Bereich der Seilbahnwirtschaft durchgeführt. Immer wieder gibt es kritische Projekte, aber noch nie wurde ein Projekt von der LUA verhindert, sondern allenfalls gemeinsam mit den Seilbahnen zugunsten der Natur verbessert.

Aus Anlass des UVP-Verfahrens“Hochsonnberg“ in Piesendorf/Zell am See forderte Ferdinand Eder, Obmann der Salzburger Seilbahner, der Umweltanwalt gehöre „zur Räson gebracht und entmachtet“. Es gäbe auch Bundesländer, in denen die LUA keine Parteistellung habe. Die LUA sei grundsätzlich von vornherein gegen alles und erteile zu strenge Auflagen. Die UVP-Verfahren im Land Salzburg seien zu lang und zu kostspielig – das müsse die Landesregierung ändern. In Piesendorf müssten sogar „Käfer“ gezählt werden. Er respektiere zwar das „Umweltschutzgesetz“, halte es aber für unverhältnismäßig.

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 27.09.2011

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