Paintball - VwGH bestätigt LUA

 Markus Pointinger  |  

In der intakten Tallandschaft bei St. Michael im Lungau wurde 2007 eine Paintballanlage ohne die dafür notwendigen Bewilligungen errichtet.

Paintball ist ein Mannschaftssport aus den USA, bei welchem gegnerische Spieler mit Farbkugeln getroffen und markiert werden, welche aus einer Luftdruckwaffe geschossen werden. Auf dem Spielfeld gibt es zahlreiche Hindernisse. Jeder markierte Spieler muss das Feld verlassen.

Für den Spielbetrieb war auch eine veranstaltungsrechtliche Bewilligung notwendig.

Nach dem Landesumweltanwaltschafts-Gesetz kommt der LUA im Veranstaltungsrecht dann Parteistellung zu, wenn damit erhebliche Eingriffe in Natur- und Umweltschutzbelange verbunden sein können.

Aus Sicherheitsgründen müssen Paintballplätze mit hohen Netzen eingezäunt werden, welche Vogelfallen darstellen. Die weiträumige Wiesenlandschaft ist Lebensraum für Braunkehlchen und Feldlerche, beides Charakterarten der Lungauer Tallandschaft, für deren Erhalt sogar das regionale Förderprojekt „Wiesenbrüter - Schutz im Lungau“ ins Leben gerufen wurde. In Salzburg sind alle Vögel geschützt und unterliegen auch der Vogelschutzrichtlinie, weshalb die LUA diesen Sportplatz ablehnte.

Da die Veranstaltungsbehörde im Instanzenweg diese Argumentation nicht teilte, wurde der Verwaltungsgerichtshof angerufen, welcher mit dem brandaktuellen Erkenntnis die LUA wieder einmal bestätigte.

Unter dem folgenden Link kann das Erkenntnis abgerufen werden:

VwGH 2009-02-0175-8 Paintball.pdf

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