PA der Umweltanwältekonferenz

 Markus Pointinger  |  

PA vom 29.11.2006 der Umweltanwältekonferenz in St.Pölten

Bei ihrem halbjährlichen Erfahrungsaustausch erhoben die Umweltanwälte/innen folgende Forderungen an eine neue Bundesregierung:

Ø Neugestaltung des Feststellungsverfahrens nach dem
Ø Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
Ø Praxisgerechte Änderung des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L
Ø Regelung zum Mobilfunk

Das Feststellungsverfahren in seiner derzeitigen Form führt auf Grund unscharfer Formulierungen im Gesetzestext meistens zu einer Umgehung der UVP-Verfahren. Klare Bestimmungen müssen eindeutige Entscheidungen der UVP-Behörde ermöglichen.

Die Wirksamkeit des Immissionsschutzgesetzes Luft wird durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen insbesondere bei den Verkehrsmaßnahmen abgeschwächt. Zusätzlich schränkt das Mitspracherecht des Verkehrsministers die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder ein.

Nach 10 Jahren Mobilfunk in Österreich gibt es noch immer keine verbindlichen Grenzwerte für Immissionen von elektromagnetischen Feldern. Eine gesetzliche Regelung, die sich am Vorsorgeprinzip orientiert, ist schon längst überfällig.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Konferenz mit Vertretern der NGO-Dachverbände (Umweltdachverband und ÖKOBÜRO) eine Intensivierung der Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch vereinbart.

Rückfragen bei Herrn Prof. Rossmann (NÖ Umweltanwalt) unter post.lad1ua(at)noel.gv.at oder unter 0676/81212972.

Zusätzliche Informationen unter www.umweltanwaltschaft.gv.at.

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