Novellierungsentwurf zum UVP-G - Gemeinsame Stellungnahme aller LUAs Österreichs

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Der UVP-G Novellierungsentwurf 2022 beinhaltet einerseits notwendige Anpassungen aufgrund anhängiger EU-Vertragsverletzungsverfahren sowie aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur. Andererseits sind im Entwurf Verbesserungen hinsichtlich der Erfordernisse des Klimaschutzes sowie der Reduktion des Bodenverbrauchs enthalten. Dies wird von den Umweltanwält*innen grundsätzlich begrüßt.

Daneben soll der vorliegende Entwurf insbesondere den Ausbau der Windkraft beschleunigen und die Verfahrenseffizienz steigern. Der Fokus liegt dabei jedoch auf der Energiewende ohne den notwendigen Schutz der Biodiversität ausreichend zu berücksichtigen. Eine Verfolgung der Energiewende unter Ausblendung des Artensterbens ist aber abzulehnen, denn die Biodiversitätskrise ist in ihrem Ausmaß und in ihrer Bedrohung für unsere Lebensgrundlage zumindest gleich relevant. Sie verschlimmert sich jedoch, wenn das Augenmerk einseitig immer weiter und stärker nur auf die Energiekrise gelenkt wird.

Zusammenfassend sehen die österreichischen Umweltanwält*innen eine Reihe von Problemen, die mit dem vorliegenden Entwurf zur UVP-G-Novelle einhergehen, weshalb dringend zu einer Überarbeitung geraten wird. Dies betrifft insbesondere die überschießenden Präklusionsbestimmungen, den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden und die Regelung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Verlagerung in nachfolgende Verfahren. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit, weshalb dadurch weder eine Verfahrensbeschleunigung noch Rechtsfrieden und auch kein angemessener Ausgleich der Interessen zu erwarten ist.

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