Naturschutzgesetz-Novelle - Begutachtung +ERGÄNZUNG der LUA

 Markus Pointinger  |  

Novelle gefährdet Biodiversitätsziele - Stärkung der Wirtschaft - Schwächung von Artenschutz - keine nennenswerten Verbesserungen für den Naturschutz

AKTUALISIERUNG 26.11.2015:

Im Rahmen einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema Artenschutz stellte sich heraus, dass die Novelle insbesondere in diesem Punkt weitere gravierende Mängel und Verschlechterungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage enthält. Der Zweck der Novelle wird so immer mehr deutlich: Zurückdrängung des europäischen Artenschutzes so weit wie möglich und darüber hinaus. In der Folge bedeutet dies eine Verschärfung der Situation in den Verfahren und längere Verfahrensdauern, da das Land damit die offene Konfrontation in den Verfahren geradezu herausfordert. Anstatt in das Wissen um die geschützten Arten zu investieren, darauf aufbauend Artenschutzpläne aufzustellen (vorhandene Fördergelder dafür werden vom Land ?bewußt? nicht genutzt) und eine gute Artenschutzpraxis zu etablieren, wird gemauert. Die LUA hat mit Schreiben vom 26.11.2015 eine ergänzende Begutachtung an das Land übermittelt. 

Ursprüngliche Meldung:

Die vorliegende Naturschutzgesetz-Novelle steht unter dem Deckmantel der "Vereinfachung", ohne jedoch gleichzeitig ein fachlich erforderliches Schutzniveau einzufordern. Viele Änderungen gehen daher zu Lasten der Biodiversität: die neuen Freistellungen von Bewilligungen und "Vereinfachungen", gekoppelt mit der nun vollständigen Käuflichkeit einer Naturschutzbewilligung bewirken, dass im Falle der Zerstörung von Natur nicht mehr die Schaffung gleichwertiger Ersatzlebensräume im Vordergrund steht, sondern stattdessen Geldleistungen akzeptiert werden. Diese werden zum Großteil in bereits geschützte Bereiche investiert, d.h. der Rückgang der Biodiversität außerhalb von Schutzgebieten wird mit dieser Novelle beschleunigt.

Primäre Kritikpunkte an der Novelle:

  • Vereinfachung von Verfahren durch Schwächung des Naturschutzes und Schwächung bzw Entzug von Parteirechten
  • Vereitelung des Biodiversitätsziels 2020 durch Schwächung und Käuflichkeit des Naturschutzes auf allen Ebenen
  • Aufweichung und Abschwächung der bestehenden Artenschutzbestimmungen
  • Erleichterung der landwirtschaftlichen Nutzung im Hochgebirge 
  • Aufgabe von Mindestabständen zu Gewässern für die Raumordnung 
  • Umlenkung von Naturpark-Fördergeldern: statt nur für Schutz- und Pflegemaßnahmen für jeglichen Zweck
  • Biosphärenpark - mehr als Wirtschafts- und Tourismus-Maßnahme?
  • Aufhebung des Lebensraumschutzes für Kleingewässer ohne Berücksichtigung des Artenschutzes: ein Kniefall anstatt Information und Prävention 
  • Bewilligungsfreistellung für “einmalige” Vergößerungen erhöhen Verwaltungsaufwand und mindern Biodiversität
  • Selbstbestätigung der bescheidgemäßen Ausführung durch den Projektwerber: Streichung der Behördenfunktion als Folge übermäßiger Einsparungen

Ergänzend zu einzelnen Verbesserungsvorschlägen weist die LUA auf die lange fällige Anpassung der FFH-Naturverträglichkeitsprüfung hin (Kumulierungsprüfung), fordert die Verlagerung der ökologischen Bauaufsicht zur Behörde als Auftraggeber (zur Vermeidung von Interessenkonflikten mit dem bisherigen Vertragspartner "Bauwerber") und fordert die nach der Aarhus-Konvention anstehende Einbindung von NGO´s in das Naturschutzverfahren.

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