LUA-Berufung im Naturschutzverfahren Maco/Porsche

 Markus Pointinger  |  
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Geschützter Landschaftsteil Anifer Alterbach

Mangelndes öffentliches Interesse und vielfältige naturschutzfachliche Gegenargumente

Nachdem KR Mayer (Maco) bereits bei der letzten Erweiterung im Auwald Richtung Treppelweg per Handschlag versprochen hatte, es handle sich dabei um die letzte Erweiterung, setzte in den Folgejahren eine vom grünen Betriebsrat angetriebene Diskussion über einen neuerlichen Flächenbedarf ein. Dies mündete in Änderungen des Regionalprogramms, des REK und des Flächenwidmungsplanes sowie in der Aufhebung des Landschaftsschutzgebietes. Derzeit läuft für die beantragte Erweiterung der Firmen Maco und Porsche das Naturschutzverfahren. Darin gibt es  inzwischen einen positiven Bescheid der ersten Instanz Magistrat Salzburg, vom 20.06.2012, welcher wegen mangelnder Amtssignatur (elektronischer Unterschrift), am 09.07.2012, erneut zugestellt werden musste.Gegen diese Bescheide hat die Landesumweltanwaltschaft Salzburg am 09.07.2012 das Rechtsmittel der Berufung erhoben.

Die Naturschutzbehörde Magistrat Salzburg hat in ihrem Bescheid das eigene negative Gutachten des eigenen Amtssachverständigen für Naturschutz zur Gänze ignoriert, weil sie es nicht für schlüssig und nachvollziehbar gehalten hat (so wie im übrigen bereits auch die negative Stellungnahme der naturschutzfachlichen Amtssachverständigen und zugleich Naturschutzbeauftragten der Naturschutzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung  im städtischen Raumordnungsverfahren ignoriert wurde.). Daneben hat die Naturschutzbehörde auch die fachlichen und rechtlichen Einwendungen der LUA nicht berücksichtigt.

Letztendlich folgte die Behörde allein den Ausführungen des Antragstellers, welcher eigene Gutachter zu einzelnen Fachgebieten und Fragen des Naturschutzes beauftragt hatte. Die Naturschutzbehörde stellte - entgegen aller anderen amtlichen und LUA-Gutachten - fest, dass keine geschützten Arten beeinträchtigt würden und erteilte eine artenschutzrechtliche Ausnahmebewilligung im "überwiegenden öffentlichen Interesse."

Die Behörde hat weiters - entgegen aller anderen amtlichen und LUA-Gutachten - festgestellt, dass keine Beeinträchtigung des unmittelbar angrenzenden „Geschützten Landschaftsteiles Anifer Alterbach“ und keine Beeinträchtigung des ringsum angrenzenden „Landschaftsschutzgebietes Salzburg Süd“ stattfindet, weshalb nach ihrer Ansicht dafür auch keine Naturschutzbewilligung nach diesen jeweiligen Vorschriften erforderlich war.

Nicht geprüft hat die Behörde den Anifer Alterbach als "geschützten Lebensraum", obwohl der Schutz solcher Lebensräume direkt im Gesetz vorgesehen ist. 

Auch die Annahme des Vorliegens eines "überwiegenden öffentlichen Interesses" wurde rechtswidrig getroffen, wie die LUA in der Berufung u.a. mittels Judikatur des VwGH und EuGH dazu belegen konnte. Eine nochmalige Analyse des Vorhabens im Rahmen der Berufung ergab folgende Eckdaten des Vorhabens:

Auf einer gesamten Erweiterungsfläche von 26.603 m² in den die Salzach begleitenden Auwaldflächen sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden:

  • Schaffung von bis zu rund 800 Pkw Abstellplätzen
  • Schaffung von Verkehrsflächen
  • Schaffung von Repräsentations- bzw Schauräumen
  • Produktionserweiterungen von flächenmäßig nur untergeordnetem Ausmaß

Dies stellt nach den Kriterien der Judikatur kein öffentliches Interesse dar, das den Eingriff in die geschützten Bereiche und Tierarten rechtfertigen kann. Zum Vergleich: unbedingte Maßnahmen für die Volksgesundheit oder die öffentliche Sicherheit oder mit Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft wären als solche Ausnahmegründe anzusehen.

Jetzt ist die zweite Instanz, die Naturschutzbehörde des Amtes der Salzburger Landesregierung, am Zug über die Berufung zu entscheiden. Es wird davon ausgegangen, dass nunmehr die dort tätigen Amtssachverständigen weitere Gutachten erstatten werden. Da auch weitere Erhebungen in der Natur erforderlich sein werden, ist mit einer kurzfristigen Erledigung nicht zu rechnen.

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