Kein öffentliches Interesse am Tauernmooslift

 Markus Pointinger  |  

LUA erhebt Beschwerde an den VwGH

LUA-PRESSE vom 06.07.2010:

Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg (LUA) hat heute gegen den Naturschutzbescheid der Salzburger Landesregierung, mit dem der Tauernmooslift in Uttendorf entgegen der Ansicht der BH Zell am See letztendlich doch bewilligt worden war, das Rechtsmittel der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. Das Land ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die öffentlichen Interessen an der Errichtung des Liftes die Naturschutzinteressen überwiegen.

Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage tritt die LUA dieser Rechtsansicht in der Beschwerde entschieden und begründet entgegen. Nach Ansicht der LUA stellt die Bewilligung eines alten Doppelsesselliftes zu Lasten einer der hochwertigsten Naturlandschaften Österreichs einen krassen Rechtsbruch dar.

Mit der Beschwerde wurde gleichzeitig die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels beantragt, um den hochwertigen Naturraum für die Dauer des Verfahrens vor frühzeitigen Eingriffen zu schützen. Wird dem Antrag Folge geleistet, muss mit der Lifterrichtung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes zugewartet werden.

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg 06.07.2010


Beilage: Fotodokumentation des Doppelsesselliftes welcher derzeit am Enzingerboden gelagert wird.

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