Golfplatz Anif durch VwGH endgültig negativ entschieden
Markus Pointinger |
Nach dem negativen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.04.2015 betreffend das UVP-Vorhaben "Golfplatz Anif" hat nun auch der VwGH nach dreieinhalb Jahren einen Schlussstrich gezogen und die außerordentliche Revision der Projektwerber wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen.