Fürstliche Schigebietspolitik?

 Markus Pointinger  |  

am Beispiel Tauernmoos und Werfenweng

LUA-Pressemitteilung vom 31.05.2010:

Seit der Entscheidung in der Causa Tauernmooslift ist es offensichtlich klar – politische Entscheidungen ersetzen fachliche:

Auch die jüngsten Entscheidungen der Politik zur gewünschten Schiverbindung Werfenweng nach St.Martin  zeigen, dass Beurteilungen von einschlägigen Fachexperten schlichtweg ignoriert werden. Denn diese geplante Verbindung wurde bereits im Jahr 2008 von der Arbeitgruppe Schianlagen* negativ beurteilt. In Besprechungen und Begehungen der Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass das Gebiet auf Grund seiner Steilheit, der Erforderlichkeit von großflächigen Lawinenverbauungen und der Tatsache, dass die Abfahrten zum Großteil über Schiwege geführt werden schitechnisch und naturräumlich ungeeignet ist. Zusammenfassend widerspricht das Vorhaben sowohl dem Sachprogramm Schianlagen, als auch dem Bergwald- und Tourismusprotokoll der Alpenkonvention. Den Projektwerbern wurde empfohlen, das Projekt nicht weiterzuverfolgen.
 

Nach dem Nein der Fachleute ist die Politik der Meinung: die Verbindung ist möglich! Fachliche Argumente waren bei dieser Beurteilung nicht ausschlaggebend, vielmehr wurde wohl nach dem „Willhaben“- Prinzip entschieden.

Inwiefern diese immer öfter eingeschlagene Vorgehensweise von den Höchstgerichten geduldet wird, wird sich durch die Beschwerde der LUA in Sachen Tauernmooslift an den VwGH zeigen. Darin soll geklärt werden, ob es der Rechtsstaat zulässt, dass rein politische Entscheidungen die fachlich begründeten Naturschutzinteressen aushebeln.

(*das ist eine Sachverständigen-Kommission des Landes)

 

Für den Landesumweltanwalt :
Mag. Julia Hopfgartner
Salzburg, am 31.05.2010

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