Flughafen UVP: Edikt und Beschwerde
Kundmachungsfrist für Einwendungen zu Parkplatz P3A - Beschwerde der LUA wegen Terminal 2
Gemäß Edikt vom 19.03.2015 liegen die UVP-Einreichunterlagen des Salzburger Flughafens für die Genehmigung des bestehenden Parkplatzes P3A auf. In der Einwendungs- bzw Auflagefrist zwischen 24.03.2015 bis einschließlich 06.05.2015 können dazu bei der UVP-Behörde schriftlich Einwendungen erhoben werden. Nähere Details dazu finden Sie im Edikt, das unten als Download zur Verfügung steht.
Gleichzeitig dazu hat der Umweltanwalt gegen den Feststellungsbescheid der Salzburger Landesregierung, mit welchem eine UVP-Pflicht für Terminal 2 neuerlich verneint wurde, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in Wien erhoben. Dieser Beschwerde zufolge hätte aufgrund der EU-UVP-Richtlinie, der rechtskräftigen Umweltsenats-Entscheidung aus 2009 und deren Bestätigung durch den EuGH ebenfalls eine UVP durchgeführt werden müssen.