Entwurf eines Salzburger Campingplatzgesetzes - S.CampG

 Markus Pointinger  |  

Stellungnahme der LUA im Begutachtungsverfahren

Die LUA hat im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme zum Entwurf eines Salzburger Campingplatzgesetzes - S.CampG abgegeben.

Die wesentlichste Forderung ist, dass die Bewilligungspflicht nach dem S.CampG mit jener des Naturschutzgesetzes gleichgeschaltet wird. Da die Durchführung eines gemeinsamen konzentrierten Verfahrens grundsätzlich zu begrüßen ist und bereits bisher in den meisten Fällen bereits ein Naturschutzverfahren erforderlich ist, macht es keinen Sinn, die Bewilligungspflicht im S.CampG anders zu regeln, als im Naturschutzgesetz. Im Ergebnis brächte dies eine erheblich Verwaltungsvereinfachung und klarere Regelungen für Betreiber und Behörden im Vollzug. 

Weiters sollte das Überprüfungsintervall von 5 Jahren (bisher 1!) bloß auf längstens 3 Jahre ausgedehnt werden.

Zurück