Entwurf eines Nationalparkgesetz 2012 - S.NPG

 Markus Pointinger  |  
Großglockner
Großglockner, Quelle: www.hohetauern.at

Die LUA hat im Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme zum Entwurf eines Nationalparkgesetz 2012 - S.NPG abgegeben.

Zusammenfassend ist darin festgehalten, dass die Neuerlassung eines Nationalparkgesetzes nicht nur eine notwendige Anpassung an die europarechtlichen Normen der FFH- und Vogelschutz-Richtlinien darstellt, die sich in der Ausweisung als Natura-2000 Gebiet begründet. Der vorliegende Entwurf nimmt auch eine völlige Neuregelung unterschiedlichster Interessen innerhalb des Nationalparks vor.

In ganz zentralen Punkten haben sich dadurch aber zum Teil rechtserhebliche Widersprüchlichkeiten zu den Grundlagen und Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes eingeschlichen, welche bei Beibehaltung befürchten lassen, dass die durch die jahrhundertelange durch Fleiß und Ausdauer geprägte nachhaltige Pflege der naturnahen Kulturlandschaft sukzessive zum Verschwinden derselben führen wird.

Es ist daher seitens der Landesumweltanwaltschaft Salzburg im Sinne der Erhaltung der höchstwertigen Kultur- und Naturlandschaften des Nationalparks für die Nachwelt und für die Natur an den Gesetzgeber zu appellieren, die Umsetzung der zentralen Forderungen dieser Stellungnahme vorzunehmen:

  • Beibehaltung der "Naturnähe" zur Abgrenzung des Nationalparks von durchschnittlichen Allerweltslandschaften (Punkt 4. der Stellungnahme).
  • Umsetzung des Konzepts der „Nachhaltigkeit“ zur Gewährleistung des Erhalts der Naturnähe des Nationalparks (Punkt 5. der Stellungnahme).
  • Beibehaltung der vollen Vorrangstellung der Kernzonen und Sonderschutzgebiete vor sonstigen Zielsetzungen, um die höchstwertigen Naturlandschaften des Landes Salzburg auch für die Zukunft sichern zu können (Punkt 6. der Stellungnahme).
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