Einwendungen der LUA zur UVP 380 kV
Markus Pointinger |
Beispiel: 380 kV Steiermarkleitung, Foto: wikimedia wolf32at
Umweltverträglichkeit fraglich und teilweise nicht feststellbar
Am 15. Mai 2013 hat die Landesumweltanwaltschaft Salzburg ihre Einwendungen zum UVP-Verfahren der 380 kV Salzburgleitung der UVP-Behörde übermittelt. Nach dem Ergebnis der Bearbeitung der Einreichunterlagen (UVE) ist festzustellen, dass die Unterlagen teilweise nicht dem Stand der Technik entsprechen und so verzerrende Ergebnisse in der Bewertung der Umweltverträglichkeit liefern. Eine Umweltverträglichkeit lässt sich daher zum Teil gar nicht feststellen. Insbesondere Auswirkungen auf die Landschaft und auch auf die Vogelwelt sind aber dermaßen erheblich, dass eine Umweltverträglichkeit zum gegenwärtigen Projektstand nicht ausgesprochen werden kann. Umfassende Ergänzungen und Umplanungen sind daher erforderlich.