Bewilligung für Flughafenausbau rechtswidrig
LUA Presse vom 28.08.2007
Wie SN, Krone und ORF Online am 27.08.2007 einhellig berichteten wurde der Flughafenausbau in Salzburg nun vom Verkehrsministerium bewilligt. Den SN ist heute der dazu erfolgte Protest der Bürgerinitiativen zu entnehmen.
Völlig außer Acht gelassen wurde dabei aber, dass immer noch das Damoklesschwert der UVP über dem Flughafen seine Runden dreht.
Aufgrund der vom Flughafen prognostizierten Zunahme der Flugbewegungen um 50% bis zum Jahr 2015 beantragte die LUA die Prüfung der UVP-Pflicht und legte dazu im laufenden Verfahren vor dem Umweltsenat im Mai 2007 ein Verkehrsgutachten der TU-Wien vor, das diese Forderung bestätigt. Auch hat die Europäische Kommission inzwischen die mangelhafte Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie für Flughäfen und die Anwendungspraxis in Österreich gerügt.
Die Bewilligung des Flughafenausbaus während des noch immer laufenden UVP-Feststellungsverfahrens steht nach Ansicht der LUA aber im krassen Widerspruch zum UVP-Gesetz: das Verkehrsministerium hätte von Gesetzes wegen vor Abschluss des Verfahrens keine Genehmigung erteilen dürfen und die Entscheidung über die UVP-Pflicht abwarten müssen.
Das Gesetz sieht weiters vor, dass trotzdem erteilte Bewilligungen im gegenständlichen Fall von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat also vom BMVIT selbst, zwingend für nichtig zu erklären und damit wieder aufzuheben sind. Diese Pflicht hat die Behörde aber von sich aus zu erledigen und lässt sich nicht in einem Verfahren durch Dritte durchsetzen.
Wetten werden noch angenommen!
Salzburg, am 28.08.2007