LUA-PRESSE: Bestandslärmschutz für Bad Gastein kommt - UVP-Verfahren bleibt

 Markus Pointinger  |  
Bestandslärmschutzes von Böckstein nach Bad Gastein
Erster Abschnitt des Bestandslärmschutzes von Böckstein nach Bad Gastein, Fotoquelle: LUA

Zugzahlen der ÖBB werden nicht anerkannt
 

Land Salzburg, Gemeinde, Umweltanwalt und ÖBB erreichen Linderung im bahnlärmgeplagten Bad Gastein

Bestandslärmschutz von Bad Gastein bis Böckstein kommt

Umweltanwalt Wiener: „Taugt nur teilweise für den Bestand, aber nicht für höhere Zugzahlen oder die geplante HL-Strecke!“

Seit Jahrzehnten ringt die Gemeinde Bad Gastein um einen Bestandslärmschutz für ihre betroffenen Ortsteile. Nur in Bad Gastein fährt die Tauernbahn mitten durch den Ort. Besonders Güterzüge, welche hauptsächlich in der Nacht fahren, verursachen dort zum Teil gesundheitsgefährdenden Lärm.

Bisher gab es für einen Bestandslärmschutz aber keine Einigung, da die Tauernbahn als zweigleisige Strecke ausgebaut werden soll. Zwischen Schwarzach/St. Veit und Villach (115 km) ist dieser Ausbau von den ÖBB bisher aber ohne UVP und ohne Lärmschutz durchgeführt worden.

Entlang der letzten eingleisigen Strecken der lärmsensiblen Kurregionen des Gasteinertals (rd 12 km) regte sich gegen diese Vorgangsweise heftiger Widerstand, weshalb man 2001 zwischen Land Salzburg, BMVIT, ÖBB, Gemeinde, Umweltanwalt und Bürgern zwei kurze Tunnellösungen vereinbarte. Seither wurden Tunnels aber nur in anderen Bundesländern angeschlagen.

Im laufenden UVP-Verfahren um die Angerschluchtbrücke bestätigt der VwGH seit Jahren immer wieder, dass mit der sukzessiven Errichtung der HL-Strecke immer mehr Züge fahren werden und die ÖBB dafür einen HL-tauglichen Lärmschutz selbst errichten müssen. Dies betrifft auch die noch nicht ausgebauten eingleisigen, aber gleich belasteten Streckenteile. Dagegen wehrt sich die ÖBB.

Nun hat die Landesregierung die Initiative ergriffen: Das Land erbringt Vorleistungen für den Lärmschutz an den letzten eingleisigen Streckenteilen (50% ÖBB, 50% Land und Gemeinde) und verschafft damit eine erste Linderung.

Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener unterstützte im gestrigen Naturschutzverfahren ausdrücklich diese erste tatsächliche Verbesserungsmaßnahme seit Jahrzehnten, schränkt aber ein:

„Die von den ÖBB dem Bestandslärmschutz zugrunde gelegten Zugzahlen können nicht anerkannt werden. Bereits im UVP-Verfahren konnten wir nachweisen, dass im Bestand nicht kolportierte 180 Züge pro Tag fahren, sondern höchstens 50-60, dass in der Nacht nicht 67 Güterzüge fahren, sondern im Schnitt 25. Bereits diese wenigen Züge verursachen nachgewiesen den bestehenden gesundheitsgefährdenden Lärm.

Heute legen die ÖBB dem Bestandslärmschutz über 200 Zugfahrten pro 24h zugrunde. Die UVP-Prognose liegt bei bloß 198. Das ist kein Bestand, sondern jene Zahl der Züge, die bei der demnächst erwarteten Schließung und Sanierung der Brennerstrecke, Selzthal, Pyhrn usw auf die Tauernbahn umgeleitet wird.

Auf das Gasteinertal rollt eine Welle der Lärmbelastung zu. Ein Bestandslärmschutz bietet aber keinen Schutz vor diesen zusätzlichen Belastungen, vor einer HL-Strecke oder den bestehenden Lärmspitzenpegeln.

Der Bestandslärmschutz hat daher keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen der ÖBB aus dem laufenden und den anstehenden UVP-Verfahren, für einen HL-tauglichen Lärmschutz unter Berücksichtigung der Kur- und Talsituation selbst zu sorgen. Dafür wird sich die Landesumweltanwaltschaft auch weiterhin einsetzen.

Die wesentlichen Teile von Bad Gastein und Bad Hofgastein sind aber immer noch ohne Schutz. Die Bestandslärmschutzprojekte liegen am Tisch. Ich fordere alle Beteiligten auf, diese rasch und bedingungslos umzusetzen und dann in den UVP-Verfahren HL- und kurortetauglich anzupassen.

Die heute erzielte Einigung ist ein kleines Pflaster auf eine klaffende Wunde. Sie ist aber ein vielversprechender Anfang und die erste Bewegung seit Jahrzehnten.“

Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 19.02.2014

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