Begutachtung der Umweltprüfungsverordnung zum Raumordnungsgesetz

 Markus Pointinger  |  

Fazit: Es ist zwar nachvollziehbar die Gemeinden entlasten zu wollen. Wenn diese jedoch aus der Pflicht genommen werden Kartierungen von Pflanzen, Tieren und Lebensräumen im Zuge von Umweltprüfungen durchzuführen, so ist das Land umso mehr in der Pflicht diese Rücknahme von Umweltstandards aufzufangen. Damit nicht noch mehr Lebensräume verschwinden, ist es umso wichtiger, endlich die Biotopkartierung fortzusetzen und Artenkartierungen vorzunehmen. Denn Verwaltungsvereinfachung darf nicht auf Kosten des Umweltschutzes gehen.

Die bestehenden Probleme im Umwelt- und Naturschutzbereich werden mit dem aktuellen Entwurf einer Verordnung nicht verbessert oder gelöst, sondern dadurch verschärft, dass sie in das Naturschutz- bzw. andere nachgelagerte Bewilligungsverfahren verlagert werden, anstatt die Widmung von ungeeigneten Flächen bereits im Vorhinein auszuscheiden. Somit kommt es zwar zu einfacheren Widmungen ohne Umweltprüfung, aber nicht zu einer Vereinfachung in den nachfolgenden Verwaltungsverfahren. Anstatt einer frühzeitigen strategischen Lösungsfindung werden Schutzstandards weiter reduziert und der Zielkonflikt auf die Bewilligungsverfahren weitergegeben und erhöht. Auf die erwähnten europarechtlichen Probleme durch einzelne Regelungen des Entwurfs wird abschließend noch einmal hingewiesen.

 

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