WillkommenHerzlich Willkommen im Wiki der Landesumweltanwaltschaft Salzburg zum Thema Glas, Licht und Vogelschutz. Praxisfolder VOGELANPRALL AN GLASFLÄCHENDie LUA hat in einem Pressegespräch am 18.08.2011 den neu erstellten Folder "Vogelanprall an Glasflächen" den Medien und der Öffentlichkeit vorgestellt. Vögel wurden von der Evolution nicht darauf vorbereitet, dass in Architektur und Technik immer mehr Glas verwendet wird. Da Glas für Vögel unsichtbar ist, zählt der Anprall an Glasflächen mittlerweile zu den häufigsten anthropogenen Todesursachen von Vögeln. Da dieses Thema in Salzburg bislang noch zu wenig aufgegriffen wurde, jedoch sowohl in der Stadt als auch am Land immer mehr Gebäude mit riesigen Glasflächen gebaut werden, ist es an der Zeit aktiv gegen den Vogelanprall vorzugehen. Zur Information der Öffentlichkeit konnte soeben mit Unterstützung der Wirtschaftskammer, der „Innovations- und Forschungsstelle BAU“ an der Bau-Akademie Salzburg und des Landes Salzburg ein Informationsfolder fertig gestellt werden, der als Leitfaden für Planer und Private zur Vermeidung von Vogelanprall dienen soll. Gesprochen haben (siehe Foto vlnr): DI Gunther Graupner, Leiter der Innovations- und Forschungsstelle BAU Dr. Susanne Stadler, Naturschutzabteilung Land Salzburg Dr. Wolfgang Wiener, Landesumweltanwalt Mag. Sabine Werner, Ornithologin in der Landesumweltanwaltschaft „Durch die zunehmende Verwendung von Glas in der Architektur und bei technischen Bauwerken zählen Kollisionen mit Glasscheiben mittlerweile zu den häufigsten anthropogenen Todesursachen von Vögeln. Im Nachbarland Schweiz gehen Schätzungen von Hunderttausenden so verunglückten Vögeln im Jahr aus. Eine Dimension, die dem Vogelschutz an Glasflächen hohe Aktualität beschert“, sagt Ornithologin Mag. Sabine Werner von der LUA. Glas ist für Vögel eine Todesfalle – sei es, dass hinter durchsichtigen Scheiben Bäume und Sträucher zu sehen sind oder dass spiegelnde Glasflächen den natürlichen Lebensraum reflektieren – Vögel prallen gegen das für sie nicht erkennbare Hindernis und müssen die Kollision meist mit dem Leben bezahlen. Großflächiges Glas ist heute nicht mehr nur im städtischen Umfeld zu finden, sondern hält auch zunehmend Einzug in naturnahe Gebiete. Vogelanprall betrifft daher nicht nur häufige, sondern auch seltene und gefährdete Arten. „Die LUA befasst sich nun seit mehreren Jahren mit der effizienten Vermeidung von Vogelanprall an Glasflächen. Wir möchten einerseits die Problematik verstärkt ins Bewusstsein rücken und gleichzeitig Lösungen anbieten. Ich freue mich über den in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Salzburg, der Innovations- und Forschungsstelle Bau sowie der Naturschutzabteilung des Landes erarbeiteten Folder „Vogelanprall an Glasflächen“, erläutert Umweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener. Mit dem Folder sollen Planern, Architekten und Interessierten wirkungsvolle Vogelschutzmaßnahmen vorgestellt werden, damit diese bereits im Planungsstadium berücksichtigt werden können. „Salzburg ist kein einfaches Gebiet für Planer und Ausführende. Wir haben hier eine hohe Anzahl an schützenswerten Lebensräumen, in denen bei Planungen besondere Aspekte beachtet werden müssen. Dies ist im Vorfeld zu Projekten nicht immer einfach, da Informationen selten einfach und verständlich aufbereitet sind. In diesem Zusammenhang freut es uns sehr, gemeinsam mit der LUA , dem Land Salzburg und der Wirtschaftskammer Salzburg einen Folder herausgegeben zu haben, der die wichtigsten Aspekte zum Thema „Vogelanprall“ kompakt und verständlich zusammenfasst und eine Fortsetzung unserer konstruktiven Zusammenarbeit ist“, erklärt DI Gunther Graupner von der Innovations- und Forschungsstelle Bau der Bauakademie Salzburg. Downloads zum Pressegespräch
Vogelanprall an Glasflächen - Eine Zusammenfassung zum Stand von Wissenschaft und Technik1. EinführungDer Tod an Scheiben ist in der zivilisierten Welt eines der größten Vogelschutzprobleme überhaupt. Bei genauerem Hinsehen finden wir an zahllosen Gebäuden Spuren von Dramen, die in der Regel unbemerkt bleiben. Ein Grund dafür ist, dass die meisten Opfer rasch von Krähen, Füchsen, Madern, Katzen usw. entfernt werden. Deshalb hat man die Verluste lange Zeit unterschätzt und das Problem zu wenig ernst genommen – von der Bauindustrie, von den Baubehörden, von der Bevölkerung, ja selbst von den Vogelschutzvereinigungen. Weil die Thematik wenig Beachtung fand, ist noch immer einiges unklar. So weiß man zB bis heute nicht, ob die Verluste auch ganze Populationen gefährden. Doch die Befürchtung steht im Raum, dass etliche bedrohte Arten durch die Glasopfer zusätzliche Bestandseinbussen erleiden. Ziel ist es, unnötige Vogelfallen zu vermeiden und gleichzeitig Bauherren, Glasindustrie, Architekten und Planer vor unliebsamer Kritik zu schützen.1 Vögel orientieren sich sehr stark optisch. Ihre Augen sind hoch entwickelt und für ihr Überleben unentbehrlich. Bei den meisten Vogelarten liegen sie am Kopf weit seitlich. Das gestattet ihnen einen Weitwinkelblick, einigen Arten gar einen Rundumblick. Dadurch erkennen sie, sich nähernde Feinde oder Artgenossen viel eher. Der Nachteil ist, dass nur ein vergleichsweise kleiner Winkel von beiden Augen gleichzeitig abgedeckt wird. Das stereoskopische Sehen und damit die räumliche Wahrnehmung sind daher eingeschränkt. Die beiden Augen übernehmen oft gleichzeitig unterschiedliche Funktionen: Das eine fixiert den Wurm, das andere überwacht die Umgebung. Vögel können Grautöne feiner unterscheiden als wir Menschen und sie haben einen vierten Farbkanal, denn sie sehen auch im UV-A Bereich. Dadurch stechen einem Bussard Urinspuren von Mäusen ins Auge, so dass er effizient abschätzen kann, ob ein Jagdgebiet Erfolg versprechend ist. Glas ist eine verhältnismäßig neuartige Erscheinung. So gut Vögel mit ihrem optischen Sinn an ihre ursprüngliche Umgebung angepasst sind: Glas erkennen sie nicht als Hindernis.2 2. Ursachen für Vogelanprall2.1. DurchsichtDie bekannteste Ursache für Anflüge an Glas ist dessen Transparenz. Ein Vogel erblickt durch eine Glasfront hindurch einen Baum, den Himmel oder eine ihm zusagende Landschaft. Er steuert diese in direktem Flug an und kollidiert dabei mit der Scheibe. Die Gefahr ist umso größer, je transparenter und großflächiger die Glasfront ist. 2.2. SpiegelungDas zweite Phänomen sind Spiegelungen. Je nach Scheibentyp, Beleuchtung und Gebäudeinnerem wird die Umgebung unterschiedlich stark reflektiert. Spiegelt sich eine Parklandschaft, wird dem Vogel ein attraktiver Lebensraum vorgetäuscht. Er fliegt diesen direkt an, ohne zu realisieren, dass es nur das Spiegelbild ist. Dieselben Folgen haben in die Landschaft gestellte Spiegel. 2.3. LichtIn Mitteleuropa weniger bekannt, doch alleweil existent, ist die Irreleitung von nächtlich ziehenden Zugvögeln durch Lichtquellen. Dieses Phänomen spitzt sich bei Schlechtwetter und Nebellage zu. Es ist auch von Leuchttürmen, Erdölplattformen, beleuchteten Gebäuden auf Alpenpässen, Leuchtmasten und anderen exponierten Bauten bekannt. Die starke Beleuchtung ist auch für die übrige Tierwelt, namentlich Insekten, ein Desaster.3 3. Vogelfreundliche Maßnahmen3.1. Reduktion von DurchsichtenTransparente Flächen an exponierten Stellen sind zu vermeiden oder ihre Durchsicht muss reduziert werden. Wirkungsvoll sind flächige Markierungen (Punktraster, Streifen etc.) oder der Einsatz von transluzenten Materialien (Milchglas). Es gibt zwei Möglichkeiten: Markierungen über die ganze Fläche (zB. Punktraster oder Streifen) oder Ersatz durch transluzentes Material (zB. Milchglas). Will man eine Markierung an einer Glasscheibe anbringen lassen, so wird geraten, dies gleich werkseitig machen zu lassen. Glasfabriken bieten oft schon eine Vielzahl von Dekors und Farben „ab Stange“ an (SWISS DUREX DECO von Glas Trösch). 3.2. Reduktion der SpiegelwirkungUm die Spiegelung möglichst gering zu halten, werden handelsübliche Gläser mit einer Außenreflektion von max. 15 % empfohlen (zB SILVERSTAR von Glas Trösch). Der Sonnen- und Wärmeschutz ist mit cleveren Beschattungssystemen zu realisieren. 3.3. Nachträgliche SchutzmaßnahmenMit etwas Erfahrung erkennt man Vogelfallen schon im Planungsstadium. Wurde es verpasst, schon während der Realisierung eines Baus Schutzvorkehrungen zu integrieren, muss später oft teuer nachgebessert werden. Hier einige Beispiele: Maßnahmen für Außenanwendungen können auch nachträglich mit Folien (zB SCOTCHCAL von 3M) realisiert werden. Lichtdurchlässige Flächenvorhänge sind wirkungsvoller als Nachtvorhänge, da sie immer zugezogen sind - sie wirken allerdings nur bei reflexionsarmen Glas. Mit Folien lassen sich ganze Fassaden werbewirksam einkleiden. Blow-ups sind garantierte Hingucker und deshalb auch für die Werbung interessant. Als Sofortmaßnahme können bsw grobmaschige Netze, große Tücher, helle grobe Nylonschnüre oder Plastikstreifen zum Einsatz kommen. 3.4. Gestaltung der UmgebungDie Umgebung sollte für Vögel möglichst unattraktiv gestaltet werden dh. möglichst wenig Bäume, wenig Beeren oder Früchte tragende Büsche, möglichst keine Sämereien und keine Abfälle, möglichst keine Wasserstellen oder Feuchtbiotope. Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Vogelanprall an Glas. Auftraggeber sind in der Regel frei in ihrer Wahl zwischen Vogelschutz und Vogelfalle, Wirksamkeit und Alibi4. Keine effektive Wirkung gegen Vogelanprall haben die lange Zeit verwendeten Greifvogelsilhouetten. 4. Vogelschutzglas – Was ist das?4.1. ONR 191040Da in den letzten Jahren vermehrt Produkte zur Vermeidung von Vogelanprall an Glasflächen angeboten werden war es hoch an der Zeit, den Begriff „Vogelschutzglas“ eindeutig zu definieren. Die führenden mit der Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung von Vogelanprall an Glasflächen befassten Ornithologen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich haben sich daher auf strenge Kriterien geeinigt. Nur wenn im detailliert beschriebenen Wahlversuch 90 von 100 Vögeln das Hindernis erkennen, darf die Bezeichnung „Vogelschutzglas gemäß ONR 191040“ verwendet werden. Die ONR 191040 ist beim Österreichischen Normungsinstitut erhältlich.5 4.2. Das 10 % - KriteriumDurch die Zunahme von Glas in fast allen von Menschen und Vögeln genutzten Lebensräumen, muss danach getrachtet werden, Wirksamkeit von Markierungen an Glasflächen, so effektiv wie möglich zu gestalten. In Rössler und Laube (2008) wurde empfohlen, das Verhältnis 9:1 (10% fliegen zur markierten Scheibe, während 90% dieser ausweichen), als realistisches und vertretbares Ziel für eine vertretbare Risikokompensation heranzuziehen. Dieses Konzept wurde zB auf der Fachtagung Wiener Umweltanwaltschaft im Februar 2008 mit den derzeit am intensivst befassten Ornithologen anerkannt6. Rössler unterteilte die möglichen Markierungen in die Kategorien A-D ein, wobei A als Vogelschutzglas bezeichnet wird, weil dieses Glas <10 % an Anprall aufweist7. Die besten Ergebnisse wurden bisher mit Gläsern erzielt, welche über ca 30% der Fläche siebbedruckt wurden. Mit einigen besonders dicht bedruckten Gläsern konnte die Anprallgefahr naturgemäß auf unter 10 % gesunken werden. Höchst unbefriedigend ist dabei jedoch, dass die Durchsicht durch solche Gläser stark eingeschränkt wird. Niemand würde eine Sonnenbrille akzeptieren, die zu 30 % mit Streifen oder Punkten zugeklebt wurde.8 5. Infocenter WeißseeHinsichtlich ORNILUX Glas möchte ich auf das derzeit beim VwGH anhängige Verfahren Weißsee eingehen. In diesem konkreten Fall, wurde den österreichischen Bundesbahnen Infrastruktur Bau AG mit Bescheid vom 23.4.2009, die naturschutzrechtliche Bewilligung für das Bauvorhaben „Infocenter Weißsee“ unter Einhaltung von Auflagen und Bedingungen erteilt. Als eine der Auflage fand sich, dass zum Zeitpunkt des Umbaus das jeweils wirksamste gegen Vogelschlag getestete Modell des Ornilux-Glases zu verwenden ist. 5.1. Vorgeschichte WeißseeIn den 1960er Jahren wurde von Mitarbeitern der entomologischen und ornithologischen Arbeitsgemeinschaft am Haus der Natur im Herbst Untersuchungen zum Insekten- und Vogelzug bei der „Station Weißsee“ gemacht (mittels Licht) und dabei eine große Fülle an Vogelarten beobachtet und zum Teil beringt. So flogen am 12.9.1968 binnen 20 Minuten (zwischen 24.00 und 0:20 Uhr) etwa 40 Vogelarten ins Umfeld der dort aufgestellten Lampe an. Im Zuge dieser Untersuchungen konnte für den Raum Weißsee fast kein Tagzug festgestellt werden, jedoch sehr viele nächtlich ziehende Arten. Daraus wurde geschlossen, dass im Bereich der Bergstation Nachtzugverhältnisse herrschen, die repräsentativ für den Breitfrontenzug der nächtlich ziehenden Arten über die Ostalpen sind. 5.2. Vögel und UV-LichtIn der Vogelwelt wird schon seit längerem der „Spinnennetzeffekt“ beobachtet, nämlich dass Vögel üblicherweise nicht in Spinnennetze fliegen. Man nimmt an, dass dies mit der Eigenschaft zusammenhängt, dass Vögel einerseits UV-Licht wahrnehmen können. Diese Tatsache hat das Glaswerk Arnold aufgegriffen und zu Experimenten mit Glasbeschichtung genutzt. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass ein Glas mit einer Bedampfung von wechselnden Streifen aus UV-absorbierenden und reflektierenden Material, Ornilux SB 1, genannt, die stärksten Meidereaktionen auslöste und einen Erkennungswert von 76 % aufwies. Da man beim Infocenter möglichst keine Sichteinschränkung durch Glasmarkierung in Form von Punkten oder Streifen wollte, wurde vom Einschreiter erwogen, ORNILUX-Glas zu verwenden. 5.3. Stellungnahme der LandesumweltanwaltschaftDie Wiener Umweltanwaltschaft befasst sich schon seit Jahren intensiv mit der Problematik wann ein System als wirksam gegen Vogelanprall zu bezeichnen ist. Es wird eine Fehlerquote von maximal 10% vorgeschlagen (90/10-Kriterium). Ein unwirksames System hätte eine Fehlerquote von 50% (50/50). Glas mit UV-wirksamen Markierungen, das nach Erkenntnissen in vergleichbaren Versuchen eine Fehlerquote von 24% (76/24) hat, wird von den Vögeln erkannt, kann nach dem 90/10-Kriterium aber nicht als ausreichend wirksam gegen Anprall bezeichnet werden.9 Die Wirkung von UV-wirksamen Markierungen auf Vogelentscheidungen ist nicht gesichert. UV zieht Vögel möglicherweise primär an, weil es normalerweise auf sozialen Kontext oder auf Futter hinweist. Die Empfindlichkeit des Vogelauges für UV ist größer als für andere Wellenlängen, aber die Anteile der Wellenlänge sind im natürlichen Licht nicht gleich verteilt. Der UV-Anteil am natürlichen Licht ist in der Dämmerung und im Wald geringer. Im Behördenverfahren, darf nur das effektivste System vorgeschrieben werden. Auch für den privaten Anwender soll erkennbar sein, welche Methode die wirksamste ist. Ein Qualitätslabel würde dabei helfen. ORNILUX wurde der Umweltpreis verliehen, was von Kunden wie ein Gütesiegel verstanden wird. Tatsächlich entsteht dadurch jedoch ein ähnlicher Mythos zur UV-Beschichtung, wie jener zu Greifvogelsilhouetten. UV-beschichtetes Glas besitzt zwar durchaus Wirksamkeit bei der Verhinderung von Vogelschlag, Versuche haben aber ergeben, dass Markierungen im Glas dessen Sichtbarkeit für Vögel und damit das Vogelschlagrisiko effizienter reduzieren können. Als Stand der Technik, muss daher die oben angeführte Fehlerquote von 10% bezeichnet werden, die das UV-Glas nicht erreicht. Das ÖBB- Infocenter liegt nicht in einem städtischen Areal mit „gewöhnlichen“ Vogelarten, sondern in einem ornithologisch besonders hochwertigen Gebiet durch welche ein Vogelzugroute führt und im Nahbereich des Nationalparks Hohe Tauern und anderen Schutzgebieten liegt. Seltene und gefährdete Vogelarten brüten im Gebiet oder nutzen es für ihre Wanderungen. 5.3.1. ORNILUX GlasEs wurden drei verschiedene ORNILUX-Glastypen untersucht wobei die Anflugrate der Vögel im Wahlversuch bei zwei ORNILUX-Typen 36% betrug und beim Dritten gar 45%. 5.3.2. Gutachten DI Martin RösslerZur Frage ob es sich bei ORNILUX um Vogelschutzglas handelt, hat DI Martin Rössler ein Gutachten erstellt. Darin erklärt er vorab, ab wann man von Vogelschutzglas sprechen kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens war die ONR 191040 noch in Ausarbeitung (mittlerweile ist die ONR auf der Seite des österreichischen Normungsinstituts abrufbar). Entsprechend der vorliegenden Untersuchungen von LEY (2004) wird ORNILUX auch in der besten geprüften Variante nicht dem Begriff „Vogelschutzglas“ im Sinne der geplanten (mittlerweile umgesetzten ONR) gerecht. Die biologische Station Hohenau hat auf Basis von 49 Versuchsreihen mit knapp 4.000 Vögeln in den Jahren 2004-2009 eine Kategorisierung von Glasmarkierungen entwickelt10:
Entsprechend der vorliegenden Untersuchungen von Ley (2004) fällt ORNILUX in der besten geprüften Variante in die Kategorie C (wenig wirksam). 5.3.3. Fiedler/Ley Stellungnahme zum Gutachten von DI RösslerFiedler/Ley äußerten sich kritisch zum Gutachten von Rössler in ihrer Stellungnahme Bauvorhaben ÖBB-Infocenter Weißsee11, Stellungnahme zum Gutachten AURING, 2010; die von Rössler vorgeschlagenen, aber bisher offiziell nicht eingeführten Begriffsdefinitionen (Entwurf einer ON-Regel) sind nur auf den ersten Blick neutral. Tatsächlich werden hier ohne nachvollziehbare Herleitung „Charakterisierungen“ willkürlich festgelegter Limits zugeordnet, die bisher ausschließlich in Laborversuchen (Tunnelversuchen) ermittelt wurden. Eine wirklich objektive Bewertung erfordert die Abschätzung des Effekts der Kollisionsvermeidung auf die lokalen Vogelpopulationen. „Hoch wirksam“ würde bedeuten, dass negative Effekte auf die lokale Population einer bestimmten Art durch Vogelschlag so weit verhindert werden können, dass sie im langfristigen Populationstrend nicht oder kaum nachweisbar sind. „Wenig wirksam“ müsste bei einem fundierten Ansatz bedeuten, dass die negativen Effekte von Vogelschlag auf eine lokale Population (also deren langfristige Bestandsentwicklung) zwar geringfügig, aber langfristig nicht ausreichend reduziert werden können. Dieser Ansatz ist in der Praxis unrealistisch, da die populationsdynamischen Parameter nur mit sehr hohem Aufwand ermittelbar sind und sowohl lokals- auch als artspezifisch unterschiedlich sind. Das können Fiedler und Ley die Intention des Ansatzes von Rössler durchaus nachvollziehen. Aus den von Rössler willkürlich festgelegten Grenzen für „Wirksamkeit“ ein Urteil über die Berechtigung des Begriffes „Vogelschutzglas“ herzuleiten, halten sie jedoch nicht für gerechtfertigt. Aus strenger tier- und naturschützerischer Sicht wäre vermutlich ein Limit von mindestens 95 % Kollisionsvermeidung wünschenswert. 5.3.4. Stellungnahme der Architekten und IngenieurkonsulentenAuch die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten gab eine gutachterliche Stellungnahme zum Thema Vogelschutzglas ab12: Demnach wurden bisher die besten Erfolge mit Gläsern erzielt, welche über ca. 30 % der Fläche siebbedruckt wurden. Mit einigen besonders dicht bedruckten Gläsern konnte die Anprallgefahr naturgemäß auf unter 10 % gesenkt werden. Höchst unbefriedigend ist dabei jedoch, dass die Durchsicht durch solche Gläser stark eingeschränkt wird. Niemand würde eine Sonnenbrille akzeptieren, die zu 30 % mit Streifen oder Punkten zugeklebt wurde. Zudem sind solche Gläser bei vielen bisherigen Anwendungsbeispielen optisch mehr oder weniger hässlich. Selten passen siebbedruckte Gläser gestalterisch zum Gebäude. Bedruckte Gläser verhindern zwar Vogelanprall, der eigentliche Zweck des Glases, eine sehenswerte Aussicht zu ermöglichen, wird dabei jedoch weitgehend zunichte gemacht. Wenn Glasflächen lediglich dem Lichteinfall dienen, sind bedruckte Gläser vom Gebäudeinneren aus betrachtet kaum ein Störfaktor. Von außen gesehen kann die Materialisierung bzw. „Sichtbarmachung“ der Glasflächen durch Siebdruck aber auch in dem Fall ein gestalterisch höchst störender Faktor sein. Für Glasflächen von „Aussichtssfenstern“ sind die Möglichkeiten, transparente Glasflächen im UV-Bereich für Vögel sichtbar zu machen, wesentlich ansprechbar. Zwar liegt der Wirkungsgrad der neuesten derartigen Gläser noch unter den am besten wirksamen bedruckten Gläsern, eine hochgradige Verminderung von Vogelschlag ist jedoch bereits möglich und wissenschaftlich nachgewiesen. Die Ästhetik derartiger Vogelschutzgläser ist jedenfalls weitaus höher als die der bedruckten Gläser. Zu Recht haben daher die besten Entwicklungen von Gläsern, die sich den UV-Effekt zunutze machen, zahlreiche Designer und Umwelt- und Tierschutzauszeichnungen erhalten. 5.3.5. Stellungnahme REVITAL Ziviltechniker GmbHNeben den klassischen Vermeidungsmaßnahmen (Verzicht auf transparente Glasflächen) werden auch Wege gesucht, die architektonischen Vorteile von Glas mit den Erfordernissen des Vogelschutzes zu kombinieren. Laufend werden neue Markierungen von Glasflächen entwickelt und deren Effizienz in Studien untersucht. Die wissenschaftlichen Arbeiten von DI Rössler und dem Max-Planck-Institut für Ornithologie liefern z.T. unterschiedliche Ergebnisse, welche für die Planungsebene noch keine abschließende und gesicherte Entscheidungsgrundlage bieten. REVITAL ZT GmbH folgt der Argumentation der LUA, wonach das Vorhabensgebiet aus ornithologischer Sicht, ein sehr hochwertiges Gebiet ist. Hervorzuheben ist das mehrfach bestätigte Vorkommen des Rotsternigen Blaukehlchens. Dieses Brutvorkommen liegt jedoch deutlich abseits des geplanten Info Centers. Wie bereits im Gutachten der REVITAL ZT GmbH von 2008 ausgeführt, finden die geplanten Bauarbeiten in einem vorbelasteten Gebiet statt. Schon im derzeitigen Zustand befinden sich große Fensterflächen im Gebäude – ohne jegliche Vorkehrungen gegen Vogelschlag. Die ÖBB Infrastruktur Bau AG Geschäftsbereich Kraftwerk wird ein begleitendes Monitoring beauftragen, um eventuelle Auswirkungen durch Vogelschlag zu dokumentieren und darauf reagieren zu können. Die REVITAL ZT GmbH stuft auf Grund der Vorbelastung des Gebiets, der Situierung des Gebäudes und Verwendung von UV-beschichteten Glas, die mögliche Tötung von im Gebiet wertbestimmenden Vogelindividuen als „äußerst seltenes Ereignis“ ein. Damit werden erhebliche Auswirkungen weder für die im Gebiet vorkommenden Brutvogelpopulationen, noch für durchziehende Arten erwartet.13 5.4. Die Berufungsbehörde hat an materiellen Mängeln erwogen:In der Berufung wird vorgebracht, dass das Vorhaben in einem nach ornithologischen Gesichtspunkten äußerst sensiblen Gebiet (Brutvögel- und Zugvögelgemeinschaften darunter Arten der Roten Liste, des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sowie der Tierartenschutzverordnung) liege und selbst wenn das bisherig verwendete Glas keine Markierung gegen Vogelanprall enthalten habe, aufgrund der geplanten Vergrößerung der Glasfläche auf die dreifache Dimension, des auskragenden Baukörpers sowie des vorgebauten Balkons auch bei Verwendung der vorgeschlagenen Ornilux-Glas-Variante anstatt eines mit sichtbaren Markierungen versehenen Glases von einer erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes aufgrund von Vogelschlag ausgegangen werden müsse. 5.4.1. § 5 Z 21 lit a und b Sbg. NSchGLaut gesetzlicher Definition des § 5 Z 21 lit a und b Salzburger Naturschutzgesetz liegt eine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes dann vor, wenn eine Maßnahme bzw. ein Vorhaben den örtlichen Bestand seltener, gefährdeter oder geschützter Tier- oder Pflanzenarten wesentlich beeinträchtigt oder vernichtet. Da von der zoologischen Amtssachverständigen nachvollziehbar und schlüssig begründet wurde, warum es durch die Verwendung des verfahrensgegenständlichen Glases zu einer Verbesserung der Ist-Situation unter Miteinbeziehung aller relevanten Faktoren kommen wird und sohin eine Verbesserung der Lebensraumsituation für die Vogelfauna erwartet werden kann, ist das Vorliegen einer Beeinträchtigung des Naturhaushaltes aufgrund der Projektsdurchführung wohl zu verneinen und kann der Argumentation der Berufungswerberin daher nicht gefolgt werden. Dass bei einer bestehenden Wahlmöglichkeit zwischen den zu verwendenden Gläsern immer das Glas mit der größten Schutzwirkung herangezogen werden müsse, ist anzumerken, dass gegenständlich eine Lösung gefunden werden musste, die zum Einen keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes nach sich zieht und zum Anderen auch den Zweck der Maßnahme nicht vereitelt. Aufgrund der Feststellung der zoologischen Amtssachverständigen, dass durch die Verwendung des Ornilux-Glases eine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes nicht gegeben sei, sondern im Gegenteil sogar eine Verbesserung der derzeitigen Situation zu erwarten sei sowie die Darlegung der Antragstellerin, warum durch die Verwendung von Glasflächen mit für den Menschen erkennbaren Markierungen, das Projektsziel nicht erreicht werden könne, ist die Verwendung der Ornilux-Glasvariante als optimale Lösung anzusehen, um dem Sinn und Zweck des Vorhabens gerecht zu werden. 5.4.2. § 31 Sbg. NSchGZu § 31 Sbg. NschG wurde seitens der LUA vorgebracht, dass aufgrund der Tatsache, dass durch das Vorhaben bewusst in Kauf genommen werde, dass geschützte Vogelarten durch Kollisionen mit den Glasscheiben ihr Leben lassen müssten, der Tatbestand des „Verbots des tötens“ geschützter Arten verwirklicht werden und in der Folge als weitere Bewilligungsvoraussetzung gem § 34 Abs 3 leg cit. Eine Alternativprüfung durchgeführt hätte werden müssen, wird von der Behörde ausgeführt, dass dieser Argumentation schon allein deshalb nicht gefolgt werden kann, weil in der Folge jedes Bauwerk bei Verwendung Glasscheiben bzw. Fensterscheiben versagt werden müsste, sobald die Möglichkeit besteht, dass eine geschützte Vogelart zufällig dagegen fliegen könnte. Nach Ansicht der Berufungsbehörde setzt der Tatbestand des § 31 leg cit voraus, dass zusätzlich zum Bekannt sein des Vorkommens einer geschützten Art ein „aktives Tun“ hinzutreten muss, um von einem bewussten in Kauf nehmen der Tötung geschützter Arten ausgehen zu können. Im gegenständlichen Fall wird ein Gebäude mit Glasfronten errichtet, weshalb in der Folge mit der vollzogenen Errichtung die Handlung als abgeschlossen angesehen werden kann. 5.5. Entscheidung des VwGHEs bleibt also abzuwarten, wie der VwGH zur Verwendung von ORNILUX-Glas steht. 6. Wirksame Markierungen nach der aktuellsten Studie von DI Martin RösslerSiehe dazu das unter nachstehendem Link verfügbare Dokument im PDF-Format, welches den gesamten hier zitierten Text samt Fußnoten, Bildern und Linkliste enthält. Tagung Glas, Licht und VogelschutzVogelanprall an Glasflächen wirkungsvoll verhindern war das Ziel der Tagung, die die LUA am 11.11.2009 gemeinsam mit Architektenkammer, Bauakademie, Wirtschaftskammer und Landesbaudirektion veranstaltete. Glas und Licht sind aus der modernen Architektur und Technik nicht mehr wegzudenken und werden zunehmend nicht nur im städtischen Umfeld sondern auch in der freien Natur eingesetzt. Kollisionen mit Glasscheiben zählen bei Vögeln mittlerweile zu den häufigsten anthropogenen Todesursachen. Denn Glas ist für Vögel nicht sichtbar und gaukelt eine freie Flugbahn vor. Auch die Spiegelung von Himmel oder Bäumen macht Glas zur Vogelfalle. Die Anlockung durch Licht verschärft die Situation zusätzlich. Vor-sichtige Schätzungen gehen allein in Europa von 250.000 an Glasscheiben verunglückten Vögeln pro Tag aus. Um bei Bauherren, Planern und Architekten, aber auch bei Sachverständigen diese Problematik ins Bewusstsein zu rücken, beleuchteten Vorträge die fachlichen Hintergründe. Dazu berichtete Diplombiologe Heiko Haupt in sehr eindrucksvollen und aufrüttelnden Bildern vom Post-Tower in Bonn. Hier verunglückten innerhalb eines Jahres über 1000 Vögel. DI Martin Rössler von der Biologischen Station Auring Ringelsdorf zeigte, wie Glasscheiben auf ihre Wirksamkeit gegen Vogelanprall getestet werden und vermittelte den neuesten Stand des Wissens. Architekt Andreas Treusch präsentierte die Umsetzung von Vogelschutzmaßnahmen an der Lärmschutzwand des Theodor-Körner-Hofs in Wien. Die Möglichkeiten von Glas und die technische Machbarkeit zeigte Herr Reinhard Waschl von der Salzburger Firma Glas Gasperlmair auf. Gelungene Beispiele und die Erfahrungsberichte von DI Wilfried Doppler aus Ostösterreich und Mag. Sabine Werner aus Salzburg rundeten das Thema ab. FazitAlle Beteiligten waren sich einig, dass Bewusstseinsbildung und Information über den Vogelanprall notwendig sind, damit bereits frühzeitig im Planungsstadium darauf reagiert werden kann. Die Festlegung von Normen für Vogelschutzglas wurde allgemein begrüßt. Downloads zur Tagung vom 11.11.2009 in der Bauakademie SalzburgLinkliste
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