Mit Edikt vom 16.05.2011 wurde der verfahrenseinleitende Antrag samt UVE - Umweltverträglichkeitserklärung vom Amt der Salzburger Landesregierung kundgemacht. Die digitalen Unterlagen können unter http://www.salzburg.gv.at/2003bek/UVP-Verfahren_Golfplatz_Anif/ eingesehen werden.
Stellungnahme zu einzelnen Gutachten