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Bewahrung

der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen

Vermeidung

von Beeinträchtigungen der Umwelt, des Landschaftsbildes und Naturhaushaltes

Verringerung

bestehender Belastungen

Beratung

von Projektwerbern, Land, Gemeinden und Bevölkerung

 Markus Pointinger  |  

Verordnung, mit der Höchstabschüsse für Rabenvögel (Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher) sowie Wasservögel (Grau- oder Fischreiher und Kormoran) für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt werden, erfüllt die strengen Ausnahmekriterien des Artikel 12 VSchRL bzw. § 104b JG nicht.

 

 Markus Pointinger  |  

Aus Sicht der Umweltanwaltschaften ist der Haftungsmaßstab zu vereinheitlichen und eine Haftung des Baumhalters/ der Baumhalterin generell auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz einzuschränken.

 Markus Pointinger  |  

Die Landesumweltanwaltschaft (lua-sbg.at) sucht ab Februar 2024 eine verlässliche Reinigungskraft (m/w/x) mit einem Beschäftigungsausmaß von 3 Wochenstunden.