30.08.2010 10:02
Das Wasserkraftwerk an der Salzach in Gries im Pinzgau ist machbar, aber die vorgelegte Umweltverträglichkeitserklärung muss in vielen Bereichen nachgearbeitet werden. Brücken, Leitungen, Kanäle, Bachverbauungen und Fischaufstiege fehlen und die Wirkung der jahrelangen Baustelle auf das Salzachtal muss klar aufgezeigt werden. Für die Tierwelt, vor allem die Fische, und die Landschaft gibt es noch viel zu verbessern und die Massentransporte sollten auf die direkt vorbeiführende Eisenbahn verlegt werden.
04.08.2010 15:19
Wie die LUA bereits in den Vorprüfungsverfahren der letzten Jahre immer wieder angemerkt hatte, widerspricht die Schigebietserweiterung der Schmittenhöhebahn AG am Hochsonnberg in Piesendorf einer Reihe gesetzlicher Grundlagen und greift in einen äußerst hochwertigen Naturraum ein. Nach Ansicht der LUA liegt eine den Schirichtlinien des Landes widersprechende Neuerschließung ebenso vor wie eine den Beschneiungsrichtlinien des Landes widersprechende Neuanlage auf einem südexponierten Hang mit grenzwertiger Höhenlage.Neben dem Klimaschutz findet auch die Alpenkonvention keine Berücksichtigung.
Die geplanten Pisten erweisen sich laut Antrag für attraktive Wiederholungsfahrten als ungeeignet. Sie beinhalten schmale und/oder steile Passagen, Notwege, eine Flaschenhalssituation mit etlichen Gefahrenpotentialen.
Der hochwertige unberührte Naturraum beinhaltet eine reiche Vielfalt an Arten, insbesondere Vogelarten, deren Lebensraum bei Umsetzung zerstört würde. Trotz Kompensationsmaßnahmen ist ein Verschwinden einzelner Arten nicht auszuschließen, insgesamt ist der Eingriff in die Lebewelt daher nicht kompensabel.
Auch das noch technisch unberührte Landschaftsbild würde dadurch erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden.
Aufgrund der Hochwertigkeit des Naturraumes einerseits und der bereits vielfältig vorhandenen Schiräume im nahen Umfeld kann derzeit kein besonders wichtiges unmittelbares öffentliches Interesse erkannt werden, das einen derart gravierenden Eingriff zuließe.
Der UVP-Antrag (UVE-Umweltverträglichkeitserklärung) weist nach Ansicht der LUA die Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht nach. Die vollständige Stellungnahme der LUA dazu kann unter nachstehendem Link eingesehen werden.
06.07.2010 15:12
LUA-PRESSE vom 06.07.2010:
Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg (LUA) hat heute gegen den Naturschutzbescheid der Salzburger Landesregierung, mit dem der Tauernmooslift in Uttendorf entgegen der Ansicht der BH Zell am See letztendlich doch bewilligt worden war, das Rechtsmittel der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht. Das Land ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die öffentlichen Interessen an der Errichtung des Liftes die Naturschutzinteressen überwiegen.
Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage tritt die LUA dieser Rechtsansicht in der Beschwerde entschieden und begründet entgegen. Nach Ansicht der LUA stellt die Bewilligung eines alten Doppelsesselliftes zu Lasten einer der hochwertigsten Naturlandschaften Österreichs einen krassen Rechtsbruch dar.
Mit der Beschwerde wurde gleichzeitig die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels beantragt, um den hochwertigen Naturraum für die Dauer des Verfahrens vor frühzeitigen Eingriffen zu schützen. Wird dem Antrag Folge geleistet, muss mit der Lifterrichtung bis zur Entscheidung des Gerichtshofes zugewartet werden.
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt, Salzburg 06.07.2010
Beilage: Fotodokumentation des Doppelsesselliftes welcher derzeit am Enzingerboden gelagert wird.
06.07.2010 15:00
Die Sommerausgabe der LUA Notizen 2-2010 finden Sie ab sofort im Bereich Publikationen/LUA-Notizen zum Download.
Auszug aus dem Inhalt:
05.07.2010 08:18
LUA Presseaussendung vom 2. Juli 2010
Der Beschwerde des Landesumweltanwalts hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun mit Beschluss die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit ist der bekämpfte UVP-Bescheid des BMVIT und damit die Genehmigung des Neubaus der Tauernbahn als Hochleistungsstrecke nicht rechtskräftig: alles hängt nun von der Entscheidung des VwGH ab.
Dies ist ein äußerst seltener Fall und deshalb umso achtenswerter, da der VwGH hier äußerst strenge Maßstäbe an den Rechtsschutz anlegt. Mit aufwändigen Privatgutachten konnten die fraglichen Aussagen der ÖBB und der Verfahrensgutachter derart in Zweifel gezogen werden, dass der VwGH urteilen musste:
„kann […] doch nicht ausgeschlossen werden, dass es mit der Verwirklichung des Vorhabens der mitbeteiligten Partei zu nicht mehr leicht zu beseitigenden gravierenden Eingriffen (gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen) kommt.“
Mit einem weiteren Paukenschlag stellte der VwGH fest, dass auch ein öffentliches Interesse an der sofortigen Umsetzung des Vorhabens nicht bestehe. In seiner Begründung führte der Gerichtshof aus:
„Es fällt auch entscheidend ins Gewicht, dass die bisherigen Baumaßnahmen in wesentlichenBereichen ohne die nach dem Gesetz erforderlichen Genehmigungen durchgeführt worden sind […] und die mitbeteiligte Partei den erforderlichen Genehmigungsantrag erst am 15. Juni 2009 eingebracht hat, also zu einem Zeitpunkt, als das Bauvorhaben in wesentlichen Teilen bereits fertig gestellt war.“
Die Stellungnahme des ÖBB-Sprechers Johannes Gfrerer in den Salzburger Nachrichten vom 1. Juli 2010 zeugt auch nach der dritten Niederlage vor dem VwGH in dieser Sache innerhalb der letzten 4 Jahre weiterhin von Unverständnis und fehlendem Unrechtsbewusstsein. Anders kann die Frage nach dem Zweck der Beschwerde angesichts der vom VwGH anerkannten möglichen Gesundheitsgefährdung durch Eisenbahnlärm nicht eingeschätzt werden. Seine Feststellung, dass der Kosten-Taxameter gegen die Steuerzahler läuft kann nur mehrfach unterstrichen werden. Dies liegt aber nicht an den Umweltschutzvorschriften oder gar am VwGH: Die ÖBB waren sich von Anfang an des Kostenrisikos eines rechtswidrigen Vorgehens bewusst und haben daher nun auch die Konsequenzen zu tragen. Letztendlich fällt die Last aber nur deshalb wieder auf den Steuerzahler zurück, weil diese Vorgangsweise von ÖBB und BMVIT unverantwortlich ist.
Dr. Wolfgang Wiener, Umweltanwalt
Salzburg, 02.07.2010
15.06.2010 10:08
In der aktuellen Stellungnahme vom 14.06.2010 spricht sich die LUA gegen eine Umwidmung aus. Sowohl der Naturschutzfachliche Amtssachverständige der Planungsbehörde der Stadt Salzburg als auch die Naturschutzfachliche Amtssachverständige und Naturschutzbeauftragte des Amts der Salzburger Landesregierung kommen zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes derart hoch ist, dass aus fachlicher Sicht keine ausgleichenden Maßnahmen denkbar sind, die eine solche Beeinträchtigung auf ein vertetbares Ausmaß reduzieren könnten und die einzige Möglichkeit in der Nichtinanspruchnahme der Fläche liegt.
Aus Sicht der LUA widerspricht der gesamte Prozess der Umwidmung, bereits beginnend mit der Änderung des Regionalprogramms, ebenso wie die "vorsorgliche" Auflösung des Landschaftsschutzgebietes nationalen und europäischen Normen. Die vollständige Stellungnahme können Sie nachstehend downloaden.
01.06.2010 00:00
LUA-Pressemitteilung vom 31.05.2010:
Seit der Entscheidung in der Causa Tauernmooslift ist es offensichtlich klar – politische Entscheidungen ersetzen fachliche:
Auch die jüngsten Entscheidungen der Politik zur gewünschten Schiverbindung Werfenweng nach St.Martin zeigen, dass Beurteilungen von einschlägigen Fachexperten schlichtweg ignoriert werden. Denn diese geplante Verbindung wurde bereits im Jahr 2008 von der Arbeitgruppe Schianlagen* negativ beurteilt. In Besprechungen und Begehungen der Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass das Gebiet auf Grund seiner Steilheit, der Erforderlichkeit von großflächigen Lawinenverbauungen und der Tatsache, dass die Abfahrten zum Großteil über Schiwege geführt werden schitechnisch und naturräumlich ungeeignet ist. Zusammenfassend widerspricht das Vorhaben sowohl dem Sachprogramm Schianlagen, als auch dem Bergwald- und Tourismusprotokoll der Alpenkonvention. Den Projektwerbern wurde empfohlen, das Projekt nicht weiterzuverfolgen.
Nach dem Nein der Fachleute ist die Politik der Meinung: die Verbindung ist möglich! Fachliche Argumente waren bei dieser Beurteilung nicht ausschlaggebend, vielmehr wurde wohl nach dem „Willhaben“- Prinzip entschieden.
Inwiefern diese immer öfter eingeschlagene Vorgehensweise von den Höchstgerichten geduldet wird, wird sich durch die Beschwerde der LUA in Sachen Tauernmooslift an den VwGH zeigen. Darin soll geklärt werden, ob es der Rechtsstaat zulässt, dass rein politische Entscheidungen die fachlich begründeten Naturschutzinteressen aushebeln.
(*das ist eine Sachverständigen-Kommission des Landes)
Für den Landesumweltanwalt :
Mag. Julia Hopfgartner
Salzburg, am 31.05.2010
04.05.2010 13:15
Nachdem die Landesumweltanwaltschaft Salzburg in den letzten Jahren zweimal den Verwaltungsgerichtshof zur Frage der UVP-Pflicht des scheibchenweisen Neubaus der Tauernbahn als Hochleistungsstrecke im Gasteinertal bemühen musste, haben die ÖBB im Jahr 2009 über höchstgerichtlichen Zwang endlich das von den lärmgeplagten Gasteinern lang ersehnte UVP-Verfahren beantragt.
Bis auf 12 km im Gasteinertal und bisher ohne UVP wurde bereits die gesamte über 100 Jahre alte Tauernachse zwischen Schwarzach/St.Veit und Spittal als HL-Strecke von den ÖBB neu gebaut.
Anfang März 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie – BMVIT die UVP-Bewilligung für das 1,7 km lange Teilstück um die Angerschluchtbrücke erteilt. Geprüft wurde allerdings aufgrund verzerrter Angaben in den Antragsunterlagen und entgegen der bisherigen beiden Judikate des VwGH nur eine eingleisige Strecke!
Da über Gutachten im Verfahren nachgewiesen werden konnte, dass einerseits nicht nur eine Gesundheitsgefährdung wegen der Lärmbeeinträchtigung nicht mehr auszuschließen ist und andererseits die Aufhebung des Kurortestatus der Kurgemeinde Bad Gastein medizinisch begründbar wäre, musste der Bescheid des BMVIT nun beim VwGH bekämpft werden.
Dr. Wolfgang Wiener
Umweltanwalt Salzburg, 04.05.2010
19.04.2010 11:00
Die Frühlingsausgabe der LUA Notizen
1-2010 finden Sie ab sofort im Bereich Publikationen/LUA-Notizen
zum Download.
Auszug aus dem Inhalt:
18.03.2010 12:06
In der intakten Tallandschaft bei St. Michael im Lungau wurde 2007 eine Paintballanlage ohne die dafür notwendigen Bewilligungen errichtet.
Paintball ist ein Mannschaftssport aus den USA, bei welchem gegnerische Spieler mit Farbkugeln getroffen und markiert werden, welche aus einer Luftdruckwaffe geschossen werden. Auf dem Spielfeld gibt es zahlreiche Hindernisse. Jeder markierte Spieler muss das Feld verlassen.
Für den Spielbetrieb war auch eine veranstaltungsrechtliche Bewilligung notwendig.
Nach dem Landesumweltanwaltschafts-Gesetz kommt der LUA im Veranstaltungsrecht dann Parteistellung zu, wenn damit erhebliche Eingriffe in Natur- und Umweltschutzbelange verbunden sein können.
Aus Sicherheitsgründen müssen Paintballplätze mit hohen Netzen eingezäunt werden, welche Vogelfallen darstellen. Die weiträumige Wiesenlandschaft ist Lebensraum für Braunkehlchen und Feldlerche, beides Charakterarten der Lungauer Tallandschaft, für deren Erhalt sogar das regionale Förderprojekt „Wiesenbrüter - Schutz im Lungau“ ins Leben gerufen wurde. In Salzburg sind alle Vögel geschützt und unterliegen auch der Vogelschutzrichtlinie, weshalb die LUA diesen Sportplatz ablehnte.
Da die Veranstaltungsbehörde im Instanzenweg diese Argumentation nicht teilte, wurde der Verwaltungsgerichtshof angerufen, welcher mit dem brandaktuellen Erkenntnis die LUA wieder einmal bestätigte.
Unter dem folgenden Link kann das Erkenntnis abgerufen werden:
18.03.2010 11:57
Im UVP Verfahren zum Kraftwerk Tauernmoos zur energiewirtschaftlichen Nutzung des Gefälles zwischen dem Weißsee und dem Tauernmoossee hat die LUA zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) eine Stellungnahme abgegeben, die Sie unter vorstehendem Link oder auf unserer Homepage im Bereich Publikationen/LUA Stellungnahmen abrufen können.
18.03.2010 11:46
Im UVP-Verfahren zum Kraftwerk Limberg III in Kaprun hat die LUA zur Umweltverträglichekeitserklärung (UVE eine Stellungnahme abgegeben, die Sie über den vorstehenden Link oder auf unserer Homepage im Bereich Publikationen/LUA Stellungnahmen abrufen können.
18.03.2010 10:46
Zur Änderung des LUA-Gesetzes aus Anlass der B-VG Novelle 2008 hat die LUA eine Stellungnahme verfasst, die Sie über den vorstehenden Link oder auf unserer Homepage im Bereich Publikationen/LUA Stellungnahmen abrufen können.
22.02.2010 13:16
Aus Anlass des 25jährigen Jubiläums der Landesumweltanwaltschaft Salzburg haben die MitarbeiterInnen der LUA eine Sonderausgabe der LUA-Notizen erstellt.
Darin wird der Bogen von der einstigen Zielsetzung und Notwendigkeit dieser Einrichtung ins Heute mit Einsparungs- und Auflösungstendenzen gespannt.
Sie finden die Sonderausgabe wie gewöhnlich im Bereich Publikationen/LUA-Notizen
22.02.2010 11:48
Die Feierlichkeiten am 18.02.2010 zum 25jährigen Bestehen der LUA Salzburg haben erneut klar aufgezeigt, dass die LUA – damals wie heute – ein unverzichtbarer Bestandteil des Systems ist, in dem die sonst sprachlosen Naturschutzinteressen ein besonderes Gewicht, ein eigenes, parteiisches, unabhängiges, weisungsfreies und auch durchsetzungsfähiges Sprachrohr benötigen.
Landtagspräsident
Simon Illmer (ÖVP) und die 2. Landtagspräsidentin Gudrun
Mosler-Törnström (SPÖ) haben in ihren Reden die besondere Wichtigkeit
dieser Institution hervorgehoben, gerade in Zeiten in denen der
Naturschutz immer weiter zurückgedrängt wird.
Die
Landesumweltanwaltschaft Salzburg wird diese unterstützenden
Bekenntnisse der Politik sehr genau am weiteren Umgang mit dieser
Einrichtung messen: derzeit sind die Gehälter durch Budgetkürzungen
nicht vollends gedeckt, Parteirechte – hört man – sollen beschnitten
werden.
Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg bedankt sich herzlichst bei allen Gratulanten und Unterstützern!
Dr.
Wolfgang Wiener
Umweltanwalt
Salzburg, 19.02.2010
16.01.2010 17:15
Die Winterausgabe der LUA Notizen
4-2009 finden Sie ab sofort im Bereich Publikationen/LUA-Notizen
zum Download.
Auszug aus dem Inhalt: