16.12.2008 12:21 von LUA-SBG
Die Winterausgabe der LUA Notizen 4-2008 finden Sie ab sofort im Bereich
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Auszug aus dem Inhalt:
10.11.2008 10:04 von LUA-SBG
Ein veralteter politischer Stil erlebt dieser Tage seine Renaissance: unliebsame Kritiker sollen unter Demonstration politischer Macht von vornherein ruhig gestellt werden.
Letzteres geschah laut heutiger ORF Salzburg Pressemeldung aktuell durch den Beschluss der Landesregierung, die geplante Erweiterungsfläche für MACO und Porsche aus dem Landschaftsschutzgebiet Salzburg Süd zu entlassen. Nach Meinung der Politiker sei dieser Kraftakt notwendig, da „die Landesumweltanwaltschaft damit auch keine Möglichkeit mehr habe gegen eine Umwidmung zu berufen und das Behördenverfahren zu verzögern.“
Abgesehen davon, dass die Auflösung von Schutzgebieten der Alpenkonvention widerspricht und die LUA im Umwidmungsverfahren gar nicht berufen kann, stellt diese Maßnahme, mit der Intention die LUA auszuschalten, einen äußerst bedenklichen Angriff auf unser demokratiepolitisches System dar und ist nicht nur als gefährlicher Rückschritt des politischen Stils zu werten, sondern auch als Bankrotterklärung des politischen Naturschutzes.
Jene, denen der Naturschutz aber wirklich am Herzen liegt, sei gesagt: um das Ziel der Ausschaltung der LUA zur Gänze zu erreichen, hat die Landesregierung noch hart zu arbeiten. Dafür müsste noch der Geschützte Landschaftsteil Anifer Alterbach (eine Rarität im gesamten Salzachtalboden) auf-gehoben werden, gesetzlich geschützte und biotopkartierte Lebensräume weggebeamt werden und dem nationalen und europäischen Artenschutz unterliegende, vom Aussterben bedrohte Tierarten gebeten werden sich ein anderes zu Hause zu suchen. Bestimmt wird sich auch Brüssel dafür interessieren.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt Salzburg, am 04.11.2008
13.10.2008 11:24 von LUA-SBG
LUA-PRESSE vom 10.10.2008:
VwGH bestätigt LUA ein zweites Mal:
Angerschluchtbrücke rechtswidrig ohne UVP bewilligt und gebaut
ÖBB und BMVIT auf UVP-Abstellgleis
Im Dezember 2003 reichten die ÖBB den Neubau der Angerschluchtbrücke samt anschließenden Schienentrassen zur eisenbahnrechtlichen Genehmigung beim BMVIT ein. Es handelt sich dabei um ein Teilstück der über 100 Jahre alten Tauernbahn im Gasteinertal, die im EU-Interesse als alpenquerende Güterzugverbindung sukzessive zweigleisig zu einer Hochleistungsstrecke ausgebaut werden soll.
Im April 2004 wurde die LUA davon offiziell verständigt. Da der Bau von zweigleisigen Hochleistungsstrecken der UVP-Pflicht unterliegt, stellte die LUA den Antrag, das BMVIT solle die UVP-Pflicht feststellen: hatten die ÖBB der Gasteiner Bevölkerung in einem 3-jährigen Mediationsverfahren doch auch versprochen, den Ausbau im Gasteinertal einer UVP zu unterziehen.
Wenig phantasievoll haben die ÖBB in der Folge versucht, sich unter Zuhilfenahme schwergewichtiger Anwaltskanzleien und durch diverse Projektsänderungen einer UVP-Pflicht zu entziehen.
Zwar war bereits 2006 vom Höchstgericht die UVP-Pflicht in dieser Sache festgestellt worden, die ÖBB versuchten aber, durch stufenweise Realisierung und zuletzt durch Verschiebung einer Weiche um 160 m, diese UVP-Pflicht erneut auszubremsen.
Entgegen der Rechtsansichten der großen Apparate von ÖBB und BMVIT hat der VwGH nun erneut die Rechtsansicht der LUA bestätigt. Bemerkenswert: diesmal hat der Vorsitzende Präsident Univ.Prof.Dr.Dr.hc. Clemens Jabloner selbst zur Feder gegriffen und ein Exempel statuiert.
Das BMVIT ist nun vom Höchstgericht angehalten einen Bescheid zu erlassen, der die UVP-Pflicht feststellt. Alle Bewilligungsbescheide und damit die inzwischen gebaute Angerschluchtbrücke selbst sind daher mangels vorangegangener UVP rechtswidrig. In einem nun erforderlichen UVP-Verfahren hat auch die Gasteiner Bevölkerung verstärkte Möglichkeiten Parteistellung zu erlangen, die Umweltauswirkungen des zweigleisigen Ausbaus sind talweit zu prüfen.
Für den Landesumweltanwalt :
Mag. Markus Pointinger
Salzburg, am 10.10.2008
01.10.2008 10:24 von LUA-SBG
Die Herbstausgabe der LUA Notizen 3-2008 finden Sie ab sofort im Bereich
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Auszug aus dem Inhalt:
22.09.2008 12:03 von LUA-SBG
Ein neues Gutachten im Verfahren um die UVP-Pflicht des Flughafen Salzburg bestätigt nun die kapazitätserweiternde Wirkung der Ausbaumaßnahmen.
Die LUA hatte im März 2006 die Feststellung der UVP-Pflicht beantragt und gegen den negativen Bescheid der Salzburger Landesregierung berufen. Der zuständige Umweltsenat holte im Berufungsverfahren weitere Gutachten ein, nachdem die Amtsgutachten seitens der LUA stark in Zweifel gezogen wurden.
Das im Auftrag des Umweltsenates ergangene und nun vorliegende Gutachten der Rheinisch-Westfälischen-Technischen-Hochschule in Aachen bestätigt erstmals, dass die Ausbaumaßnahmen am Flughafen Salzburg zu mehr Flugverkehr führen werden. Aufgrund der sehr konservativen Herangehensweise der Gutachter und der dürftigen Datengrundlage stellen die Ergebnisse aber nur Mindestwerte einer möglichen Beurteilung dar, wie der Gutachter der LUA, Univ.Prof. DI Dr. J. Michael Schopf der Technischen Universität Wien, bestätigt.
Die in einem Feststellungsverfahren laut UVP-G erforderliche Abschätzung einer möglichen UVP-Pflicht innerhalb von 6 Wochen dauert nunmehr bereits 2 1/2 Jahre. Der Umweltsenat geht mindestens von zusätzlich 200.000 Passagieren bzw 1600 Flügen aus, die geballt in wenigen Wochen im Winter stattfinden. Ebenso von einer Zunahme der Allgemeinen Luftfahrt um 25%. Aus Sicht der LUA reicht diese Konservative Annahme bereits aus, erhebliche Umweltauswirkungen und damit eine UVP-Pflicht prognostizieren zu können.
Die LUA-Stellungnahme zum Umweltsenats-Gutachten finden sie unter Publikationen zum Download
.
02.07.2008 09:39 von LUA-SBG
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Auszug aus dem Inhalt:
15.05.2008 16:41 von LUA-SBG
Derzeit laufen beim Flughafen Salzburg, außerhalb des umzäunten
Flughafengeländes, jedoch innerhalb der beabsichtigten
Erweiterungsfläche, Bauarbeiten zur Errichtung eines Abstellplatzes für
Vorfeldgeräte.
Da sich diese Fläche in der freien Landschaft im
Grünland befindet, wäre dafür eine naturschutzrechtliche Bewilligung
erforderlich.
Da derzeit aber ein UVP-Feststellungsverfahren über
die Auswirkungen der Flughafenerweiterung läuft, dürfen auf den
Erweiterungsflächen von Gesetzes wegen keine Bewilligungen erteilt und
Maßnahmen durchgeführt werden.
Mit Wissen des Flughafens und der
Naturschutzbehörde der Stadt Salzburg hat die LUA diesbezüglich beim
Umweltministerium angefragt, welches diese Rechtsansicht schriftlich
bestätigt hat. Dieses Schreiben liegt sowohl dem Flughafen als auch der
Naturschutzbehörde vor.
Im Wissen um diese Rechtswidrigkeit hat
der Flughafen aber nun mit einem Bescheid der Luftfahrtbehörde des
Magistrat Salzburg mit den Bauarbeiten begonnen.
Die
Landesumweltanwaltschaft hat dies bei der Naturschutzbehörde und dem
ressortzuständigen Stadtrat Padutsch zur Anzeige gebracht.
21.04.2008 11:09 von LUA-SBG
21.03.2008 11:33 von LUA-SBG
Weil die Vogelschutzrichtlinie die Jagd in der Fortpflanzungszeit der
Vögel verbietet, wurde Salzburg wegen der Bejagung von Auerhahn,
Birkhahn und Waldschnepfe während der Balz vom Europäischen Gerichtshof
verurteilt (Urteil vom 12. Juli 2007, RS C-507/04). Damit die
Balzbejagung aber trotzdem zur gleichen Zeit und in gleichem Umfang wie
bisher weitergeführt werden kann, wurde ein „juristisches Gesamtpaket“
ausgearbeitet.
Bereits im Dezember 2007 hat der Landtag – ohne
Durchführung eines Begutachtungsverfahrens – eine Änderung des
Jagdgesetzes beschlossen. Damit diese Vögel keine Schusszeit aufweisen,
welche nach der Vogelschutzrichtlinie im Herbst zulässig wäre, wurden
Auerhuhn, Birkhuhn und Waldschnepfe in Salzburg ganzjährig geschont.
Diese Schonung besteht allerdings nur auf dem Papier. Denn mit der
Schonzeiten-Ausnahmeverordnung sollen die Abschüsse in der Balzzeit noch
rechtzeitig für die Balzsaison 2008 wieder möglich werden.
Aus
Sicht der LUA sind mit den neuen Regelungen die strengen Bedingungen für
eine Ausnahme vom Jagdverbot der Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllt
und die Bestimmungen des Art. 9 Abs. 1c der Richtlinie nicht korrekt
umgesetzt.
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur
Schonzeitenausnahme-Verordnung wurde von der LUA eine Stellungnahme
abgegeben, die als
Download verfügbar ist.
15.01.2008 10:04 von LUA-SBG
Endgültige Entscheidung über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im
Schigebiet Königsleiten aufgeschoben
Seit beinahe einem Jahr
liegt die Frage beim Umweltsenat: benötigen die durchgeführten
Schipistenumbauten im Ausmaß von 28 ha eine UVP oder nicht. Diese Frage
bleibt trotz Entscheidung durch den Umweltsenat (20.12.2007) weiterhin
ungeklärt. Der Umweltsenat ist nämlich zum Ergebnis gekommen, dass er
derzeit bei seiner Prüfung der UVP-Pflicht nur eine kleine Fläche von 1
ha berücksichtigen kann, da sämtliche anderen Erdbaumaßnahmen
(mindestens 13 ha) naturschutzrechtlich noch gar nicht bewilligt wurden
und daher in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden können.
Mit
anderen Worten - der Auftrag des Umweltsenates an die LUA lautet:
Zurück zum Start, sprich die illegal durchgeführten Maßnahmen müssen
zuerst von der BH Zell am See behandelt werden, erst dann kann der
Umweltsenat prüfen, ob diese zu einer UVP-Pflicht führen.
Im
Ergebnis sehr unbefriedigend für alle Betroffenen.
Ein positives
Zeichen für die Natur gibt es aber im Bescheid des Umweltsenates: Er
hat klar festgelegt, dass auch der Umbau bestehender Schipisten wie ein
Pistenneubau zu behandeln ist, wenn dieser gravierende Veränderungen des
Geländes mit sich bringt. Eine UVP-Pflicht für die durchgeführten
Maßnahmen ist daher nach diesem Bescheid als sehr wahrscheinlich zu
bezeichnen, die endgültige Klärung der Frage wurde aber vertagt.
Dr.
Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg, am 20.12.2007