20.12.2006 15:45 von LUA-SBG
LUA-Pressemitteilung vom 20.12.2006
Bereits seit dem Jahr 1996
ist die LUA mit dem Projekt „Wiederansiedlung von Steinwild im
Nationalpark Hohe Tauern“ befasst. Schon seit 1994 wurden im Bereich
Rauris immer wieder Tiere ausgesetzt. Dieses Projekt hat die LUA zwar
nicht grundsätzlich abgelehnt, es wurde aber gefordert dem Projekt ein
Gesamtkonzept anhand bestehender und klarer wissenschaftlicher Vorgaben
zugrunde zu legen. Durch eine wissenschaftliche Begleitung und
Erfolgskontrolle sollte sichergestellt werden, dass das ökologische
Gleichgewicht im Lebensraum Nationalpark nicht gestört wird.
Diese
Forderung wurde von der Behörde im Verfahren ignoriert. Die
Wiedereinbürgerung erfolgte unkoordiniert ohne erforderliche
wissenschaftliche Begleitung und Erfolgskontrolle. Die LUA hatte daher
gegen den Bescheid der Jagdbehörde vom Juli 2003 beim
Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben.
Aufgrund der
langjährigen hartnäckigen Forderungen, nicht zuletzt aber auch aufgrund
der VwGH-Beschwerde kam im Jahr 2005 doch der Stein ins Rollen. Seither
kommen bei der Freilassung Halsbandsender zum Einsatz, welche die
Beobachtung des Wanderverhaltens der Steinböcke ermöglichen. Außerdem
erfolgt nun endlich eine Lebensraumbewertung, die zeigt, wie viele Tiere
im Gebiet überleben können.
Die nun aktuell ergangene
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bestätigt diese mittlerweile
umgesetzten ursprünglichen Forderungen der LUA und die rechtswidrige
Vorgangsweise bei der Bescheiderlassung.
Dazu stellt Umweltanwalt
Dr. Wolfgang Wiener fest: „Dieser Fall zeigt abermals, dass die
Landesumweltanwaltschaft Salzburg in ihrem Tätigkeitsbereich eine
Vordenkerrolle einnimmt, welche immer wieder auch durch die
Höchstgerichte Bestätigung findet. Selbst wenn sich im Fall des
inzwischen umgesetzten Steinwild-Monitorings andere die Lorbeeren
aufsetzen, so spricht doch der Erfolg für sich und für die LUA.“
18.12.2006 14:45 von LUA-SBG
Die Winterausgabe der LUA-Notizen finden Sie ab sofort im Bereich Publikationen/LUA-Notizen zum Download.
30.11.2006 12:19 von LUA-SBG
PA vom 29.11.2006 der Umweltanwältekonferenz in St.Pölten
Bei
ihrem halbjährlichen Erfahrungsaustausch erhoben die Umweltanwälte/innen
folgende Forderungen an eine neue Bundesregierung:
Ø
Neugestaltung des Feststellungsverfahrens nach dem
Ø
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
Ø Praxisgerechte
Änderung des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L
Ø Regelung zum
Mobilfunk
Das Feststellungsverfahren in seiner derzeitigen Form
führt auf Grund unscharfer Formulierungen im Gesetzestext meistens zu
einer Umgehung der UVP-Verfahren. Klare Bestimmungen müssen eindeutige
Entscheidungen der UVP-Behörde ermöglichen.
Die Wirksamkeit des
Immissionsschutzgesetzes Luft wird durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen
insbesondere bei den Verkehrsmaßnahmen abgeschwächt. Zusätzlich
schränkt das Mitspracherecht des Verkehrsministers die
Gestaltungsmöglichkeiten der Länder ein.
Nach 10 Jahren
Mobilfunk in Österreich gibt es noch immer keine verbindlichen
Grenzwerte für Immissionen von elektromagnetischen Feldern. Eine
gesetzliche Regelung, die sich am Vorsorgeprinzip orientiert, ist schon
längst überfällig.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Konferenz
mit Vertretern der NGO-Dachverbände (Umweltdachverband und ÖKOBÜRO) eine
Intensivierung der Zusammenarbeit und ein regelmäßiger
Erfahrungsaustausch vereinbart.
Rückfragen bei Herrn Prof.
Rossmann (NÖ Umweltanwalt) unter post.lad1ua@noel.gv.at
oder unter 0676/81212972.
Zusätzliche Informationen unter
www.umweltanwaltschaft.gv.at
28.11.2006 09:44 von LUA-SBG
n der Schriftenreihe des
Österreichischen Instituts für Menschenrechte „menschenrechte
konkret“ wurde aktuell ein Band zum Thema Mobilfunk herausgegeben (Hrsg.
Wolfram Karl u. Eduard C. Schöpfer). Zu diesem Thema wurde im Dezember
2005 eine Podiumsdiskussion veranstaltet, bei der anerkannte Experten
dieses umstrittene Thema unter medizinischen, rechtlichen und
demokratiepolitischen Aspekten beleuchteten. Das Buch ist im Buchhandel
erhältlich oder kann direkt beim Österreichischen Institut für
Menschenrechte zum Preis von € 14,90,- bestellt werden (Tel.
0662/843158-11, e-Mail: office@menschenrechte.ac.at).
Die
Autoren:
Dr. med. univ. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner des Landes
Salzburg; Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer Salzburg und der
Österreichischen Ärztekammer
Em. Prof. Dr. Karl Richter,
Universität Saarbrücken
Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner,
Vorstand des Instituts für Umweltrecht an der Universität Linz
Univ.-Prof.
Dr. Wolfram Karl, Leiter des Österreichischen Instituts für
Menschenrechte
Dr. Eduard Christian Schöpfer, Österreichisches
Institut für Menschenrechte
09.11.2006 14:22 von LUA-SBG
In einer vor Überheblichkeit strotzenden Stellungnahme zum Erkenntnis
des Verwaltungsgerichtshofes vom 12.09.2006 kritisieren die ÖBB im
trotzigen Ton die angeblich „fehlerhafte Interpretation“ europäischen
Rechts und die „bedauerlich eindeutige Judikatur des Europäischen
Gerichtshofes“ und stellen sich damit missachtend über die
höchstgerichtliche Rechtsprechung.
Wie berichtet hat der
Verwaltungsgerichtshof über Antrag der Salzburger Umweltanwaltschaft die
UVP-Pflicht für das ÖBB-Projekt „Zweigleisiger Ausbau der Tauernbahn“
im Bereich der Angerschluchtbrücke festgestellt.
Während der
zweijährigen Verfahrensdauer zur Klärung der UVP-Pflicht hat das
Verkehrsministerium aber bereits das ÖBB-Projekt bewilligt, ebenso
liegen die übrigen erforderlichen Bewilligungen vor.
„Wird
nachträglich die UVP-Pflicht festgestellt, sind alle bislang erteilten
Bewilligungen verpflichtend und unverzüglich für nichtig zu erklären. Es
ist nicht Ziel des UVP-Verfahrens den Ausbau zu verhindern, sondern
vielmehr die vom Kurtourismus lebende und vom Bahnlärm betroffene
Bevölkerung mit einzubeziehen und alle erforderlichen Genehmigungen für
den Ausbau in einem einzigen Verfahren aufeinander abzustimmen“, betont
Umweltanwalt Wolfgang Wiener.
Die Nichtigerklärung der Bewilligungen
ist aber zwei Monate nach der Entscheidung des Höchstgerichts noch immer
nicht erfolgt, die ÖBB können trotz UVP-Pflicht einstweilen
weiterbauen. „Dies widerspricht der geltenden österreichischen und
europäischen Rechtslage“ so Umweltanwalt Wolfgang Wiener.
Die ÖBB
bauen weiter, spielen auf Zeit und wollen allein durch Umbenennung des
Projektes und Verlegung einer Weiche der UVP-Pflicht entkommen. Damit
verhöhnen sie aber das geltende Recht und die Rechtsprechung ebenso wie
die betroffene Bevölkerung.
08.11.2006 10:15 von LUA-SBG
Bahnübergang Vigaun:
Nicht dem Naturschutz den schwarzen Peter zuspielen!
Wie den Printmedien „Salzburger Nachrichten“ und „Salzburger Krone“ am
Freitag, den 3. November 2006, zu entnehmen war, wird von den
Lokalpolitikern in Vigaun „jetzt Druck“ gemacht, damit endlich das
Verkehrsproblem Bahnübergang Langwies gelöst wird.
Blockiert werde eine „Entschärfung des Todes-Schranken“ vom Naturschutz.
Die LUA stellt dazu fest, dass es wegen der Weigerung von
Grundeigentümern bis jetzt nicht möglich war eine Verkehrslösung zu
finden, welche sowohl die Gefahrenstelle Bahnübergang entschärft, den
geplanten Park & Rideplatz benutzerfreundlich nahe dem
S-Bahnhof situiert und darüber hinaus eine größtmögliche Schonung des
Tauglwaldes, als ausgewiesenes Wasserschon- und -schutzgebiet(!)
gewährleistet.
Der notwendige Platz beim Bahnübergang in Vigaun ist wegen privater
Weigerungen (fast) nicht vorhanden, sodass weitläufige Umfahrungen
geplant werden müssen.
Den schwarzen Peter nunmehr nur dem Naturschutz zuspielen zu wollen
entspricht keinesfalls den Tatsachen. Es ist auch die Aufgabe einer LUA
darauf hinzuweisen, dass aus-gewiesene Wasserschutzgebiete nicht
vorrangig als Ausweichmöglichkeit für Verkehrslösungen herangezogen
werden können, nur weil Private nicht bereit sind weder Grundflächen zur
Verfügung zu stellen, noch - vorübergehende - Baumaßnahmen zu dulden.
Die betroffenen Lokalpolitiker hätten sich in der Vergangenheit
persönlich bei den sich weigernden Grundeigentümern für die seit Jahren
geplanten verkehrswirksamen Lösungen einsetzen können. Die zeitliche
Verzögerung jetzt dem Naturschutz in die Schuhe schieben zu wollen, geht
völlig an der Realität vorbei.
07.11.2006 16:35 von LUA-SBG
31.10.2006 11:10 von LUA-SBG
PRESSEMITTEILUNG:
Im Jahr 2002 hat das Land Salzburg 21 ha der
„grünen Lunge“ Salzach-Auwald für die Errichtung eines „überregional
bedeutsamen Gewerbestandortes“ an der Autobahn, den Gewerbe- und
Technologiepark Puch-Urstein, geopfert. Die Flächen würden unverzüglich
genutzt werden und bis zu 2.200 neue Arbeitsplätze entstehen, so die
damaligen Betreiber.
Vier Jahre später gibt es im Gewerbegebiet
Urstein nur drei Betriebe, zwei Produktionsbetriebe und eine Tankstelle,
mit zusammen rund 100 Arbeitsplätzen.
Bereits 2004 brach eine
zentrale Bedingung für die Bewilligung des Gewerbegebietes, die
Errichtung eines Gleisanschlusses, wegen technischer Undurchführbarkeit
weg.
Nun sind ein regionales Einkaufszentrum mit Hofer-Markt und
ein Autobahnhotel geplant. Daneben ist die Errichtung eines
Eishockeystadions im Gespräch. Gemäß der zur Begutachtung vorliegenden
Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes der Gemeinde Puch dienen
diese Betriebe der „Sicherstellung einer geeigneten
Versorgungsinfrastruktur“ der (nach wie vor nicht vorhandenen) 2.200
Arbeitsplätze am Standort Urstein. Hintergrund ist das allgegenwärtige
(Raumordnungs-)Problem der fehlenden Nahversorgung in den Zentren.
Mit
dieser Raumordnungspolitik wird das ursprünglich hochgehaltene Ziel der
Ansiedlung überregional bedeutsamer Betriebe und die Stärkung des
Tennengaus in seiner Funktion als „hochwertiger Produktions- und
Wirtschaftsstandort für den gesamten Zentralraum“ nicht nur verfehlt,
sondern sogar untergraben, weil die großen zusammenhängenden Flächen
verloren gehen.
Gefragt ist in Urstein eine
Betriebsansiedlungspolitik, die überregionale Impulse setzt und nicht
eine, die Nahversorgungsprobleme der Zentren an deren Peripherie löst.
04.07.2006 13:29 von LUA-SBG
Die Sommerausgabe der LUA-Notizen ist ab sofort im Bereich Publikationen/LUA-Notizen abrufbar.
23.05.2006 11:25 von LUA-SBG
Mag. Martin KYEK & Mag. Andreas MALETZKY:
Die Rote Liste der
Amphibien und Reptilien im Land Salzburg
Einstufung der
Gefährdung der heimischen Herpetofauna nach internationalen Kriterien
auf der Basis der Biodiversitätsdatenbank des Hauses der Natur
Donnerstag,
1. Juni 2006, 19.00 Uhr
Im ÖNJ-Heim neben dem Haus der Natur,
Eintritt frei!
23.05.2006 11:20 von LUA-SBG
Von den 13.305 TeilnehmerInnen am Bürgerbegehren, das entspricht einer
Wahlbeteiligung von 12,92%, haben 12.666 (95,51%) für den Erhalt des
durch die Deklaration geschützten Grünlandes gestimmt und damit den
Umwidmungsplänen von Bürgermeister Heinz Schaden eine Abfuhr erteilt.
Bemerkenswert
bei der Mobilisierung der Bevölkerung war der unermüdliche Einsatz der
Proponenten des Bürgerbegehrens und der vielen freiwilligen HelferInnen.
Es wurde Ihnen auch nicht leicht gemacht: so standen etwa diesmal nur
17, oft nur schlecht beschilderte, Wahllokale bereit, während bei der
von der Stadt Salzburg initiierten Bürgerbefragung zu Olympia eine
Vielzahl dessen eingerichtet wurde. Dennoch konnte in etwa die selbe
kritische Masse (damals rund 14.000, ca 60% Olympiagegner) zur
Abstimmung bewegt werden. Ein beachtlicher Erfolg!
Das Ergebnis
ist wie bei Olympia unverbindlich, doch muss sich der Gemeinderat nun
damit auseinandersetzen. Die Frage lautet nur: Kann es sich
Bürgermeister Schaden nochmals wie bei Olympia leisten, sich über die
Bürgerinnen und Bürger hinwegzusetzen?
Die Sondierungsgespräche
mit den Bürgerinitiativen Anfang Juni werden es zeigen. Der Kampf ums
Grünland ist noch nicht zu Ende, doch ein Meilenstein auf dem Weg
dorthin ist geschafft. Gratulation an die Aktion Grünland Salzburg - die
Landesumweltanwaltschaft wird Euch weiterhin nach Möglichkeiten und
Kräften unterstützen!
05.05.2006 11:28 von LUA-SBG
Die EU-Kommission hat aufgrund zweier Beschwerden betreffend den
zweigleisigen Neubau der Tauernbahn durch das Gasteinertal im laufenden
Vertragsverletzungsverfahren die Republik Österreich zur Stellungnahme
aufgefordert.
Diesem Bauvorhaben ging ein dreijähriges, im Jahr
2001 abgeschlossenes Mediationsverfahren voran, welches in einem Vertrag
zwischen Bürgern, Gemeinden und ÖBB mündete. Grundtenor war, dass für
den zweigleisigen Neubau der 100-jährigen Bahnstrecke eine UVP
durchzuführen ist.
Den Anlass für die Beschwerden an die
Kommission gaben die ÖBB dadurch, dass sie nun einzelne Teilstücke ohne
UVP durchzusetzen versuchen. Zum Teilstück "Angerschluchtbrücke -
Bahnhof Angertal" ist aus diesem Grund derzeit eine Beschwerde der LUA
beim Verwaltungsgerichtshof anhängig.
Die Kommission hält in
ihrem Schreiben an die Republik Österreich u.a. fest: "Daher wären nach
Ansicht der Kommission alle 1995 oder danach eingeleiteten
Teilverfahren, gerichtet auf eisenbahnrechtliche Baugenehmigung einer
UVP zu unterziehen."
Hinsichtlich der Umsetzung der UVP-Richtlinie in
Österreich stellt die Kommission zu den nationalen Schwellenwerten des
UVP-G und damit in Zusammenhang stehenden zahlreichen Beschwerden in den
vergangenen Jahren fest: "Durch die Zerstückelung der Projekte wurden
in einer Anzahl von Fällen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen
durchgeführt, da die nationalen Schwellenwerte zu hoch bzw. die
Kriterien so unzureichend festgelegt sind, dass die übrig gebliebenen
Teilprojekte nicht mehr von der UVP-Pflicht erfasst waren. [...] Dieses
Problem deutet auf ein möglicherweise strukturelles Defizit bei der
Umsetzung und Anwendung der UVP-Richtlinie in Österreich hin."
Die
Kommission sei daher weiters der Auffassung, dass die Republik
Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus der UVP-Richtlinie "verstoßen
hat, indem für den zweigleisigen Ausbau der Hochleistungsstrecke
Tauernachse im Bereich des Gasteinertals keine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde."
Die Republik
Österreich hat bis zum 12.06.2006 Zeit dazu Stellung zu nehmen.
Sollte
der VwGH im anhängigen Verfahren dieser Rechtsauffassung der
Kommission, welche auch Inhalt der Beschwerde der LUA ist, folgen und
die UVP-Pflicht bejahen, wären sämtliche, zu diesem Vorhaben bereits
erteilte Bewilligungen mit Nichtigkeit bedroht.
01.05.2006 13:06 von LUA-SBG
Von Montag bis Samstag 15. - 20. Mai 2006 können alle StadtbürgerInnen
ab 16 Jahren ihre Stimme dazu abgeben.
ACHTUNG: Alle jene, die bereits eine Unterschrift zur Unterstützung des
Bürgerbegehrens abgegeben haben, müssen nun unbedingt auch abstimmen
gehen, damit Ihr Votum auch wirklich zählt!!!
Montag 08.00 bis
16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 19.00
Uhr Langer Wahltag!
Donnerstag 07.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00
bis 16.00 Uhr
Samstag 08.00 bis 12.00 Uhr Achtung: Mittag ist
Schluss!
Wahlhotline des Magistrats: 0662-8072-3550
Infos:Service\Downloads\Grünland-Deklaration
24.04.2006 13:46 von LUA-SBG
01.04.2006 13:12 von LUA-SBG
Es ist so weit: In der Zeit zwischen 15. und 20. Mai 2006 findet das
Bürgerbegehren "Rettet unser Grünland"
- zum Schutz des von
willkürlicher Verbauung bedrohten Grünlands der Stadt Salzburg,
-
zum Erhalt der "Deklaration Geschütztes Grünland",
- sowie zur
Forderung einer längst fälligen Raumordnungsgesetz-Novelle für
zukünftige Baulandsicherung und gegen Gründstücksspekulationen
statt.
Das
aktuelle Flugblatt mit weiterführenden Informationen können sie hier
herunterladen.
Bitte schicken Sie es per Mail, Fax, Post,...
weiter und platzieren es auf ihrer Website!
JEDE STIMME ZÄHLT!!!
30.03.2006 13:15 von LUA-SBG
Die mündliche Verhandlung zum UVP-Verfahren betreffend Erweiterung des Ersatzbrennstoffeinsatzes im Zementwerk Leube GmbH, KG Taxach, Stadtgemeinde Hallein, von 34.900 auf 80.000 t/a u.a. findet am Donnerstag den 6. April 2006, Beginn 9.00 Uhr, im Point Hotel Anif, Eisgrabenstraße 32, 5081 Anif, statt. Bei Bedarf wird die Verhandlung am Freitag den 7. April 2006 ab 9.00 Uhr fotgesetzt.
28.03.2006 13:11 von LUA-SBG
Das Ediktalverfahren zur Flughafenerweiterung hat sich aus Sicht des
Umwelt- und Anrainerschutzes als Flop erwiesen.
Der Grund dafür:
die zahllosen Einwendungen der betroffenen Anrainer wurden großteils als
nicht verfahrensgegenständlich abgelehnt. Deren Forderung nach einer
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) blieb ungehört. Das sich selbst als
„Gläserner Flughafen“ bezeichnende Unternehmen ließ sich nicht in die
Karten schauen.
Seither haben die Landesumweltanwaltschaft
bereits mehr als 200 Hilferufe durch Faxe und Briefe von im Stich
gelassenen Betroffenen erreicht, deren Anzahl täglich steigt.
Der
Salzburger Flughafen erwartet bis 2015 eine Zunahme der Flugbewegungen
um 50%. Diese Entwicklung unterliegt keiner Bewilligungspflicht. Der
Flugverkehr kann sich so ohne weitere Umweltkontrolle ungehindert, „über
den Köpfen der betroffenen Anrainer hinweg“, entwickeln.
Eine
wirksame Durchsetzung der Interessen des Umwelt- und Anrainerschutzes
kann daher nur durch ein UVP-Verfahren gewährleistet werden.
Dr.
Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt Salzburg, am 13.03.2006
Den
Feststellungsantrag finden sie in auf unserer Homepage im Bereich Publikationen
als pdf-Dokument zum Download.
20.03.2006 16:57 von LUA-SBG
Am 29.03.2006 findet um 19.00 Uhr in der Hauptschule Grödig ein Informationsabend zum UVP-Verfahren betreffend Erweiterung des Ersatzbrennstoffeinsatzes im Zementwerk Leube GmbH, KG Taxach, Stadtgemeinde Hallein, von 34.900 auf 80.000 t/a u.a. statt.
14.03.2006 13:08 von LUA-SBG
Bitte beachten Sie: Ihre bereits abgegebene Unterstützungserklärung
ersetzt nicht den Gang ins Wahllokal! Mit Ihrer Unterschrift haben Sie
dazu beigetragen, dass nun alle StadtbürgerInnen über dieses Thema
abstimmen dürfen - doch erst mit Ihrer Stimmabgabe zum Bürgerbegehren
zwischen 15. und 20. Mai 2006 können Sie nun aktiv, offiziell und
wirksam zum Grünlandschutz beitragen!!!
JEDE STIMME ZÄHLT!
Das
aktuelle Flugblatt mit weiterführenden Informationen können sie hier
herunterladen.
Bitte schicken Sie es per Mail, Fax, Post,...
weiter und platzieren es auf ihrer Website!
28.02.2006 13:11 von LUA-SBG
Aufgrund der sich in der Stadt Salzburg immer weiter zuspitzenden
Diskussion rund um das Thema „Grünland“ und der Beschränkung, die eigene
Meinung dazu in der Öffentlichkeit nur über (oftmals unveröffentlicht
bleibende) Leserbriefe äußern zu können, hat sich die
Landesumweltanwaltschaft entschlossen, ein allen Bürgerinnen und Bürgern
zugängliches Diskussionsforum zu eröffnen.
Aus rechtlichen
Gründen ist zwar eine Registrierung mit Bestätigung einer
Einverständniserklärung über den organisatorischen Ablauf des Forums
sowie über Verhaltensregeln erforderlich. Ansonsten ist dieses Forum
nach außen hin in seinen Grundeinstellungen aber anonym, was jedoch von
jedem User geändert werden kann und im Sinne einer offenen
Diskussionskultur auch wünschenswert wäre.
Zu finden ist das
"Umweltforum" auf unserer Homepage unter www.lua-sbg.at/forum.
Wir
wünschen Ihnen anregende Diskussionen im "Umweltforum" der Salzburger
Landesumweltanwaltschaft!
02.02.2006 12:00 von LUA-SBG
im Servicebereich unter Downloads
23.01.2006 14:35 von LUA-SBG
Auch das „Who is Who der High Society von Salzburg“ unterliegt den
österreichischen Gesetzen.
Tatsache ist, dass es weder ein
eingereichtes Projekt noch eine naturschutzrechtliche Bewilligung für
einen Golfplatz im Landschaftsschutzgebiet Salzburg Süd gibt.
Nach
Urstein, Maco und Porsche ist eine weitere Vernichtung von Wald an der
Salzach geplant.
Die Umwandlung dieser grünen Lunge in roughs und
greens lehnt die LUA ab.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
23.01.2006 09:11 von LUA-SBG
Presseinformation zur Grünland-PK vom 20.01.2006
Bürgermeister
Schaden schließt sich dem politischen Trend an und verdrängt die
Realität. So wie beispielsweise der bekennende Temposünder Minister
Gorbach gerne schneller als die StVO erlaubt fahren würde, lässt Schaden
geschütztes Grünland unter Außerachtlassung der rechtlich verbindlichen
„Deklaration Geschütztes Grünland“ prüfen. Er verweigert sich der
fachli-chen Meinung der städtischen Raumordnungsabteilung, dass eine
räumliche Entwicklung der Stadt ohne Umwidmung geschützten Grünlandes
möglich ist. In der jüngsten medialen Auseinandersetzung um das REK
verschließt er sich dem Salzburger Verkehrsproblem.
Die
Landesumweltanwaltschaft verwehrt sich gegen diese
„Vogel-Strauss-Politik“ und fordert den Erhalt der geschützten
Grünland-Flächen sowie eine verbindliche Regelung auf Raumordnungsebene
zur Sicherung des sozialen Wohnbaus. Denn solange diese
Rahmenbedingungen nicht geschaffen sind, ist durch die Pläne von Schaden
keine einzige zusätzliche Sozialwohnung garantiert. Die
Landesumweltanwaltschaft fordert daher
- die Mobilisierung,
Besteuerung oder Rückwidmung gehorteten Baulandes
- die
Sicherstellung von Teilen dieser Flächen für den sozialen Wohnbau
-
die generelle Wiedereinführung eines Baulandsicherungsmodelles im
Raumordnungsrecht
Salzburg, am 20.01.2006
18.01.2006 16:55 von LUA-SBG
Ende Dezember 2005 hat der VwGH einen Naturschutzbescheid der Salzburger Landesregierung aufgehoben. Mit diesem Bescheid hat das Land die Aufschüttung und damit Zerstörung einer wertvollen Moorwiese im Gasteinertal bewilligt, und zwar unter Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen. Diese Entscheidung wurde von der LUA beim VwGH angefochten – mit Erfolg, der Bescheid wurde aufgehoben. Der VwGH zweifelt in seiner Entscheidung an, ob eine Bewilligung über Ausgleich in diesem Fall überhaupt möglich ist, da es sich um eine ökologisch sehr hochwertige Fläche handelt. Die Landesregierung hat sich mit der Frage, ob hier der Schutzzweck des Naturschutzgesetzes essentiell verletzt wird, nicht ausreichend auseinandergesetzt.
09.01.2006 16:15 von LUA-SBG
Mittwoch 25.01.2006, 19 Uhr, im ÖNJ-Heim neben dem Haupteingang des
Hauses der Natur
Vortragender: Dr. Thomas Mörtelmayr (Braunau)
Im
Jahr 2003 wurde vom Amt der oö. Landesregierung für die Umsetzung der
Erfordernisse in Natura 2000 Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) eine
Gebietsbetreuung im Innviertel eingesetzt. Zu den Aufgaben gehört die
Etablierung als Schnittstelle zwischen Betroffenen,
Interessensvertretungen und Behörden, die Erhebung von Vorkommen bzw.
Verbreitung relevanter Schutzgüter sowie die Erstellung schlüssiger
Schutzgutkarten, die Vorbereitung und Erstellung von
Landschaftspflegeplänen, die Koordination bzw. die Planung und
Durchführung erster Monitoringvorhaben sowie eine transparente
Öffentlichkeitsarbeit. Der Vortrag soll Einblicke in die Tätigkeiten der
Gebietsbetreuung geben.