Markus Pointinger |
Verordnung, mit der Höchstabschüsse für Rabenvögel (Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher) sowie Wasservögel (Grau- oder Fischreiher und Kormoran) für die Jahre 2024 und 2025 festgelegt werden, erfüllt die strengen Ausnahmekriterien des Artikel 12 VSchRL bzw. § 104b JG nicht.
Markus Pointinger |
Aus Sicht der Umweltanwaltschaften ist der Haftungsmaßstab zu vereinheitlichen und eine Haftung des Baumhalters/ der Baumhalterin generell auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz einzuschränken.
Markus Pointinger |
Die Landesumweltanwaltschaft (lua-sbg.at) sucht ab Februar 2024 eine verlässliche Reinigungskraft (m/w/x) mit einem Beschäftigungsausmaß von 3 Wochenstunden.