27.08.2007 16:43 von LUA-SBG
Das Team der Landesumweltanwaltschaft Salzburg verwehrt sich gegen die
in den Medien veröffentlichten pauschalen Schuldzuweisungen für die
Vorkommnisse am Untersberg.
Grundsätzlich kann die LUA aufgrund
ihrer Budget- und Personalsituation sowie dem steigenden Aufwand für
Bundesverfahren nur an einem gewissen Prozentsatz aller im Land Salzburg
durchgeführten Naturschutz-Verfahren teilnehmen. Naturkatastrophen wie
der Sturm Kyrill ziehen eine Reihe zusätzlicher Verfahren nach sich.
Insbesondere die Ansuchen um Forstwege erhöhten sich drastisch.
In
Fällen zeitlicher Verhinderungen oder in denen nicht absehbar ist, dass
es Schwierigkeiten geben könnte, vertraut die Landesumweltanwaltschaft
daher auf die Fähigkeiten der Naturschutzbehörden. Dabei ist
nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass in diesen Verfahren nicht nur die
Naturschutzbehörde mit ihren Sachverständigen, sondern auch ein eigens
vom Land Salzburg bestellter Naturschutzbeauftragter für die Qualität
der Bewilligungen verantwortlich zeichnen.
Doch selbst bei
oftmals ausreichenden Vorschreibungen durch die Behörde ist ein
Ansteigen von Fällen zu bemerken, in denen sich der Bauherr über diese
Bescheide hinwegsetzt und nach eigenem Augenmaß baut. Hier müssen die
Behörden mehr dagegen halten.
Das Team der LUA kommt den
gesetzlich auferlegten Pflichten ihren Ressourcen entsprechend
bestmöglich nach und ist auch stets darauf Bedacht Missständen
nachzugehen und diese aufzuzeigen. Eine Pauschalverantwortung für
etwaige Fehler von Behörden oder das Verhalten von Bauherrn kann jedoch
nicht übernommen werden!
Bei wem hier der Fehler liegt wird noch
zu klären sein. Letztendlich zeigt dieser Fall aber jedenfalls auf was
passieren kann, wenn die LUA einmal nicht dabei ist.
Salzburg,
am 27.08.2007