18.12.2007 12:33 von LUA-SBG
Salzburg wurde wegen der Balzbejagung bei Auerhahn, Birkhuhn und
Waldschnepfe vom EuGH im Juli 2007 verurteilt. Trotzdem soll das neue
Jagdgesetz auch weiterhin den Abschuss der Vögel bei der Balz
ermöglichen. Damit werden die Bestimmungen der EU-Vogelschutzrichtlinie
umgangen.
Morgen soll die Änderung des Jagdgesetzes beraten und
beschlossen werden. Die brisanten Gesetzesstellen wurden im offiziellen
Begutachtungsverfahren nicht vorgelegt – sie sollen offensichtlich
morgen heimlich, still und leise durchgeboxt werden. Die LUA hat davon
erst am Montag zufällig erfahren.
Die EU-widrige Jagd soll durch
Gesetzesstellen möglich werden, die dermaßen verwirrend formuliert sind,
dass die Folgen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Damit soll
der EuGH ausgebremst und den Waidmännern auch weiterhin der Schuss auf
den balzenden Hahn ermöglicht werden.
Die LUA wird nicht nur bei
der morgigen Landtagssitzung die EU-Widrigkeit aufzeigen, sondern auch
den Weg nach Brüssel antreten.
Dr. Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg
Für den Landesumweltanwalt:
Dr. Mag. Brigitte Peer,
am 27.11.2007