Gegen den Bescheid des Amtes der Salzburger
Landesregierung, wonach für das Bauvorhaben eines Feriendorfes
Astauwinkel mit 100 Ferienhäusern in der Gemeinde Annaberg-Lungötz keine
UVP erforderlich sein soll, hat die Landesumweltanwaltschaft nun
berufen. Nach Ansicht der LUA wurden eine Reihe von maßgeblichen Flächen
zu Unrecht in der Flächenberechnung nicht berücksichtigt, weshalb das
Vorhaben den Schwellenwert von 5 ha übersteigt und zwingend einer UVP zu
unterziehen ist. Über die Berufung entscheidet nun der Umweltsenat in
Wien.
Die Berufung der LUA findet sich im Bereich
Publikationen zum
Download.
