15.01.2008 10:04 von LUA-SBG
Endgültige Entscheidung über Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im
Schigebiet Königsleiten aufgeschoben
Seit beinahe einem Jahr
liegt die Frage beim Umweltsenat: benötigen die durchgeführten
Schipistenumbauten im Ausmaß von 28 ha eine UVP oder nicht. Diese Frage
bleibt trotz Entscheidung durch den Umweltsenat (20.12.2007) weiterhin
ungeklärt. Der Umweltsenat ist nämlich zum Ergebnis gekommen, dass er
derzeit bei seiner Prüfung der UVP-Pflicht nur eine kleine Fläche von 1
ha berücksichtigen kann, da sämtliche anderen Erdbaumaßnahmen
(mindestens 13 ha) naturschutzrechtlich noch gar nicht bewilligt wurden
und daher in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden können.
Mit
anderen Worten - der Auftrag des Umweltsenates an die LUA lautet:
Zurück zum Start, sprich die illegal durchgeführten Maßnahmen müssen
zuerst von der BH Zell am See behandelt werden, erst dann kann der
Umweltsenat prüfen, ob diese zu einer UVP-Pflicht führen.
Im
Ergebnis sehr unbefriedigend für alle Betroffenen.
Ein positives
Zeichen für die Natur gibt es aber im Bescheid des Umweltsenates: Er
hat klar festgelegt, dass auch der Umbau bestehender Schipisten wie ein
Pistenneubau zu behandeln ist, wenn dieser gravierende Veränderungen des
Geländes mit sich bringt. Eine UVP-Pflicht für die durchgeführten
Maßnahmen ist daher nach diesem Bescheid als sehr wahrscheinlich zu
bezeichnen, die endgültige Klärung der Frage wurde aber vertagt.
Dr.
Wolfgang Wiener
Landesumweltanwalt
Salzburg, am 20.12.2007