15.05.2008 16:41 von LUA-SBG
Derzeit laufen beim Flughafen Salzburg, außerhalb des umzäunten
Flughafengeländes, jedoch innerhalb der beabsichtigten
Erweiterungsfläche, Bauarbeiten zur Errichtung eines Abstellplatzes für
Vorfeldgeräte.
Da sich diese Fläche in der freien Landschaft im
Grünland befindet, wäre dafür eine naturschutzrechtliche Bewilligung
erforderlich.
Da derzeit aber ein UVP-Feststellungsverfahren über
die Auswirkungen der Flughafenerweiterung läuft, dürfen auf den
Erweiterungsflächen von Gesetzes wegen keine Bewilligungen erteilt und
Maßnahmen durchgeführt werden.
Mit Wissen des Flughafens und der
Naturschutzbehörde der Stadt Salzburg hat die LUA diesbezüglich beim
Umweltministerium angefragt, welches diese Rechtsansicht schriftlich
bestätigt hat. Dieses Schreiben liegt sowohl dem Flughafen als auch der
Naturschutzbehörde vor.
Im Wissen um diese Rechtswidrigkeit hat
der Flughafen aber nun mit einem Bescheid der Luftfahrtbehörde des
Magistrat Salzburg mit den Bauarbeiten begonnen.
Die
Landesumweltanwaltschaft hat dies bei der Naturschutzbehörde und dem
ressortzuständigen Stadtrat Padutsch zur Anzeige gebracht.