28.08.2007 10:01 von LUA-SBG
Wie SN, Krone und ORF Online am 27.08.2007 einhellig berichteten wurde
der Flughafenausbau in Salzburg nun vom Verkehrsministerium bewilligt.
Den SN ist heute der dazu erfolgte Protest der Bürgerinitiativen zu
entnehmen.
Völlig außer Acht gelassen wurde dabei aber, dass
immer noch das Damoklesschwert der UVP über dem Flughafen seine Runden
dreht.
Aufgrund der vom Flughafen prognostizierten Zunahme der
Flugbewegungen um 50% bis zum Jahr 2015 beantragte die LUA die Prüfung
der UVP-Pflicht und legte dazu im laufenden Verfahren vor dem
Umweltsenat im Mai 2007 ein Verkehrsgutachten der TU-Wien vor, das diese
Forderung bestätigt. Auch hat die Europäische Kommission inzwischen die
mangelhafte Umsetzung der EU-UVP-Richtlinie für Flughäfen und die
Anwendungspraxis in Österreich gerügt.
Die Bewilligung des
Flughafenausbaus während des noch immer laufenden
UVP-Feststellungsverfahrens steht nach Ansicht der LUA aber im krassen
Widerspruch zum UVP-Gesetz: das Verkehrsministerium hätte von Gesetzes
wegen vor Abschluss des Verfahrens keine Genehmigung erteilen dürfen und
die Entscheidung über die UVP-Pflicht abwarten müssen.
Das
Gesetz sieht weiters vor, dass trotzdem erteilte Bewilligungen im
gegenständlichen Fall von der Behörde, die den Bescheid erlassen hat
also vom BMVIT selbst, zwingend für nichtig zu erklären und damit wieder
aufzuheben sind. Diese Pflicht hat die Behörde aber von sich aus zu
erledigen und lässt sich nicht in einem Verfahren durch Dritte
durchsetzen.
Wetten werden noch angenommen!
Salzburg, am
28.08.2007